Cours royales uͤber den Heiligthumsschaͤnder erkennen moͤgen;; bei Ersteren moͤchte der Verbrecher, wegen der Frage uͤber seine Absicht, zu leicht ungestraft davon kommen. — Der Graf Lanjuinais verwirft zunaͤchst die Autoritaͤten, auf die man sich berufe, um das Gesetz zu vertheidigen. Man habe die Gesetze Griechenlands angefuͤhrt, — habe man auch an die Verurtheilung des Sokrates gedacht? Die Departemental⸗Naͤthe haͤtten, sage man, den Wunsch nach einem solchen Gesetze aus— gedruͤckt; — aber es sei notorisch, daß nur wenige hier— uͤber uͤberhaupt eine Meinung geaͤußert haͤtten, und, vermoͤge ihrer Zusammensetzung, koͤnnten sie nicht als Organe der oͤffentlichen Meinung angesehen werden. Eben so wenig koͤnne man auf die Meinung des Koͤn. Gerichtshofes zu Toulouse geben, da es bekannt sei, mit welcher uͤbergroßen Waͤrme die religioͤsen Fragen in jenem Theile Frankreichs behandelt wuͤrden. Der Red— ner glaubt, es wuͤrde fuͤr die Sicherung unserer religioͤ— sen Mysterien viel zweckmaͤßiger sein, einerseits Waͤch⸗ ter in den Kirchen zu bestellen, die auf Ordnung saͤhen, andererseits, wie auch Ludwig XIV. schon gewuͤnscht habe, die kostbaren heiligen Gefaͤße durch einfachere] zu ersetzen, welche die Raubgier nicht reizen wuͤrden. — Der Vicomte v. Bonald unterstuͤtzte das Gesetz. Im vorigen Jahrhundert, sagte dieser Redner, waren die Gemuͤther durch ungluͤckbringende Lehren von der Re⸗ ligion abgewendet, ja gegen dieselbe gerichtet worden. Das ganze Gebaͤude der Religion stuͤrzte, getroffen von den Schlaͤgen der Revolution, mit einer Leichtig⸗ keit, welche den Revolutionsmaͤnnern den Glauben gab, es ruhe auf keinen festen Unterlagen. Geist stieg, wie er aber die groͤßte Hoͤhe seiner Kraft erreicht hatte, so stand er still, oder vielmehr, ein dem— entgegengesetzter Geist bemaͤchtigte sich der Gemuͤther und fuͤhrte sie mit sich fort. Dieser ist seitdem stets im Wachsen gewesen. Wer wird den religioͤsen Geist in den Begebenheiten in Griechenland, in den Unru⸗ hen in Irland verkennen? Wer wird nicht wahrnehmen, daß in Europa von einem Ende zum andern ein religioͤ⸗ ser Gaͤhrstoff arbeitet? Mens agitat molem. DieSchnellig— keit, womit 1800 geistliche Frauenstiftungen unter uns entstanden sind; der Eifer, mit dem jede Stadt, jedes Dorf die heiligen Lehrer des christlichen Glaubens (die Missionnarien) in seine Mitte ruft; sind dies nicht unzweideutige Zeichen, daß der religioͤse Geist recht ei— gentlich der Charakter des neuen Jahrhunderts ist? Umsonst widersetzen sich ihm die Anhaͤnger des hievon abweichenden Systems; der Kampf ist zu ungleich, diese wahren Aristocraten der Revolution missen unterliegen; gelingt es ihnen auch, das Gute aufzuhal— ten, verhindern koͤnnen sie es nicht. Unter diesen Um— staͤnden ist das Stillschweigen unserer Gesetze, in Be— ziehung auf das Verdrechen der Heiliathumsschaͤndung, eine Schande fuͤr sie; fuͤr das Volk ein Aergerniß. — Der Redner meinte jedoch, man muͤsse nicht durch das blutige Schauspiel von Verstuͤmmlungen die Neigung zur Grausamkeit im Volke erregen; die Kirchenbuße wuͤrde sehr zweckmaͤßig anstatt der Verstuͤmmlung fest⸗ gesetzt werden koͤnnen; Todesstrafe aber sei unerlaͤßlich, denn es wuͤrde unerhoͤrt sein, den Falschmuͤnzer haͤrter wie den Heiligthumsschaͤnder bestrafen zu wollen; die Todesstrafe sei hier oder nirgends anwendbar. — Mit gleicher Waͤrme, wie der vorige Redner das Gesetz ver⸗ theidigt hatte, griff es der Baron v. Barente an. Er warnte vor der Gefahr, das religioͤse Gesetz mit dem buͤrgerlichen zu verwechseln und zu vermischen. Man solle gegen die Lehren der Geschichte sich folgsam zeigen. Unter Heinrich dem IV., dem Begruͤnder der Toleranz, habe eine schoͤne Zeit fuͤr die Religion gebluͤht; ihr haͤt ten wir Pascal, Bossnet, Arnaud, St. Vincent de Paul, Fenelon, Nicole, Bourdaloun zu verdanken. Nach dem Widerruf des Edikt von Nantes sei aber
Der irreligioͤse
Heuchelei statt Froͤmmigkeit aufgetreten, und so sii allmaͤhlig zum Umsturz aller geistlichen und buͤrgerlich Ordnung gekommen. Jetzt aber, nachdem auch die a toleranz des Unglaubens unterdruͤckt worden, sei⸗ Religion siegreich aus diesem Kampfe hervorgegang⸗ Nur Muth gefaßt, ruft der edle Pair am Schlusse an den Vertheidigern der Religion genuͤgt das Evangelin⸗ sie beduͤrfen keiner Blutgesetze! Am 14. sind Debatten uͤber das Gesetz im Allgemeinen geschlost worden, und haben zunaͤchst uͤber die Prioritaͤt bei Pruͤfung der Amendements angefangen.
— In der Sitzung vom 16. hat die Pairskamm nach langen Debatten uͤber die einzelnen Amendemen bis jetzt, nur den ersten Artikel des Gesetzes angenen men; dieser spricht jedoch nur aus, die Entweihung w heiligen Gefaͤßen und von geweihten Hostien mache Verbrechen der Heiligthumsschaͤndung aus.
— (Schluß des gestern abgebrochenen, in der Den tirten-Kammer erstatteten Berichts uͤber das Rentam Gesetz.) Der vorgelegte Gesetz Entwurf schont, so üne wie moͤglich, die Rentiers, die auch hierauf Ansppuc haben, da sie in Zeiten der Gefahr ihr Gluͤck mit deaß Gluͤcke des Staates verbunden haben; die Regierm glaubt aber, daß die Rentiers, nachdem die Renten si zum Pari hinaufgefuͤhrt worden sind, hinreichend si die dem Staate geleisteten Dienste, durch den ihnen „ wachsenen Gewinn, belohnt worden sind. Sie muß e Interesse aller Unterthanen mit gleicher Wage abwiecg⸗ und auch die Steuerpflichtigen duͤrfen nicht verwahne set werden. Der Berichterstatter geht nun ins Einjza des Gesetzes uͤber. Die Commission, sagt er, haben woͤgen, ob die Tilgungs⸗Cassa genug Kraͤfte habe, m den oͤffentlichen Credit zu erhalten, da doch die Säll jetzt abermals um 1000 Millionen vermehrt wenza sollte. Diese Frage sei aber bejaht, nachdem sich erg ben, daß, wenn auch saͤmmtliche jetzt vorhandem öpetige Renten gegen 3petige, nach Anleitung des setz Entwurfes, 75 pCt. umgetauscht wuͤrden, und fe lich das Nominal Capital der Schuld um ein Dritthe wuͤchse, dennoch der Tilgungsfond jaäͤhrlich die prope tionnelle Kraft von 1 Fr. 47 pCt. fuͤr 100 Fr. Noming Capital ausuͤben wuͤrde, welches vollkommen hinreichal erscheine. Zu stark sei der Tilgungsfond nicht befan den worden, wenn auch gleich er verhaͤltnißmaͤßig in groͤßer sei, als in einem benachbarten Lande (En gland, aber es habe der Commission nicht beifallen koͤnnen, in gegenwaͤrtigen Augenblicke die Verminderung desselbe in Vorschlag zu bringen. Was den Umtausch der Na— ten zu 5 pCt. gegen Renten zu 3 pECt. anbetreffe, s haͤtten manche bedauert, daß das Nominal⸗LCagpimt der Schulden vergroͤßert wuͤrde, um geringere Zinsen ü bezahen; die Commission sei aber der Meinung, d wenn es einer Regierung moͤglich sei, durch eine Vo mehrung des Nominal⸗Capitals eine Herabsetzuͤng de Zinsen zu erlangen, die groͤßer sei, als verhaͤltnißmaͤß die Vermehrung des Capitals, so muͤsse diese Operatigl als vortheilhaft angesehn werden. Es gaͤbe nur zyc Mittel, den Zinsfuß herabzusetzen, entweder eine nent Anleihe, um die alten Glaͤubiger zu bezahlen, oder üh Abkommen mit diesen Glaͤubigern, den gegenwaͤrtiga Rentiers; von diesen beiden aber sei das letztere in se der Ruͤcksicht des Vorzugs werth befunden worden. De Herabsetzung des Zinsfußes, schließt der Berichterstatten wird in der Zukunft wie in der Gegenwart wirken: denn es leuchtet ein, daß, waͤren wir in der Folge 9 zwungen, neue Anleihen zu machen, wir es, nach de jetzt vorgeschlagenen Reduktion des Zinsfußes, zu vor
theilhafteren Bedingungen wuͤrden bewerkstelligen koͤnnenn als wenn diese verworfen wuͤrde. Ein jeder hat gesehn wie, als es kund wurde, daß in Frankreich die Herab setzung des Zinsfußes der Schuld beabsichtigt wuͤrde die meisten Regierungen auf dem Festlande sich geneig
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zeigten, diesem Beispiel zu folgen. Der Credit steigt uͤberall. Die Grundsaͤtze, die wir befolgen wollen, sind einfach. Behalten wir Frieden, so werden diese Grund⸗ saͤtze bald sich uͤberall verbreiten. Brechen wir ihnen die Bahn, und knuͤpfen den Namen Frankreichs an dies wichtige Ereigniß! (Betfallsbezengung in der Kammer) — der Praͤsident schlaͤgt vor, die Verhandlungen uͤber dies Gesetz nach Beendigung der Verhandlungen wegen der Entschaͤdigung anzufangen. Herr Casimir Perier widersetzte sich diesem Vorschlage, ob er gleich, sagte er, wie die uͤbrigen Mitglieder der Opposition, bei der stets unguͤnstigen Aufnahme ihrer Vorschlaͤge nur aus Pflicht und Schicklichkeits⸗Gefuͤhl das Wort nehme. Er be⸗ hauptete, das Gesetz der Entschaͤdigung stehe mit dem Renten⸗Gesetz in einer so engen Verbindung, daß das Letztere eigentlich nur ein Mittel sei⸗ das Erstere auszu⸗ führen. Wuͤrde also das Eutschaͤdigungsgesetz von der pairs⸗Kammer verworfen oder auch nur in gewissen Punkten modificirt (z. B. wenn die Pairs⸗Kammer be⸗ stimmen sollte, daß statt 1000 Mill. 3 petiges Papier 600 Mill. 5 petige Rente zugegeben seien), so wuͤrde das ganze Renten⸗ Gesetz seine eigentliche Bedeutung berlieren und ganz unanwendbar werden; er trage also zarauf an, die Debatten uͤber das Renten⸗Gesetz aufzu⸗ schieben, bis das Entschaͤdigungs⸗Gesetz die Sanktion der beiden Kammern und des Koͤnigs erhalten habe. Der Finanz⸗Minister bestritt die Behauptungen des praͤopinanten; laͤugnen wolle er nicht, daß die beiden vorliegenden Gesetze in einer gewissen Verbindung ste⸗ hen; aber selbst, wenn das Entschaͤdigungs⸗Gesetz nicht
angenommen werden sollte, wuͤrde er das Renten⸗Gesetz
Der Staat, sagt er, kann nicht ewig die Renten uͤber Pari aufkaufen, die er das Recht hat, zu Pari auszubezahlen. Es muß jedenfalls ein Mittel gefunden werden, um aus unserer gegenwaͤrtigen kage zu kommen; sie ist fuͤr die Steuerpflichtigen so druͤckend, daß ich so launge fordern werde, daß man die⸗ sem Uebel steuern, als mir das Recht zustehn wird, diese Rednerbuͤhne zu besteigen. Herr Casimir Perier suchte die Anfuͤhrungen des Finanzministers zu wider⸗ jegen; als es aber zum Abstimmen uͤber seinen Vorschlag kam, standen nur 8 bis 10. Deputirte auf, um dafuͤr zu stimmen; er wurde also verworfen, und festgesetzt, die Debatten wegen des Renten⸗Gesetzes sollten unmit⸗ telbar nach Beendigung der Verhandlungen uͤber die Entschaͤdigung ihren Anfang nehmen.
— Einige Tacblaͤtter, sagt die Etoile, machen gro— sen Laͤrm uͤber den Gedanken, daß Portugall die Un— abhaͤngigkeit von Brasilien anerkennen moͤchte. In wie fern kann denn aber diese Maaßregel, von Seiten der segitimen Autoritaͤt gebilligt, Frankreich schaden? In wie fern wuͤrden denn unsere Interessen durch diesen Beschluß des Koͤnigs Johann VI. betheiligt? Die dar⸗ nus hervorgehenden Vortheile koͤnnen nicht fuͤr einen Staat zum Nachtheil eines anderen statt finden. Die Anerkennung von Seiten Frankreichs wuͤrde in diesem Falle der Preis dessen sein, was man fuͤr Frankreich thuen wuͤrde. Und was ist denn das Interesse eines entstehenden Staats? sich Aufnahme in die große Fa⸗ milie der Staaten zu verschaffen. Das Interesse Bra— lliens, bei erfolgender Anerkennung Seiten Portugalls, wuͤrde mithin sein, Frankreich eben so sehr wie jeden underen Staat zu beruͤcksichtigen.
Vorgestern fruͤh ist der Commissionsbericht uͤber die Fosten des spanischen Kriegs, nebst den dazu gehoͤrigen Belaͤgen, den Sitzungs⸗Protokollen der Commifsion, den Auszuͤgen aus den Berichten der Ober-Offictere und Militatr⸗Intendanten der spanischen Armee, unter die Deputirten vertheilt worden. Das Werk umfaßt nicht weniger als 5 BJñgnde in Ato. und der Bericht allein 568 Seiten.
— Hr. Ricardo hatte bei der in Loudon von ihm
fuͤr nothwendig halten.
fuͤr die griechische Regierung unterhandelten Anleihe die
Bedinqgung gestellt!t, daß im Laufe des Jahres keine an⸗ dere Anleihe abgeschlossen werden duͤrfe. Dem Verneh⸗ men nach hat er dieser Bedingung nicht entsagen wol⸗ len und der Bevollmaͤchtigte der griechischen Regierung, Hr. Louriotis hat demnach hierher Nachricht ertheilt, daß er den Anleihe⸗Vorschlaͤgen der Herren Andre Cottier und Gabr. Odiel und Comp. keine Folge geben koͤnne. Es scheint nur, daß die englischen Darleiher ihr Darlehen verhaͤltnißmaͤßig vergroͤßern werden. Die Certificate dieser Anleihe stehen jetzt in London zu 1 ½ pCt. Prñͤmie und man hat Grund zu glauben, daß die in Paris dem griechischen Abgesandten gemachten Anerbietungen diesem Stande der Dinge nicht fremd sind.
Rente. 103. 90. — 104.
London, 16. Febr. Die beiden Sitzungen des Unterhauses von vorgestern und gestern wurden, erstere groͤßtentheils und letztere — die bis heute Morgen um vier Uhr dauerte — gaͤnzlich von den Verhandlungen uͤber die ungesetzlichen Vereine in Irland, insbesondere den katholischen Verein in Anspruch genommen und schließlich erhielt Hr. Goulburn, mit einer Majorttaͤt von 150 Stimmen (278 gegen 123) die in Antrag ge⸗ brachte Erlaubniß zur Einbringung seiner desfallsigen Bill. Als entschiedener Vertheidiger des katholischen Vereins bethaͤtigte sich Hr. Brougham, welcher unver⸗ holen nicht nur das ganze Verfahren des Vereins bil⸗ ligte, sondern auch die lebhaftesten Wuͤnsche und Hoff⸗ nungen aussprach, daß derselbe in der begonnenen Bahn fortschreiten moͤchte. Auch Sir Francis Burdett ließ sich zu Gunsten des Vereins in einer ziemlich langen Rede vernehmen, welche, wie der Courier bemerkt, ganz ausnehmend an die Declamationen eines Juͤnglings von 17 Jahren erinnerte, der eben frisch von einem Cursus populairer Vorlesungen koͤmmt, wo er ein Dutzend, zwar etwas abgenutzter, aber doch nicht unebener Ci— tate aufgefaßt hat. Die Rede, meint der Courier, waͤre ganz geeignet gewesen, eine Versammlung in der Kron— und Anker-⸗Taverne zu dem Ausruf des Erstaunens zu bringen, „wie ein kleiner Kopf so viele Dinge enthal⸗ ten koͤnne!“
Nach Sir Franzis Burdett trat der Minister Can⸗ ning auf und hielt eine sehr lange, alle Haupttheile des Gegenstandes der Verhandlungen umfassende Rede. Er begann damit, den Gegenstand aus der Verwickelung und Verwirrung, in welche man, im Laufe der Debat⸗ ten, denselben gebracht, herauszuziehen, indem er dar⸗ stellte, wie man mit der Frage wegen der ungesetzlichen Vereine in Irland, die Angelegenheit der Katholiken (die Emancipation) in Verbindung gebracht, und fer⸗ ner das Verfahren der Regierung uͤberhaupt, so wie endlich viertens sein eigenes Benehmen in Betracht gezogen habe. Er ging hiernach die einzelnen Punkte durch und bemerkte namentlich in Bezug auf den ka— tholischen Verein: „Bedarf es wohl um die Unvertraͤg⸗ lichkeit desselben mit der englischen Verfassung darzu⸗ thun, noch irgend einer anderen Erwaͤgung als des von ihm (dem Verein) selbst sich beigelegten Characters: selbst erwaͤhlt, selbst bestimmt, selbst constituirt, selbst vertagt, sich selbst erneuernd, keinen Gleichen anerken— nend, jede Ober-Autoritaͤt verneinend, Geld vom Volke erhebend, sich — wie Einige sagen, loͤblich, wie Andere denken, unziemlich — in die Justizverwaltung ein⸗ mischend, nicht vorurtheilend, denn das ist nicht das rechte Wort, sondern vorwegveru⸗ rtheilend die Indi⸗ viduen, welche er vor Gericht zieht, und in einigen Faͤllen, wo dieselben von den Gerichtshoͤfen fuͤr schuld⸗ los befunden worden, diesen Spruch abaͤndernd und die— jenigen verbannend, welche das Gesetz freigesprochen und fuͤr schuldlos erklaͤrt hat.“ — Nachdem Hr. Canning sodann in Betracht gezogen hatte, wiefern der Verein in der Th ur Erhaltung und Verschaͤrfung der in