1825 / 147 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 28 Jun 1825 18:00:01 GMT) scan diff

2*

lerie:

emm 6

üanzins 8

*

Berlin. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben, e das Militair⸗Wochenblatt meldet, am 18. Juni:

Den General der Infanterie Grafen Gneisenau, E“ Zu Generalen der Infanterie und Kaval die General⸗Lieutenants Prinz von Hessen⸗ Homburg, v. d. Knesebeck, v. VBorstell, Graf

. Zieten, Herzog Carl v. Mecklenburg, v. Hake;

1¹u

.

8

Zu General⸗Lieutenants: die Krauseneck, von Tippelskirch, von Schoͤler, Braun, v. Natzmer, v. Luck, Prinz Friedrich von Preußen, Prinz Friedrich der Niederlande, Prinz Wilhelm von Preußen;

Zu General⸗Majors: die Obersten v. Czettritz, Com. der 15. Kap. Brig., v. Brause, vom Cadetten⸗

General⸗Majors

Corps, Graf Nostitz, Com. der 2. Garde⸗Kav.⸗Brig., zu befoͤrdern geruht.

S 858 EK .“ E1“

598. Se. Majestaͤt haben folgende Allerhoͤchste Kabinets⸗ Ordres erlassen: Ich uͤbergebe dem Krieges⸗Ministerium hierneben Neine Bestimmungen wegen Stiftung 1) des Dienst⸗ Auszeichnungs⸗Kreuzes fuͤr Offiziere, und 2) der Dienst⸗ Auszeichnung fuͤr Unteroffiziere und Gemeine, um sie der Armee bekannt zu machen. Zur Erhoͤhung der Feier des heutigen Tages, nehme Ich Veranlassung, den aus der verhaͤngnißvollen, glorreichen Zeit der Kriegesjahre von 1813, 1814 und 1815, im stehenden Heere noch fort⸗ dienenden Combattanten, vom Feldwebel abwaͤrts, als ein Anerkenntniß treuer Pflichterfuͤllung und zwar: 1) denen, welche alle drei Feldzuͤge mitgemacht haben, die 1ste Klasse; 2) denen, welche zweien oder einem der⸗ selben beigewohnt haben, die 2te Klasse; und 3) denen im Jahre 1815 Eingestellten, welche den Feldzug nicht mitgemacht haben, die 3te Klasse der Dienst⸗Auszeich⸗ nung unter den, im 6ten Abschnitt der Anlage enthal tenen Bedingungen zu verleihen. Berlin, den 18. Juni 1225.

(gez.) Friedrich Wilhe m. An das Krieges⸗Ministerinn.. .

BII Z“

.

8 8 *

5 85

Ich habe beschlossen, die heutige zehnjaͤhrige Jah⸗ resfeier des Sieges von Belle Alliance, welcher den letz⸗ ten Feldzug so ruhmvoll entschied und die Befreiung des Vaterlandes vollendete, durch Stiftung einer Aus⸗ zeichnung I. fuͤr Offiziere bei 25jaͤhrigen treuen Dien⸗ sten in der Armee; II. fuͤr Unteroffiziere und Gemeine, welche sich uͤder die Zeit der gesetzlichen Berpflichtung hinaus den Beschwerden des Militairdienstes widmen zu bezeichnen und das Andenken an jene glorreiche Zeit fuͤr die Armee dadurch unvergaͤnglich zu erhalten I. 1) Die Auszeichnung fuͤr Offiziere soll in einem gol⸗ denen Kreuze bestehen, auf dessen einer Seite F. W. III. mit der Krone, auf der andern die Zahl XXV. befindlich ist, und welches auf der Brust, an einem kornblumblauen Bande getragen und „Dienst⸗Aus⸗ zeichnungs⸗Kreuz“ benannt wird. 2) Den An⸗ spruch darauf erhaͤlt nach 25jaͤhriger Dienstzeit jeder Offizier des stehenden Heeres und der dahin zu rech⸗ nenden Abtheilungen. 3) Bei Berechnung der Dienst⸗ zeit gelten die, deshalb bestehenden Grundsaͤtze und die

8 111.“ 111“

Kriegesjahre werden doppelt gerechnet. 4) Die

traͤge auf Verleihung des Dienst⸗Auszeichnungs Kue n, Kdilitair,Behoͤrden

das Krieges⸗Ministerium gerichtet, von diesem ge. . ung 5) Die rale der Armee, obgleich sie die nämlichen und

werden, durch die vorgesetzten und Mir zur Bestaͤtigung vorgelegt.

hoͤhere Anspruͤche an dasselbe Ihaben, erhalten e doch nur, wenn sie es wuͤnschen und bei Mir d

kenntnissen des Verdienstes gelangt ware. II. 1) Auszeichnung fuͤr Unterofficire und Gemeine soll der Benennung: „Dienst⸗Auszeichnung“ ane kornblumblauen Bande mit dem darauf befestigten menszuge, auf sder linken Brust getragen werden drei Klassen erhalten, wovon die 1ste, den Nan zug in Golde und das Band mit gelbem Rande 2te den Namenzug in Silber und das Band mil

Band mit schwarzem Rande hat. 2) Auf die Klasse giebt die vollendete 21jaͤhrige, auf die 2te die vollendete 15jaͤhrige, und auf die 3te Klase vollendete 9jaͤhrige Dienstzert Anspruch, wobei Kn jahre doppelt gerechnet werden. 3) Die Dienstzeit! vom Eintritt in das stehende Heer bis zum Aussche aus demselben und den zu den Feld⸗Truppen gehoͤre Abtheilungen des Heeres, berechnet; die als Versorg zu betrachtende Anstellung also nicht in Anwendunmg bracht. 4) Wer nach erlangter Dienst⸗Auszeichnung Offizierstande das Dienst⸗Auszeichnungs⸗Kreuz erme legt die erstere ab. Eben so hebt eine hoͤhere Klasse Dienst⸗Auszeichnung die fruͤher erworbene wieder 5) Den verabschiedeten Militairpersonen ist gestattet, im activen Dienst erworbene Auszeichnung auch im! herigen Verhaͤltniß fortzutragen. 6) So lange ein dat Festungsstrafe erleidet, oder in der 2ten Klasse kann die Dienst⸗Auszeichnung nicht getragen, auc Anspruch darauf nicht geltend gemacht werden.

entehrenden Vergehn geht sowohl der Anspruch,

Besitz der Dienst⸗Auszeichnung verloren, und es auf in allen Faͤllen zu erkennen, wo die Versetzu die 2te Klasse des Soldatenstandes und im Ci vi der Verlust der National⸗Kokarde eintritt. 7) 2 Wiederverleihung der Dienst⸗Auszeichnung fin del* wegen Zuruͤckversetzung in die 1ste Klasse des Soll standes gegebenen Bestimmungen Anwendung.

Beerlin, den 18. Juni 1825. u ns

1“ (gez.) Friedrich Wilhel

11“*“”

Koöonigliche Schauspiele,

Kontag, 27. Juni. Im Schauspielhause: Mann hilft dem andern,“ Lustspiel in 1 Aufzug, Frau von Weissenthurn. (Herr Gaßmann, Reg des Kurfuͤrstl. Hoftheaters zu Cassel, Doctor I Hierauf: „Das Maͤdchen von Marienburg,“ Sch. in 5 Abtheil., von Kratter. (Herr Gaßmann, Czaar, als letzte Gastrolle.) . I 1 Dienstag, 28. Juni. Im Opernhause: „Alch Zauber⸗Oper in 3 Abtheilungen, mit Ballet. von Spontini. Die Einnahme der Vorstellung der Oper „Alti ist zum Besten des Buͤrgerrettungs⸗Instituts bestit

1

4*

„8

.

34 2 2

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.

E““ ümennurg n

HNorb4 H1e; 111“] S8 SAIhe eA

1†

Redacteur N9 SeS. Ks9

8

einkommen, da fast keiner unter ihnen befindlich der nicht bereits durch ausgezeichnete Dienste im K und im Frieden zu den hoͤhern und hoͤchsten .

zem Rande, die 3te den Namenszug in Eisen ums

. 4

unuemm: oeh 15

y111111n IaAo N. iaisdus Jb 9 reußische St ö 8124123 28 . 8

i g us .m

ühanmnun. 182 , Aennts 10 236 FI8r w 4 Fermnm unaserse eUe ge. d19 hh es1 smn.,

sbel a6 6. mxhuhkH gI 028, 3 , e , Hzn.

34

bm tunüumks mn

15 8 5 1m lgütahho 88 8805 b59.—29218 29: ,a zu02 a. eig z21 Ue nrzemn iszmes

ag itung.

WMehr zun üeeeeeeeee n Se M

2 HmnirEG. münnh n. 1128 8et. 8 o aer WDunk üunt vrmanne vihnzmofesute me urah deee ‚n e mmn bhe Firhimarh ne1 b eI8 h ankh688.

No. 1

2

9 09053 amn mi mne A. zuo⸗ Ibn H.

84 * 3*

8*

U. mmhn z22 18 9. 12. 1 ansrmlhone hu 15,c. 01129

&

8**†

1 ] e

bg2 Irn 2 . EE11““

v.

894

89 848

294 „1½ be

Kronik des Tages.

Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzes⸗ IWilhelm von Preußen, nebst Hoͤchstdero Fami find nach Schloß Fischbach in Schlesien, abgereist.

Abgereist. Der Kaiserl. Russische Feldjaͤger Be⸗ ew, als Kourier nach St. Petersburg. bet⸗ EEENEETTI11“1““ EEEEEE11““ 98 1 J11“ nggh esbe heg. 8Iu C vf 20 h nc.9

* 8 8 A11111X“

b

IIW1“]

-

—.

Berlin, Dienstag, den

Zeitungs⸗Nachrichten.

II.

L1111“

se,s äA. w s l.gn 111““ trz b.

Paris, 21. Juni. Am 18. war großes Spiel bei fe; es waren deshalb in den Koͤniglichen Zimmern Spieltische aufgeschlagen. Seine Majestaͤt haben It dem Koͤnige von Wuͤrtemberg, mit der Herzogin Rohan und mit dem Nuntius des Pabstes gespielt. Die Oppositionsblaͤtter, die bisher aus dem niedern tande des Curses der neuen dreiprocentigen Renten gen das Gelingen der Finanzmaaßregeln des Grafen nVillele argumentirt hatten, behaupten jetzt, wo diese apiere steigen, daß die Cursverbesserung kuͤnstlich her⸗ bracht sei; wogegen die Vertheidiger des neuen Fi⸗ nz⸗Systems es ganz natuͤrlich finden, daß die Um⸗ greibungen anfaͤnglich eben so wie die Ankaͤufe der uen Papiere im geringen Maaße statt gefunden ben, weil Jeder eine Zeit lang den Gang Dinge beobachten wollte, bevor er einen Ent⸗ hluß faßte, was denn eine geringe Entwerthung der nen Papiere zur Folge hatte, Eben so natuͤrlich immt ihnen aber auch das Steigen der neuen Papiere dem Augenblick vor, wo der Praͤclusiv⸗Termin zur

7

22

EEETE 4 8

8

veaD mi u czum 8281 8 gegen in seinen uͤbrigen Entwuͤrfen bestaärkt sei. Wir wollen bloß die Abweichungen von seinen fruͤheren Vor⸗ schaͤgen bemerken. Der hohe Preis des rohen Blei’'s see ihn in Stand, die schuͤtzende Abgabe zu vermindern. Auf fremde Linnen wolle er fuͤr einige Jahre einen Einfuhrzoll vom Werth legen, der jaͤhrlich kleiner werde, um so die inlaͤndischen Fabriken anzureizen, daß sie nichts unversucht ließen, um den fremden gleichzukom⸗ men, zumal in Irland, wo das Weben mehr durch Hande⸗Arbeit als Maschinen geschehe und so die Con⸗ currenz am fremden Markt erschwere. Von Glas werde er keine Abgabe vom Werth verlangen, aber doch eine viel geringere, ebenfalls von Jahr zu Jahr sich vermin⸗ dernde; so auch von Papier. Buͤcher mit Verlagsrecht in England, und hier seit zwanzig Jahren gedruckt, bleiben zur Einfuhr verboten und die Abgabe von dern wird von 6 Fl. 16 s auf 1 Fl. vermindert. von Flachs und Heede noch staͤrker vermindert. 8 dem 5ten Januar soll auch die von Waidasche allmaͤh⸗ lich abnehmen, bis sie wieder auf 5 Fl. kommt. Holz betreffend findet er nicht gerathen, das jetzige System im Allgemeinen zu ündern. Vieler anderen Modifika⸗ tionen erwaͤhnte er noch; so wegen trockner Färbestoffe; Schiffe in den Colouien gebaut und hier zu Lande ab⸗ genuͤtzt, wovon die Abgabe 50 pECt. jetzt ist, was ver⸗ hindert hat, daß das große Holzschiff Columbus hier nicht verkauft werden koͤnnen; Pfeffer, von 2 s 6 b auf 1 vom Pf. herabzusetzen. Schließlich aͤußerte er die Hoffnung eines guten Erfolgs von den Maaßregeln, die wider die verderblichen Arbeiter⸗Verbindungen im Werke seien.

Herr. Littleton uͤberreichte vorgestern eine Peti⸗ tion von Manufacturisten der Stadt und Grafschaft Nottingham, das Verbot der Maschienen⸗Ausfuhr nicht zuruͤckzunehmen. Hr. Huskisson wollte aber durchaus nichts davon wissen, da jene Verbote durchaus un nuͤtz waͤren, weil die Kuͤnstler, welche die Maschienen bauten, ja das Land verlassen koͤnnten. *

Im Oberhause wurde von Lord Darnley angezeigt, daß er kommenden Dienstag auf die zweite Lesung der QAuarantaine⸗Bill antragen und bei dieser Gelegenheit uͤber die vorgestern (durch Lord King) uͤberreichte Petition des Doktor Maclean Bemerkungen machen werde. Graf

2 8sten J uni 182 &. Sa bii2s, g.

8

F

mschreibung heranruͤckt, nach welchem die ganze Kraft s Tilgungsfonds auf die dreiprocentigen Renten wir⸗ neund wie es nicht unwahrscheinlich ist eine neue urserhöhung hervöoörbringen duͤrfte.

Fuͤnfproc. Rente 102 Fr. 60 C. Vier ein halb⸗ toc. 102 Fr. 60 C. Dreiproc. 75 Fr. 65 C.

London, 18. Juni Gestern Abend zeigte Hr. buskisson im Unterhause an, daß er nach Einziehung ler moͤglichen Aufklaͤrungen seine Gedanken uͤber die Kinfuhrzoͤlle auf einige

1“ 1

Artikel geaͤndert habe, allein da⸗ 1820

““

Bathurst legte Abschrift einer Mittheilung des Sir Tho⸗ mas Maitland vom April 1807, in Betreff der Pest auf

die Tafel.

Der Zeitungs⸗Stempel in Großbrittanien und Ir⸗ land hat in den Jahren 1817 bis 1824 folgende Sum⸗ men eingetragen: 1817 in Großbrittanien 363,284 Pfd. St.; in Irland 19,080 Pfd. St.; 1818 in Gr. 367,738 Pfd. St.; in Irl. 20,417 Pfd. St.; 1819 in Gr. 384,140 Pfd. St.; in Irl. 21,406

z . vEI 3˙87

“]