Durch ein Koͤnigl. Dekret vom 17. Jan. ist nach- gelassen worden, daß alle dermalen in den verschiedenen Haͤfen des Reichs befindlichen Kolonial- und anderen Waaren, gegen Erlegung 8 5 von 2 pCt., frei Innern Spaniens circuliren duͤrfen.
Ostin dlen. (Fortseteng des im gestrigen Bl. ab— ebrochenen Artikels. 8 — 8 be. allein enthaͤlt ungefaͤhr dreißig Millionen angebauter Aecker, auch ist es von dreißig Millionen Menschen bewohnt, waͤhrend ein gleicher Raum auf den brittischen Inseln nur 17 Millionen Menschen naͤhrt. Allein der Ertrag des Bodens zwischen den Tropen ist weit reichlicher als unter unsern kalten Himmelsstrichen. Vierundzwanzig Millionen Einwohner gehoͤren dem Ak, kerbau, vier oder fuͤnf Millionen den Manuufakturen; die uͤbrigen naͤhren sich vom Handel in Buden und als Dienstboten, und dann giebt es noch eine sehr wenig ahlreiche Klasse von ungeheuer reichen “ Kauf⸗ leuten und Bankters. Da indessen in Vengalen nie— zaals eine eigentliche Zaͤhlung statt gefunden hat, so darf man diese Zahlen nur als ungefaͤhre Angaben be⸗ trachten. Eben so verhaͤlt es sich mit der Schaͤtzung des ganzen jaͤhrlichen Ertrags des Ackerbaues und der Industrie in Bengalen auf 32 Meitint es Pfdo. St. Das oͤffentliche Einkommen „“ das die Compagnie Bengalen bezieht, betraͤgt 3 ½⅔ Mill. Pfd. St. Dieses Einkommen ist der Ertrag der seit undenklichen Zeiten in Indien eingefuͤhrten Grundsteuer, das die I““ nie sich bemuͤht, mit dem Gewinn ihres Handels zu— sammenzustellen, um den Erfolg ihrer “ lationen zu verbergen. In Indien und ganz Asien wird der Souverain als der einzige Eigenthuͤmer des Bodens betrachtet; alle Bauern, die man Ryotrs vö haben ihren Boden als Pacht von ihm. Zuin Einzug des Pachts oder des Einkommens des Fuͤrsten, Haͤnden der Ryots sind seit undenklichen Zeiten Ein⸗ nehmer bestellt, die man Zemindars nennt. Der Ze⸗ mindar behaͤlt den zehnten Theil der E nnahme fuͤr sich, und bezahlt den. Ueberrest dem Souverain. Unter den Muselmaͤnnern waren die Zemindars zugleich Polizei⸗ beamten, und fuͤr die Ruhe in ihrem Distrikt veraut⸗ wortlich; nun aber sind sie bloße Einnehmer. Der Ryot hat aber einen Schutz gegen ihre Bedruͤckungen; in jeder Provinz gilt hah ein Maximum, das man
erick nt, das den ö varf. Das kleine Erbtheil des letztern kann ihm, so lange er seiner Schuldigkeit Genuüge lei— stet, nicht entzogen werden, und er vererbt es G auf seine Nachkommen. Der Umfang dieser Erdtheile wechselt zwischen 6 und 24 “ (der eng⸗ lische Acker begreift 40,860 franzoͤsische Quadratfuß⸗. Bei diesem System giebt es keinen Privatmann, der Eigenthuͤmer von Laͤndereien waͤre, keinen Menschen, der in Grund und Boden eine Garantie seiner 8 abhaͤngigkeit faͤnde. Der Ryot wird durch ö zu bezahlenden Pacht, der Zemindar durch sein Amt als Diener des Fiskus, in Gehorsam und Furcht erhal— ten. So wie sich nun aber Niemand in seinem Erb⸗ theil gegen einer unterd ruͤckende Gewalt geschuͤtzt fuͤhlt, so sucht auch Niemand dieses Erbtheil G sicht zu hoͤherem Ertrage zu bringen. Der Acker jau wird nach einem unveraͤnderlichen 1.hlnö. ben, und der Boden, der dem Souverain nur ein elen⸗ des Einkommen gewaͤhrt, liefert auch sonst Niemand mehr als den nothwendigsten Bedarf. vermißten indessen jene Klasse deige welche bei ihnen eigentlich die Nation ausmacht. wollten die Zemindars zu dieser Wuͤrde erheben, namentlich bezweckte dies Lord Cornwallis
Pacht eines jeden Ryots nicht
Die Englaͤnder der Landeigenthuͤmer, Sie und im Jaͤhr
1793 durch das unter dem Namen permanent setaw das auf eine unwiderrufit Weise den jaͤhrlichen Pacht, welchen die Zemindars do
ment bekannte Gesetz,
Staate entrichten sollten, bestimmte. Um nun äj—
den Zemindar wirklich zum Eigenthuͤmer zu macheg
haͤtte der Ryot seiner Weällkuͤhr uͤberlassen werden me sen: er haͤtte den Pacht des letztern erhoͤhen, ihn fi schicken, und durch Tagloͤhner ersetzen koͤnnen. Gll— licherweise scheiterte dieses Projekt an der Anhaͤngl keit der Kompagnie fuͤr das Bestehende, und an ihn Mißtrauen gegen Alles, was ihr als eine Verbessenn angeboten wird. Lieber keine Eigenthuͤmer, als kleinen Paͤchter ihres Erbrechts berauben. Die ze schritte der Civilisation in der Art, wie wir sie in d— ropa beobachten konnten, gingen in gleichem Schru mit der Entwickelung der Rechte der Bauern, uüne mit ihrer Unterdruͤckung. Die Englaͤnder gehen y er Ueberzeugung aus, die großen Guͤter, die gn Kultur, beguͤnstigen den Ackerbau und die Vermehra des reinen Ertrags. Dies ist indessen, selbst in ihn Lande zweifelhaft, und die Lage der toskanischen Ph ter duͤrfte der Lage der englischen Cottagers wohl hh zuziehen sein. Das System der großen Pachtguͤter einem noch in der Civilisation sehr zuruͤckgebliehe Lande wuͤrde die Lage des Bauern verschlimmern, ihn vielleicht zum Sklaven machen. (dSchluß folgt.)
Bromberg, 1. Febr. Die Tuchmache rei eihe sich noch einigermaßen im Fortgaͤnge. Im abgelealfemn Monat Januar wurden verfertigt: 1) in der (El Czarnikau 12, 2) in Filehne 94, 3) in Schoͤnlanke Ui 4) in Radolin 120, 5) in Chodziesen 422 Stuͤck A und 47 Stuͤck Boy und 6) in Labeschin 50 Stuͤck d und 30 Stuͤck Boy.
Koͤ nigliche Schauspiele.
Kichard Loͤwe
18. Im Ovpernhause. — Musik!
Freit. 1I in 3 Abtheil., mit Tanz.
herz, Singsp. Gretry.
Zu dieser Vorstellung werden Opern-Billets kauft, welche mit Dienstag bezeichnet sin d.
Wegen Heiserkeit der Mad. Seidler, kann Frit⸗ die Oper: Jessonda noch nicht, sondern erst Ne stag den 22. d. M. gegeben werden. Die dazu bun gekauften mit Freitag bezeichneten Opernhaus⸗Blt bleiben aber fuͤr Dienstag guͤltig, auch werden di dieser Oper ferner zu verkaufenden Billets ebene mit Freitag bezeichnet seyn.
Beobachtungen. Witterung.
sternhell, Frot⸗
hell.
heiter, angenent
sternklar, Frost
Meteorologische Barometer] Therm.] Hygr.] Wind
— 1 u
A. 988 F. 282 “ A. 28⁰ — ½°“ F. 280 — 2““ M. 2890 + 3*
W777 106. 2
530 b.
16. Febr. heiter.
Th umwenn
trü
Gedruckt bei Feister.
Redacteur
ernennen geruhet.
Jc
I 89
8 VLW111
EEee.— 8₰ g EE 8 “ E111“] — 1 G 998 2 11“”
.“ 8 8
“
1*
6 IPu“ lϑ 86 E“ 856 8
111“*“ 2 1““ — 918 1 8 n 1½ HaUht 3
13,
—
8 † 8 * 7 . 11“ 1 4 8
no wranrghes
1 . — 1“
Rüüüüäüaäüääääe
EEEEPbe 1166 8 8
Amt lich e Nachrichten.
IIaEEine
Keoeyhit des Tages.. DSeine Majestaͤt der Koͤnig haben die Konsuln philippe zu Genna und Avigdor zu Nizza zu
4 — I.
Kommerzienraͤthen zu ernennen, und die Bestallungen
daruͤber Allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruhet.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Vice⸗ Konsul Thomas zu Abbeville zum Konsul daselbst zu 1“
-9.
11
““
““
“ “
—
Abgereist. Der Regierungs⸗Chef⸗Praͤsident von Wißmann, nach Frankfurt a. d. OQ.
B 8 1
Gennltse 2
sen.
“ 8
8EE8
““ 1““
. * 8 1X“X“
ammer haben den 10. d. die Verhandlungen uͤber das Gesetz wegen der Heiligthums⸗Schaͤndung und wegen des Kirchen⸗ raubes ihren Anfang genommen. Der Graf Molé sprach zuerst gegen das Gesetz, oder eigentlich gegen den ersten Titel des Gesetzes. Dieser Titel bezieht sich auf das Verbrechen der Heiligthums-Schaͤndung allein, die uͤbrigen Titel auf den Kirchenraub und es ist, (wie
auch im 35. Stuͤck dieser Zeitung bereits gesagt wor⸗
den) schon bei der vorjaͤhrigen Sitzung uͤber deren In— halt berathschlagt worden. Der Redner fuͤhrt an, der Minister, der diesen Artikel vorgeschlagen, sei selbst ge— zwungen gewesen, einzuräumen, daß er eigentlich nicht nothwendig erscheine; der Minister habe gesagt: „die Beispiele bloßer Heiligthums⸗Schaͤndung sind jetzt hoͤchst selten, ja so zu sagen unbekannt“, — er habe einge— standen, daß dies Gesetz Strafen fuͤr ein Verbrechen bestimmen solle, „welches in Frankreich ganz fremd ge— worden ist,“ — ja es habe zum Zweck „die buͤrgerliche Gesellschaft vor einer Gefahr zu schuͤtzen, der sie gar nicht mehr ausgesetzt ist.“ Was ist denn, sagt der Redner, der Zweck dieses Gesetzes von dem der Mini— ster einraͤumt, es sei unnuͤtz. Soll es unserm Gesetz⸗ buche blos zum Zierrath dienen? Nimmermehr kann man das glauben. Ein Schimpf fuͤr uns und unsere Generation wuͤrde es sein. Sollen nicht immer die
Berlin, Sonnabend, den 19ten Februar 1825.
1u16“
Gesetze dem moralischen Beduͤrfnisse der Zeit, in der sie entstehn, angemessen sein? Werden sie nicht stets als ein Kennzeichen des sittlichen Zustandes angesehn? Und wuͤrde dies Gesetz nicht die ganze gegenwaͤrtige Genera— tion in den Augen der Nachwelt verlaͤumden? Wenn die Geschichte berichten sollte, daß nach Jahrhunderten das Verbrechen der bloßen Heiligthums-⸗Schaͤndung von Neuem einen Platz in unserer Kriminal-Gesetzgebung eingenommen hat, wenn sie die furchtbaren Zuruͤstungen beschreiben sollte, mit denen man diesem Uebel entge—
ggengeschrirten ist, was werden unsere Urenkel anderes
denken koͤnnen, als, daß Frankreich unter der Regie— rung Carls X. der Schauplatz unzaͤhliger Graͤuelthaten dieser Art gewesen ist? — Der Redner greift auch das Gesetz in seinen Prinzipien an, und stuͤtzt sich auf Montesquieu's Lehren. „Die Gesetze,“ sagt der Ver⸗ fasser des Esprit des loix, „sind die Darstellung der Verhaͤltnisse der Menschen unter sich. Das Verhaͤltniß des Menschen zu Gott liegt im Bereich des religioͤsen Gesetzes. Der Einbruch in das religioͤse Gesetz ist eine Suͤnde, der Einbruch in das buͤrgerliche Gesetz ein Vergehn, ein Verbrechen.“ Wie weit aber wuͤrde man kommen, wenn man Suͤnden als Verbrechen an— sehn und bestrafen wollte!! Der Redner besorgt auch, daß das Verbrechen der Heiligthums-Schaͤndung, eben weil man es vom Kirchenraub scheiden und es anders behandeln will, in den Augen exaltirter Menschen einen gewissen Adel gewinnen moͤchte, wodurch sie verleitet werden koͤnnten, zu Maͤrtyrern des Unglaubens zu wer— den. Denn der Fanatismus, ruft er aus, ist in sei⸗ nen Folgen stets derselbe, wenn auch die Ursache noch so verschieden ist. Der Fanatismus findet sich bei dem Richter wie bei dem Angeklagten. Wenn es solche Verbrechen gilt, wird leicht der Richter zum Henker, der Angeklagte zum Maͤrtyrer! In der naͤmlichen Sitzung wurden noch der Graf von Labardonnay fuͤr und der Marquis von Bally Tollendal uͤber das Gesetz gehoͤrt. (Von ihren Reden naͤchstens.)
In der Kammer der Deputirten stattete Herr Par— dessuͤs den Bericht uͤber das Entschaͤdigungsgesetz ab. Die Kommission hat mehrere Amendements vorgeschla⸗ gen. — (Die Etoile giebt nur einen sehr kurzen Auszug des Berichts, die uͤbrigen Franzoͤsischen Zeitungen ent halten nur das Buͤlletin; wir muͤssen uns also das Naͤhere zum naͤchsten Blatte vorbehalten.)
Der gestrige Moniteur enthaͤlt eine Koͤnigl. Or— donnanz vom 16. v. M. wegen Organisation der Stu⸗ tereien. Nach Inhalt derselben soll bei dem Ministe— rium des Innern ein aus sieben, von Sr. Maj. auf den Vorschlag des Ministers zu ernennenden Mitglie⸗ dern bestehendes Conseil errichtet werden. Der Direk⸗ tor der General-Verwaltung des Ackerbaus, Handels und der Stutereien ist Mitglied dieses Konseils, in