1825 / 251 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 27 Oct 1825 18:00:01 GMT) scan diff

sind, sollen jedoch die das Wahlrecht und die Wit A9 S bsers 259. hen aEh erat zai 1111XA“ bearkeit begruͤndende Eigenschaft behalten, * wwieder erlangen, wenn sie mindestens die Haͤlfte! 9 1 fuͤr einen jeden der drei Landestheile vorgescht q t

Unsern Kommissarius demnäaͤchst dem Staatsministerium,

und von diesem Uns, zut Vollziehung vorzulegen ist. In der Kur⸗ und Neumark koͤnnen in diesen Ma⸗

trikeln jedoch uur aufgenommen werden: - 1) Ritterguͤter, deren Eigenschaft als solche mit der Befugniß, fuͤr einen adlichen Besitzer auf Kreis tagen zu erscheinen, bereits im Jahre 1804. un⸗ bestritten festgestanden hat.

2) Ein jedes andere mittelst von Uns vollzogener be⸗ sonderer Urkunde zu einem Rittergute erhobenes Gut, welche Auszeichnung Wir jedoch nur solchen Guͤtern gewaͤhren wollen, die als vollstaͤndiges Ei⸗ genthum besessen werden, uͤber welche einem an⸗ dern Dominio die Oberherrlichkeit nicht zustehet und mit deren Besitz die Gerichtsbarkeit minde⸗

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benen Umfangs enthalten oder durch Ankauf w.

der erlangen.

Art. VIII. Da es in den Dorfgemeinen herköͤmn lich ist, daß die Ehemaͤnner von Ackerguͤter⸗Desitzerinn in allen Gemein⸗Angelegenheiten fuͤr ihre Ehefrau stimmen, bei der Wahl der Ortswaͤhler aber aufd Herkommen im Gesetze verwiesen ist, so sind dergleich Ehemaͤnner bei diesem Wahlgeschaͤfte fuͤr ihre Ehefrau zuzulassen.

Art. IX. Zur Wahl der Landtags⸗Abgeordneh der kollektiv waͤhlenden Staͤdte ernennt eine jede selben von weniger als 150 Feuerstellen uͤberhaupt eing

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Berlin, Donnerstag, den 27sten October 1825.

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stens uͤber die auf den dazu gehoͤrenden Grund⸗ stuͤcken wohnenden Nichteximirten verbunden ist. Art. IV. Den Werth, den staͤdtischer Grundbesitz und Gewerbe zusammen haben sollen, um die Waͤhlbar⸗ keit zum Landtags Abgeordneten des Standes der Staͤdte zu begruͤnden, wird: G 8 1) in den Staͤdten, welche mit Ausschluß des Mili⸗ tairs 10,000 Einwohner und daruͤber haben, auf 10,000 Rthlr. 5 2) in den Staͤdten von 3500 bis 10,000 Einwohner auf 4000 Rthlr. und 3) in den Staͤdten unter 3500 Einwohner auf 2000 Rthlr. s 8 . 8 des Gewerbes wird nach dem Betrage des in demselben steckenden Betriebs Kapitals berechnet. Zu den staͤdtischen Gewerben gehoͤrt weder die Aus⸗ uͤbung der Heilkunde, noch die Praxis der Justiz⸗Kom⸗ issarien. 8 V. Im Bauernstande muß der Grundbesitz, um zur Waͤhlbarkeit in diesem Stande zu befaͤhigen, in der Kurmark mindestens 50 Morgen Magdeb. in Aeckern, Wiesen und Huͤtungen, in der Neumark min— destens 18 Scheffel Winterung und in der Niederlausitz mindestens 18 Scheffel Winterung und Sommerung ge⸗— raͤhren. b Art. VI. Die in den Niederlausitzischen Staͤdten von Magistraͤten, welche sie selbst ergaͤnzen, getroffenen und noch zu treffenden Wahlen staͤdtischer Landtags⸗ Abgeordneten sind nur so lange guͤltig, bis die Verfas⸗ sung der Staͤdte daselbst gesetzlich neu geordnet sein wird, indem sodann in jenen Orten eine neue Wahl der Landtags⸗Abgeordneten nach Maaßgabe der dann bestehenden Vorschriften, und zwar das erstemal auf so viele Jahre getroffen werden soll, als die fruͤhere Wahi noch guͤltig gewesen sein wuͤrde, wenn sie selbst oder ihre Vorgaͤnger gleich Anfangs mit saͤmmtlichen uͤbrigen Deputirten erwaͤhlt worden waͤren. Art. VII. Der Verlust der Eigenschaft eines Rit⸗ terguts durch Zsiss egn8 tritt alsdann ein, wenn in olge freiwilliger Parcellirung: 1) 4 der 2b die Grundflaͤche eines Guts bis auf weniger als 1000 Morgen oder die Einnahme bis auf weniger als 1000 Rthlr. baare Gefaͤlle oder 50 Winspel Paͤchte verringert ist; in der Neumark, wenn die Grunbdflaͤche bis unter 1000 Morgen vermindert ist, und der Werth des beim Gute verbliebenen nicht mindestens 20,000 Rthlr. detraͤgt; 86 in der Niederlausitz, wenn die Grundflaͤche auf weniger als 500 Morgen vermindert wird. Rit⸗ terguͤter, wesche in der Kur, und Neumark seit dem Jahre 1804 und in der Niederlausitz seit der Preutischen Besitznahme bis unter dem hier vor— geschriebenen Umfange freiwillig zerstuͤckelt worden

Insiegels.

die Staͤdte groͤßeren Umfangs aber eine jede fuͤrj wede 150 Feuerstellen allemal einen Waͤhler.

Art. X. Wegen Bildung der Distrikte fuͤr Wahl der Bezirks⸗Waͤhler durch die Ortswaͤhler hah

die Landraͤthe fuͤr einen jeden Kreis die erforderlitt

Festsetzungen unter Zuziehung der Kreisstaͤnde zu trffe

Art. XI. Wenn ein Landtags⸗Abgeordneter Eroöͤffnung des Landtages bis zu Ablauf der ersten! diesem Zeitpunkte an laufenden Woche zu erscheinen hindert ist, so verbleibt der fuͤr ihn einberufene On vertreter Mitglied des Landtages fuͤr die ganze De desselben, der Abgeordnete aber geht in die Siels des Stellvertreters uͤder.

Art. XII. Bei Wahlen, bei welchen mehrere raͤthliche Kreise betheiligt sind, gebuͤhrt dem aͤlu der mit einem Rittergute angesessenen Landraͤthe Leitung.

Art. XIII. Die Landtags⸗Abgeordneten der R. schaft und der Staͤdte erhalten fuͤr die Zeit ihre wesenheit am Landtage und fuͤr die Tage der von ihrem Wohnorte dahin, und wieder zuruͤck, ei der taͤglich 3 Rthlr.; die Abgeordneten des Baäul standes 1 Rthlr. 15 Sgr., fuͤr die Unkosten der N erhalten die Abgeordneten der beiden ersten Staͤnde Entschaͤdigung von 1 Rthlr. 20 Sgr. und die des ten Standes eine solche von 1 Rthlr. pro Meile.

Art. XIV. Ein jeder Stand bringt die Die und Reisekosten fuͤr seine Abgeordneten unter sicht Ueber die Art der Aufbringung wird ein jeder dersch auf dem naͤchsten Kommunal Landtage in besonderes rathung treten, und die daruͤber gefaßten Besch demnaͤchst durch den Ober-⸗Praͤsidenten Uns zur Ere migung einreichen.

Art. XV. Die Diͤäͤten und Reisekosten der Kollektiv⸗Stimmen berechtigten Standesherren und zu Virilstimmen berechtigten Korporationen werden den kommirtirenden Standesherren und Korporatigh allein getragen.

Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen! terschrift und Beidruͤckung Unsers großen Koͤniglih

Gegeben zu Berliu, den

17. August 1825ñ.. 111““

Friedrich Wilhels v. Schuckmann.

Schausepiele. b Mittwoch, 26. October. Im Opernhause. log,“ von E. Raupach, gesprochen von Mad. Schli als Einleitung des historischen Schauspiels: Alang in 3 Abtheilungen, von E. Ranpach. Hierauf zum? stenmale wiederholt: „Die beiden Tanten,“ komi Ballet in 2 Abtheilungen, arrangirt vom Koͤnigl. A. letmeister Hen. Titus, Musik von Girowezz...

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edruckt bei Feister und Eisersdorff.

tedacteur Jol

8, 6703,

J. Amtliche Na 129

Kronik des Lageb6.

8 Ihre Koͤnigl. Hoheit die Kronprinzeß sin

.M. fruͤh von hier zu einem Besuche bei Hoͤchst⸗

rAllerdurchlauchtigsten Koͤnigl. chen abgegangen. EEEEE ENe

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Frau Mutter

nach

Nenbklikandum. Mit der des Dienstags und Sonnabends von hier Breslau abgehenden vierspaͤnnigen Personenschnell⸗

koͤnnen auch kleine Paquete, so wie Geldsummen 50 Thlr., mit der des Sonntags und Donnerstags

ntBreslau abgehenden zweispaͤnnigen Schnellpost aber nim, Gadsummen bis 50 Thlr. versendet werden.

Auf Aerese muß deutlich ausgedruͤckt seyn, daß die Be⸗ krung durch die Schn llpost verlangt wird. Bei der⸗ hhen Sendungen findet die im §. 27. des Tapregu⸗ es bestimmte Erhoͤhung des Packet⸗ und Geld⸗Por⸗ tzes von 50 pCt. Anwendung. Das Publikum wird von in Kenntniß gesetzt. 1“ Der General⸗Post⸗Meister

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Bei der am 20. 21. 22. 24. und 25. d. M. ge henen Ziehung der 73sten Koͤnigl. Kleinen Lotterie, der Hauptgewinn von 10000 Thlr. auf No. 22407 Hirschel in Zuͤllichau; die naͤchstfolgenden 2 Haupt⸗ inne zu 2500 Thlr. fielen auf No. 20707 und 60 bei Behr in Tilsit und bei Schuͤnemann in unsfeld; 3 Gewinne zu 1500 Thlr. auf No. 231, 3 und 34672; 4 Gewinne zu 1200 Thlr. auf 27325, 32870, 33491 und 37478; 5 Gewinne zu 0 Thlr. auf No. 6743, 9778, 23758, 36089 und 15; 10 Gewinne zu 500 Thlr. auf No. 3791, 4161, 92, 13341, 15303, 15987, 16028, 17867, 36835 u. 69; 25 Gewinne zu 150 Thlr. auf No. 565, 3033, 76332, 8122, 8309, 9465, 23749, 25071, 25974, 68, 29732, 30136, 30458, 31502, 32681, 32684, 0, 33846, 34580, 34844, 36678, 40580, 40752 41467; 200 Gewinne zu 100 Tblr. auf No. 140, „904, 1159, 1236, 1252, 1716, 1866, 1931, 2204, 3, 2705, 2713, 2780, 3144, 3322, 3441, 3697, 4951, 5400, 5501, 5600, 5959, 6203, 6 6964, 7165, 7196, 7341, 7465, 7678, 7801, 8044, 8438, 8532, 8676, 8748, 9052, 9087, 9983, 9992, 10436, 10494, 10599, 10700,

10913 12575, 13835, 14966, 15539, 15704, 17036, 17291, 18507, 18536, 19356, 19504, 20168, 20254, 22892, 23778, 24616, 24843, 25717, 257 27488, 27863, 29118, 29407, 30383, 30761, 32039, 32291, 33184, 33376, 35325, 35434, 37493, 37722, 39675, 39684, 39710, 39740, 40678, 40902, 41063, 41459, 41937 und 41978. Der unterm 20. Oktober v. J. zur 65sten kl. bekannt gemachte Plan,

14390, 15227, 15964, 17560, 18926, 20065, 22025, 24051, 25113, 26159, 28027, 29581, 30910, 32766, 33801, 36033, 38197, 39725, 412056,

15438,

20066, 22065, 24280, 25219, 27344, 28817, 29615, 31154, 32829, 34227, 36351, 38426,

20299, 23902, 24915, 26157, 27969, 29493, 30816, 32631, 33759, 35599, 37889,

24445,

28897,

41724,

Lotterie

naͤchstfolgenden asten Lotterie beibehalten, deren Zie⸗ hung den 7. December d. 8 ihren Anfang nimmt. 8— Berlin, den 25. Oktober 1825. n.

Koͤniglich Preußische General⸗L 2 Direktio.

Angekommen. Se. Durchlaucht der Herzog von Montebello, von Dresden.

Abgereist. Der Kaiserlich Russische Vice⸗Gou⸗ verneur von Liefland, von Cube, nach Liebau.

Der Koͤnigl. Franzoͤsische außerordentliche Gesandte

und bevollmaͤchtigte Minister am Kaiserlich Russischen Hofe, Graf de la Ferronay, nach St. Petersburg.

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bb6“; EE1116 11ö1““*“

Zeitungs⸗Nachrichten. Paris, 20. October. Der toskanische Matteucci hat vom Koͤnige in einer Privataudienz Ab⸗ schied genommen, und der toskanische Geschaͤftstraͤger

11443, 13576,

16138, 18298, 19283, 20067, 22232,

25445, 27383,

1

31692, 32837„. 34537, 38688, 39827,

ichte bestehend aus 42000 Loosen zu 3 Thlr. Einsatz und 9000 Gewinnen, ist auch zur

.

Minister