1825 / 90 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 19 Apr 1825 18:00:01 GMT) scan diff

1“ Angelegenheiten Hrn. Erzbischof, in Dioͤzesen, folgendes

erlassen: 32 b „Dem Koͤnige ist berichtet, daß Missionnaire, selbst in mehreren Provinzen erscheinen, und in

Ausläͤnder, den Pfarreien auftreten, um das Volk in Religions⸗ sich gäͤnzlich auf die

sachen zu unterweisen. Se. Maj. Sorge, den Eifer und vorzuͤglich auf die anerkannte Weisheit der Bischoͤfe und anderer Dioͤzesen⸗ Vorsteher fuͤr die Leitung der ihnen anvertrauten Seelen zum wahren Heile verlassend, erachtet die Gegenwart solcher Missionnaire nicht nur unnuͤtz und den Pfarrern nach⸗ theilig, sondern auch als zu groben Mißbraͤuchen Anlaß gebend, um so mehr, da die Missionnaire oft weder die Anlagen, noch die Geistesbeduͤrfnisse derjenigen ken⸗ nen, denen sie Unterricht ertheilen wollen. Deshalb hat Se. Majestaͤt mir aufgetragen, den Pfarrern der verschiedenen Dioͤzesen zu erklaͤren, daß der Koͤnig, im Falle dergleichen Missionnaire sich in den Pfarreien zei⸗ gen, sie nicht zugelassen wissen will; da es nun die eingefuͤhrte Ordnung erheischt, meine Herren, daß die Absichten des Koͤnigs Ihren Untergeordueten durch Sie bekannt gemacht werden u. s. w.“

Hannover, 12. April. Die hiesige Central⸗Com⸗ mittee zur Unterstuͤtzung der uͤberschwemmten Landes⸗ Distrikte hat, unterm 2. d. M., von den bisherigen, die gehegten Erwartungen weit uͤbertreffenden Resultaten ihrer Geschaͤftsfuͤhrung oͤffentlich Nachricht gegeben. Etwa 206,000 Thlr. sind bei ihr aus dem In⸗ und Auslande baar eingegangen; auf etwa 60,000 Thlr. be⸗ laufen sich außerdem die Beitraͤge, welche die Provin⸗ cial⸗Committeen zu Aurich, Luͤneburg, Osnabruͤck und Stade gesammelt haben. Durch diese reichlichen Mit⸗ tel, im Verein mit den von Seiten des Gouvernements getroffenen Maaßregeln, ist jedem augenblickkichen Man⸗ gel auch nachhaltig abgeholfen. Außer einer bedeuten⸗ den Zahl neuer Anzuͤge, sind an 4000 Hemden, 6000 Ellen Linnen, uͤber 2000 Paar Struͤmpfe und verhaͤlt⸗ nißmaͤßig sonstige Kleidungsstuͤcke nach den uͤberschwemm ten Gegenden abgesandt, und es wird damit fortgefah⸗ ren. Zur Aufbewahrung ansehnlicher Beitraͤge an Korn sind unter bereitwilliger Mitwirkung der Behoͤrden Magazin⸗Raͤume ausgemittelt; sollten diese Korn-Vor⸗ räthe das Beduͤrfniß in den uͤberschwemmten Drstrikten uͤbersteigen, so wird ein Theil derselben zum Besten der Beduͤrftigen verkauft werden. Ausgaben, welche vor⸗ zuͤglich bevorstehen, sind Unterstuͤtzungen zu der Wieder⸗ anschaffung von Vieh, zum Wiederaufbau und zu Re⸗ paraturen von Haͤusern; auch Unterstuͤtzungen fuͤr Fa⸗ milien, welche in Folge der Ueberschwemmung verarm⸗ ten. Wie weit die Fonds dazu hinreichen, ist, so be⸗ deutend solche auch sind, noch nicht zu uͤbersehen; auf welche Art aber bei der definitiven Vertheilung der Geld⸗Unterstuͤtzungen verfahren werden soll, ist Gegen⸗ stand der sorgfaͤltigsten Eroͤrterungen, und konnte bis⸗ her noch nicht beschlossen werden, da der Schadensbe⸗ stand, namentlich auch wegen der noch immer hin und wieder unterbrochenen Communication, noch nicht allent

halben hat ausgemittelt werden kongen.

des katholischen Kultus hat an den an die Bischoͤfe und andere Vorsteher Rundschreiben unterm 4. d. M.

d. gehal⸗ Kammer in Bezug auf die insbesondere uͤber die Frage: gehaltenen Vortraͤge vollstaͤn⸗ dig oder nur im Auszuge in die Protokolle aufzuneh⸗ men seien? sich dahin vereinigt, den fruͤher gefaßten Beschluß aufrecht zu erhalten und sonach auch alle Re⸗ den nur im Auszuge aufzunehmen.

Hierauf wurde die Diskussion uͤber den Gesetzent⸗ wurf wegen Entschaͤdigung der Standes⸗ und Grund⸗ herren, auch Korporationen fuͤr verlorne Gefaͤlle, durch

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1 Karlsruhe, 10. April. In der am 6.

tenen Sitzung hat die erste Fassung der Protokolle und ob die von den Rednern

daruͤber,

der und Beitritt zu

Rentenscheine, eroͤffnet, und derselbe von der Kamm einstimmig angenommen.

In der vorgestrigen Sitzung der ersten Kammahoch

erstattete der geh. Rath Graf von Enzenberg den Kon misstonsbericht uͤber die Rechnungen der Amortisatio kasse fuͤr die Jahre 1821, 1822 und 1823 und h. so wie uͤber den Bericht des staͤndischen Am schusses von der zweiten Kammer gefaßten Beschlu Der Antrag geht auf Anerkennung der zweckmaͤßi Verwendung der zur Schuldentilgung bestimmten 6 dem Beschlusse der zweiten Ka mer. Die Diskussion daruͤber soll nach der Eroͤrternn des Konscriprionsgesetzes vorgenommen werden.

Der Bisthumsverweser Freiherr von Wessenteg begruͤndete hierauf seine wieder aufgenommene. Motij wegen Freilassung der die Theologie Studierenden h der Miltzpflichtigkeit. Der Antrag wurde von mehren Seiten Unterstuͤtzt, und mit Umgehung der Vorben thung au die wegen des Konscriptionsgesetzes niedey setzte Commission zur Berichterstattung verwiesen.

Die zweite Kammer beschaͤftigte sich in Sitzung vom 6. und 7. dieses mit der Diskussion! Gesetzesentwurfs uͤber die Aufhebung alter Abgaben.

Christiania, 1. April. Die Regierung hat i nacheinander die meisten Grundbesitzungen des Stut veraͤußert, die Glaswerke, die Wollenmanufaktur! Kongsberg, das Eisenwerk daselbst und die Saͤgewe mit einem Theil Wald und es ist kaum noch etn uͤbrig als das Silberwerk zu Kongsvaͤrk, wo jedoch n noch eine Grube und selbst diese mit jaͤhrlichem W luste beaͤrbeitet wird. 8 8)

Stettin, 15. April. Durch eine Verfuͤgung betreffenden hohen Ministerien ist der diesjahrige Wf markt hieselbst von dem 9. 10. und 11. Juni auf d 13. 14. und 15. desselben Monats verlegt. In dessallsigen Bekanntmachung des Koͤnigl⸗ Wirkl. Ge Raths und Oberpraͤsidenten von Pommern, Hr. Gac Exellenz heißt es: 8

Stettin ist, nach seiner geographischen Verbesserung des Swinemuͤnder Hafens, welcher zwischen 16 und 18 Fuß Wassertiefe hat, als ein in zuͤglicher Seehandelsplatz des Preußischen Staats 1” einer der ersten Marktplaͤtze zum Wollverkehr geachte

Stettin liegt an der Oder, welche uͤber 100 A len im Lande schiffbar ist, bis Swinemuͤnde eine U. von 11 12 Fuß hat, durch Fluͤsse und Kanaͤle w sämmtlichen Provinzen des Preußischen Staats, der Weichsel, Spree, Havel, Elbe und Saale saͤmmtlichen ein⸗ und auslaͤndischen Handels⸗ 1 Hafenplaͤtzen in Verbindung steht, wodurch die und Abfuhr der Wolle so sehr erleichtert wird, und sonders fuͤr die Versendung derselben uͤber See, Vortheil entsteht, daß sie gleich hier zur Stelle in n deckte Schiffe geladen und ohne Aufenthalt uͤber 2. nemuͤnde veischifft werden kann. -E“

Diese guͤnstige Lage Stettins⸗ darf indeß die verkaͤufer und Kaͤufer nicht allein zum Besuch des sigen Wollmarkts ermuntern. Es wird fuͤr Schuph. zum Unterbringen und Sortiren der zum Verkauf stellenden Wolle, fuͤr die noͤthigen Waageanstalten,“ gen geringes Waagegeld, unter 2 Sgr. pro Cenim⸗ guter Wolle (mit Einschluß aller Kosten) gesorgt. werden Speicher zur Niederlage der nicht verkaufg Wolle anzuschaffen gesucht: es werden Woll Sortag und Maͤckler angenommen: es werden Fonds herdei schafft werden, welche der Wollverkehr fordert und 1 hiesigen Handlungshaͤusern und dem hiesigen Koͤnie chen Seehandlungs⸗Comtoir wird die Exportation nicht verkauften Wolle, Cmit welcher der Verkaͤufer!

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Lage,

s Werths der Wolle als Vorschuß zu erhalten,

gh, wo es sich bis in unsere Gewaͤsser verirrte.

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porstehenden Wollmarkt zu Berlin üabsichtigt, welches immerhin von hier aus fuͤglich geschehen kann) vor oder nach Sortirung der

uͤbernommen und den Wollproduzenten ein Theil

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genheit verschafft werden. . Die im Bau begriffene und zum großen Theil voll⸗ ndete Chaussee zwischen Berlin und Stettin und die, ben den taͤglich fahrenden und reitenden Posten, an⸗ legte Schnellpost, werden die Verbindung zwischen den Orten erleichtern und ein Gleiches vom Juli ec. h, durch das zwischen Stettin und Swinemuͤnde er⸗ btete Dampfboot zwischen beiden Orten statt finden. Stralsund, 14. April. Am 8. April wurde von nigen Fischern des Dorfes Lieschow auf der Westkuüste un Ruͤgen, aus der Ferne ein oft wiederholter Ton, nem Flintenschusse vergleichbar, gehoͤrt. Sie zogen mselben nach, und fanden bald, daß dieser Ton durch Schlaͤge des Schwanzes eines großen Fisches, der a ¾ Meilen vom Ufer auf den Strand gerathen war, rursacht ward. Die Begierde, sich desselben zu be⸗ ichtigen, trieb sie an, nachdem sie noch einige Gefaͤhr, geholt hatten, dem Thiere mit einer Eisaxt eine fe Wunde hinter dem Kopfe zu versetzen, worauf es, ne einen Ton hoͤren zu lassen, sie wiederholt mit einer assersfluth, die es aus seinen Luftroͤhren hervorspritzte, netzte. Sie toͤdteten es hierauf durch mehrere tiefe unden, welche sie demselben hinten am Köoͤrper mit rxten beibrachten, und woran es verblutete. Einsender ses sah diesen Fisch einige Tage darauf, und erkannte mfuͤr den Nord⸗Caper (orca). Er war 52 Fuß lang, dschien 10 12 Fuß dick zu sein. Der Rachen 12 Fuß und der Kopf 18 Fuß. Die sehr duͤnn- serartige Haut war blauschwarz, der Bauch weiß, dHan demfelben liefen bis in die Mitte des Koͤrpers mder spitzen Schnauze an, eine Menge einen Zoll fer Runzeln parallel. Der Speck lag an einigen len 3 4 Zoll dick, das innere Auge hatte die oͤße eines kleinen Kinderkopfes. Die Sturmfluthen Anfange Februars moͤgen wahrschernlich dieses Un⸗ geuer aus seiner Heimath in die Ostsee gebracht ha⸗ Bei en schwachen Huͤlfsmitteln mußten die Fircher sich it begnüͤgen, diesem weniger nutzbaren Thiere hin d wieder den Speck abzunehmen, auch wollten sie den Versuch m ihm die Barten auszu neiden. 872 11A“

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9 8 8* ö. Verzeichniß der Vorlesungen, 2 che auf der Universitaͤt zu Koͤnigsberg im Sommer⸗ halbjahre 1825 vom 18. April ab gehalten werden. Gottesgelahrtheit. Das Evangelium Matthaͤi utert oͤffentlich Prof. Dr. Roesa in 4A noͤchentlichen unden von 10 —11. uͤrt Prof. Dr. Olshausen 5mal in der Woche priva⸗ „von 8— 9. Derselbe die Briefe des Johannes von 10 am Sonnab.

utl. Prof. Dr. Dinter leitet die praktischen Uebun⸗ im Exegesiren 2mal woͤchentl. Die Perikopen er⸗ ert mit Hinsicht auf homiletische Benutzung Dr. ater in 4 woͤchentl. Stunden oͤffentlich von 2 3 selbe wird die Disputiruͤbungen leiten 2mal woͤchentl. 3— 4. Den Hiob erklaͤrt Prof. Dr. Wald d. à in Pochenstunden oͤffentl. von 4—5. Die Messianischen lmen Prof. Dr. Rhesa 2mal woͤchentl. privatim 11—12. Dogmatik traͤgt Prof. Dr. Wald d. aͤ. [woͤchentl. privatim von 11—12 vor. Ein Exami⸗ brium uͤber sie derselbe am Sonnab. um 9. Die hmengeschichte traͤgt Prof. Dr. Olshausen 5mal in Woche von 10—11 privatim vor. Ein Examinato⸗

Die Briefe an die Corinther

Den ersten Brief an die Corinther aͤrt Dr. Wald d. j. in 3 Wochenstunden von 3—4

4 5 s;Jffentlich vorlesen.

rium uͤber die Einleitung ins A. T. leitet Prof. Dr. Rhesa von 10— 11 privatim 2mal woͤchentl. Den prak⸗ tischen Theil der Christl. Ethik lehrt in 4 Wochenstun⸗ den Pros. Dr. Kaͤhler oͤffentl. um 9. Prof. Dr. Din⸗ ter traäͤgt oͤffentlich die populaͤre Moral in 2 St. der Woche vor. Die allgemeine Geschichte der christl. Reli⸗ gion von Christi Geburt bis auf die Zeiten des Mittel⸗ alters erzaͤhlt Prof. Dr. Rhesa in 4 Wochenstunden von 11—12 privatim. Praktische Anleitung zum Kon⸗ firmanden⸗Unterricht giebt in 2 St. woͤchentl. Prof. Dr. Dinter. Homiletische Uebungen stellt Prof. Dr. Kaͤhler Amal woͤchentl. an von 3—4. Die Pastoraltheologie traͤgt Prof. Dr. Dinter in 4 St. der Woche oͤffentl. vor. Rechtsgelahrtheit. Naturrecht lehrt Prof. Dr. Reidenitz nach eigenem Lehrbuche in 4 woͤchentl. St. privatim von 8—9. Kritik der Strafrechtstheorie traͤgt Prof. Dr. Schweikart 2mal in der Woche oͤffentl. vor. Pandekten wird Prof. Dr. Dirksen nach Weise und Thibaut privatim vortragen taͤglich von 8 10 und 4m. woͤchentlich von 11—12. Voͤlkerrecht nach Kluͤber lehrt Prof. Dr. Reidenitz oͤffentl. von 9 10. Kriminalrecht wird Prof. Abegg nach Feuerbach in 6 St. woͤchentl. privatim vortragen von 10— 11. Ueber das Kirchen⸗ richt liest Prof. Dr. Schweikart nach eigenem Plane woͤchentl. privatim von 10—11. Dasselbe traͤgt Prof. v. d. Goltz nach Boͤhmer Amal in der Woche oͤffentl. vor um 11. Lehnrecht lehrt derselbe nach Boͤhmer 2mal woͤchentl. privatim von 11—12. Den gemeinen und preußischen Kriminalprozeß wird nach seinem demnaͤchst erscheinenden Grundrisse Prof. Dr. Abegg 2mal in der Woche oͤffentl. vortragen von 11—12. Exegese der In⸗ stitutionen des Gaius giebt derselbe Zmal in der Woche von 11—12 dͤͤffentl. Das Handelsrecht wird Dr. Al⸗ brecht in 2 woͤchentl. St. vortragen in gelegenen St. Deutsches Privatrecht mit Ausschluß des Lehn Handels⸗ und Wechselrechts lehrt derseibe in 6 gelegenen St. der Woche privatim. Das Staatsrecht des deutschen Bun⸗ des und der deutschen Bundesstaaten wird Dr. Roͤstel bmal in der Woche oͤffentl. vortragen. Ein Repetito⸗ rium und Examinatorlum der Institutionen des R. Rs. stellt Prof. Dr. Dirken 2mal mwoͤchentl. von 11—1 ;ͤoͤf⸗ fentlich an. Ueber die Institutionen des R. Rs. liest Dr. Roͤstel 6mal in der Woͤche privatim. Medizinische Wissenschaften. Philosophie des plastischen Lebens traͤgt Prof. Dr. Burdach Amal woͤchentl. um 11 privatim vor. Medizinische Poliklinik traͤgt Prof. Dr. Richter taͤglich von 11—12 vor priva⸗ tim. Medizinische Klinik haͤlt Prof. Dr. Elsner taͤglich um 9 privatim. Chirurgische Klinik lehrt Prof. Dr. Unger in 8 woͤchentl. St. von 8—10 privatim. Die Chirurgie traͤgt derselbe in 4 St. woͤchentl. von 7—8 privatim vor. Derselbe lehrt die Chirurgische Heilmit⸗ tellehre in 4 woͤchentl. St. von 6—7 oͤffentlich. Osteo⸗ logie Prof. Dr. v. Baer 2mal woͤchentl. von 9—10 oöͤf⸗ fentlich. Examinatorium uͤber die gesammte Anatomie halt Prof. Dr. Burdach Amal woͤchentl. von 10—11 oͤffentlich. Allgemeine Therapie lehrt Prof. Dr. Sachs Amal woͤchentl. von 4—5 privatim. Derselbe erbietet sich zu Vorlefungen uͤber diesen oder jenen Theil des natuͤrlichen Systems bmal woͤchentlich in noch zu bestim⸗ menden Stunden. Spezielle Therapie erster Theil traͤgt privatim Prof. Dr. Richter vor 2mal woͤchentl. Heil lehre der Krankyheiten des plastischen Systems lehrt Prof. Dr. Elsner oͤffentlich 4mal woͤchentlich um Ieu Ueber venerische Krankheiten liest Prof. Elsner 2mal woͤchentlich privatim und Prof. Dr. Sachs 3mal, woͤ chentlich von 3 4 oͤffentl. Kinderkrankheiten traͤgt Prof. Dr. Richter Amal woͤchentlich von 2—8 oͤffent ich vor. Ueber die Krankheiten der Schwangern und Woͤch⸗ nerinnen wird Prof. Dr. Henne 2mal woͤchentlich von Disputiruͤbungen uͤber oph⸗

thalmiatrische Gegenstaͤnde wurd Prof. Dr. Unger in