8 8 11X1“ impft hat, sind zur Verantwortung ge⸗ Wird man entgegnen, daß die katholi⸗ ls Religion des Staats Anspruͤche auf Schutz habe, so muß ich bemerken, daß st mit dem, von der Charte jeder Re⸗ Schutze nicht wohl vereinbaren rde ich fragen: Ob unter diesem Monopol der Beleidigung und werden koͤnne? Gewiß wird Katholiken ein solches Privi⸗ stoßen, und gewiß wird
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alle Weise besch zogen worden.
sche Religion a einen besondern sich dies zuvoͤrder ligion versprochenen, laͤßt, sodann aber we besonderen Schutze das des Schimpfes verstanden jedes edle Herz unter den jegium mit Abscheu von sich man vor neuen Verfolgungen der Protestanten, wie sie manche unter uns noch erlebt haben, zuruͤckschaudern. Sollte Herr Mollard zur Verantwortung gezogeu und verurtheilt werden, so hieße dies entweder, daß es nicht mehr erlaubt ist, von der katholischen zur protestantischen Religion uͤberzugehen, oder daß es einen Protestanten verboten ist, sein Glaubensbekenntniß oͤffentlich von sich zu geben, waͤhrend es den Katholiken gestattet wird, oder endlich, daß ein Protestant strafbar ist, wenn er seine Ansicht ohne direkt anzugreifen und nur mit An⸗ fuͤhrungen aus dem Evangelio darstellt, und daß ein Ka⸗ tholik es nicht ist, wenn er auch den Protestantismus auf die äaͤrgste und beleidigendste Weise angreift. Solche Principien werden unsere Gerichte gewiß nicht gut hei⸗ ßen. Vielleicht wird selbst die oͤffentliche Behoͤrde vor deren Folgen zuruͤckschrecken und das Aufhoͤren so un politischer Verfolgungen wird der stillschweigende Wit derruf eines unuͤberlegten Eifers und eine oͤffentliche Huldigung des Bundes sein, durch welchen der religioͤse Frieden gestiftet und die verschiedenen Secten des Chri⸗ stenthums in eine Gemeinschaft unter verschiedenen For⸗ men verschmolzen werden sollten, um alle dessen Stifter zu verehren.
Die Etoile erwiedert auf obige die Charte die katholische Religion erklaͤrt, und daß folglich oͤffentliche Beleidigungen der⸗ selben, wie sie das Glaubensbekenntniß des Herrn Mol⸗ lard enthalte, nicht geduldet werden duͤrften. Fuaͤnfprocentige Rente 102 Sr. 50 &. Dreiproc. “ London, 5. August. Nach dem vom Londner Recorder vor wenigen Tagen an den Koͤnig abgestatte⸗ ten Verichte, befanden sich in dem Gefaͤnagnisse von Neywgate 20 Individuen, die in der letzten Sitzung von Old⸗Bailey zum Tode verurtheilt worden waren. Davon waren 4 noch nicht 16 Jahr alt, ihre Verbrechen be⸗ standen meistens in Diebstaͤhlen, sowohl gemeinen als
mit Einbruch; das Verbrechen des Einen ist, daß er von dem Orte, wohin er transportirt worden, zuruͤck gekom— men ist. Seine Majestaͤt haben indessen allen die To⸗ desstrafe erlassen. 8 Karlsruhe, 6. August. Seine Koͤnigliche Hoheit der Großherzog sind heute mit dem fruͤhesten Morgen nach dem Bade Rippoltsau abgereis’'t, wo Hoͤchstdiesel⸗ en einige Zeit zu verweilen gedenken.
Der Herr Erbgroßherzog und die Frau Erbgroß⸗ herzogin von Hessen HH. sind gestern, nachdem Hoͤchst⸗ dieselben einige Tage bei der Frau Markgraͤfin Amalie
K. H. verweilt haben, nach Darmstadt zuruͤckgekehrt.
Darmstadt, 5. August. Das gestern erschienene Regierungsblatt Nr. 31. enthaͤlt eine Allerhoͤchste Ver⸗ ordnung, nach welcher sowohl die Reisenden oder Be⸗ vellmaͤchtigten auswaͤrtiger Handelshaͤuser, Fabriken und Mannfakturen, als die Eigenthuͤmer von Fabriken und Handlungen selbst, welche ihre Fabrikate oder Handels⸗ artikel im Großherzogthum persoͤnlich zum Verkauf an⸗ bieten, fuͤr die Betreibung dieses Geschaͤfts ein Patent auszuwirken und dafuͤr eine Stempelabgabe von 15 Fl. zu entrichten haben. Diese Patente koͤnnen nur von
Anfuͤhrungen, daß fuͤr Staatsreligion
gefertigt werden, sind aber im ganzen Großherzogthn guͤltig.
Muͤnchen, zung der Kammer der Abgeor ordnete Schneider im Namen des uͤber den Entwurf einer Verordnung, treffend. Er trug darauf an, die Herabsetzung Durchgangszolles von 2 auf 1 Pfennig per Centner Stunde bis zur naͤchsten Staͤnde⸗Versammlung anzun men; auch stimmt er fuͤr die Annahme des durchgehan auf 12 ½ Kr. herabgesetzten Ausgangszolles. Wegege fuͤr die Ausfuhr inlaͤndischer Erzeugnisse, welche baierischem Fuhrwerk geladen werden, muͤßten nach ner Aunsicht gaͤnzlich erlassen werden. Gegen auelan sche Handlungsreisenden wilt er nicht blos den Gu satz der Reciprocttaͤt angewendet wissen, sondern brmd gegen dieselben ohne alle Ausnahme eine Patent⸗T von 20 Fl. fuͤr jedes Erscheinen, und eine taͤgliche! buͤhr von 30 Kr. an die Zoll⸗Kasse in Vorschlag. 8 die Eingangszoͤlle betrifft, so ist er mit dem Entme nicht einverstanden, sondern unterstuͤtzt die schon fti geschehenen Antraͤge mehrerer Abgeordneten auf Fel zung einer starken Consumtionssteuer von auslaͤndiß Waaren zu Gunsten der inlaͤndischen Betriebsamkeit. trat mit dem Project eines ausfuͤhrlich bearbei Einfuhrzolltarifs hervor, von dessen Anwendung E. einen Ueberschuß von 3,041,000 Fl. versprach, we vorzuͤglich der Pensions⸗Amortisations⸗Kasse gewi sein soll. Um die Contrebande zu verhuͤten, begutt Er folgende Maaßregeln: 1) Soll jeder Kaufm welcher Waaren vom Auslande bezieht, die Zoll⸗ Weggeldgebuͤhren an der Halle benen., wo er we oder wenn an seinem Wohnorte keine besteht, and nigen, welche seinem Wehnorte am naͤchsten ist. 2) den Jahrmaͤrkten in Baiern sollen auslaͤndische W nicht feil geboten werden, sondern dieselben nur fi laͤndische Producte und Fabrikate zum Absatz diene die Ortspolizei soll dafuͤr sorgen, daß auslaͤndisches ren nicht unter inlaͤndische gemischt werden. — 9” Hausiterhandel soll nach den bestehenden Veror duus besch aͤnkt und dort,
; wo er noch erlaubt werderh. nur mit inlaͤndischen Produkten und Fabrikaten . tet werden. 4) Zoll⸗Defraudationen sollen
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5. August. In der vorgestrigen 6. dneten referirte der 9.
das Zollwesen
kuͤnsoch wie seither die Malzdefraudationen, untersucht, bu delt und bestraft werden. 5) Das Koͤnigl. Staatoͤm sterium soll Vollmacht haben, die geeigneten d Taaßr, zu ergreifen, um jeder Defraudation oder falschen gabe — im summarischpolizeilichen Wege auf die zu kommen und solche zu bestrafen. Der Correfe Heinzelmann erklaärte sich mit Nachdruck gegen vom Referenten vorgeschlagene Steigerung des Einge zolles; er haͤlt dafuͤr, daß bei der geographischen Baierns hohe Zoͤlle, weit entfernt, das Einbringen; der Waaren zu erschweren oder das Zollgefaͤll zu erbs im Gegentheile bei gleicher Einfuhr wegen zunehme Defraudation dem A rar selbst diejenigen Einkuͤnfte ben, welche bei maͤßigern Zollsaͤtzen bereits geflossen ren. Er behauptet, daß was in letzterer Zeit von! Einfuhr⸗Zoͤllen durch Aceisenerhebung und Coutrollt im Innern gehofft worden, sich bei naäͤherer Pruͤsu der Ausfuͤhrung meistens illusorisch zeige und dem terschleise nur eine andere, aber wo moͤglich noch 9 sigere Form gebe. — Der Verschlag des Refertn den Einfuhrzoll zu erhoͤhen, wurde vom Ausschusse 6 Stimmen gegen 2 verworfen, dagegen die Het zung des Wegegeldes auf 1 Pfennig, und die Mat geln gegen Handlungsreisende nach dem Grunl der Reciprocitaͤt genehmigt. Madrid, 25. Juli. bittet, wie Privatbriefe im Journa noch immer den Koͤnig, ihn von
—
Der Herzog von Infanz 1 des Debats mil der Praͤsidenturt
den Provinzialregierungen, und nur auf ein Jahr aus⸗ 3 1 8 *
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Sicherheits⸗Junta zu entbinden. Seine Majestaͤt
zweiten Ausschuß
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ein aber nicht darin willigen. Mehrere Metglieder die⸗ er Junta haben ebenfalls um ihre Entlassung gebeten, d daß sie in der Wirklichkeit so gut wie gar nicht be— eht. Dieser Widerwille, Stellen zu bekleiden, in wel⸗ hen die Personen, welche sie ablehnen, der Nation wich⸗ a. Dienste leisten koͤnnten, ruͤhrt nicht sowohl ven jner Abneigung gegen diese Stellen, als von dem aro⸗ in Einflusse der nicht gemaͤßigten Parthei her, welche e Einwirkung der neugestifteten Behoͤrde fuͤrchtet. Der Rath von Castrlien hat zum drettenmal bei gem Koͤnige auf Maasregeln angetragen, um die zahl⸗ eichen Auswanderungen zu verhindern und die Perso⸗ in, welche seit der Restauration ausgewandert sind, zu ewegen, nach Spanien wieder zuruͤck zu kommen. Der ath schlaͤgt in dieser Hinsicht vor, die Guͤter dieser Hersonen zum Vortheil des Staats zu segquestriren, bdenn sie den Anordnungen der Regierung nicht Folge sten. kec, heutige ee Ausfuhr an G rich die Haͤfen ird.
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Gaceta enthaͤlt ein Dekret, wodurch etreide und Gerste nach Portugal und von Gallicien und Asturien erlaubt
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Statistische Betrachtun gen uͤber die
Die merkwuͤrdige Schrift von Hrn. Benoiston de hateauneuf, welcher die Koͤnigl. Akademie der Wissen. haften in Paris im verflossenen Jahr den vom Baron Monthyon gestifteten statistischen Preis zusrkannt hat, thaͤlt viele Eroͤrterungen und Angaben, die ein allge⸗ eines Interesse haben, und eine ernste Wuͤrdigung rdienen. Der Verfasser der Considerations sur les fants trouvés, dans les principaux états de l'Eu- pe ist der Meinung, daß mit sehr wenig Ausnah n die Zahl der Findelkinder seit vierzig Jahren unge⸗ hr in allen europaͤtschen Laͤndern sich zusehends ver⸗ ehrt, und verhaͤltnißmaͤßig am meisten in Frankreich. In Paris zeigt sich eine fast ununterbrochene Zu⸗ hme der Findelkinder seit dem Jahr 1640 bis zum uhr 1773. Von weniger als 400 im ersten Jahre, jegen sie auf 7676 im letztgenannten. Von 1793 bis d1 betrugen sie nur ungefaͤhr die Haͤlfte der letzteren hhl; im Jahr 1796 nur 3122. Seit Anfang des Jahr⸗ nderts bis 1814 trat wieder ein neues Steigen ein. on da an ist ihre Anzahl im Verhaͤltniß zur Bevoͤlke⸗ ug ziemlich unveraͤndert geblieben, und sie kann ge⸗ nwaͤrtig im Durchschnitt auf jaͤhrlich 5000 berechnet rden. — In ganz Frankreich betrug die Anzahl der
ündelkinder von jedem Alter im Jahr 1784 nicht uͤber ,000. Dagegen zoͤhlte man im Jahre: “
1798 1809 1815 1816 1817 1818 1819 1821
8 8 8
84,500 *
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1 1822 138,5900. Diesen Angaben zufolge waͤre ihr Verhaͤltniß in den
i letzten Jahren ungefaͤhr Ein zweihundertfunfzigster eil der Gesammtbevoͤlkerung. Es wird sich nachher gen, ob dieses Verhaͤltniß einzig nur auf Zunahme Aussetzens der Kinder zu bringen sey. Ein beson⸗ er Abschnitt der Schrift des Herrn de Chateauneuf der Eroͤrterung des Verhaͤltnisses der Findelkinder zu n Geburten gewidmet. Er konnte daruͤber freilich ist nur die Angaben der juͤngsten Zeit oder der letzt⸗ flossenen Jahre liefern. In Paris aber findet sich's, das gedoppelte Verhaͤltniß seit einem Jahrhundert
1. Januar
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HJahme. Von 1710 dis 1720 — 1720 bis 1730 1730 bis 1740 1740 bis 1750 750 bis 1760 1760 bis 1770 1770 bis 1780 1780 bis 1790 1790. bs 1800 1800 bis 1810 1810 bdis 1820 282 Es ermangeln jedoch diese Angaben insofern der Genauig⸗ keit und muͤssen fuͤr uͤbertrieben gehalten werden, als sie unter der Zahl der Pariser Findelkinder auch diejenigen begreifen, tie aus der Umgegend dahin gebracht werden, und die der Verfasser im Durchschnitt auf einen Acht⸗ theil der Gesammtzahl berechnen zu koͤnnen glaubt. Immerhin ist Paris bei weitem nicht die Stadt, welche im Verhaͤltniß zu ihrer Bevoͤlkerung die meisten Find⸗ linge hat. Vielmehr ergiebt sich in den letzten Jahren das Verhaͤltniß auf 100 Geburten,
von 23,43 in Wien; 8 even . Madrid;
vNyfpon 26,28 in Lissabon;
von 27,90 Rom;
von 27 94 in Moskau; 2 von 45,00 in St. Petersburg; somit muͤßten Sirtenverderbniß, Noth und Elend oder andere Ursachen des Kinderaussetzens in Rom, Lissabon, Madrid, Moskau, besonders aber zu St. Petersburg, in bedeutend hoͤherm Grade ihren verderblichen Einfluß erproben, als in Paris. Ueberhaupt zeigt es sich, daß die Zahl der Findelkinder mit derjenigen der uneheli⸗ chen Geburten verhaͤltnißmaͤßig zu⸗ und abnimmt. Die Hauptursachen des Kinderaussetzens muͤssen uͤberall in Elend und Ausschweifung oder Sittenverderbniß nachgewiesen werden; diese aber sind hinwieder auch die Ursachen, welche die außerehelichen Geburten ver⸗ mehren. Herr von Chateauneuf hat Frankreich in zwei große Haͤlften getheilt. Die eine begreift die Central⸗ Provinzen oder das innere Landesgebiet, wo im Gan- jen weniger Industrie und Produktion, “ gerer Wohlstand vorhanden ist; die andere die Graͤnz⸗ orovinzen, in welchen uͤberhaupt guͤnstigere Lebensver⸗ haltnisse und reichlichere Nahrung angetroffen werden wo sich die Sechafen und Festungen befinden, die Staͤdte Brest, Nantes, Toulon, Marseille, Bordeaux, Rouen, Lille, Saint Quentin, Amiens, Metz, Straßburg, volk⸗ reiche und gewerbsame Plaͤtze, die eine Menge Auslaäͤn⸗ der, Soldaten, Seeleute, Werkleute enthalten, und di eben so viele Sammelplaͤtze von regsamer Thätigkeit, Reichthum und sittlicher Verderbniß sind. Demungeach⸗ tet zeigt sich aus amtlichen Angaben, daß von 30,00 Kindern, welche in Frankreich im Jahr 1821. ausgesetz wurden, die Graäͤnzprovinzen mit neunzehn Millionen Einwohnern nur um sehr weniger mehr lieferten, als die eilf Millionen Einwohner der Central⸗Provinzen. Daraus geht hervor, daß Gewerbsamkeit und Wohl⸗ stand die Zahl der Findelkinder mindern, und daß diess hingegen in den aͤrmern Departements, die weniger In dustrie und Handel haben, groͤßer ist. Die weiter Aus⸗ fuͤhrung dieser Verhaͤltnisse muͤßte also wohl sehr wich⸗ tig erscheinen, allein Hr. de Chateauneuf laͤßt hieruͤber noch vieles zu wuͤnschen uͤbrig. Seine Folgerungen duͤrsten auch noch viel zu allgemein sein, und wenn man seine Ver⸗ zeichnisse nachsieht, so zeigt sich, daß die Normandie, Flan⸗ dern, Artois, Maine, Anjou, die untere Charente, auf 100 Geburten wenigstens drei Findelkinder haben, waͤhrend die Bretagne, Poitou, Franche Comte und Burgund nur die Ausmittelung der Sterblichkeit
in dem aus⸗
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geudermaaßen erscheint:
also anch gerina-⸗