1825 / 266 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 14 Nov 1825 18:00:01 GMT) scan diff

ist, die Srimme des aͤltesten

Kreis⸗Deputirten. Er hat der ihm vorgesetzten Regierung die Kreistags⸗Be⸗ schluͤsse vorzulegen, welche zur Ausfuͤhrung deren Zu⸗ ng erfordern. . 1 eg . R. ein ganzer Stand durch einen Kreis tags⸗Beschluß in seinen Interessen sich verlebe, so steht ihm, mittelst Einreichung eines Separat⸗Voti, der Re⸗ curs an diejenige Behoͤrde zu, von welcher die betreffen de Angelegenheit ressortirt. Bei Zusammenderufung der Kreis⸗Staͤnde, hat der Landrath in der Currende die zu verhandelnden Gegenstaͤnde anzugeben. Die Erschei⸗ nenden sind dann befugt, einen Beschluß zu fassen, und durch solchen die Aussenbleibenden, wie die Abwesenden, verbinden. zu n828. Der Landrath 65 die öF 5 us, insofern die Regierung ni ein vFse bern⸗ ausdruͤcklich beauftragt, oder die Sache als staͤndische Communal⸗Angelegenheit nicht besonders gewaͤhlten Beamten uͤbertragen 1“] 5. 22. Der Oder⸗Praͤsident der Provinz hat die zu dem Zusammentritt der Kreis⸗Staͤnde nach vorstehen⸗ den Vorschriften erforderlichen Verfuͤgungen ungesaͤumt u veranlassen, und hoͤren mit deren Seee durch das Gensd'armerie⸗Edikt vom 30sten Julius angeordneten Kreis Verwaltungen, da wo sie einge—

uͤhrt worden, aduf. ö“ dee eeneben zu Berlin, den 17ten August 1825. EEI116““ Friedrich Wilyelm. 8 (Gez.) v. Schuckmann.

. Staͤn degutachtung III. en Staͤnden war ferner zur Beguta 1 8 Zulaͤssigkeit der Lehns⸗

ein Gesetzes⸗Entwurf uͤber die I bei ein Familienglied der 9 Src Familie sein naͤchstes Recht auf ein durch Kauf oder andre Weise erworbenes Lehngut feststellen will, vorge⸗ legt worden. Die Versammlung war einmuthig g7 den Bestimmungen dieses Entwurfes, durch eeeee al⸗ lein der volle landschaftliche Credit fuͤr den gegSe. nes pommerschen Lehngutes in vielen Faͤllen zu we⸗ hen ser, den Besikz selbst gesichert, und eine und festere Bestimmung der lehnsrechtlichen Fami 2 Verhaͤltnisse herbei gefuͤhrt werde, s wuͤnschte nur, daß aus dem . Gesetzes-Ei

wurfs die Worte „titulo allodiali fortgelassen wur⸗ den, um dem Gesetze die groͤpte Wirksamkeit zu ne. und die Zweifel derjenigen Agnaten zu deseitigen, welche nicht gerade titulo allodiali, sondern z. B. jure revo

Werthe zu einander; b) bei Wiederausgang eingebrach⸗ ten fremden Getreides, Erstattung der Haͤlfte des Ein gangs⸗Zolles. c) Bei Besteuerung des Leinsaamens me ein Theil der Meinung, daß eine Erhoͤhung auf de Flachs⸗Bau nachtheilig wirken wuͤrde, waͤhrend anden glaubten, daß eine mäͤßige Erhoͤhung des Steuersatz bis zu 10 Sgr. pro Scheffel die nothwendige Einbrin gung fremder Leinsaat nicht hemmen und auf den Prii des Flachses keinen Einfluß haben koͤnne, fuͤr den in nern Absatz dieses Artikels aber dennoch wohlthaͤtig ser werde; d) bei den uͤbrigen Oelkoͤrnern eine maͤßige E. dööhung und Gleichstellung der Steuer nach dem inne Gehalte der verschiedenen Arten zu einander; e) te Kleesaamen bis zu 1 Thlr. pro Scheffel; f) Erhoͤhm der Steuer auf fremde Butter bis zu 5 Thlr. p. Centner; g) auf ausgeschlachtetes Fleisch, Schinken! bis zu 3 Thlr. pro Centner zu wuͤnschen sei. h Besteuerung des Brennoͤls hielt ein Theil der W sammlung mit Ruͤcksicht auf das gewerbliche Beduj niß mit 1 Thlr. pro Lentner als hinreichend, waͤhrn ein anderer Theil zur Foͤrderung der innern Oel⸗Fad kation fuͤr die Erhoͤhung bis zu 2 Thlr. pro Cente sich erklaͤren zu muͤssen glaubte; 1) Erhoͤhung der Steu auf Talg bis zu 4 Thlr. pro Centner; K) bedeuten Erhoͤhung der Steuersaͤtze von eingehenden Pferde Rindvieh, Schaafen, Hammeln und Schweinen di gend erscheinen, indem vorzuͤglich fuͤr diese Gegensta die Provinz noch große Leistungen zu erfuͤllen vermi und sicher erfuͤllen wuͤrde, wenn sie eines gesicherten nenden Absatzes vergewissert sei. Die Steuer⸗En bungs⸗Nachweisungen ergaͤben aber, daß fuͤr diese 1 tikel gerade die bedeutensten Summen dem Auslan zugingen. 1) Freier Eingang des Zacht⸗ Viehes auf teste der Provinzialbehoͤrden. m) Aufhebung des An gangs Zolles auf rohe Wolle pro Ceniner 3 Thlr., dem die Industrie und das gewerbliche Verhaͤltniß den Manufakturen in Wolle einen Standpunkt erre zu haben scheint, wo die Unterstuͤtzung durch aͤhn Besteuerung ihnen nicht meyr Beduͤrfniß sei, um dem Auslande in guͤnstige Concurrenz zu treten. n). Erneuerung der Abgaben⸗Erhebungs⸗Rolle aber 1 alle 3 Jahr, sondern nach Ablauf eines ausgedehnte Zeitraumes eintreten zu lassen, indem die Ungewiß der Steuersaͤtze, wenn ihre Berbehaltung nur auf e Zeitpertoden beschraͤnkt sei, eben so sehr kaufmaͤnni specalative Unternehmungen in groͤßerer Ausdehnung

cationis zum Besitz eines Lehnsgutes gelangt gees Dieser Antrag soll bei Erlassung des desfalsigen 88 setzes beruͤcksichtigt werden. V. Der er Setande waren mehrere Artikel der unterm 19. 8 * 1824 (Ges. Samml. von 1824 S. 181) für die Ja 8 1825 bdis 1827 erlassenen Abgaben⸗CErhebungs⸗Ro e vorgelegt worden. Von den allgemeinen aeag en ausgehend, daß 1) zur Aufhuͤlfe der duktion und Fabrikation so hoch mit G aben zu besteuern sind, daß der Z. :m Z“ müapestens gteich gestellt wird; 2) laͤndischen Erzeugnisse abgabenfrei ins v Fe . duͤrfen, da dies dem Steigen der Cultur nur foͤrderli ) sein kann; 3) der Speculation jedoch freien Raum zu geben, damit der Handel, der das Land berschers nüs leide; 4) die thierische Produktion, welche 8n enens kraͤftiget, waͤhrend die vegetabilische ihn entkraͤftet, vor. zuͤglich zu beguͤnstigen; haben die Staͤnde sich 5 in vielen Faͤllen fuͤr Beibehaltung der Steuersaͤtze er laͤrt, I.“ mehrern Artikeln aber sich die Proponirung folgen⸗ der Modification erlaubt: a) bei dem Getreide wenn auch keine Erhoͤhung der Steuersaͤtze, doch veraͤnderte

Inlaͤͤnder mit dem

schwere, als manche landwirthschaftliche, z. B. mehe⸗ Hinneigung zur Viehzucht in ihrem belohnenden folge unsicher machen.

Diese Antraͤge sollen in Verbindung mit denen uͤbrigen Provinzial⸗Staͤnde der sorgfoaͤltigsten Peif unterworfen, und bei Erlassung des naͤchsten Sie Tarifs, so weit es moͤglich ist, beruͤcksichtigt werden.

Konigliche Schauspiele.

Sonnabend, 12. November. Im Schauspielhe „Eigne Wahl,“ Lustfpiel in 2 Abtheil., von K. Sth Hierauf: „Der Baͤr und der Bassa,“ Vaudeville/8 leske in 1 Aufz., nach dem Franzoͤsis., von C. Blu

In Potsdam. Zum Erstenmale: „Gutes Beisyi Lustspiel in 1 Aufzug, nach dem Franzoͤsischen Théaulon, von J. F. Castelli. Hierauf: „Die Sl ten,“ Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Aresto, bearbeitet von K. Dielitz.

Sonntag, 13. November. Im Opernhause:, Zauberfloͤte,“ große Oper in 2 Abtheilungen, vol Schikaneder. Musik von Mozart. 2.

Im Schauspielhause: „Kenilworth,“ romant Schauspiel in 5 Abtheilnngen, von Lembert.

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Gedruckt bei Feister und Eisersdorsf.

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Amtliche Nachrichte Kronik des Tage 6

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Se. Majestaͤt der Koͤnig haben am 11. d. Mts. n zur Anmeldung des Ablebens Sr. Majestaͤt des onigs Maximiltan Joseph von Baiern, wie auch des egierungs⸗Antritts Sr. Majestaͤt des Koͤnigs Ludwig, hero gesandten Koͤniglichlich Baierschen General— djutanten, Fuͤrsten von Loͤwenstein, zu empfangen, b nach ertheilter Audienz zu Allerhoͤchstdero Tafel zu hen geruhet.

Sr. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst n Geueral⸗Major v. Grollmann, als Gene⸗ 1'Lieutenant und Commdr. der 9ten Division wieder zustelen. Den General⸗Lieutenant und Commdr.

14ten Infanterie⸗Brigade v. Tippelskirch zum mmandr. der 8ten Division. Den Obrist und Com⸗ andr. des 5ten Uhlanen⸗Regiments von Zastrow m Commdr. der 9ter Cavall.⸗ Brig. Den Obrist d Commdr. des 10. Inf.⸗Reg. v. Weyrach zum mmer. der 14ten Inf.⸗Brig. zu ernennen geruhet.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem ordentlichen Pro⸗ or der Rechte, Dr. Muͤhlenbrnch zu Halle das raͤdikat eines Geheimen Justiz⸗Raths zu verleihen und 6 Patent Allerhoͤchst Selbst zu vollziehen geruhet. Des Koͤnigs Majestaäͤt haben den bisherigen außer⸗ dentlichen Professor in der juristischen Fakultäͤt der giversität zu Bonn, Dr. von Droste⸗Huͤlshoff in ordentlichen Prosessor in der gedachten Fakultaͤt ergnaͤdigst zu ernennen geruht.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruhet, Postmeister Metting in Arnsberg, Woͤpcke in Fittenberg und Guͤnther in Hirschberg, zu Post Di⸗ toren zu ernennen.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Stadt⸗Physikus r. Neigefind zu Schweidnitz das allgemeine Chren⸗ ichen erster Klasse allergnaͤdigst zu verleihen geruhet.

n I4ten November 1825.

gen Sr. Majestaͤt, den Kanzler, die Ministe 6 Marschaͤlle von Frankreich, die Groß Digznitarien, die Mitglieder der Akademie, eine große Anzahl von Pairs, Deputirten und Generale. Der Praͤfekt, Graf Chabrol hatte hierauf an der Spitze der Municipalitaͤt die Ehre, Sr. Majestaͤt in einer zu wuͤnschen.

Sire! Zum erstenmal erscheint die Stadt Paris, Ew. Majestaͤt zu Ihrem Namensfeste Gluͤck zu wuͤnschen. Zum erstenmale legen die Magistats⸗Personen an die⸗ sem festlichen Tage, ihre Huldigung, ihre Wuͤnsche zu den Fuͤßen Ew. Majestaͤt. Sie sich Sire eines so schoͤnen Tages. Wenn das Diadem eines Koͤnigs nicht schoͤner geschmuͤckt wird, als durch die Liebe seines Volks, so tragen Ew. Majestaͤt die herrlichste Krone der Welt. Frankreich ist im Innern einig, von Außen geachtet, sein Handel ist erweitert, seine Industrie gehoben und bereichert Kunst und Wissenschaften sind geehrt, die geselligen Bande befestigt, und die Religion uͤbt von neuem ihre Rechte uͤber die Her⸗ zen. Dies, Sire, ist das Bild, was sich unsern Augen darbietet. Diese Wohlthaten sind die Fruͤchte Ihrer koͤniglichen Gesinnungen. Nie, unter keiner Regierung sah Frankreich schoͤnere Tage erglaͤnzen. Im hohen Kreise Ihrer Familie, stolz auf Ihren ruhmbekraͤnzten Sohn, gluͤcklich, im Gluͤck Ihrer Unterthanen, umgeben von Ihrer Liebe, moͤge Ew. Majestaͤt an diesem Tage in dem lauten Segensrufe, der Ihnen uͤberall entgegen schallt, den schoͤnsten Löohn des Herzens finden. Dies Sire! sind Empfindungen unseres Dankes, unserer Freude und unserer Liebe. Heute ist Frankreichs Fest!

Se. Maj. antworteten: Mit eben so viel Freude, als Ruͤhrung empfange ich den Ausdruck der Empfin⸗ dungen und der Wuͤnsche meiner guten Stadt Paris. Ich darf auf sie rechnen, meine Herren, ich darf es! Aber es genuͤgt mir nicht, daß mein Volk mich liebt; ich muß auch seine Liebe verdienen. Ich darf mich nicht allein mit seinem gegenwaͤrtigen Gluͤck beschaͤftigen, ich

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chrichten.

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2 b Zeitungs⸗N.

Paris, 5. November. Gestern pfingen Se. Maäjestaͤt auf dem Throne sitzend, die der koͤniglichen Gar— der Linientruppen, der Gensdarmerie, der Inva⸗

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nach der Messe

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den und den Staab aller Korps. Hierauf empfin⸗

muß ihm auch sein Gluͤck fuͤr die Zukunft bereiten. Dies ist der Gegenstand aller meiner Wuͤnsche. Dies, meine Herren, ist die Gnade, welche ich mir alle Tage von Gott erbitte, und deren Gewaͤhrung ich hoffen darf.

Noch an demselben Abend, so sagt der Moniteur, wo die Comp. Lafitte 3 pet. mehr auf die Hatische Anleihe geboten hatte, begann eine neue Compagnie, die Unterhandlung, mit welcher auch die Commissaire von Haiti zu 80 fuͤr 100 abgeschlossen haben. J'Laffitte und Comp. die Gebruͤder Rothschild, das Syndikat der General⸗Einnehmer, Paravay und Comp. und mehrere Andere bilden diese Compagnie. Da die Commissaire schon am 8. Oktober 6 Millionen Fr.

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den Erzbischof von Paris, die obersten Gerichtsbehoͤrden,

feierlichen Anrede Gluͤck 8

ihre Verehrung, Erfreuen