1825 / 42 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 19 Feb 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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Minister selbst den Vorsitz fuͤhrt. Dieses dem Minister zusammenberufen, um Instruktionen und andere, den Dienst Gegenstaͤnde beiraͤthig zu

welchem der Konseil wird von uͤber Reglements, der Stutereien betreffende sein. Es sollen zwei Stutereien bestehen, in denen sich Zuchthengste, Stuten und Fohlen befinden, außer— dem sollen zwei Depots von Zuchthengsten und Fohlen und 80 Devots von Zuchthengsten sein. Diese Austal⸗ ten sind in 8 Arrondissements vertheilt, deren jedem ein General Inspektor der Stutereien und Depots vorsteht. Zwei General⸗Remonte⸗Agenten, der eine fuͤr den Norden, der andere fuͤr den Suͤden, sollen speciell mit dem Kauf der Zuchthengste und Fohlen zu thun haben. Das Personal einer jeden Stuterei und jedes De⸗ pots von Zuchthengsten und Fohlen besteht aus einem

Special⸗Regisseur, einem Aufseher

Direktor, aus einem . 1 und einem Roßarzt; das Personal eines jeden Zucht— einem Special—

hengst⸗Depots aus einem Vorsteher, Agenten und einem Roßarzt. Außerdem enthaͤlt die Ordonnanz auch Bestimmungen in Hinsicht der Privat, Eigenthuͤmer von Hengsten, welche sie zum Bedecken on Stuten bestimmen, imgleichen wegen der dafuͤr, nach der Beschaffenheit der Hengste oder Stuten zu gewaͤh⸗ renden Praͤmien. Das Budget wird, wie man glaubt, naͤchsten Mittwoch in die Deputirten⸗Kammer gebracht werden. Die Etoile erzaͤhlt: Als Hr. Canning im eng— lischen Kabinet den Vorschlag zu Traktaten mit den spanischen Kolonien machte, wurde dieser, von dem Minister des Innern, Hrn. Peel, dem Hrn. Robinson, so wie vom Herzog von Wellington und den Lords Westmoreland und Eldon so nachdruͤck⸗ lich bestritten, daß Hr. Canning fuͤr angemessen fand, den Koͤnig um seine Entlassung zu bitten. Der Koͤnig schien sehr geneigt, sie zu gewaͤhren; allein die von Lord Liverpool, dessen Gesundheitszustand sehr schwankend ist, abgegebene Erklaͤrung, daß auch er gleichzeitig resigniren wuͤrde, verstaͤrkte die Partei des Hrn. Canning derma⸗ ßen, daß im naͤchstfolgenden Kabinetsrath Hr. Peel und Lord Wellington mit dem Minister der auswaͤrtigen Angelegeuheiten stimmten. 88 Rente 103. 75. 65. London, 8. Febr.

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Der am vorigen Donn erstag hier angekommene Hr. de los Rios, der, wie bereits gemeldet, gleich am folgenden Tage eine Zusammenkunft mit dem Minister Canning hatte, speiste vorgestern nebst den uͤbrigen Mitgliedern des diplomatischen Corps bei demselben zu Mittag in Glocester⸗Lodge. Auch der Graf von Trastiamaca, ein Freund des Hrn. de los Rios, ingleichen Sir Charles Stuart, Lord Strang⸗ ford, Sir Ch. Bagot, Hr. Planta, Lord Mauntcharles, Lord Howard de Walden und andere ausgezeichnete Per⸗ sonen nahmen an diesem Mahle theil.

Am Sonnabend gab der Sprecher des Unterhauses sein erstes parlementairisches Mittagsmahl, an welchem naͤchst denjenigen Ministern, welche Mitglieder dieses Hauses sind, naͤmlich den Herren Canning, Peel und dem Kanzler der Schatzkammer, noch die angesehensten mi nisteriellen Glieder, 30 an der Zahl, Theil nahmen; am folgenden Tage fand das zweite parlamentairische Mit— tagsmahl bei demselben statt, wozu 30 ausgezeichnete Oppositiousglieder geladen waren. Es befanden sich darunter Lord J. Russell, Sir Jam. Mackintosh, Sir J. Newport, Sir H. Parnell, Hr. Brougham ꝛe.

Nicht der Lord⸗Kanzler, sondern der Lord Ober⸗ Richter von Kingsbench ist es, der die Acte Georgs I. auf die nenen Compagnien anwendbar erkloͤrt hat. Der erstere will jedoch durch eine einzubringende Bill den Schwindel mit den vielen neuen Compagnien steuern; er erklarte gestern im Oberhause, seine Bill solle sich nicht auf schon durch Freibriefe oder Parlaments⸗Aecten constituirte oder noch zu constituirende C agnien

Finanz⸗Minister,

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aber die Transferirung aller Actien, ehe die die gedachte gesetzliche Sanction

strecken, betreffenden Compagnien erhalten, verhindern.

Der Globe und traveller will Auszuͤge aus eine aufgefangenen Depesche des Generals Canteraec, welche dieser nach der Schlacht vom 7. Aug. an den Vicekoͤni Laserna habe abgehen lassen, mitgetheilt erhalten haben und zwar, wie er versichert, aus einer AQuelle, welche nicht die mindesten Zweifel uͤber die Aechtheit der Aus, zuͤge lasse. Nach einem dabei befindlichen vertraulichen Privatschreiben Cauteracs sind dessen Truppen zahlreiche gewesen als die Truppen Bolivars, so wie er auch in Besitz vortheilhafter Stellungen sich befüunden hat; in Augenblick des Angriffs sind jedoch seine Truppen fii— ger Weise geflohen. Er meldet dabei den Weg, we⸗ chen er zu verfolgen gedenke und bittet den Vicekoͤnig, alle nur irgend disponiblen Streitkraͤfte bei Cuzko zu versammeln.

Unsere Blaͤtter vom 2ten d. M. geben die Zahl der im Gange seienden neuen Plaͤne zu Actien⸗Com pagnien zu 114 mit 105 Millionen Fl. Capital an. Am 1sten wurde eine „Bergbau⸗ und Handels⸗Com, pagnie auf der Goldkuͤste““ zu Markt gebracht. An 2ten eine „Brittische Eisen⸗Compagnie“ (mit den Zweck, den so ungeheuer durch die vielen projectirta Eisenbahnen gesteigerten Preis des RohEisens billige zu machen) mit 2 Millionen Capital. Es ist notw, risch, daß mehrere, großentheils angesehene Persong als Directoren mit so vielen dieser Compagnien con⸗ nectiren, daß es voͤllig unmoͤglich fuͤr sie ist, die damit erknuͤpfte Pflicht zu erfuͤllen, ja es giebt Beispiek, daß sie Direectoren von Compagnien sind, deren a teressen in vollkommenem Gegensatze zu einander stehm. Dabei werden ihnen Tractamente ausgesetzt, ehe mut die Compagnien in volle Wuͤrksamkeit getreten sind. 8. ist auch wohlbekannt, daß Einigen große Vortheilen der Gestalt von Aectien auf guͤnstigen Bedingungen odem auf andere Weise zugewandt werden und dennoch be willigte dieser Tage eine solche Compagnie, wo not nicht das halbe Capital eingezahlt ist, jedem ihrer zwut Directoren einen Gehalt von 200 Fl. im Jahre.

Frankfurt, 14. Febr. statt gehabten zweiten Sitzung der Bundesver sfammlung wurde von dem substituirten praͤsidirende Gesandten, Herrn v. Carlowitz, der Entwurf zu Beantwortung einer von Seiten des bei dem Deutschen Bunde accreditirten Kaiserlich Rassischen Gesandten, Freiherrn v. Anstett, waͤhrend der letzten Vertagmg der Bundesversammlung eingegangene Note, die in Russischen Reiche angeordnete Rekruten⸗Aushebung treffend, verlesen und einstimmig von der Ver sammlul genehmigt.

In der gedachten Note wird ausdruͤcklich erklie daß jene durch einen Kaiserl. Ukas verfuͤgte Rekrätn Aushebung lediglich durch eingetretene Todesfaͤlle un durch Entlassungen aus dem Kriegsdienste nothwennl geworden, und daß diese Maaßregel durchaus keine litische Beziehung habe. Das Antwortschreiben sprich den Dank des Bundes fuͤr diese Mittheilung aus.

Hierauf erfolgte ein Beschluß, wodurch die Verwe⸗ tung der Bundeskasse ermaͤchtigt wurde, eine von 1- aufbewahrte, bei den reichskammergerichtlichen Devyt ten befindlich gewesene, Schwaͤbische Kreisobligatic von 12,000 fl., deren Auszahlung nebst Zinsen N Koͤnigl. Wirtembergische Regierung zugesagt, an derg Bundestagsgesandtschaft auszuhaͤndigen, demnaͤchst abe das eingehende Kapital sammt Zinsen, mit 21,361] 58 kr., in die reichskammergerichtliche Sustel fe in Empfang und Verrechnung zu nehma

sationskass Die uͤbrigen Gegenstaͤnde wurden in zwei Separth .I . 10116

In der am 27. Janm

er⸗

Protokollen verhandelt.

nen und Einwohner jedes Standes, Uns gemeinschaftlich und Unsere fuͤrstl. nehmer fuͤr ihre teit erkennen, folglich mit Huldigung,

en; und hoffen zu Ihren

Gotha, 13. Febr. Das (vorgestern erwaͤhnte) hesitergreifungs⸗Patent lautet wie folgt: b „Von Gottes Gnaden, Wir Friedrich, Wir inst, Wir Bernhard Erich Freund, aller⸗ eits Herzoge zu Sachsen, Juͤlich, Cleve und Berg, ch Engern und Westphalen, Landgrafen in Thuͤringen, MNarkgrafen zu Meißen, gefuͤrstete Grafen zu Henuneberg, ßrafen zu der Mark u. Ravensberg, Herren zu Ravensteinc. ntbieten den geh. Raths⸗, Regierungs⸗, Konsistorial⸗, ammer⸗, Kriegs⸗“⸗ Landschaftl. und andern Kollegiis, er Gesammtuniversitaͤt Jena und dem Gesammt Ober⸗ pellationsgericht, wie auch den zur Justizverwaltung, dHwie zur Finanzadministration verordneten Ober⸗ und Unterbeamten, Kriegsoffizieren, Geistlichen, Buͤrgermei⸗ ern und Rathsgliedern in den Staͤdten, Schultheißen den Doͤrfern, auch allen uͤbrigen geistlichen, weltlichen vvil⸗ und Militaͤrbedienten, Unterthanen und Einge⸗ essenen der herzogl. sachsen gothaischen und altenburgi⸗ hen Lande, wie auch allen zu deren Bezirk gehoͤrigen ürstlichen Vasallen und Lehnsleuten, Unsere Gnade und les Gute, und fuͤgen Ihnen allerseits Folgendes hier⸗ urch zu wissen: Nachdem das herzogl. Haus Sachsen⸗ Gotha und Altenburg durch das nach Gottes heil. Rath— chluß nunmehr ohne Hinterlassung von fuͤrstlicher Nach— ommenschaft erfolgte Ableben des weil. durchl. Herzogs, Unsers freundlich geliebten Herrn Vetters, Herrn riedrichs IV., Herzogs zu Sachsen, ic. christmildesten Ge— ͤchtnisses, erloschen, und Wir, als die Haͤupter der brigen herzogläͤch saͤchsischen Haͤuser gothaischer Linie, r diesen, nunmehr eingetretenen Fall in einer in Hild⸗ urghausen statt gehabten Hauskonferenz uͤbereingekom en sind, die Fuͤrstenthuͤmer Gotha und Altenburg, mit übehoͤrungen, so wie sie die nunmehr erloschene her— oglich sachsen-⸗gothaische Linie besessen, der bestehenden und iuter einander annoch auszufuͤhrenden besondern Suec⸗— essionsrechte unbeschadet, in gemeinschaftlichen Besitz nehmen und nehmen zu lassen. Als thun Wir sol—

hes, Kraft dieses, in der bestaͤndigsten Form und Weise,

ie es von Rechts⸗ und Gewohnheitswegen am besten eschehen soll und mag; und indem Wir beschlossen aben, bis zu einer zwischen Uns erfolgten endlichen Pereinigung, die Verwaltung der Lande fuͤr Uns ins⸗ hsammt in allen geistlichen, weltlichen, Civil⸗-, Mili⸗ aͤr⸗, Justiz⸗, Finanz⸗, Polizei und uͤbrigen Angelegen⸗ geiten, dem Geheimen Ministerinm weiland Sr. Liebden hes Herzogs Friedrich IV., wie solches gegenwaͤrtig be⸗ eht und von Uns bestaͤtigt worden ist, oder in der Folge Bestaͤtigung noch erhalten wird, zu uͤbertragen, rinnern wir hierdurch alle und jede obengenannte her⸗ ogl. sachsen⸗gothaische und altenburgische Kollegia, Be⸗ ͤrden, obere und untere Beamten, Vasallen, Offiziere, Geistliche, Magistratspersonen, Schultheißen, Untertha— daß Sie allesammt Erben und Erb— Landesherrschaft und Obrig— Gehorsam und Unterthaͤnigkeit sich fortan und kuͤnftig an Niemand Anderen, als an Uns und die Unsrigen halten; insbe— fondere aber fuͤr jetzt und so lange, als Wir Ihnen deßhalb ein Anderes nicht befehlen werden, das vorge— nannte, bisher herzogl. sachsen gothaische und altenbur— gische geheime Ministerium als die Uns zunaͤchst unter⸗ geordnete und von Uns bevollmaͤchtigte gemeinschaftliche Oberbehörde fuͤr die gesammten angefallenen Lande zu hettachten haben. Wir geben Ihnen dagegen die Versi⸗— herunug, daß Wir Ihnen sammt und sonders den ge⸗ huüͤhrenden Schutz leisten, mit Ihnen es treulich meinen, Sie bei Ihren Guͤtern, rechtmaͤßigen Freiheiten, wohl rlangten Rechten, auch dem Verhalten nach, wie es der verdient, bei Ehren, Stellen und Bedienung lassen, nd Ihrer Aller Bestes auf alle Weise befoͤrdern wol treuen und pflichtmaͤßigen

rechtmaͤßige

Gesinnungen, daß Wir nicht in die Nothwendigkeit wer⸗ den versetzt werden, gegen Widersetzlichkeit und Pflicht⸗ widrigkeit strenge Maüregeln vorzukehren. Urkundlich haben Wir saͤmmtlich diese Verordnung eigenhaͤndig unterschrieben, und durch Unsere herzogl. Insiegel be⸗ kraͤftigen lassen. So geschehen Hildburghausen, Koburg und Meiningen, den 11. Febr. 1825. (L. 8.) Fried— rich, H. GS. (1. 5) Eknst, H. . S. (1. 8.) Bjernhard Erich Freund, H. z. S.“

St. Petersburg, 8. Febr. Der Russische In⸗

valide oder die Kriegszeitung liefert eine allgemeine

Uebersicht der Wirkungen der einstweiligen Kriegsgou⸗ verneurs und der einzelnen, zur Unterstuͤtzung der Ein⸗ wohner St. Petersburgs, schwemmung am 7. November 1824 gelitten haben, er⸗ richteten Komitaͤten vom Tage der Eroͤffnung derselben an bis zum 28. December 1824, aus weicher hervor⸗ geht, daß bei dieser Ueberschwemmung umgekommen sind 480 Menschen, davon 100 auf Watilli⸗ Ostrow, 45 auf der Peterburger Seite, 4 auf der Wiburger Seite, 10 im 1sten Admiralitaͤts⸗ Stadttheile, 2 im 2ten Adm. Th., 14 im 4. Adm. Th., 6 im Narwaschen Stadttheile, 224 außerhalb der Stadt im Kreise, und 66 in Kronstadt nach dem Bericht bis zum 10. Decem⸗ ber; erkrankt waren 1987 Menschen, und von diesen gestorben 37, genesen 1456, und in der Kur befanden sich noch 494; Wohnungen wurden fuͤr 1143 Menschen angewiesen; Unterhalt erhielten in Natur 15498 Men⸗ schen, welches die Summe von 16872 Rub. 50 ½ Kop. ausmachte; Kleidung erhielten 9836 Menschen fuͤr die Summe von 73896 Rub. 60 Kop.; an Handwerker und an andere, Gewerbe treibende Personen, 1172 an der Zahl, wurden 105811 Rub. vertheilt, und an ver⸗ schiedene Personen, 24026 an der Zahl, zur Unterstuͤz zung, zum Unterhalt und zur Reparatur der Haͤuser 702059 Rub. 73 ½ Kop., welches zusammen die Summe von 898639 Rub. 84 ½˖ Kop. ausmacht. Haͤuser und Gebaͤude sind gaͤnzlich zerstoͤrt und fortgeschwemmt 462, davon auf Waßilji⸗Ostrow 232, auf der Peterburger Seite 83, im Narwaschen Stadttheile 9, außerhalb der Stadt im Kreise 114, und in Kronstadt 24; beschaͤdigt wurden von außen 2039, davon auf WaßiljieOstrow 351, auf der Peterburger Seite 627, auf der Wiburger Seite 137, im 1. Adm. Th. 249, im 2. Adm. Th. 27, im 4, Adm. Th 38, im Narwaschen Stadtth. 88, im Moskowischen Stadtth. 112, außerhalb der Stadt im Kreise 173, und in Kron⸗ stadt 237; von innen, 1642, davon 636 auf der Pe⸗ terburger Seite, 102 auf der Wiburger Seite, 302 im 3. Adm. Th., 410 im 4 Adm. Th., 9. im Narwaschen Stadtth., 112 im Moskowischen Stadtth., 27 im Li⸗ teinoi Stadtth., und 14 im Kreise; von diesen sind zusammen wieder reparirt, von außen 1232, und von innen 1592 Haͤuser und Gebaͤude.

Ostindien. (Schluß des im gestrigen Bl. abge⸗ brochenen Artikels.)

Bei dem Territorialsystem, pagnie aufrecht erhalten hat,

das die ostindische Kom⸗ sind dem Souverain so⸗ wol in dieser seiner Eigenschaft, als auch in der als einziger Eigenthuͤmer der Laͤndereien, doppelte Pflichten aufgelegt. Er muß auf seine Kosten alle großen Arbei— ten ausfuͤhren, welche den Ertrag des Bodens erschaffe

oder vermehren. Von ihm darf der Bauer die Erbar

ung von Straßen, Schifffahrtskanaͤlen, Waͤsserungska⸗ naͤlen, Bruͤcken, Schleusen, Daͤmme, die Austrocknung von Suͤmpfen erwarten, welche die Englaͤnder fuͤr die Wohlfahrt des Landes so bedeutend ansehen, daß sie, in der Hoffnung, dieselben von dem reichen Eigenthuͤmer zu erhalten, auf die Gleichheit der Theilung bei den Erbschaften verzichten, und die großen Guͤter den klei⸗ nen so sehr vorziehen. Wenn die Kompagnie diese Ar⸗ beiten nicht ausfuͤhrt, so kann Niemand hierin ihre

die durch die große Ueber⸗