1825 / 82 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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anstatt daß vormals die diglich von der

Sppinnen der Merino⸗ chemir⸗Wolle angewendet.

(ßortsetzung des im gestrigen Bl. abgebrochenen

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hat in der Tuch⸗ was sie bei einer gleichfoͤrmige und wegungen, welche die durch Men⸗

manufaktur eben das hervorgebracht, jeden Art von Arbeit bewirkt; eine olung derselben Be den Geweben eine Gleichheit mittheilt, die Me schenhaͤnde hervorzubringen fast unmoͤglich ist. Die Ge⸗ webe sind von der hoͤchsten Schoͤnheit, obgleich man zum Betriebe und zur Aufsicht an den Maschinen, Ar⸗ beiter gebraucht, die das Weben nur wenig geuͤbt haben, Beschaffenheit des Gewebes le⸗ Geschicklichkeit der Arbeiter abhing. manufaktur hat sich daher mit diesen anischen Huͤlfsmitteln nicht bloß in die sie schon läͤngst betrieben, llkommnet, sondern auch bedeutende so daß sie jetzt in vielen De⸗ partements Eingang gefunden, wo man ihren Betrieb nicht kannte. Frankreich sucht jetzt seinen, ihm Englaͤndern entrissenen Tuchhandel mit der Le⸗ Es ist jeder Concurrenz uͤberhoben, hinsichts der Fabrikation und des Verkaufs der Tuͤcher von hoͤchster Schoͤnheit; die Tuͤcher der Eng⸗ laͤnder haben nur einen vergaͤnglichen Glanz, die fran⸗ zoͤsischen vereinigen mit schoͤnem Glanz, Staͤrke und Dauerhaftigkeit. Dahingegen ist Frankreich in der Fabrikation der mittelfeinen und groben Tuͤcher gegen das Ausland zuruͤck, weil es zu wenig grobe Wolle hat, diese zu theuer ist, und zur ordinairen Tuchfabrikation die Maschinen noch nicht allgemein im Gebrauch sind. In der Fabrikation der glatten und Koͤper⸗Flanelle haben wir es aber so weit gebracht wie die Englaͤnderz; Dank sei den Maschinen! Auch in den der Moltons und Wolldecken zeigt sich eine betraͤchtliche Verbesserung. Und nicht weniger haben endlich die glatten Wollzeuge, wie der Merino, einen hoͤheren Grad von Vollkommen⸗ it, in letzterer Zeit, erlangt. . Mechanik kann also der Kaͤufer uͤberall die schoͤnste Waare fuͤr angemessene, nicht zu reise fordern.

bohe n n neue Industrie ist seit Kurzem in Frank⸗ reich entstanden, die von der hoͤchsten Wichtigkeit zu werden verspricht. Sie hat die Fabrikation der Cache⸗ mir⸗Gewebe zum Gegenstande; so benannt, weil sie eine Nachahmung derer sind, die aus jener Gegend kommen.

Als die franzoͤsische Armee Egypten besetzt hatte, lernten die Offiziere in derselben die schoͤnen Eigenschaf⸗ ten der Cachemir⸗Gewebe bald kennen, und brachten sie mit nach Frankreich. Sie waren den, nach damaliger Mode, nur halb gekleideten Frauen sehr willkommen, und wurden in den hoͤheren Classen bald sehr beliebt.

Die franzoͤsischen Fabrikanten versuchten deren Nach⸗ ahmung, wobei sie außerordentliche Schwierigkeiten fan⸗ den. Sie machten anfaͤnglich von der feinsten und weichsten Merino⸗Wolle Gebrauch; aber diese gab keine indische Shawls, so schoͤn sie auch war. Ein franzoͤsi⸗ scher Fabrikant versiel nun darauf, die Wolle der asiati⸗ schen Ziegen uͤber Rußland zu beziehen, und diese zur Shawls⸗Fabrikation anzuwenden. Dies war Herr Ter⸗ naux, der nach der Erklaͤrung der Jury von 1819 in Frankreich zuerst Shawls aus Pflaum von den astiati“ schen Ziegen verfertigt, und somit einen neuen Handels⸗ Zweig eroͤffnet hat, der nachher sehr schnellen Wachsthum erlangte.

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außerordentlich vervo Erweiterungen erfahren,

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Methoden zum Verlesen, Kaͤmmen und Wolle wurden auch auf die Ca⸗ Man mußte sie jedoch nach

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ihrer Beschaffenheit veraͤndern. Dies gelang vollkommen Die Herrn Polino Gebruͤder, und Hindenlang haben sich besonders mit vielem Erfolg dieser Fabrikation ge widmet.

Herr Ternaux kam auf den Gedanken, die asiatisqh⸗ Ziege aus Asien zu holen und nach Frankreich zu ven setzen. Er vertraute die Ausfuͤhrung seines Plans den gelehrten Orientalisten Jaubert, der sich lange Zeit i Persien aufgehalten hatte. Die Expedition gelang auf Beste. Jetzt sind diese Ziegen im Norden und Suͤde Frankreichs acclimatisirt.

Herr Castel Bajac, Direktor des Handels und e Manufakturen, hat aus dem Pflaum der Ziegen in i koͤniglichen Schaͤferei zu Perpignan einen Shawl vg fertigen lassen, dem hinsichts der Feinheit, Gleichhet und Kraft, so wie der Elasticität und Weichheit d Gewebes, kein indischer gleich koͤmmt.

Auch hier zeigte sich anfaͤnglich die Macht des W⸗ urtheils, wie fruͤher bei der Einbuͤrgerung der Merim Man behauptete erst, die eingefuͤhrten Ziegen wim nicht von der Race derjenigen, die in Cachemir die fen Wolle liefere. Man versicherte, der Pflaum werde nit seine Beschaffenheit und Schoͤnheit behalten, wenn sie auch besaͤße. Die Erfahrung hat uns eines Besse belehrt. Die Regierung und Frankreich werden Fruͤchte beider Einfuͤhrungen erndten. *

Die Kunst, den Cachemir Pflaum zu verweben,! schnellen Schritts zu derjenigen Vollkommenheit „f langt, welche ihr die in Frankreich angewendeten M schinen geben konnten. Unsere Fabrikanten bracht die Verzierungen in den Shwals zuerst auf demselbe Wege hervor, wie in den brochirten Lioner Zeugen. Die Weberei hatte Schwierigkeiten, weil die feinen Kett dabei nicht hielten. Eine Seite der Shawls hatte au nur die Schoͤnheit der indischen Gewebe. Die Fral erklaͤrten sie daher fuͤr unvollkommen. Man konnte zwar so legen und tragen, daß die rechte, schoͤne Set nur sichtbar war; aber das Ungluͤck eines Zuruͤckschle gens blieb doch nicht unvermeidlich. Die geschnitte: linke Seite zeigte den europäaäͤischen Ursprung des Shaw unwidersprechlich an und das Urtheil uͤber die bloß bl chirten Shawls wurde daher unwiderruflich gesproche Man mußte die indische Arbeit ganz vollkommen nat ahmen. Unsere Fabrikanten brachten es mit vielem T lente dahin. Nach dem Herrn Ternaux war He Bauson derjenige, der dieses Verdienst hatte. Er les bei der Ausstellung im Jahre 1819 Shawls aus, auf diese bemerkenswerthe Art verfertiget waren. S. dem hat eine große Anzahl Fabrikanten dieselben Erfe gehabt. Die Nachahmung ist in jedem Jahre bet geworden. Jetzt ist sie vollkommen. Es bestehet b der Unterschied zwischen der franzoͤsischen Arbeit und asiatischen, daß zur erstern weit weniger Zeit erforder! ist, welches die große Ungleichheit des Arbeitslohns Frankreich und Hindostan ausgleicht.

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K nigliche Schauspiele.

Freitag, 8. April. Im Opernhause: „Das RN. sonntagskind,“ kom. Singspiel in 2 Abtheil. M von Wenzel Muͤller. (Mlle. Henr. Reinwa Henriette.) Sr 8

*) Die Verbreitung dieser Ziegen in Deutschland hat reits begonnen. Es ist wahrscheinlich, daß sie hier gut fie kommen, und dem deutschen Schaafzuͤchter fuͤr die darauf richtende Sorgfalt einst reichlichen Lohn davon abwen werden.

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Der hiesige Kaufmann August d'Heureuse ist nter dem 2. d. M. auf fuͤnf Jahr und den ganzen mfang des Staats, Behufs der ausschließlichen An⸗ rtigung und Benutzung einer von ihm beschriebenen d durch Zeichnungen erlaͤuterten, besondern neuen rt, die Zugkraft des Pferdes zum Betriebe von Ma⸗ hinen anzuwenden, patentirt worden. 1 .S

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ekanntmachung. Das Puoblrkum ist bereits durch das mit den hiesi⸗ Zeitungen und Intelligenzblaͤttern so wie mit den intsblaͤttern der Koͤniglichen Regterungen, ausgegebene herzeichniß der am 1. dieses Monats ausgelvoseten Staats, Schuld⸗Scheine vom Resultate dieser zweiten albjährlichen Ziehung in Kenntniß gesetzt. Die darin aufgefuͤhrten Staats⸗Schuld⸗Scheine d den 1. Julius d. J. faͤllig und erfolgt die Zahlung on da ab taͤglich (Sonn⸗ und Festtage ausgenommen) den Vormittagsstünden von 9 bis 1 Uhr bei der ontrolle der Staats⸗Papiere, hier in Berlin, Tauben⸗ aße No. 30 gegen Zuruͤckgabe der gezogenen Apoints d der dazu gehoͤrigen Zins⸗Coupons Series IV. No. 7 und 8, welche die Zinsen fuͤr die Zeit vom 1. Ju⸗ 8 1825 bis 2. Januar 1827 umfassen. Fehlen diese n oder zum Theile: so muß der Inhaber des betref⸗ unden Staats⸗Schuld⸗Scheines den Betrag derselben ar zuruͤcklassen. Dieser wird ihm von dem zu zah⸗ nden Capital abgezogen und dem Praͤsentanten der ns⸗Coupons ausgezahlt. Da die einzuloͤsenden Staats⸗Schuld⸗Scheine nach r Allerhoͤchsten Verordnung vom 17. Januar 1820 XIV. Gesetz⸗Sammlung No. 577. beim Koͤniglichen ammer⸗Gericht deponirt, demnaͤchst aber nach der lerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 10. November 1823 entlich verbrannt werden: so muͤssen die Empfaͤnger er den Capital⸗Betrag ihrer Staats⸗Schuld⸗Scheine in Belage fuͤr unsere Rechnung eine besondere Quit⸗ ig ausstellen, in welcher die Staats⸗Schulden⸗Til⸗ ugs⸗Kasse als zahlende Stelle zu bezeichneu, und die tter sowohl als auch die Nummer des zuruͤckgegebenen taats⸗Schuld⸗Scheins anzugeben ist. Formulare zu

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Berlin, Sonnabend,

sen Quittungen sind unentgeldlich bei der Controlle r Staats⸗Papiere in Empfang zu nehmen.

Wenn an einem dieser gezogenen Staats⸗Schuld⸗ scheine, noch der von der Koͤniglichen Immediat⸗Kom ission zur Vertheilung von Praͤmieu auf Staats⸗ chuld⸗Scheine ausgefertigte Praͤmien⸗Schein haftet,

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hatte die Ceremoni verrichteten solche hoͤchst selbst und wurden dabei svon

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so attestirt die Controlle der Staats⸗Papiere die Rea⸗ listrung des Erstern auf dem, dem Ergenthuͤmer zuruͤck zu gebenden, Praͤmien⸗Scheine, und dient dieses Attest demnaͤchst zur Legitimation des Inhabers Behufs der Auszahlung der darauf kuͤnftig fallenden Praͤmie.

Wir wiederholen auch bei dieser Gelegenheit, daß die Controlle der Staats⸗Papiere und deren Beamte eben so wenig als die unterzeichnete Haupt⸗Verwaltung sich bei der oben bezeichneten Zahlung mit dem Publi⸗ kum in Korrespondenz einlassen kann. Alle dem entge⸗ gen etwa eingrhenden Gesuche werden daher ohne Ant⸗ wort zuruͤck gesandt. Auswaͤrtigen, denen es hier in Ber⸗ lin an Bekanntschaft fehlt, bleibt uͤberlassen, sich zum Betriebe dieser Angelegenheit, an den Agenten Herrn Bloch, Behren⸗Straße No. 45 oder an die naͤchste Re⸗ gierungs⸗Haupt⸗Kasse zu wenden, welcher aber die aus⸗ gelooseten Staats Schuld⸗Scheine nebst Coupons, und wenn die erstern mit Präͤmien⸗Scheinen versehen sind, auch diese, nebst einer nach obigem eingerichteten Quit⸗ tung zur weitern Besorgung zu uͤbergeben sind. Ausgeloosete Staats⸗Schuld⸗Scheine, welche zur Zins⸗ Erhebung in Leipzig gestellt sind, koͤnnen dem dortigen Handlungs⸗Hause Reichenbach und Comp. zur Einzie⸗ hung uͤbergeben werden.

Wer das Capital der ausgelosseten Staats Schuld⸗ Scheine zu der oben bezeichneten Zeit nicht erhebt, er⸗ haͤlt darauf, nach Vorschrift der Allerhoͤchsten Kabinets⸗ Ordre vom 13ten Mai 1824, Gesetz⸗Sammlung Nro. 867. vom 1sten Julius 1825 angerechnet, weiter keine Zinsen, indem diese von da ab, nach Anleitung der Verordnung vom 17ten Januar 1820 F. V. dem Til⸗ gungs⸗Fonds zufallen.

Berlin, den 19ten Maͤrz 1825. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schuld

Kother. von Schuͤtze. Beelitz.

von Rochow.

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Angekommen. Se. Excellenz der Staats⸗Mi⸗ nister, Graf von Alvensleben, von Erxleben, und

der Kaiserl. Russische Oberst von Krukawskoy,

als Courier von Pariszs.

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April. Vorgestern Morgens nach 9 Uhr e des Fußwaschens statt; Se. Maj.

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Paris, 2.

igl. Hoh. dem Dauphin und dem Oberjaͤger⸗

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