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in Landfolge stellen und verabfolgen zu lassen. — An den Bracken und Wehlen der eingerissenen Deiche sind Faͤhrleute angestellt, welche, gegen Tagelohn oder Be⸗ freiung von der Deicharbeit, die Marschbewohner und welche, ihres Amts und Dienstes wegen, jene Bracken und Wehlen zu passiren haben, unentgeltlich
uͤbersetzen.
Zeen, 11. Febr. Se. K. K. Majestaͤt haben mit allerhoͤchster Entschließung vom 8. Mai v. J. das durch den Tod des Fuͤrsten Prosper von Sinzendorf erledigte lehenbare Oderst-Erbland⸗Vorschneider«, Kampfrichter⸗ und Schildtraͤger-Amt im Erzherzogthume Oesterreich unter und ob der Enns, Allerhoͤchstihrem Kaͤmmerer und Oberst⸗Wachtmeister in der Armee, des oͤsterreichi— schen Kaiserl. Leopold⸗Ordens Ritter, Michael Maxi⸗ milian Grafen von Althann, Freiherrn auf Goldburg und Murstetten, fuͤr sich und seine mäaͤnnliche Descen⸗ denz allergnaͤdigst zu verleihen geruhet.
St. Petersburg, 2. Februar. Vorgestern traf der K. Großbrittannische außerordentliche Botschafter, Lord Stratford⸗Canning, hier ein. 8
Laut eines Beschlusses der Minister-Comitaͤt vom 20. September vorigen Jahrs, sind alle Privat⸗Inhaber von Kupfer⸗Muͤnzen alten Gepraͤges, binnen drei Mo⸗ naten, vom Tage der ihnen bekannt gewordenen Ukase an, gehalten, dieselbe in den Kreisrentereten gegen Kupfermuͤnze neuen Gepraͤgs oder B. A. umzuwechseln. Nach Verlauf dieser Frist wird alles alte Kupfergeld zum Besten der Krone confiscirt.
Vom 10. bis zum 26. v. M. Central⸗Comitaͤt zu Unterstuͤtzungen fuͤr die durch die Ueberschwemmung Verarmten 87338 Rubel ein. Hiezu trugen Se. Maz. der Koͤnig von Wuͤrtemberg, im Na⸗ men ihrer Toͤchter, der Prinzessinnen Marie und Sophie
KK. HH. 20000, und die hiesige Franz. Gesandschaft 10000 R. bei. Naͤchstdem erhielt die Comitat betraͤcht liche Quantitaͤten von Leinwand ꝛc.
Voͤn den durch die Ueberschwemmung am 19. No⸗ vember verursachten Verheerungen sieht man keine Spur mehr. Die Siraßen sind gereinigt, die Bruͤcken wieder hergestellt; Laden und Magazine von ueuem geoͤffnet und mit Waaren angefuͤllt; mit einem Worte, Alles im vorigen Stande, und die Geschaͤfte gehn ihren gewohn— ten Gang, wie fruͤher. Fuͤr die Armen, welche vor⸗ zuͤglich gelitten, ist reichlich gesorgt, und die Lebensmit⸗ tel sind eben so wohlfeil, als fruͤher.
Es beschaͤftigen sich gegenwaͤrtig Italiener mit einer Reliefvorstellung, unsrer Hauptstadt, die in 4 Jahren
eendigt sein soll. 89 1 b S* Schweiz, 9. Febr. Die paͤbstliche Bulle, welche den Kanton Schwyz mit dem Bisthum Chur und St. 8 vereinbart, ist der Regierung jeses Standes zugekommen. G be neu agelebee oͤkonomische Gesellschaft des Kantons Bern hat sich durch gruͤndliche, umsichtige und sorgfaͤltige Ausarbeitung des, der Regierung der⸗ malen zur Genehmigung vorliegenden Plans zu einer Hagel⸗Assekuranz⸗Gesellschaft ein großes Verdienst er⸗ worben.
Tuͤrkey.
nahm die hiesige
Die Zeitung von Missolunghi vom 8. Jan. sagt: Zaimi, Loudo und andere Haͤupter der Mißvergnuͤgten haben sich, nach einigem Herumirren nach Anatolico gefluͤchtet, wo man sie aufnahm und wo sie nun die Verfuͤgungen der Central-Regierung erwar⸗ ten. Diese schnelle Unterdruͤckung der ruhestoͤrenden Partei, so wie die zugleich wieder bewirkte Blockade von Patras beweisen hinlaͤnglich die Energie und Festig⸗
it der Regierung. — Ein Privatschreiben aus Marseille vom 31. Jan. (in der Allgemeinen Zeitung) enthaͤlt Folgendes:
Man hat hier Nachricht, daß der beabsichtigte Angrif Ibrahim Paschas gegen Morea noch keineswegs aufge geben war, wie die Griechen waͤhnten, sondern daf dazu vom aͤgyptischen Oberfeldherrn alle Vorbereitunge getroffen wurden. Seitdem er sich mit einer starken Abtheilung seiner Flotte im kandiotischen Hafen van Suda befand, sind ihm von der astatischen Kuͤste sowohl als aus Alexandria mehrere nicht unbedeutende Trans porte von Kriegsbeduͤrfnissen und Truppen zugekommen Es ist Thatsache, daß sich geschickte europaͤische Off⸗ ziere, worunter mehrere Franzosen, bei ihm befinden in die er großes Zutrauen setzt, und die ihn bei ihre⸗ kriegerischen Erfahrung von zu gewagten Unternehmun⸗ gen abhalten werden. Auffallend scheint es, daß sich die in den Gewaͤssern von Candia befindlich gewesenen griechischen Kriegsschiffe insgesamt von dort entfernt haben; doch kuͤndigte man an, daß eine starke griechi sche Flottille, unter Miaulis Oberbefehl, im Begrife stehe, von Hydra auszulaufen, um die aͤgyptische Flottz in Suda zu beobachten. Uebrigens ist man in der ze⸗ vante von der Unwahrheit des Geruͤchtes von einer an⸗ geblichen geheimen Unterhandlung der griechischen Ra— gierung mit dem Vicekoͤnig von Aegypten, allgemein uͤberzeugt; vielleicht wurde dasselbe nur von den Grie⸗ chen verbreitet, um bei den Tuͤrken Mißtrauen ii erregen.
— Aus Semlin vom 1. Febr. meldet däasselbe Blatt: Aus Belgrad verbreiten sich beunruͤhigende Ge— ruͤchte uͤber den innern Zustand Serviens; es heißt, daß in mehreren Distrikten eine ernsthafte Gaͤhrung gegen die Knesen (Richter) herrsche, indem sich das Volk ge— gen die starken Auflagen, die in Folge des jetzigen zu— standes des tuͤrkischen Reichs immer druͤckender werden, auflehnen. Wahrscheinlich sind diese Geruͤchte uͤbertrie⸗ ben; sollten sie sich bestaͤtigen, so drohte der Pfom abermals ein empfindlicher Schlag.
Ksnigliche Schauspiel —8
Montag, 21. Febr. Im Schauspielhause: Pauline, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Frau von Weißen thurn.
Dienstag, 22. Im Opernhause. Der Baͤr und der Bassa, Vaudeville⸗Burleske in 1. Aufzug. Hier, auf: Kiaking, großes Ballet in 3 Abtheilungen, von Herrn Titus.
Billets zu dieser Vorstellung, welche mit Dienstag bezeichnet, sind im Billet-Verkaufs⸗Buͤreau zu haben.
Wegen fortdauernder Heiserkeit der Mad. Seidler, und Unpaͤßlichkeit des Herrn Blume, koͤnnen die Opern: Jessonda, und Armide, an diesem Tage nicht gegeben werden, und wird ersucht, die dazu gekauften, mit Freitag bezeichneten Opernhausbillets, nach dem Billet Verkaufs⸗Buͤreau zuruͤcksenden, und umtauschen, odet
den Betrag zuruͤckempfangen zu lassen. 1
“ F.S orologische Beobachtungen. Barometer]/ Therm.]/ Hygr.] Wind]·/ Witterung.
98 hell, Wolken. 812
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N 28 3 ¼ 6 280 4 283838 [6 488 M. 280
+12“ 41* + 6*⁸% + ⁵5 ⅔“ + 3¾“ + 7⁰⁹“
gebrochner Himml hell, angenehm. trüb.
trüb, neblich, hell, Wolken.
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Berlin, Dienstag, den 22sten Februar 1825. öe
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Der Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Ferdi⸗ nand Eduard Weniger ist zum Justiz⸗Kommissa⸗ rius beim Land⸗ und Stadtgerichte zu Neuhaldensle⸗ hen und dem Kreisgerichte zu Althaldensleben bestellt worden.
Der Stadt-Syndikus Stegemann zu Neu Ruppin ist zugleich zum Justiz⸗Kommissarius und No⸗
tarius bei dem Stadtgerichte daselbst bestellt worden. 8— 8 8
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15. Febr. In der Pairs⸗Kammer wurden Gesetz, wegen der Heilig— Der Graf v. Labourdonnaye rafen Molé fuͤr das Gesetz; et freute sich die in den Gesetzbuͤchern vorhandenen Luͤcken ausgefuͤllt zu sehn. Der Gottlose, sagte er, wird jetzt nicht mehr dem, durch den Atheismus des Gesetzes, ohnmaͤchtigen Richter Trotz bieten koͤnnen. Durch dies Gesetz wird dem katholischen Glauben eine feierliche Huldigung dargebracht; es setzt diesem unserer. Religion ganz eigenthuͤmlichen Verbrechen einen Damm entge⸗ zen; es straft diesem neuen Gottesmord (déicide). Dem Redner schien jedoch das Gesetz in mancher Be—⸗ ziehung zu mild, namentlich lasse es dem Verbrecher zu viel Mittel, um der Strafe zu entgehen wodurch denn zie Ausfuͤhrung des Gesetzes erschwert werde. Er wuͤnscht, daß nicht, wie der Gesetzesvorschlag es be⸗ fimmt, erst die Absicht des Verbrechers untersucht wer⸗ de, — diese lasse sich schon aus der bloßen Handlung abnehmen, und spreche sich in derselben aus. Uebrigens wolle er zwar nicht auf Schaͤrfung der Strafe antra— gen, indeß sei doch in dieser Hinsicht ein Unterschied wwischen dem Vatermoͤrder und dem Heiligthumsschaͤn—
Pearis, die Verhandlungen uͤber das thumsschaͤndung fortgesetzt. sprach am 10. nach dem G
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bei der Hinrichtung, ein schwarzer Schleier uͤber den Kopf geworfen wuͤrde, Letzterer mit einem rothen Tuche verhuͤllt werden moͤchte. — Der Graf von Lally Tol⸗ lendal schlug im Allgemeinen die Annahme des Gesetzes mit der Modification vor, daß keine Todesstrafe, son⸗ dern lehenswierige Strafarbeit oder Einschließung (nach dem Ermessen der Richter) fuͤr das Verbrechen der Heiligthumsschaͤndung bestimmt werde. Er sagte, man habe sich durch Worte zu solcher Strenge verfuͤhren lassen, man habe erst von Entweichung, dann von Hei⸗ ligthumsschaͤndung, endlich von Gottesmord gesprochen und so sei man dahin gekommen dies Verbrechen we— nigstens eben so hart wie das geringere, des Vatermor— des, bestrafen zu wollen. Der Zweck der Strafe sei nicht, koͤnne nicht sein, Gott raͤchen zu wollen, den Gott nicht, dem wir im taͤglichen Gebet verspraͤchen, unsern Bruͤdern zu verzeihen. Durch Androhung von Strafen wolle man Verbrechen und moralische Anstek— kung verhuͤten, — Erstere faͤnden aber, in dieser Art, nicht statt, und die Letztere sei, bei einem Verbrechen, welches so allgemeinen Abscheu erregt, nicht zu besor— gen. — Der Herzog von Broglie sprach hierauf gegen das Gesetz. Er sieht darin einen großen Schritt zur religioͤsen Unduldsamkeit. Die Stoͤrung des Gottes⸗ dienstes in jeder Kirche, sie sei Katholisch oder Prote— stantisch, werde durch die schon bestehenden Gesetze mit der Strafe des Gefaͤngnisses belegt. Indem man nun durch das vorgeschlagene Gesetz eine besondere Strafe fuͤr die Stoͤrung der katholischen Gottesverehrung ein— fuͤhren wolle, thue man einen Eingriff in die Charte, die (Art. 5.) jeder Religion gleichen Schutz zugefagt habe. Heute, sagt er, fordert man, daß die Hand vom Rumpfe getrennt werde, welche gegen die heiligen Sachen aufgehoben worden; morgen wird man fordern, daß mit dem gluͤhenden Eisen die Zunge durchstoßen werde, die das Heilige laͤstert, wer weiß wie bald, daß die Kanzeln, wo man den Irrthum, d. h. abweichende Lehren, predige, geschlossen werden. Man erinnere sich, daß das Verbrechen, von dem hier die Rede ist, seit der Zeit verschwunden ist, wo die sich hierauf beziehen⸗ den graͤßlichen Strafbestimmungen aus unsern Gesetz⸗ buͤchern ausgerottet worden sind, und man sehe sich vor, daß nicht das neue Gesetz ein Zeichen zur Erneue⸗ rung dieser Frevelthaten werde. — Der Siegelbewahrer bestieg nun die Rednerbuͤhne, um das Gesetz zu ver— theidigen. Er raͤumte ein, das Verbrechen der bloßen Heiligthumsschaͤndung sei uͤberaus selten, daraus koͤnne man aber nicht folgern, daß das Gesetz gegenwaͤrtig un⸗ noͤthig sei. Es darf, faͤhrt er fort, nicht blos die Noth⸗ wendigkeit, das Verbrechen zu unterdruͤcken, in An— chlag kommen. Giebt es nicht neben derselben auch noch moralische, politische Nothwendigkeiten? Noth⸗
der nothweudig, er schlage vor, daß waͤhrend Ersterem, wendigkeiten, die durch die oͤffentliche Meinung bezeich⸗