1825 / 139 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 18 Jun 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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vorauf nur redliche und rechtliche Geschaͤfte Anspruch au machen hätten. Zum Erkenntnißzeichen diene die Deposition der Papiere oder des Geldes von Seite des slägers; die bloße oblatio realis genuͤge nicht und at gar oft nur eine oblatio verbalis

fanterie) wuͤrden im vollzaͤhligen Zustande ein Corps von 7000 Mann geben, in ihrem dermaligen Zustande aber kaum halb so viel. Sie sollen theils zu Cadix, theils zu Corunna eingeschifft werden.

Der vormalige Minister der auswaͤrtigen Angele⸗

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als Verminderung der Schwindelei; Er nahm die nern Handelsleute in Schutz, welche oft nicht deponig konnten, ohne sich der Verfüͤgung uͤber ihr ganzes P. moͤgen zu entschlagen; Er behauptete, daß der gestaf

Die Arbeiten an dem Weg unter dem Bette der Themse schreiten rasch vor.

Nach dem Hampsshire Telegraph haben die bekann⸗ ten Reisenden Denham und Clapperton, (deren gluͤck—

ausgeschickter Erinnerung,

sei, ob nur wechselfaͤhigen oder Sodann pruͤfte der Redner das

schusses und suchte darzuthun,

liche Ruͤckkunft nach England bereits gemeldet worden) die Gewißheit erlangt, daß der Tyad, ein großer See

Antrag ganz gegen die Natur des Handels verstoße, dem er alle merkantilische Vorausberechnungen zerst

von frischem Wasser, ohne Ausfluß ist. Zwei große Fluͤsse ergießen sich in denselben, deren einer, der Shary au einer und derselben Gebirgskette mit dem weißen entspringt. Suͤden nach von Westen nach Osten laͤuft, und au seite in den See faͤllt. ihnen aufgestellte Meinung, daß zwischen Cano und Niffe keine Wasser⸗Ceommunication ist. Unterm 12. Grad noͤrdlicher Breite, und dem 5. Grade oͤstlicher Länge liegt, nach ihnen die Stadt Succatoo, Haupt⸗ stadt einer anscheinend bisher ganz unbekannt gewesenen großen Nation, die ein sehr fruchtbares Land bewohnt. Der Koͤnig, Namens Bello, hat die englischen Reisen den sehr wohl empfangen; sie waren sehr erstaunt, ihn im Besitz einer großen Menge englischen Steinguts zu sehen, das er von den Einwohnern von Benin erhalten hatte. Er bezeigte den Wunsch, Handelsverbindungen zwischen seinen Unterthanen und den Engläaͤndern ent⸗ stehen zu sehen.

Muͤnchen, 10. Juni. Der zweite Redner (Frei,⸗ herr von Closen) welcher in der (gestern erwaäͤhnten) vier und zwanzigsten oͤffentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten uͤber den in Frage befangenen Antrag wegen des Handels mit Staats⸗Papieren sprach, em pfahl der Kammer die groͤßte Umsicht in der Behaud lung des Gegenstandes und warf zuvoͤrderst einen Blick auf die Gesetze in den benachbarten Staaten, nach vor⸗ daß sich die Legislation in Baiern, wenn von Angelegenheiten des Handels und Credits die Rede ist, nicht einseitig isoliren koͤnne; Er behauptet, daß in Frankfurt am Main kein Gesetz wi⸗ der Lieferungs⸗Vertraͤge auf Zeit bestehe, daß es auch in Wien und Leipzig an bestimmten und speci llen An⸗ ordnungen hieruͤber fehle, daß in Holland jene Vertraͤge vollkommen erlaubt, schon seit laͤnger als einem halben Jahrhundert in Uebung, und in Pinto's bekannten, von Struensee uͤbersetzten Schriften auf der vortheilhaftesten Seite dargestellt seien; daß zͤwar England eine Gesetz⸗ gebung in gauz entgegengesetztem Sinne darzubieten scheine, daß aber dort die besagten Vertraͤge von der öffentlichen Meinung sehr nachdruͤcklich in Schutz ge⸗ nommen wuͤrden, und daß

endlich die in Frankreich er⸗ hobenen Controversen sich weniger auf die neueren Ge⸗ setze, als vielmehr auf die Guͤltigkeit einiger alten Or⸗ donnanzen bezoͤgen, deren Gerechtigkeit und Zweckmaͤßig⸗ keit selbst von Coeffiniere und Mirabeau angegriffen worden.

Nach dieser historischen Eroͤrterung ging der Redner auf die Fragen uͤber, welche bei einer gruͤnd⸗ lichen Berathung des Gegenstandes in Erwaͤgung gezo⸗ gen werden muͤßten, naͤmlich: wann die Klage zu stel⸗ len sei; wie lange die Deponirung dauern duͤrfe, da bekanntlich die Prozesse oft in Jahren nicht beendigt werden; auf wessen G

efahr die Deponirung geschehe, da an Beispielen nicht fehle, daß der den Vertrag

nicht erfuͤllende Theil durch das inzwischen erfolgte Stei⸗ gen des Kourses gewonnen habe; welche Klage an⸗ gestellt werden duͤrfe: ob die auf Vollziehung, oder jene auf Entschaͤdigung, oder Beide zugleich; vor wel⸗ ches Forum diese Klagen gehoͤren; welchen Per sonen die Eingehung eines Lieferungs⸗Vertrags gestattet auch Anderen ꝛc. Gutachten des Aus⸗ daß es demselben an ei⸗ und große Nachtheile in eine Vermehrung

Norden, wogegen der andere Fluß YNao f der Nordwest—

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nem rechtlichen Prinzip mangle seinem Gefolge habe; Er besorgte eher

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f lassen; Nil Er laͤuft beinahe in gerader Richtung von

Sie bestaͤtigen die schon vor u. 8 1 1 braͤuche (fuhr Er fort) sollte nicht sogleich eine laͤhmag

und den Kaufmann zwinge, sein Geld todt liegen dadurch (meinte Er) wuͤrden auch die stac wirthschaftlichen Grundsaͤtze uͤber die Circulation verlch selbst solide Geschaͤfte rechtlos gestellt, die Beschaͤdign eben durch die Deponirung, doppelt beschaäͤdiget und

groͤßern Anlehensgeschafte des Staats, der Creditven,

u. s. w. unmoͤglich gemacht. Wegen einzelner M. Obervormundschaft in die Verhaͤltnisse des Verkehrs dh greifen; in rechtlicher Hensicht koͤnne nicht mehr gft dert werden, als oblatio realis am Tage der stipulng Lieferung; ein neues Gesetz sei keinesweges dringem. Der dritte Redner, Rudhardt, meinte: wenn Pi und nach ihm andere Schriftsteller die Staatsschulg als Auelle des Nationalwohlstandes betrachteten,

daduech die Cirkulationsmittel vermehrt wuͤrden, werde Er durch diese so gepriesene widernatuͤrliche Sti gluͤckseligkeit unwillkuͤhrlich an die gewaltsame Fre des Veitstages erinnert; die Nachtheile der Stocksse rei seien zu bekannt, die Anlockungen hiezu außerord lich verfuͤhrerisch und die Calamitaͤt vom Jahre l noch im frischen Andenken; die Gefahr fuͤr die Stm schulden-Tilgungsanstalt sei nicht zu mißkennen ¹ eine auch nur augenblickliche Stoöͤrung derselben kinß fuͤr das allgemeine Beste die empfindlichsten Folgen! zeugen; zwar sage man, daß eben durch den Papianr⸗ del Werth und Credit der Staatseffekten gehoben n den, allein der hohe Cours derselben sei nicht imn ein Zeichen nationalwirthschaftlicher Gesundheit und a solches koͤnne er nur dann erkannt werden, wenn ad Nennwerthe allenfalls mit einigem Agio gleichseh nicht erwuͤnscht aber sei die Hoͤhe des Courses, wenn davon herruüͤhre, daß der Kapitalist im Ackerbaue unk den Gewerben keine anretzende Gelegenheit finde, s bereiten Baarschaften mit einigem Vortheile umzukeht die Grundlage des Staats⸗Credits beruhe auf dem fentlichen Vertrauen, daß die Regierung ihre 2 pflichtungen einhalten wolle, durch die gegebenen 2 tel einhalten koͤnne und, vermoͤge des Gesetzes,

halten muͤsse; auf einem so befestigten Credit ke die Agiotage keine bleibende Wirkung aͤußern, gegen entwickele sie um so gewisser alle ihre Nacht in dem allgemeinen Verkehr, entziehe den uͤbrigen! schaͤften Talente, Zeit und Kapital, der Geldbesitzerh sich frei von oͤffentlichen Lasten und waͤhrend der § alle uͤbrigen Staatsbuͤrger niederdruͤcke, erfreue er erst seiner eigentlichen vollesten Erndte. So sei also Handel mit Staatspapieren, wenn sich dazu noch! besonderes Spiel geselle, in Beziehung auf das ä meine Interesse, keineswegs gut zu nennen, und es die Frage, ob es nicht besser sein wuͤrde, gar kei Handel dieser Art zu haben. Die bei der Kam eingereichte Petitiön gehe dahin, daß aus Lieferug verträgen auf Zeit gar keine Klage gestattet we solle; gegen diesen Vorschlag aber erhoben sich 9. Bedenken, indem der Staat seine eigenen Papiere Waare gemacht habe und daher den Verkehr damit statten muͤsse. Vergeblich sei es, simulirte Lieferun Vertraͤge mit Strafe zu belegen, da die Erfahrung Frankreich gezeigt habe, wie wirkungslos solche Stt Androhungen seien. auf Zeit wuürde seinen Zweck ebenfalls nicht errei und sei auch keineswegs nothwendig, wenn Acke und Gewerbe entfesselt wuͤrden. nur darauf gerichtet sein, den Scheinverkaͤufen

Schutz des Staates, d. i. das Klagerecht, zu entzieh

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sein.

rgendwo Schranken gesetzt wuͤrden,

Ein Verbot der Lieferungsvertch

Die Absicht koͤnne

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ohne Zweifel das durchgreifendste Mittel darbieten, al⸗

ein hierdurch wuͤrden auch solide Kaͤufe gehindert wert

den; die Deposition zur Zeit der Klage scheine konsequen ud nicht so nachtheilig, als man glaube, auch aͤndere je nichts an den gesetzlichen Zeitraͤumen der Verjaͤhrung; da indessen die Klage auf Erfuͤllung nur moͤglich werde am Verfalltage, so sei nichts zu erinnern, wenn dieser itte als Zeitpunkt der Deposition ausgedruͤckt werden olle. Der vierte Redner: Kremer betrachtete den Ge⸗ genstand vorzuͤglich in Beziehung auf die Stadt Augs zurg und erklaͤrte sich zufoͤrderst gegen die Petition des Abg. v. Annv, deren Motive Er zu widerlegen sucht. Wenn (meinte Er, anvertraute Gelder gefaͤhrdet wer⸗ en, so liegt dieses nicht in dem Handel mit Staats apieren sondern in der Persoͤnlichkeit des Kaufmanns. Durch jenen Handel wird keineswegs das baare Geld ns Ausland, ohne Ersatz, hinausgegeben, viele und noch setraäͤchtlichere Baarschaften werden, als Gewinn vom luslande herein gebracht. Es sei eine sonderbare zumuthung, daß der Handelsmann seine Gelder nur em Ackerbdaue und dem Gewerbe zuwenden solle; selbst benn der Papierhandel ganz verboten waͤre, wurde ser ch nicht zwingen lassen, uͤber sein Numerair und uͤber inen Credit gerade nur auf solche Weise zu verfuͤgen, iees irgend einem Dritten nach vorgefaßten Ideen lleben moͤchte. Leicht sei es, irgend eine Handelsbranche ürch vorschnelle Einschreitungen zu ruinitren und von inem bestimmten Handelvplatze zu verdraͤngen; den⸗ handel stehe die ganze weite Welt offen, und wenn ihm so wisse er ander⸗ aͤrts seinen Markt zu suchen und zu finden. Der andässtand von Augsburg insbesondere habe die Probe ss Jayhres 1820 siegreich bestanden und diesen Erfolg rdanke er der strengen Wechselordnung und dem schnel Prozeßgange; hierin und hierin allein liege das be⸗ sährteste Mittel, den Redlichen zu sichern, den Unred⸗ chen zu schrecken und unschaͤdlich zu machen; weitere ingriffe in den kommerziellen Verkehr beduͤrfe es nicht; wuͤrden auch nicht im Stande sein, den Spekulations⸗ ist zu unterdruͤcken, und gerade die vorgeschlagene lagelosigkeit werde den Schwindler beguͤnstigen, den Foliden ins Ungluͤck stuͤrzen. 1 Die Diskussionen vom Platze sind auf die naͤchste entliche Sitzung verschoben, welche am 13. d. statt ben wird.

Wuͤrzburg, 11. Juni. Gestern fruͤh verkuͤndete s eine Salve von 25 Kanonenschuͤssen die gluͤckliche jederkunft der Kronprinzessin. Ihre Koͤnigl. Hoheit von einer Prinzessin entbunden worden, die heute der Taufe die Namen: Hildegard, Louise, Charlotte, erese, Friederike, erhalten hat; Pathen waren: Ihre nigl. Hoheit die Großherzogin von Hessen, die Prin⸗ in Paul von Wuͤrtemberg, die Fuͤrstin von Thurn d Taxis und die Herzogin von Cumberland.

Spanien. Ein Privatschreiben aus Madrid vom Mai (im Journal de Debats) meldet, daß die gierung in Hinsicht auf die Geneigtheit der Linien⸗ uppen, sich nach America einschiffen zu lassen, nicht haußer Sorgen sei, und daher fuͤr angemessen er⸗ tet habe, die einzuschiffenden Regimenter durch das z bestimmen zu lassen. Die hierdurch bestimmten 6 gimenter, naͤmlich: von Algarbien, Santjago, Koͤ⸗

Die Depoͤsition zur Zeit des Contrakts wuͤrde

genheiten, Graf von Ofalia (meldet jenes Schreiben weiter) hat eine Aufforderung erhalten, aus seinem Verbannungs Orte nach Madrid zu kommen, und sei⸗ nen Platz im Staats Rath einzunehmen; eine aͤhnliche Aufforderung soll an den vormaligen Finanz⸗Minister Erro nach Valladolid ergangen seyn.

Die Gazette vom 29. Mai enthaͤlt ein Koͤnigl. Dekret an den Rath von Castilien, worin Se. Maj. ihm auftragen, mit allen ihm zu Gebote stehenden Mit⸗ teln da uͤber zu wachen, daß die Zeitschrift Vida de los santos (Leben der Heiligen) welche in Gibraltar erscheinen soll, nicht nach Spanien eingebracht werde. Ihre Tendenz soll dem Vernehmen nach, gegen die Moͤnche und geistlichen Corporationen uͤberhaupt gehen.

Briefe aus Cartagena und Alicante sprechen von mehreren aus Gibraltar gekommenen Eilboten mit De⸗ peschen fuͤr saͤmmtliche englische Consuln in den spani⸗ schen Hafenplaͤtzen am mittellaͤndischen Meere.

Drei columbische Corsaren nehmen jetzt (wie im Ari⸗ starque aus Cadix vom 20. Mai gemeldet wird) alle spa⸗ nische Kauffahrtei⸗Schiffe weg, die sich dem Meerbusen naͤhern. Am 12. Mai verfolgten sie ein solches Schiff bis unter die Mauern des Forts St. Petri. Am 4. Mai ward der franzoͤsische Kauffahrer ['Honorine, von Marseille, von einem jener Corsaren visitirt, und da er aus den Papieren ersah, daß die Ladung einem, ob⸗ wohl zu Marseille etablirten spanischen Kaufmann ge⸗ hoͤrte, so nahm er alle Waaren, als spanisches Eigen⸗ thum weg, indem er dem franzoͤsischen Schiffs Capitain die Fracht bezahlte. Sobald der, die franzoͤsische Sta⸗ tion bei Cadix befehligende Schiffs⸗Capitain Amous hiervon Nachricht erhielt, ging er mit den Fregatten Amazone und Amphitrite unter Segel, um die colum⸗ bischen Corsaren zu verfolgen, und sie zur Ruͤckgabe der obgedachten Waaren zu noͤthigen. Daß ist also die Ver⸗ aulassung des (fruͤher bereits gemeldeten) ploͤtzlichen Aus laufens der beiden genannten Fregatten.

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8 8 b 2 8 Koͤnigsberg. Der Schiffsverkehr in Pillau be⸗

stand in 45 eingelaufenen Schiffen, und zwar 16 mit Stuͤckguͤtern, 10 mit Theer, Eisen und Kohlen, 19 mit Ballast; und in 46 ausgegangenen Schiffen, naͤmlich: 22 mit Getreide, 16 mit Stuͤckguͤtern, 4 mit Holz und 4 mit Ballast beladen.

Memel hat fortdauernd einen sehr bedeutenden Holzabsatz, und der Schiffsverkehr im Monat Mai war nicht unbetraͤchtlich. Es sind daselbst eingekommen 96 Schiffe, von denen 79 mit Ballast, 5 mit Stuͤckgut, 1 mit Dachpfannen, 8 mit Heeringen, 3 mit Salz be⸗ laden waren, und abgesegelt 98 mit. Holz, 10 mit Flachs und 10 mit Saat befrachtete Schiffe, zusammen 118. Vom inlaͤndischen Getreide sind auf die hiesigen Handlungsspeicher aufgemessen: 105 Lasten 36 Scheffel Weizen, 223 Lasten 16 Scheffel Roggen, 43 Lasten 18 Scheffel Gerste, 95 Lasten 14 Scheffel Hafer, 12 Lasten 11 Scheffel weiße, und 4 Lasten 40 Scheffel graue Erbsen. Vom auslaͤndischen Getreide nichts. Abgemes⸗ sen wurden 1) nach dem Auslande: 92 Lasten Weizen, 331 Lasten 43 Scheffel Gerste, 136 Lasten Roggen, 175 Lasten 11 ½ Scheffel weiße und 187 Lasten 35 ½ Schef⸗ fel graue Erbsen. Nach dem Inlande wurden versendet: 9 Lasten Gerste. .

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in (Kavallerie) Prinz, Koͤnigin und Lusitanien (In⸗