1825 / 171 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 26 Jul 1825 18:00:01 GMT) scan diff

ten Fragen:

den Peruanischen; den Real del Monte; den Tlalpu⸗ jahua; den fuͤr Eisen in Wales; die Brittische Gas⸗ Erleuchtung und zehn andere, auch die Imperial⸗Gas⸗ Erleuchtung auf dem Continent; die allgemeine Dampf⸗ Schifffahrt (und mehr andre); die Londoner Akademie; die Irischen Provinz Banken; die Tropische freie Ar⸗

beit u. s. w. 1 Man erinnert sich, heißt es in oͤffentlichen Blaͤttern, rungen, die bei Gelegenheit

noch der vielfachen Eroͤrte des beruͤchtigten Continentalsystems stattfanden, und nfuͤhrung und Aufrechthal⸗

wie sich Bonaparte, bei Ei

tung desselben, auf den 17. und 18. Artikel des bei Ge⸗ legenheit des Utrechter Friedens 1713 zu Stande gekom⸗ menen Handels⸗ und Schifffahrts-Vertrages berief. Nach denselben sollte es bekanntlich Großbrittanischen und Franzoͤsischen Unterthanen freistehen, nach den Haͤ— fen zu schiffen, die mit dem einen oder andern Theil in Krieg begriffen waͤren, und nicht nur aus feindlichen Haͤfen nach einem neutralen, sondern auch aus einem friedlichen Platz nach einem feindlichen. Diese Freiheit der Schiffe erstreckte sich auch auf die am Bord dersel⸗ ben befindlichen Menschen, wenn sie nicht Soldaten wa— ren, und auf alle Waaren, die sie fuͤhrten, wenn sie auch dem Feinde gehoͤrten, mit Ausnahme der Contre⸗ bande. Wie aber Bonaparte, als Gewalthaber Europa's, sich an kein Gesetz und Recht band, so ließen die Eng— laͤnder ihn ihrerseits auf Tractate verweisen, so viel er wollte, und thaten dabei auf dem Element, wo sie das Scepter fuͤhrten,, was ihnen beliebte, hielten an, visi— tirten und confiscirten nach Gefallen. Das Druͤckende des einen Verfahrens ist so einleuchtend, als das des andern. Andre Seemaͤchte haben dies sehr wohl gefuͤhlt und sich zu verschiedenen Zeiten, auf verschiedene Weise uͤber Maaßregeln zu verstaͤndigen gesucht und verstanden, welche diesen Uebeln abhelfen koͤnnten, der gewuͤnschte Zweck ward aber nie vollstaͤndig erreicht. Die bekann⸗ Macht frei Schiff, frei Gut oder nicht? frei Gut oder nicht? Wie weit

Macht unfrei Schiff un t der kriegfuͤhrenden Maͤchte

erstreckt sich das Visitationsrech gegen neutrale Schiffe, wenn sie mit und wenn sie ohne Tonvoy segeln? Was ist Kriegscontrebande zur See und wozu berechtigt sie? wie weit ersteckt sich die Befug⸗ niß zu Blockade⸗Erklaͤrungen? Duͤrfen die Neutralen Handel mit den Colonien der kriegfuͤhrenden Maͤchte treiben oder nicht? wurden immer und immer erhoben und practisch nicht geloͤßt, wie es dem Recht, sondern wie es dem Interesse zusagte. Am eifrigsten und eon⸗ sequentesten haben sich die Vereinigten Staaten von Nord⸗America bestrebt, den Grundsatz: Frei Schiff frei Gut, zu einem stehenden Gesetze des neuern Seerechts zu erheben und jede Einmischung der einen Seemacht in die Verhaͤltnisse der andern zu verhindern. Sie ha— ben davon in der neusten Zeit zwei hoͤchstwichtige Be⸗ weise gegeben, einmal, indem sie dem bereits von Eng⸗ land unterzeichneten Tractat wegen des Seclavenhandels, des darin stipulirten Visitationsrechts halber, die Sane⸗ tion versagten, und zweitens in ihren neusten Tractaten mit den Suͤd⸗Americanischen Staaten, worin der mehr⸗ erwaͤhnte Grundsatz ausfuͤhrlich stipulirt ist. Der wich⸗ tige Artikel, in welchem es in dem Tractate mit Co⸗ lumbien geschehen, lautet wie folgt: §. 12. Die Buͤrger der Vereinigte America und der Republik Columbien sollen gesetzlich mit ihren Schiffen, die darin geladenen Waaren moͤgen zugehoͤren, wem sie wollen, in jeder Weise frei und sicher von jedem Hafen nach den Plaͤtzen der Maͤchte, die jetzt oder kuͤnftig mit einer der beiden contrahiren⸗ den Partheien in Feindschaft leben, fahren duͤrfen. Auch sollen vorbesagte Buͤrger mit den erwaͤhnten Schiffen unnd Wagaren gesetzlich aus den Pletzen, Haͤfen ꝛc. derer, die mit beiden oder einer von beiden Partheien in Feind⸗

u Staaten von

einen Widerstand oder eine zu erfahren, Handel treibe oben erwaͤhnt, graden Wege des nach neutralen Plaͤtzen, Platze, der einem

son Feinde gehoͤrt, sie m

ist hierdurch festgesetzt, daß frei was sich am Bord der Schiffe ger einer der contrahirenden wenn auch die Ladung ganz oder me der Contrebandeguͤter. Gleiche daß dieselbe Freiheit auch werden soll, die sich am finden, solchergestalt, daß, Partheien oder einer von sem freien Schiffe genommen w daß es Offiziere lich in Feindes und wird hiermit ausgemacht, kel enthaltenen Stipulationen, w die Flagge das Eigenthum de Maͤchte Anwendung finden, we kennen; sollte sich eine der beid theien mit einer dritten im Kr andre neutral seyn, so soll die Fl Eigenthum der Feinde, deren R satz anerkennen,

13.

wenn

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das Eigenthum der Fein lation zufolge, deckt, es stets so trales Eigenthum, am Vord ei Schiffs gefunden, als Feindes und geachtet werden und der Confiscation Guͤter, die man an Bord bevor der Krieg erklaͤrt wur gelangten, vohne daß man hatte; doch ein, daß, nicht mehr sollen Unwi dagegen die neutra schuͤtzt, so ren der Neutralen, lichen Schiffs befaͤnden, Dann folgen einige Au ter, die Kriegscontrebande wegen Durchsuchung der ben; doch ist ausgemacht, blos auf Schiffe beziehen sollen, und daß, „wenn besagte finden, die muͤndliche Erklaͤrung Convoy, auf sein Ehrenwort Schutz befindlichen Schiffe der Flagge er fuͤhrt, und, im Fa Hafen bestimmt sind, daß sie

eines de,

die sich am B

sind.

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Auch die folgenden Festsetzu woͤhnliches.

Wenn eine der andern Staate im Kriege lebt,

nen Kaperbrief annehnten, fen oder auf diese fahren,

Wenn ander in Krieg gerathen sollten,

schaft leben, fahren und eben so frei und sicher, ohne

kommen, daß den an der Kuͤste

Stoͤrung irgend einer . n duͤrfen, s von den Haͤfen des Fuͤͦ

der einem Feinde gehoͤrt, oͤgen unter der

einer Macht oder unter mehrern Maͤchten stehen. An Schiff frei Gut mach und Alles als frei und eximirt ange ,die Eigenthum der Be Partheien sind, befindt

den einer derselben zugehoͤren sollte,

oder Soldaten sind und sie st Diensten befinden. Es versteht sich dh daß die in diesem 2

cken lche dies Prinzip alg

die neutrale Flagge einer der contra de der andern, obiger Slf

unterliegen soll,

kommen die contrahir nach Verlauf von 2 Monaten, ihre ssenheit vorschuͤtzen koͤnnen. W le Flagge Feindes sollen in diesem Falle die

Schiffe

Bord haben, hinreichend seyn soll.“

andern contrahirenden Parthei ein Comm um besagtem Feinde zu mit ihm gemeinschaftlich feindselig gegen Weise im Kriege befindliche Parthei zu bei Strafe als Seeraͤuber die beiden contrahirenden

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nicht nur,

dern auch von eime nach einem anden

Herrsch sehen werden sse

zum Theil den Faͦ mit steter Ausn

rmaßen ist aus gemach

auf die Personen ausgedeg Bord eines freien Schiffes!

sie auch Feinde beit

beiden sind, sie nicht von;d erden duͤrfen, es sei deu

ch wi

orin erklaͤrt wird,

soll, nur auf n contrahirenden† iege besinden und agge der neutralen

dRegierung diesen Gr decken, aber keiner andern. Gleichermaaßen ist ausgemacht, daß, im

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hirenden Parth

zu halten ist, daß i nes solchen feindlic Eigenthum angese

als solches dem Anhalten!

mit Ausnahme solchen Schiffs brach oder die spaͤter W

Kenntniß von der Erklen

enden Partheien e Buͤt b Eigenthum ui Guͤter und We ord eines solchen fei

Betreff der!

frei seyn. snahmen in

Auch sind Vorschr

Schiffe in Kriegszeiten 9 daß diese Stipulationen

die ohne Convoy se⸗ sich unter Convo des Commandeuß daß die unter si

Nation zugehoͤren, ll sie nach einem feindet

keine Contrebande

ngen sind etwas Ue

contrahirenden Partheien mit eil

ll kein Buͤrger

so so ando oder

behandelt zu wer Partheien mit so sind sie uͤbereit und in den gegense

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Und wieder das Fleisch kranker Thiere verkauften.

en Haͤfen wohnhaften Kaufleuten eine Frist von 6 Mo⸗ aten und denen, die im Innern sich aufhalten, eine Frist von einem Jahre gestattet sein soll, um ihre Ge⸗ haͤfte in Ordnung und ihre Effekten dahin zu bringen o sie wollen. Persoͤnliche Freiheit und Sicherheit des

Figenthums wird ebenfalls verbuͤrgt.

annover, 22. Juli. Se. Majestaͤt der Koͤnig üben den Oberstlieutenant v. Reizenstein zum Fluͤgel⸗ djutanten im Generalstabe ernannt. Sr. Koͤnigl. Hoheit der Herzog von Cambridge, dessen großmuͤthige uterstuͤtzung die Huͤlfsbeduͤrftigen stets gewiß sein koͤn— en, haben auf die Nachricht von mehreren neuerdings att gehabten Feuersbruͤnsten, sofort eine Summe von 00 Rthlr. fuͤr die Abgebrannten uͤbersendet.

Rom, 7. Zuli. Die Anwesenheit des Erzbischofs on Paris, und der Zweck seiner Reise nach Rom be⸗ haͤftigen hier die Neugierde des Publikums. Seine Besundheit ist vollkommen gut. Er besfucht auch waͤhrend er großen Hitze die Merkwuͤrdigkeiten der Stadt, und immt alle Einladungen zu feierlichen Diners an. Monsignor ala, einer der roͤmischen Praͤlaten, dem Pius VII. haͤu⸗ g Negociationen uͤber Konkordaten mit auswaͤrtigen Maͤchten anvertraute, begleitet oft den Erzbischof von hHaris. Sollte Letzterer jedoch Geschaͤfte verhandeln, so immt dem Anscheine nach der franzoͤsische Botschafter genig Theil daran, denn er ist seit mehreren Tagen ich Albano aufs Land gegangen. Der Erzbischof hat ine Wohnung im Wirthshause verlassen, um das Ge iude der Appollinara, das Seminarium des roͤmischen erus, zu beziehn. Der Pabst uͤbt dergestalt, als Bi hof von Rom, die Gastfreundschaft gegen den Erzbi⸗ hhof von Paris. Zu Ferrara sind Unordnungen der tudenten der Chirurgie vorgefallen. Sie wollten haͤtlichkeiten gegen den Rektor der Universitaͤt ver⸗ den, der, wie sie meinten, sie bei Austheilung gewisser praͤmien beleidigt hatte. Mehrere derselben sind ver⸗ aftet und nach Cento geschickt worden. Man weiß Publikum immer noch nichts Genaueres uͤber die zu gem verhafteten jungen Leute, und ob sie in der That aeiner politischen Sekte gehoͤrt haben oder nicht. Der Pas soll weislich geaͤußert haben, sie verdienten eben hsehr ins Narrenhaus als ins Zuchthaus zu kommen. Die Fleischer zu Rom suchen alle moͤgliche Vorwaͤnde uf, um sich der Verbindlichkeit zu entziehen, in dem huen Schlachthaufe zu schlachten. Der wahre Grund hrer Abneigung liegt darin, daß das Schlachtvieh jetzt ner Schau unterworfen ist, waͤhrend sie fruͤher hin 4 c er Ochsen sind als krank erkannt, und das Segs nn en Fluß geworfen worden. Neulich versammelten sich e Mesger tumulatuarisch, und weigerten sich saäͤmmt— h zu schlachten; aber nachdem man mehrere der Raͤ⸗ ssfuͤhrer auf ein Paar Stunden eingesperrt hatte, hrten sie bald zur Vernunft und Pflicht zuruͤck.

den wesentlichen Verbesserungen der Landstraßen des mischen Gebietes gehoͤrt die Wiederherstellung der gro⸗ n Herrstraße zwischen Rom und Neapel, uͤber Val⸗ ontone, Frosinone, Ceprano und Capua, die bereits scht blos wieder uͤberall fahrbar, sondern auch bequem macht worden ist. Diese Straße ist nicht allein um Miglien kuͤrzer als der Postweg durch die Pontini⸗ hen Suͤmpfe, sondern man vermeidet auch im Som⸗ er die schaͤdlichs Luft, die in jenen Suͤmpfen herrscht.

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Madrid, 7. Juli. Der Rath von Kastilien

ie ein Privatschreiben im 4 des 1 w2S- t, in Uebereinstimmung mit dem Gutachten seiner skalen, sich nun auch fuͤr die Wiedereinfuͤhrung der nquisition in einem Berichte an den Koͤnig erklaͤrt, daß nur noch eine etwanige Opposition von Seiten

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des Ministerraths das Aufleben dieses Tribunals verhuͤ⸗ ten kann. Hr. Iraonaverro, der politisch rein erklaͤrt, und vor wenig Tagen nach Madrid berufen worden war, um wie man glaubte, wieder Mitglied des Staats⸗ raths zu werden, hat so eben den Befehl erhalten, die Hauptstadt zu verlassen, und sich kuͤnftig in einer Ent⸗ fernung von 15 Stunden vom Hofe zu halten. Dage⸗

gen hat der General Laserna, der in Folge des fruͤher erhaltenen Befehls schon auf dem Wege nach Toledo war, die Erlaubniß erhalten, in Madrid zu bleiben.

Die Finanznoth nimmt taäͤglich zu; bis jetzt hat wenigstens die koͤnigl. Garde ihren Sold regelmaͤßig be⸗ kommen. Im Monat Juni hat es jedoch nur theil⸗ weise geschehen koͤnnen. Die Justiz- und Administra⸗ tionsbeamten sollen sogar ihre Besoldung nur fuͤr die Monate Januar und Februar erhalten haben.

Tan spricht noch immer von einer Anleihe, fuͤr deren Wiederbezahlung sich die Geistlichkeit verbuͤrgt ha⸗ ben soll. Die dafuͤr eingehenden Gelder sollen jedoch, wie es heißt, lediglich fuͤr die große zur Wiedererobe⸗ rung unserer Colonien bestimmte Unternehmung ver⸗ wendet werden.

Hr. Calamarde, dessen Absetzung man schon lange angekuͤndigt hatte, bekleidet noch immer seine Stelle als Justizminister. Man sagt indeß, daß er seinen Abschied nehmen wird.

dan versichert, daß die Garnison der Hauptstadt nach der Abreise des Hofes durch die in der Umgegend kantonnirenden Corps der koͤnigl. Garde verstaͤrkt wer⸗ den wird, und daß nur zwei Schweitzer⸗Compagnieen den Hof nach dem Escurial begleiten werden. Mehrere Personen vermuthen, daß der Zweck hiervon ist, die gegen die koͤnigl. Freiwilligen beabsichtigten Ma auszufuͤhren. ; f 81 Buenos⸗Aires, 4. Mai. Die hiesige Zeitung Argos, enthaͤlt (wie in ber Staats⸗Zeitung gestern ge⸗ meldet worden) die Nachricht von der Niederlage Ola⸗ neta's in Ober⸗Peru. In Folge dieses Ereignisses er⸗ ließ der Vicestatthalter von Salta l(eine handeltreibende Stadt im noͤrdlichen Theil von Buenos⸗Aires nahe an der peruanischen Grenze) folgende Bekanntmachung: Der Ober⸗General der Division in Peru (Arenales) giebt mir durch eine Depesche vom 2. d. M. aus sei⸗ nem Hauptquartier zu Laquiaca folgende Rachricht: „Da die begluͤckende Nachricht von dem durch den Obersten Medina Celi zu Tumusla erlangten Siege durch verschiedne Berichte bestaͤtigt ward, und hiedurch und durch den Tod des Generals D. Pedro Ant. Ola⸗ neta die gaͤnzliche Freiheit Peru's gesichert ist, indem jetzt nur noch der Oberst D. Jose Maria Valdez und die wenigen Truppen unter ihm uͤbrig bleiben, so ist die Zeit zu der freudenvollen Erklaͤrung gekommen, daß das Land frei und das Werk der Unabhaͤngigkeit voll⸗ endet ist; insonderheit wann, nachdem versichert wird, daß General A. J. de Sucre, der das vereinigte Be⸗ freiungsheer von Peru befehligt, Potosi besetzt hat, die baldige Uebergabe oder Zerstreuung der schwachen Macht des besagten Valdez nicht bezweifelt werden kann. Da nun durch Vertilgung der Tyrannen die Gruͤnde weg⸗ fallen, welche das Verbot des Handels mit Kriegsbe⸗ duͤrfnissen und das Durchreisen von Buͤrgern dieser Provinz nach Peru veranlaßt hatten, so koͤnnen Ew. Excellenz das Aufhoͤren dieses Verbots und voͤllige Handels⸗ und Transito⸗Freiheit nach Peru⸗ verkuͤndigen.“ In Folge dieser angenehmen und wichtigen Anzeige, und da die Befreiung der Provinzen Peru'’'s und der Untergang ihrer Unterdruͤcker die Ursachen aufgehoben haben, welche die hiesige Regierung zu dem Verdot des Handels mit Mauleseln und Vieh aller Art sowohl als mit Kriegsbeduͤrfnissen u. s. w. zwischen den Einwohnern

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dieses Landes und der besagten Provinzen veranlaßten,

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