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di isfe bleiben auf ihren Ankern mitten im Flusse, 85 28 Wind und Wetter sicher sind, waͤhrend die Mannschaft sich von den Beschwerden der Reise am Lande erholt, und die Schiffspatrone mit den Kauf⸗ leuten wegen neuer Frachten unterhandeln. Dies ist das lebendige Schauspiel, welches London unterhalb der Londonbruͤcke darbietet. Weiter hinauf bewegen sich nur⸗ große, schwere, zur innern Schifffahrt dienende Fahr⸗ zeuge ohne Maste und 88 Schiffchen, welche zu Spazierfahrten benutzt werden.
N Es 89 alfo nicht daran zu denken, den schiffbaren Theil des Flusses durch Anlegung einer neuen Bruͤcke zu beschraͤnken. Andererseits ader konnten und koͤnnen bis jetzt die Einwohner des Stadtviertels der Docken, eines sehr volkreichen und besonders handeltreibenden Viertels, nach dem rechten Flußufer nur mit Huͤlfe von Schifschen gelangen, welches Mittel hoͤchst unbe⸗ quem und in vielen Faͤllen ganz unbrauchbar ist; oder sie muͤssen sich entschließen den Umweg uͤber die London Bruͤcke zu machen, der fuͤr Einige unter ihnen 2 ⅞ engl. Meilen betraͤgt. erge
8 Unter diesen Umstaͤnden erschien der unterirdische Weg als allein dazu geeignet, die Aufgabe zu loͤsen. Schon vor funfzehn Jahren hatte man einen fruchtlo⸗ sen Versuch gemacht, diesen Plan auszufuͤhren. Die Hindernisse, an denen er scheiterte, sind bekannt. Aber das immer lebhafter gefuͤhlte Beduͤrfniß, ein stehendes Verbindungs⸗Mittel zwischen beiden Ufern zu haben, hat die Aufmerksamkeit der Kunstverstaͤndigen abermals auf diesen Gegenstand gezogen. Ein Ingenieur, dessen Ruf bereits, durch den schoͤnen Bau der Werfte zu Chatham und durch die sowohl dort, wie bei den Werf⸗ ten in Portsmouth eingefuͤhrten vortrefflichen mechani⸗ schen Werke, in England begruͤndet ist, Hr. Bruͤnel, hegt die Hoffnung des Gelingens, da indessen das ge⸗ woͤhnliche Verfahren der Bergleute hier nicht angewen⸗ det werden konnte, so mußte Hr. Bruͤnel ein Neues erfinden, welches ihm auch gegluͤckt ist.
Der Ort, wo der unterirdische Weg angelegt wer⸗ den soll, ist 1 ½ engl. Meile von der letzten Bruͤcke ent sernt. Der Fluß ist daselbst 800 Fuß * breit, und wiewohl er, etwas weiter aufwaͤrts eine viel geringere Breite hat, so konnte doch, wegen anderer oͤrtlicher Hindernisse, dieser Vortheil nicht benutzt werden. Die Breite der Themse ist hier jedoch geringer, wie an der Waterloo⸗Bruͤcke, wo sie 1150 Fuß betraͤgt.
Zuvoͤrderst kam es nur darauf an, die Tiefe des Wassers und die Beschaffenheit des Bodens am Orte, wo gearbeitet werden sollte, zu untersuchen. Der Fuß bietet an dieser Stelle (zur Zeit der hoͤchsten Fluthen) eine Tiefe von 32 Fuß bei der Fluth und von 12 Fluß bei der Ebbe dar. Der Boden ist auf 19 Punkten, von denen jeder 40 Fuß vom andern entfernt war, untersucht
worden, hierdurch hat man, unter dem Wasser, folgende
ichtung erkannt: — gse Flußbett, Kies und Sand 3 Fuß 8 Zoll Eine Schicht von Thon Und Sand un⸗
v;;1 Reiner fester Tboln 35 9⸗ 8 8 Durch diese Thonschicht soll die Gallerie gehn: und iu der ganzen Laͤnge des Weges keine Verschiedenheiten dar, so ist die Beschaffenheit des Bo⸗ dens dem auszufuͤhrenden Werke sehr guͤnstig; da nur die oberen Schichten dem Bau der Einfahrten in die Gallerie einige Schwierigkeiten entgegen setzen werden. Die Gallerie, oder das Gewoͤlbe selbst, wird sich von beiden Enden sanft nach der Mitte zu neigen; und zwar so,
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1 Wenn in diesem Aufsatze von Fuß⸗ und Zoll⸗Maaß die
8 v4“ 11“” daß der Ruͤcken des Gewoͤlbes an beiden Enden 30, un in der Mitte, am niedrigsten Punkte, 50 Fuß tiefen wie der Wasserspiegel und die Ufer bei mittlerem Waß serstande, sein wird. Mit Ruͤcksicht auf die Unebden⸗ heiten des Flußbettes wird hiernach das Gewoͤlbe vog Wasser durch eine Erdschicht von 16 bis 24 Fuß getrenne ein.
Da nun die Gallerie so weit unter den Fluß⸗Ufen anfaͤngt, so haͤtte man die Einfahrten in dieselbe, i Fall man sie in gerader Linie fortgefuͤhrt haͤtte, um de Abhang nur ertraͤglich zu machen, in einer großen Em⸗ fernung (etwa 800 Fuß) von den Flußufern anlega muͤssen. Um diesen Uebelstand zu vermeiden, wird sih jede Einfahrt in einer Spirallinie um einen Cylinde winden, der ungefaͤhr 70 Fuß im Durchmesser habem, und dessen Axe von den Ufern der Themse 150 bis M. Fuß entfernt sein wird. In zwei Wendungen gelange die Einfahrt auf den Boden der Gallerie, d. h. 45 5h tief. Die Einfahrt wird eine hinreichende Breite se ben, daß zwei Wagen einander ausweichen koͤnnen. Auch beabsichtigt Hr. Bruͤnel, fuͤr die Fußgaͤng eine Wendeltreppe in dem innern Raum eines Btm. nens (von 50 Fuß im Durchmesser) anzulegen, der zug schen der Oeffnung der Einfahrt und der Gallerie g graben und auf den Anfang derselben stoßen soll. Die bloße Gallerie wird 950 Fuß, das ganze Wemh mit Inbegriff des Durchmessers der Einfahrts⸗Cylinde ungefaͤhr 1200 Fuß lang sein. Der zu grabende unta irdische Gang, der die Gallerie aufnehmen soll, ist ein prismatische Aushoͤhlung, deren scheitelrechtes Pyif ein 18 Fuß 8 Zoll hohes und 32 Fuß 8 Zoll brein Rektangel zeigen wird. Dieser Raum wird ganz n einem Prisma von e in seiner ganzen Laͤnge von zwei gewoͤlbten Gaͤnge durchzogen wird, deren jeder 10 Fuß breit und 12 Fif hoch sein soll. Damit aber das Mauerwerk dem Dꝛuch der anliegenden Erde um so sicherer wiederstehe, werm die beiden Gaͤnge nach allen Seiten gewoͤlbt, und je also wie ein hohler Cylinder geformt sein (der Boxh jedoch flach). Das obere Gewoͤlbe soll drei gam Mauersteinlängen haben, und dessen Dicke also 30/30 betragen. I Von den 10 Fuß, die jeder Gang im Lichten habe wird, sind 6 fuͤr den Fahr⸗ und 4 fuͤr 2 Fußme (Trottoirs) bestimmt; in dem einen Gange werden s die Wagen und Fußgaͤnger nach der einen, in dem dern nach der andern Richtung hin bewegen. Da ungeachtet des dicken Mauerwerks, dend Wasser eindringen duͤrfte, soll von dem niedrigst Punkre der Gallerie ein schraͤger Canal dieses Was in einen unmittelbar unter einer der Einfahrten lieg den Behaͤlter fuͤhren, aus welchem es vermittelst ein Dampfmaschine her ausgepumpt werden wird. . Die Scheidewand zwischen beiden Gaͤngen, bestehen aus den sich an einander lehnenden Seitenwoͤlbunge dieser Gaͤnge, wird selbst eine große Anzahl bogenft miger Oeffnungen haben. Die Oeffnungen werden u gefaähr so groß, wie die dazwischen stehen bleibende Mauertheile sein. Die Laternen, die natuͤrlich Tag Um Nacht in diesem Wege brennen muͤssen, werden an de Schlußsteine jedes Bogens der Scheidewand haͤnge und folglich beide Gaͤnge erhellen, ohne die fahrende und Fußgaͤnger durch ihren Schein in der Entfernun zu blenden.. 119 12 81 814 (Schluß folgt.)
X zün i gliche Sichauspiele.
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21. il. ielhause Donnerst. 21. Apri Im Schauspielhaus⸗ 4 Abth⸗
stenmale: Schwur und Rache, Trauerspiel in
von G. A. v. Maltitz.
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Rede ist, so ist immer franzoͤsisches Maaß gemeint.
Gedruckt
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Bei der am 18. 19. und 20. d. M. geschehenen sehung der 4ten Klasse ö5r1ster Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie ll der Hauptgewinn von 68000 Thlr. auf No. 6035; Gewinne zu 3000 Thlr. fielen auf No. 8094 und 909ov 3 Gewinne zu 1500 Thlr. auf No. 25987. 1292. und 48994; 4 Gewinne zu 1000 Thlr. auf No. 8656. 22977. 38582 und 73635; 5 Gewinne zu 600 hlr. auf No. 12274. 12776. 20354 55010 und 57107; Gewinne zu 200 Thlr. auf No. 3070. 7006. 11038. 9sg. 40r 18. 42083. 55021. 66988. 77277 und 78698; Gewinne zu 150 Thlr. auf No. 1989. 3523. 6453. 96286. 28305. 31171. 31412. 33967. 35255. 44186. 79. 46112. 467638. 50670. 52532. 52617. 54173. 585. 57450. 63202. 70666. 70951. 74053. 81241 und 646; 50 Gewinne zu 100 Thlr. auf No. 5039. 6411. 107. 13622. 17503. 17819. 18527. 21396. 21633. 8945. 22643. 23855. 24212. 26162. 29609. 31525. 6692. 39561. 40321. 40920. 41320. 41358. 43313. 4. 46238. 46547. 46636. 48664. 49657. 57247. 5636. 58102. 58415. 62524. 64695. 66502. 68252. 9604. 72443. 73057. 74996. 7504r. 75734. 78491. 9917. 81693. 31936. 81972. 84145 und 384993.
Der Anfang der Ziehung der 5ten Klasse dieser tterie ist auf den 18. Mai d. J. festgesetzt. Berlin, den 21. April 1825. Koͤniglich Preußische General⸗Lotterie⸗
Direktion.
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IHI. Zeitungs⸗Nachrichten. ß g 8 ch ch en.s a 8 m mloon Ausland. 9 28868 Paris, 15. April. In der Sitzung der Depu⸗ rten⸗Kammer vom 12. äußerte sich der Minister er Geistlichen Angelegenheiten uͤber das Gesetz igen des Sacrilegiums folgendermaaßen: Das Sacri⸗ gium besteht weder in einem Gedanken, noch in Wor⸗ 8 3 8 8 1“ 11“ 8 E1A“ 85 1“
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8 . SäaaAn Hnun 8 ten, noch in Schriften, noch in Drohungen gegen die
Religion; es besteht in einem materiellen Angriff, in einer Thaͤtlichkeit, die an einem geweihten Gegenstande ausgeuͤbt wird. Dies reicht hin, um die chimaäͤrischen Besorgnisse hinsichts der Ausdehnung des gegenwaͤrtigen Gesetzes zu beseitigen. Von jeher ist das Verbrechen des Sacrilegiums bestraft worden; denn man hat von jeher uͤberall eine Staatsreligion anerkannt, und diese als die wahre Religion angesehn. Umsonst will man behaupten, das Sacrilegium koͤnne nur vor dem inne⸗ ren Foro beurtheilt werden, indem es eine Suͤnde sei; denn wenn auch diese Behauptung einen Schein von Wahrheit fuͤr sich hat, so bleibt es dennoch ausgemacht, daß das oͤffentlich begangene Sacrilegium die Gesell⸗ schaft selbst verletzt, es ist ein Frevel gegen die ganze gesellige Ordnung, ein Verbrechen. Das Evangelium ist zwar ein Gesetz reich an Gnaden, es ist ein Gesetz der Barmherzigkeit; dessen ungeachtet darf man aber die heftigen gegen die Religion gerichteten Angriffe nicht dulden. Auch ist das Gesetz mit der Charte nicht im Widerspruch. Es ist durch dieselbe jedem Cultus ein gleicher Schutz gesichert, aber die catholische Religion ist die Reliaion des Staats, und dies Wort darf nicht ein leerer Schall sein. Die nationale Religion nimmt das Dogma der leiblichen Gegenwart als Grundlage an. Wer gegen dies Doama durch aͤußerliche Handlungen frevelt, begeht ein Verbrechen, das Verbrechen des Sa⸗ erilegiums. — In der vorgestrigen Sitzung sprach Hr. Bertin⸗Deveaux gegen das Gesetz, und suchte zu beweisen, es sei mit dem Geiste und Worte der Charte im Widerspruch, es sei ein Mißgriff bei dem jetzigen sittlichen Zustande und endlich eine Beleidigung der oͤf⸗ fentlichen Meinung, die der Religion nachtheilig sein wuͤrde. Hr. Duͤbourg suchte die Nothwendigkeit des Gesetzes darzuthun. In dieser Beziehung fuͤhrte er an, daß, bei der in Beziehung auf Kirchenentheiligung und Kirchenraub in den Gesetzen vorhandenen Luͤcke, der Kirchenräaäͤuber viel gelinder bestraft werde, als der Dieb, der den unbedeukendsten Gegenstand aus einem bewohnten Hause stiehlt, indem sein Verbrechen nur als
ein in einem unbewohnten Orte begangener Diebstahl
bestraft werden koͤnne und bestraft wuͤrde. — Hr. Cha⸗ baud⸗Latour fuͤrchtete, das Gesetz werde unter den Protestanten Unruhe und Besorgnisse erregen. — Der Siegelbewahrer kuͤndigte an, die vorliegende Frage sei schon so gruͤndlich eroͤrtert worden, daß ihm nur uͤbrig bleibe, die Argumente dafuͤr und dawider zusam⸗ men zu tragen. Hierauf faßte er in einer improvisir⸗ ten Rede, die zwei Stunden dauerte, das Ganze zu⸗ sammen, widerlegte mit den naͤmlichen Argumenten, wie fruͤher in der Pairskammer, die vorgebrachten Ein⸗ wendungen und schloß mit dem Antrage, das Gesetz
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