1825 / 88 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 16 Apr 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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1 e] Wissenschaftliche Nachrichten. (Schluß des im gestrigen Btatte abgebrochenen Artikels: II Baumwollen⸗Manufaktur und Handel.) 8g Was nun den anderen Theil der inlaͤndischen Baumwollen⸗Fabrrkation betrifft, dessen Wirksjam⸗ eeAeit nur dahin gehet, fremde Gespinnste zu ver Hweben, so duͤrfte dessen Betrieb im Jahre 1823, etwa Folgendes ergeben haben: Es sind uͤberhaupt zum Verbrauch im Lande eingegangen 5,619,625 Pfund Baum⸗ wollen Garn, oder in runder Zahl 5,600,000 Pfund. Wird Durchschnittsweise der Preis des Pfundes englischen Garns, welches in sehr verschiedenen Num⸗ mern bezogen wird, nur zu Thaler angenommen, so giebt dees einen Kostenpreis von 2,800,000 Thalern in runden Zahlen fuͤr die verarbeiteten 5,600,000 Pfund. Aus den eingehenden englischen Garnen werden in unsern Manufakturen Gewebe hergestellt, welche groͤßten⸗ theils zum Bedrucken gebraucht werden. Man kann hierbei den Werthszusatz zu dem des Webermaterials, durch den Weber⸗, Bleicher⸗, Faͤrber⸗, Drucker⸗, Ap⸗ pretirer⸗Lohn, und den Fabrikations⸗ und Handelsge⸗ winn, mindestens auf das Vierfache annehmen. So⸗ nach wuͤrden atso dem Kostenpreise von 2,800,000 Tha⸗ lern, hinzutreten 11,200,000 Thaler; und der Werth des Waarenprodukts aus dem eingefuͤhrten fremden Ge—⸗ spinsten kaͤme uͤberhaupt auf 14,000,000 Thlr. zu stehen. Das Ganze der Fabrikation zusammengefaßt giebt folgende Resultate: Im Jahre 1823 fakturen zu ihrem B Spinnmaterial .. Web ematerial.. zusammen . hieraus sind dargestellt worden . .

Der Ertrag waͤre. Wirft man die 137,500

fuͤr etwa verdrauchte fremde so bleibt in runder Summe gegen 16 Mill. Thaler, als reiner National⸗Gewinn, den die im Jahre 1823 auf die Veredlung der rohen Baumwolle und fremden Garne und der Verschluß der dadurch erzielten Waaren ver⸗ wendeten Arbeiten und Kapitale geliefert haben.

Der Werthsbetrag des verarbeiteten fremden Ma⸗ terials zu dem der daraus hervorgebraͤchten Waaren kommt hiernach beinahe wie 1 zu 5 zu stehen, und naͤ⸗ hert sich also dem Verhältnisse im Ertrage der engli schen Mannfakturen gewissermaaßen,

Dieses waͤre schon an sich selbst ein recht schoͤnes Resuitat der auf diesen Gewerbsbetrieb gerichteten In⸗ dustrie im Volke! Es wird aber durch den gluͤckl chen Umstand bedeutend erhoͤhet, daß von den Waaren, die sie liefert, ein sehr betraͤchtlicher Theil nicht im Lande verbleibt, sondern ins Ausland abgesetzt wird.

Nach den amtlichen Angaben sind im Jahre 1823 an Baumwollen⸗Stuhl⸗ und gestrickten Waaren 20,222 Centner ins Ausland gegangen. Setzt man den Werth eines Centners Baumwollen Waaren nur auf 250 Thlr., so betraͤgt derselbe fuͤr diese 5,055,500 Thlr., und man sieht hieraus, daß der Kostenpreis des eingehenden fremden Materials durch die Ausfuhr eines Theils der daraus verfertigten Waaren schon uͤberschließend gedeckt wird, da der Kostenpreis des ersteren nur 3,887,500 Thlr. betraͤgt, mithin hiernach die Baumwollen⸗ Fabri⸗ kation 1,168,000 Thlr. mehr ins Land zieht, als sie fuͤr den Stoff zu ihrem Betrieb an das Ausland abgiebt.

1 Sind nun auch zufolge dieser Angaben, im Jahre 1823, 9100 Ztur. auslaͤndische Baumwollen⸗ Stuhl⸗ und gestrickte Waaren eingegangen, und im Lande ver⸗ nach unsern Annahmen

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haben die Baumwollen⸗Manu⸗ etriebe aus dem Auslande bezogen: .. fuͤr 1,087,500 Thaler Werths, 2,800,000 ¹ 3,887,500 . .

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16,137,500 Gewinn. Rtylr. hiervon noch weg, Färbematerialien u. dergl.,

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000 Thlr. zu stehen kommen wuͤrde, so ist dar „Waarenhandel ergebende Ausfal der Bilanz doch zu gering, um fuͤr das Land nachthei⸗ lig sein zu koͤnnen. Der National⸗Gewinn von mehr als 16 Mill. Thlrn., welchen, wie oben gezeiat worden, das Baumwollen⸗Fabrik⸗Gewerbe im I⸗ 1823 abge, worfen hat, erstattet alles, und giebt demselben einen hohen Grad von Wichtigkeit und Nuͤtzlichkeit fuͤr dar Land. Zwar kann die inlaͤndische Baumwollen⸗Fabril kation mit dem umfassenden Betrieb derselben in Grof britannien nicht in Vergleich gestellt werden, da sie sih zu dieser wie 1 zu 15 verhaͤlt. Aber sie hat deshal doch einen verhaͤltnißmaͤß

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ig bedeutenden Werth, und ii Vortheile, die sie gewaͤhrt, verdienen immer beachtet werden. Sie bietet sich dem Lande in jeder Beziehung als eine ergiebige Qnelle der Beschäftigung, der Nahh

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Berlin,

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rung und des Erwerbs an, die benutzt und erweitert h., werden verdient. Die Erhaltung und das fortschroh tende Erbluͤhen dieses nuͤtzlichen Gewerbszweiges sih also hoͤchst wuͤnschenswerth.

Die Karttundruckerei insbesondere ist eine Kuns deren. Betrieb und Flor sehr zu bestreben ist. Imh Ausuͤbung erfordert wissenschaftliche Kenntnisse. Ma kann darin nichts leisten, wenn man in der Physik un Chemie nicht erfahren ist. Zur Darstellung gefaͤllige Muster gehoͤrt ein gebildeter Geschmack des Angebem und eine nicht gemeine Kunstfertigkeit des Ausfuͤhrent Dies Gewerbe nimmt also den Beistand der exacte

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Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben den Domherrn von hoß auf Buch zum Landrath des Nieder⸗Barnimschen

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Wissenschaften und der bildenden Kuͤnste stark in A spruch, und sein Betrieb dient dazu, die wrssenschaftlich Bildung und das Kunstgeschick der arbeitenden Klast mehr zu verbreiten und zu erhoͤhen. Eine Folge, d die Wichtigkeit ihres Betriebs sehr vergroͤßert! us

Man hat geglaubt, die Aufrechthaltung des Pub

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ommissarius Busse ist im Departement des 88* ETETEEETI’

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Erfahrung hat gezeigt, daß sie desselben nicht beduͤrfen Sie haben sich bei der Handelsfreiheit nicht nur erhal ten, sondern sind auch zu hoͤherer Vollkommenheit un Festigteit erbluͤhet; ja zur Begruͤndung dieser hat e eroöͤffnete Concurrenz mit dem Auslande selbst beigetr gen. Die zunehmende Ausfuhr der preußischen Baun wollen⸗Waaren, insonderheit der gedruckten Berline Tuͤcher, beweiset am Besten, daß die Fabrikation dauern fortschreitet. Auch auf den neuen Maͤrkten, die si der europaͤischen Industrie in andern Welttheilen jeh oͤffnen, finden die P ukte des preußischen Gewerbfleiz Beifall und Annahme. Ihre Preiswuͤrdigkeit, die z Theil aus den eigenthuͤmlichen oͤrtlichen Verhaͤltnis unsers Landes hervorgehet, sichert ihnen den Absatz, un schuͤtzt sie davor, durch andere verdraͤngt zu werde Gluͤcklicherweise koͤmmt man uͤberall immer mehr Einsicht, daß, wenn man die Fruͤchte seines Fleißes

andere verkaufen will, man auch wieder von den ihrige annehmen muß, weil sonst das Gleichgewicht der Kriß und Mittel, das zur Erhaltung eines lebendigen We

sei nothwendig zum Bestehen und zu ’u. n Baumwollen-Manufakturen. D. * Oppeln⸗ ist der Kar i Huͤlfsprediger bei d vd zum chulanstalt dasek

der zeitherige Grauden zum Pfa

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Abgereist. Intendant der K on Maltzahn, n

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katholische Pfarrer Richter in Groß⸗ rrer in Krappitz ernannt worden.

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Der Kaiserlich Russische Feldjaͤ⸗

St. Petersburg. Hofmarschall und

und Commandeur der 7ten Ka⸗

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kehrs gehoͤrt, aufgehoben wird, einseitige Verarmumt 11“ erfolgt, und kein Vortheil bringender Handel existin kann. Die Gestalt, welche der Welthandel in der Fo der Zeit anzunehmen verspricht, wird der preußisch Industrie unbezweifelt zum Vortheil gereichen, und d wichtigen Zweig derselben, die Baumwollen⸗Fabrikatit ebenfalls beleben. Ihr Werrh fuͤr das Ganze wird e in Zukunft gewiß noch hoͤher steigen.

Koöoͤnigliche Schauspiele.

Freit. 15. April. Im Schauspielhause. Auf gehren: „Der Freischuͤtz,“ Oper in 3 Abtheil“, F. Kind. Musik von C. M. von weter...

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Paris, 9. April.

attet. ionen, und wie dieselb gewesen seien, bestehenden Verhaͤltnisse

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Rammer vom 6. hat der issions⸗Bericht uͤber das Er erinnerte au

man damals wohl ermessen,

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In der Sitzung der Pairs⸗ Graf Portalis den Com⸗ Entschaͤdigungs⸗Gesetz abge die Geschichte der Consisca⸗ en eins der schrecklichen Mittel

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um eine durchgreifende Umwaͤlzung der

zu Stande zu bringen, indem daß nur durch eine gaͤnz⸗

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liche Veraͤnderung des Grundbesitzes alle Erinnerungen verwischt und alle Monumente fruͤherer Zeit zerstoͤrt werden konnten, deshalb, sagt der Berichterstatter, wurde diesen Maaßregeln eine so schreckliche Ausdeh⸗ nung gegeben; deshalb wurden durch ein Dekret v. 23. Juni 1793, alle sich in den Sraͤdten Ly n, Mar⸗ seille, Bordeaux, Caen aufhaltenden Franzosen, die nicht Buͤrger dieser Staͤdte waren, fuͤr Emigrirte er⸗ klaͤrt, wenn sie dieselben nicht binnen 24 Stunden ver⸗ lassen wuͤrden. Eben so wurden die in Gefaͤngnissen schmachtenden Priester als Emigrirte bezeichnet. Leute, die längst vor dem Ausbruche der Revolution gestorben waren, wurden ins Leben wieder gerufen, auf die Emi⸗ grirten⸗-Liste gebracht, und solcher Gestalt ihre Fami⸗ lien gepluͤndert. Wo sich eine reiche Erbschaft zeigte, wurden durch ein Dekret alle bekannten und unbekann⸗ ten Erbberechtigten fuͤr Emigrirte erklaͤrt, und die Erb⸗ schaft eingezogen. Ja man entbloͤdete sich nicht, den Hohn mit der Raubgier zu vermischen, und Hospitaͤler auf die Emigrirten⸗Liste zu bringen, die Emigration ist also der Vorwand, nicht die Ursache der Confiscation gewesen. Die üungluͤcklichen Folgen dieses Frevels an dem wichtigsten Eigenthume sind es, denen, so viel wie moͤglich abgeholfen werden soll. Es ist also nicht von der Emigration, sondern recht eigentlich vom verletzten Grund⸗Eigenthume die Rede. Diese Verletzung an einer oder an mehreren Familien ausgeuͤbt, ist stets fuͤr das Ganze aͤußerst nachtheilig; denn durch dieselbe wird Haß und Erbitterung erzeugt und Revolutionen weit uͤber ihre eigentliche Dauer noch ausgedehnt. Es ist also dem Interesse Aller angemessen, daß denjenigen, deren Grund, Eigenthum verletzt worden ist, eine Ent⸗ schaͤdigung gereicht werde, darum ist auch das gegen⸗ waͤrtige Gesetz durchaus keine belohnende, ausgleichende wieder gut machende Maaßregel. Das Maaß der Entschaͤdigung ist auch nicht nach der Treue, nach der Aufopferung Einiger festgesetzt. Das Gesetz kennt keine Ausnahme, keinen Unterschied der Perso⸗ nen, es existirt fuͤr dasselbe nur das eine Moment, naͤmlich die Confiscation von Grund⸗Eigenthum. geht nicht auf Meinungen, auf Handlungsweisen zu⸗ ruͤck; es kommt dem Republicaner von der Gironde, dem Royalisten von Toulon, dem Opfer und dem Ge⸗ sellen Robespierre's zu statten, so bald sie in Folge der revolutionairen Confiscations⸗Gesetze in ihrem Grund⸗ Eigenthum gelitten haben. Der Redner zeigte nun weiter den Unterschied zwischen den Verlusten an unbe⸗ weglichem und an beweglichem Eigenthum, er ging fer⸗ ner in das Einzelne des Gesetzes ein, und schloß mit dem Antrage auf Annahme des Gesetzes mit einigen Amendements. Wenn letztere von den Pairs gut ge⸗ 8 heißen werden, so muß das Gesetz noch einmal der De⸗ putirten⸗Kammer vorgelegt werden. 8

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