1825 / 91 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 20 Apr 1825 18:00:01 GMT) scan diff

8

noch zu bestimmenden Stunden leiten. Praktische Ent⸗ bindungskunde mit Uebungen am Phantome traͤgt Prof. Dr. Henne Amal woͤchentlich von 5—6 Uhr privatim vor. Derselbe erbietet sich denen, welche es wuͤnschen, sie bei geburtshuͤlflichen Operationen zu wiederholen. Geburtshuͤlfliche Klinik lehrt Prof. Dr. Henne privatim. Ueber Diäͤtetik der Schwaͤngern, Woͤchnerinnen und Neugebornen wird Prof. Dr. Henne 2mal woͤchentlich lesen von 4—5 öͤͤffentlich. Philvsophische Wissenschaften. Die Prak tische Philosophie lehrt Prof. Dr. Herbart nach seinem Lehrbuche: Allgemeine Praktische Philosophie, in 4 woͤ⸗ chentl. St. von 7—8 privatim. Logik und Encyeclopaͤdie der Philosophie traͤgt nach seinem Grundrisse der all⸗ gemeinen reinen Logik in 2 Wochenst. von 7— 8 Dr. Ohlert oͤffentlich vor. Die Psychologie traͤgt Prof. Dr. Herbart Amal in der Woche von 8— 9 ö6ͤffentlich vor. Die Metaphysik in 2 St. Dr. Ohlert privatim. Ueber des Kartesius Meditationen wird Dr. Gregor fuͤr die⸗ jenigen lesen, welche des Prof. Herbart Vorlesungen mit groͤßerem Nutzen hoͤren wollen, 2mal woͤchentlich. Mathematische Wissenschaften. Ebene und sphaͤrische Trigonometrie, nebst Einleitung in die Geo⸗ daͤste, lehrt in 4 woͤchentl. St. Prof. Dr. Wrede pri⸗ vatim um 8. Die hoͤhere Geometrie traͤgt derselbe in 4 St. oͤffentlich vor. Einige schwierige stereometrische Probleme, vorzuͤglech als Anwendung der sphaͤrischen Trigonometrie, wird Dr. Scherk 2mal woͤchentlich zeigen oͤffentlich. Analytische Geometrie der geraden Linien. der Kegelschnitte, der Ebenen und der Flaͤchen wird derselbe Amal woͤchentlich vortragen privatim. Die analytische Mechanik traͤgt oͤffentlich in 4 St. der Woche vor Prof. Dr. Bessel. Die Maschinentehre Prof. Dr. Wrede in 4 St. von 10—11 privatim. Die Arithme⸗ tik und Algebra lehrt Prof. Dr. Bessel Amal woͤchentl. um 9 privatim. Uebungen im Differenzial’ und Inte gralkalkul wird Prof. Dr. Wrede oͤffentlich anstellen. Die Combinationslehre mit Anwendung auf Analysis wird Dr. Scherk 2m. In der Woche oͤffentl. vortragen. Naturwissenschaften. Physik, theoretisch und mit Versuchen, wird Prof. Dr. Hagen taͤglich von 7— 8 privatim vortragen. Derselbe wird am Mittwoch und Sonnab. die physische Optik von 11 12 oͤffentl. leh⸗ ren. Zoologie lehrt Prof. v. Baer 6m. woͤchentlich von 12 1 privatim. Derselbe leitet die Uebungen im Zergliedern und Bestimmen der Thiere am Mittwoch von 2 5 sß=ͤffentlich. Allgemeine Botanik lehrt Prof. Dr. Eisenhardt 5m. woͤchentl. von 4 5. Derselbe erbietet sich zu botanischen Demonstrationen 1m. in der Woche und wird botanische Excursionen leiten. Staats⸗ und Kameralwissenschaften. Land⸗ wirthschaft liest Prof. Dr. Hagen d. j. in 4 Wochenst. von 8 9 s;–/ͤffentl. Die Staatswirthschaft traͤgt der selbe in 4 St. woͤchentl. von 9 10 privatim vor. Die E“ wird derselbe auf Verlangen privatim lehren.

Historische Wissenschaften. Die biblische Ar⸗ chaͤologie lehrt Prof. Dr. Wald d. aä. in 4 St. der Woche von 8 9 oͤffentl. Geschichte des Mittelalters traͤgt Prof. Dr. Voigt in 4 Wochenstunden von 8 9 oͤffentl. vor. Geschichte der menschlichen Kultur erzaͤhlt Prof. Dr. Druwann in 4 Wochenst. von 9 10 privatim. Geschichte der Macedonier und der aus der Monarchie Alexanders des Großen entstandenen Reiche derselbe in 2 St. woͤchentl. von 11 12 bͤoͤffentl. Geschichte der Griechen traͤgt derselbe an 4 Wochentagen von 11 12 oöͤffentl. vor. Prof. Schubert wird die Geschichte vom Ende des b6ten Jahrh. bis zur Reformation 5m. in der Wwoche erzaͤhlen von 12 1 privatim. Derselbe die eoͤmische Geschichte von August bis zur Voͤlkerwande⸗

rung an den 4 Wochentagen von 3 4 privatim. ( schichte der Kreuzzuͤge traͤgt Prof. Dr. Voigt in 2 G Eine Wiederholung der alg Geschichte wird Prof. Dr. Schubert anstellen und gleich die geschichtlich praktischen Uebungen zu leiten fo fahren am Mittwoch von 3 5 ßffentl. Die diplome tischen Uebungen fuͤr Rechtswissenschaft und Geschite wird Prof. Dr. Voigt in 2 St. woͤchentl. fortset Geographisch⸗genealogische Geschichte der i

von 3 4 oͤffentl. vor.

oͤffentl. nehmsten deutschen Staaten wird Prof. Dr. Gagh

Am. woͤchentl. vortragen von 11— 12 privatim. Mh. ßische Statistik in 4 Stunden woͤchentl. von 10 Geschichte der deutschen Dichtkunst

Arabisie Sprache wird Prof. Dr. Wald d. a. privatim in ue

derselbe oͤffentl. zaͤhlt Dr. Hagen 4m. woͤchentl. oͤffentl.

Philologie. Anfangsgruͤnde der zu bestimmenden St. lehren. Roͤmische Alterthim trägt Prof. Dr. Lobeck 4m. in der Woche von 28 privatim vor. lehren in 4 woͤchentl. St. v. 11 12. phanes ranas und equites erklaͤrt Prof. Dr. Lobec 2 Wochenstunden. Zur Erklaͤrung der Oden des H. erbietet sich Dr. Ohlert in 2 St. der Woche priyn sime. Im philologischen Seminar wird Prof. Dr. beck des Plautus Amphitryon in 2 St. der Woche fentl. von 5 6 auslegen. Derselbe wird M. 6— Disputiruͤbungen leiten. Den Dialog de oratoribus de causis corruptae eloquentiae mit fortgesetzten 2 und Sprachuͤbungen wird Dr. Ellendt von 2 41 Sonnab. erklaͤren. Musterstellen aus den Italiaͤnist Klassikern wird Dr. Hagen in 2 woͤchentl. St. vortrag

Seminarien. Prof. Dr Wald und Prof. Dr. Olshausen vor, ja fuͤr die philologischen Uebungen, kritischen. Die Uebungen im Polnischen Seminar tet Konsistorialrath Dr. Woide. Die Uebungen im tauischen Prof. Dr. Rhesa. Im philologischen 9 Dr. Lobeck. Im paͤdagogischen Prof. Dr. Herbart.

Neuere Sprachen und schoͤne Kuͤnste. 2 englische Sprache lehren Herr Frank und Friedlaͤn

Szamborski. Die M. Die Reitkunst Die Zeichen⸗

Die polnische Sprache Hr. Hr. Jensen, Gladau und. Saͤmann. Surkau. Die Tanzkunst Hr. Schink. Malerkunst Hr. Wienz. Oeffentliche Anstalten. Die Koͤnigliche! Universitaͤts, Bibliothek werden woͤchentlich Am. in Nachmittagsstunden geoͤffnet; die Raths⸗ und Wah rodtische Bibliothek 22. Die Sternwarte steht u der Aufsicht des Prof. Dr. Bessel. Die Muͤnzsa lung der Universitaͤt ist dem Prof. Dr. Drumann geben. Die Sammlung der Gypsabguͤsse nach Aut beaufsichtigt Dr. Hagen d. j. Das Miveralien⸗-Kalh der Prof. Dr. Hagen d. a. Prof. Dr. v. Baet Vorsteher des zoologischen Museums. Prof. Dr. 9 dach steht dem anatomischen Institute, Prof. Dr. ¹ ner dem medizinischen, und Prof. Dr. Unger dem rurgischen Klinikum vor. Die Maschinen und In mente, welche die Entbindungskunst betreffen, sind! Prof. Dr. Henne uͤbergeben. Der botanische Gꝛt steht unter der Aufsicht des Prof. Eisenhardt und Mittwochs und Freitags in den Nachmittagsstut

8

89 Koͤnigliche Dienstag, 19. April. Im Opernhause. Zum stenmale wiederholt: „Jessonda,“ Oper in 3 Abthe gen, von Musik vom Kapellmeister L. Spofß

Schauspiele.

““

Lateinische Grammatik wird Dr. Ella Des Ahh

Dem theologischen Seminar

dieser fuͤr die historisgt

27 I1s

. Evn

eeweiscun

Preu

2 ““ 8s 8 2 ö1114656“ e fsuth A,E nemnee n - —2 Sine 888

8

18. 98

EI“*“

enn ttz Haig. i⸗ vmesleicss i9. Inng 8 1]]

2 8 8 u“ 35 üiün

n¹n.“]; 8 6. FmmnimnsimhnKneammn

91 4 8 12 8

9

E171

Hüöet .

ee Hien, inh, atie:

r

EE1“ v9 trbeinspen IE1 F.

8— 1 8 .

Ee“

4

82 4 ne . HS 1e

. 2 6 ns muünrnf e 2276 gea

8 8H

2 * E11“ 8 EEEE“

8b“

uu

göää

I. Amtliche Nachrichten.

146 4* . o nik des 1e“ 8 IE. NPW 828 158 ½¶ ½ 111 1 ““

1 SgHd or Sesn ImskHn

Aüüöä W“ 8

vaIsIHHwhIS vins

2

82 *

Köͤnigliche Majestaͤt haben den Major on Rappard zum Landrath des Torgauer Kreises ergnaͤdigst zu ernennen geruhet. 1

11

dh ur au 41 12

Angekommen. Se. Durchl. der General⸗Major d Kommandeur der 2ten Landwehr⸗Brigade, Prinz Hohenzollern, von Danzig.

Abgereist. Der Koͤnigl. Portugiesische außeror⸗ ntliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am

bsigen Hofe, Graf von Oriola, nach Rheims.

v—5 .,f.f.“*—

5 8 J11“1“ 3 EII11“ 82 8 AIrsS Sn eee 1 1 11212

Fʒ.: 8

1 48

. EWW 8 9 8

Fügrnreeer⸗ * 7

n rut se t. . 1 br 8ℳr Zeitungs⸗Nachrichten.

üln *

Ausland. M

Paris, 13. April. Die Discussion uͤber das Ge⸗ wegen der Heiligthumsschaͤndung hat vorge⸗ ern in der Deputirten⸗Kammer angefangen. Hr. bourdeau sprach zuerst dagegen. Zuvoͤrderst lobte er ie Bestimmungen des vorgeschlagenen Gesetzes, die sich den Kirchenraub beziehn; er berief sich aber auf die u dem Justizminister in der Pairskammer gesproche⸗ en Worte, um zu beweisen, daß der Theil des Gesetzes, ir das bloße Sacrilegium betreffe, zu verwerfen sei. der Minister habe gesagt, das Sacrilegium koͤnne heim⸗ ch begangen werden, dies sei ein Akt, der von dem üͤrgerlichen Gesetz nicht gestraft werden duͤrfe, sondern essen Beurtheilung dem ewigen Richter zu uͤberlassen ¹; wenn die Heiligthumsschaͤndung aber oͤffentlich statt efunden, so sei dies eine Verletzung des buͤrgerlichen Hesetzes, welches jene frevelhafte Handlung bestrafen uͤse. Hierin, sagt der Redner, besteht auch meine usicht: die Heiligthumsschaͤndung hat zwei Bestand⸗ heile; die Sünde naͤmlich und das Verbrechen. Wie z der Hr. Justiz⸗Minister wuͤnscht, ist es gerecht und gothwendig, daß wenn die bestehende Ordnung durch ine oͤffentliche Handlung gestoͤrt worden ist, welche zu⸗ leich das religioͤse und das duͤrgerliche Gesetz verletzt, jese Handlung, welche man das aͤußere Sacrilegium ennen kann, in letzterer Beziehung, dem buͤrgerlichen Gesetze untergeordnet werde. Nur muß man daraus chließen, daß die Strafe nur nach Maaßgabe der in

u111“ B 8

1.“

Berlin, Mittwoch, den 2osten April 1825.

+

4 2₰ EEEEu“

82

der buͤrgerlichen Ordnung verursachten Stoͤrung be⸗ stimmt werden kann, und deshalb so schwer nicht sein darf, als das Verbrechen in religioöser Beziehung groß ist. In dem gegenwaͤrtigen Gesetze sind aber Suͤnde und Verbrechen verwechselt. Sie sind es offenbar, und die Absicht, auch die Suͤnde zu bestrafen, ist so aus⸗ druͤcklich ausgesprochen, daß man eine laͤngst aus unsern Gesetzen verbanute Strafe deshalb wieder hervorgerufen, und dabei nicht bedacht hat, zu welchem ungeheuern Scandal die Anwendung dieser Strafe an einem ver⸗ stockten Suͤnder Anlaß geben kann. Und wie will man sie anwenden? Soll der Henker den Verbrecher zwingen niederzuknieen und die Fackel in die Hand zu nehmen, um Kirchenbuße zu thun? Soll an der Thuͤr des Tem⸗ pels, wo das Opfer des Sohnes Gottes gefeiert wird, dies Schauspiel statt finden? Soll im Augenblicke, wo aus dem Munde der Priester des Herrn Worte des Trostes fließen, wo Friede und Liebe verkuͤndigt werden, ein Boͤsewicht dem Volke zeigen, wie man Gott und Menschen trotzt? Dank sei jedoch den edeln Pairs ab⸗ gestattet, durch deren Einwirkung die Bestimmung in das Gesetz aufgenommen worden ist, daß die That, um Sacrilegium zu sein, an einem oͤffentlichen Ort und 8 vor mehreren Zeugen muͤsse vollbracht worden sein. Wir duͤrfen hiernach hoffen, daß kein anderer Mensch, als ein Wahnsinniger vor die Schranken der Justiz, wegen eines solchen Verbrechens werde vorgefuͤhrt werden. Denn jeder Richter wird in einer solchen Handlung nur Wahnsinn sehen. Es ist nicht genug Gesetze zu machen. Sind sie grausam, so muß man auch unbarmherzige Richter suchen, wenn sie angewendet werden sollen. Diese werden sich aber unter unsern Geschwornen nicht finden. Die Folge davon wird sein, daß der Verbrecher ganz ungestraft davon kommen wird. Dies ist die na⸗ tuͤrliche und sich immer wieder zeigende Wirkung zu strengern Strafbeꝛstimmungen. Hr. Ferd. v. Ber⸗ thier. Ein Redner, der die Zierde der christlichen Kanzeln im Anfange des vorigen Jahrhunderts gewe⸗ sen ist, hat die Folgen der sich damals entwickelnden verderblichen Philosophie mit kraͤftigen Worten geschil⸗ dert. Was Masstllon's prophetischer Geist voraus sah, ist vor unsern Augen zur schrecklichen Wirklichkeit ge⸗ worden; alles was heilig und ehrenwerth war, wurde umgestuͤrzt und mit Fuͤßen getreten und allen die⸗ sen Freveln durch den Mord eines Koͤnigs die Krone aufgesetzt. Diese Zeiten sind vorbei, doch muß das Gesetz der Moͤglichkeit vorbeugen, sie I wieder entstehn, und auch von Neuem die Priester des Herrn verfolgt, beleidigt und niedergemetzelt zu sehn. Das ist der Zweck des vorliegenden Gesetzes; und ist es auch nicht frei von Maͤngeln, gewährt es auch den Uebelthaͤtern in reichem Maaße die Moͤglich⸗ keit, ungestraft zu bleiben, so sehe ich wohl die Schwie⸗

Z11“

v;11216“