1825 / 299 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 22 Dec 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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auf trotzige und drohende Weise die Erklaͤrung zu er⸗ pressen suchten, daß die Ladung beider Schiffe tuͤrkischen Unterthanen gehoͤre; sie haͤtten hierauf einiges von der Ladung mit sich genommen, und sich entfernt. Als die Kapitaine hieruͤber bei Miaulis an Bord seines Schiffes Beschwerde fuͤhrten, erwiederte er denselben, daß er nichts fuͤr sie thun koͤnne, weil die Schiffe, die sich jene Excesse erlaubten, den Branderfuͤhrern gehoͤrten.“

Briefen aus Triest zufolge hatte man daselbst durch ein am 6. d. M. nach einer Fahrt von sechs Ta⸗ gen aus Prevesa angekommenes Fahrzeug die Nachricht erhalten, daß die Flotte des Kapudan Pascha am 25. November vor Messolongi angekommen war, weßhalb man die baldige Uebergabe dieser Festung erwartete. Es ging das Geruͤcht, daß die in Messolongi befind⸗ liche Regierungs⸗Commission (von West⸗Griechenland) bei Annaͤherung gedachter Flotte, Messolongi verlassen, und sich nach Zante gestuͤchtet habe. 11““

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8 3 C“ 8 G ermischte Nachrichten.

Die Zeitung Britannia enthaͤlt nachstehende Nach⸗ richt uͤber 8 Das Gefaͤngniß zu Newgate. 8 Gut und der menschlichen Natur gemaͤß ist das Leben in buͤrgerlichen Vereinen. Nur ungluͤckliche Schwaͤrmer ziehen sich aus dem geselligen Verbande und slnuchen die Einsamkeit; nur eine krankhaft gereizte Phan⸗ tasie kann den Gedanken fassen, die buͤrgerliche Ordnung umzustuͤrzen, um den Menschen in den Zustand der Ver⸗ wilderung und der sogenannten Ungebundenheit zuruͤck⸗ zufuͤhren. Die geistige und physische Entwicklung des Einzelnen, die Erfuͤllung unserer Menschenbestimmung und der Selbstbestimmung nach den Gesetzen der Pflicht, i a. Aber das Bestehen der geselligen Vereine wie viel kostet es nicht den vereinten Individuen? Wuͤnsche, Beduͤrfnisse, nicht in Collision? heit der menschlichen Natur, wie viele Gebrechen hat

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sie nicht, und wie viele Gebrechen, Leidenschaften, An⸗

leben der Menschen? und Freiheitsgebiet zu sichern, um die Anmaßungen und Leidenschaften der Staatsbuͤrger in den gehoͤrigen

Schranken zu halten, bedarf es der Gesetze, und die Uebertretung der Gesetze muß, als Garantie des Rechts, Hoftheater zu Dresden: Gesetz und . Strafrecht sind nothwendige Bedingungen des gesell⸗mit Montag bezeichneten Schauspielhaus⸗Billets Um das Strafrecht aus⸗

kaufenden Billets mit Montag bezeichnet sein.

zustandes, eine Strafe nach sich ziehen.

schaftlichen Zusammenlebens. zuuͤben, muß die buͤrgerliche Gesellschaft befugt seyn, sich

der Person eines der Uebertretung des Strafgesetzes Be⸗

schuldigten versichern zu koͤnnen. Durch das Strafrecht

ist das Recht der Gefangennehmung bedingt.

tretung eines Gesetzes bewiesen hat, daß seine Fretheit der

Gesellschaft gefaͤhrlich ist, oder gegen einen Andern, bei dem man von einer temporaͤren Absonderung von uͤbler Gesellschaft, Zwangsunterricht und Zwangsarbeit eine Besserung erwarten darf. Aber in allen diesen Faͤllen muß das Gefaͤngniß so eingerichtet seyn, daß es dem be— söondern Zwecke ganz entspricht. Der Freiheit beraubt zu

seyn, ist an sich schon ein großes Uebel nicht groͤßer darf es werden durch die Art, wie es ausgeuͤbt wird.

Der Mensch, der eines Verbrechens angeklagt ist, auf 13 Abtheil.,

dem schwere Anzeigen lasten, muß, wenn es wahrsche lich ist, daß er der gerichtlichen Untersuchung entsche pfen wuͤrde, gefangen genommen werden koͤnnen. N der Ort, wohin man ihn als gefangen bringt, muß beschaffen seyn, daß ihm außer dem Werlust seiner F heit kein weiterer Schade geschieht. An zwei Ding kann dem Menschen im Gefaͤngnisse Schaden geschehe an Gesundheit und Sittlichkeit. Gesundheit und 82 lichkeit muͤssen ihm heilig bewahrt werden. Gesund m rein muß die Wohnung seyn; gesund, standesgem und reinlich Bette und Kost; sein sittliches Gest darf nicht befleckt werden, weder durch schaͤndliche handlung schlechter Aufwaͤrter und Kerkermeister, durch das Zusammenleben mit Menschen, die we schaͤnblicher Lebensart beruͤchtigt sind. Selbst manz Annehmlichkeiten des Lebens: Musik, Lectuͤre, Bej von Bekannten, muͤssen dem Buͤrger, der wegen Verdachts eines Verbrechens eingesperrt ist, elus werden, so oft die Untersuchung nicht darunter lel Wo das Gefaͤngniß lebenslaͤngliche Strafe ist, sindt Anforderungen wegen der Gesundheit und Reinlich der Kost und Wohnung dieselben. Auf Annehn keiten des Lebens darf er freilich nicht Anspruͤche chen; doch muß man ihm Mittel der Beschaͤftigung sittliche Belehrung an die Hand geben.

Wer zu temporaͤrer Kerker, und Arbeitsstrafe! urtheilt ist, hat ein Recht auf gesunde und reingt Wohnung und Kost. In diesem Falle liegt aber dem Staate die Pflicht ob, das Gefaͤngniß als! Schule der Arbeitsamkeit und Volksbildung einzurigt Gewoͤhnlich ist es Muͤßigang, Arbeitsscheue, Unka niß eines nuͤtzlichen Gewerbes und sittliche Verwoass sung, was den Menschen auf die Bahn des Ne. chens verleitet. Die Strafzeit muß benutzt werden, die Straͤflinge aus einem verderbten, zu einem vae serten Zustande zu bringen. (Fortsetzung folg

nur in und durch die buͤrgerliche Gesellschaft moͤg⸗

Wie viele sechte und Pflichten kommen Bei aller ertraͤumten Vollkommen⸗

Aber auch als Strafe kann vom Gesetze das Gefaͤngniß auf⸗ erlegt werden; sey es gegen Einen, der durch eine Ueber⸗

Koͤnigliche Schauspiele.

Mittwoch, 21. Dec. Im Opernhause. Zum E male wiederholt: „Macbeth,““ Trauerspiel in 5 theilungen, nach Shakespear, uͤbersetzt vom Dr. Spll 1 Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauft, [mit Sonntag bezeichneten Opernhaus⸗Billets guͤltt

spruͤche und Anmaßungen erzeugt nicht das Zusammen⸗ auch werden die zu Macbeth noch zu verkaufenden

Um jedem Einzelnen sein Recht

lets mit Sonntag bezeichnet sein. Donnerstag, 22. Dec. Im Schauspielhause: „O

(von Valberg,“ Schauspiel in 5 Abtheilungen, von

W. Iffland. (Mlle. Wagner vom Koͤnigl. Saͤchss Elise, als Gastrolle.)

Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gekaus tig; auch werden die zu diesem Schauspiel noch zut

Fuͤr die zur Oper: „Iphigenia in Tauris,“ (kauften, mit Dienstag bezeichneten Opernhaus⸗Bll wird gegen Ruͤcksendung derselben der Betrag Billet⸗Verkaufs⸗Buͤreau erstattet.

Freitag. 23. Dec. Im Opernhause. Zum EFf male: „Euryanthe,“ große historisch, romantische0 in 3 Abtheil., mit Tanz; von Helmine von Ug Musik von C. M. von Weber. Ballets von Tell. Die zu dieser Oper eingegangenen Meldungen! Billets sind beruͤcksichtigt, und koͤnnen im Billet⸗Verkau Buͤreau in Empfang genommen werden.

Im Schauspielhause: „Roͤschens Aussteuer,“ 0he „Das Duell,“ Lustspiel in 3 Abtheil., von Friede

Elmenreich. Hierauf: „Die Entfuͤhrnng,“ Lustspiah

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.

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Amtliche Rachrichten.

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Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben geruhet, bei der ierung zu Muͤnster den Regierungsrath Kienitz Ober⸗Regierungsrath und den Regierungs⸗Assessor sten zum Regierungsrath, bei der Regierung zu zden den Regierungsrath Delius zum Oder⸗Regie⸗ hsrath und den Regierungs⸗Assessor Bartels zum ierungsrath, und bei der Regierung zu Arnsberg bisherigen Regierungs⸗Assessoren Vahlkampf und mann, zu Regierungsraͤthen zu ernennen.

Se. Koͤnigl. Majestaäͤt haben geruhet, bei der Re⸗ ag zu Stettin die Regierungsraͤthe Hahn und imgleichen den Geheimen Regierungsrath nendienst zu Ober⸗Regierungsraͤthen, imgleichen Regierungs⸗Assessor Triest zum Regierungsrath, er Regierung zu Coͤslin den Geheimen Regierungs⸗ Muͤlser zum Ober⸗Regierungsrath und die Re⸗ ings⸗Assessoren v. Johnston und v. Bonin zu ierungsraͤthen, und bei der Regierung zu Stralsund Regierungs⸗Assessoren Otto und Albinus zu Re⸗ ungsraͤthen zu ernennen.

Leine Koͤnigliche Majestaäͤt haben geruhet, bei der inung zu Coblenz den Geheimen Regierungsrath ens und Regierungsrath John zu Ober⸗Regierungs⸗ en, bei der Regierung zu Aachen den Regierungs⸗ Beermann zum Geheimen Regierungsrath und Regierungs⸗Assessor Heyse zum Regierungsrath, der Regierung zu Coͤln am Rhein die Regierungs⸗ Gossen und Westphal zu Ober⸗Regierungs⸗ hen und den Regierungs⸗Assessor Muͤuch v. Belzp⸗ ghauseu zum Regierungsrath, und bei der Regie⸗ g zu Duͤsseldorff den Geheimen Regierungsrath slinger und Regierungsrath Fettich zu Ober⸗ gierungsraͤthen, so wie den Regierungs⸗Assessor noͤts zum Regierungsrath zu ernennen.

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8e. Koͤnigl. Majestaͤt haben geruhet, bei der Re⸗ ung zu Posen die Regierungsraͤthe Muͤhlbach und ühauß zu Ober Regterungsraͤthen, und den Regie⸗ Assessor Klebs zum Regierungsrath, imgleichen der⸗Regierung zu Bromberg den Geheimen Regie⸗ ksrath Thoma zum Ober⸗Regierungsrath und den

Berlin, Donnerstag, den 22sten

rungsrath Weil zum Vice Praͤsidenten, bei der Regie⸗ rung zu Potsdam die Geheimen Regierungsraͤthe Meyer und Mausve, imgleichen den Regierungsrath von Luͤtzow zu Ober⸗Regierungsraͤthen, die Regierungs⸗ raͤthe Braͤunlich und Hecht aber zu Geheimen Re⸗ gierungsraͤthen, den bisherigen Regierungs⸗Assessor Bertram zum Regierungrath und den bisherigen Forstmeister von Loͤwenclau zum Regierungs⸗Forst⸗ rath zu ernennen; desgleichen bei der Regierung zu Frankfurt a. d. O. die Regierungsraͤthe Endell, Peschcke und von Schmieden zu Ober⸗Regierungs⸗ raͤthen, und die bisherigen Regierungs⸗Assessoren von

girrungs⸗Assessor Rusffmann zum Regierungsrath

Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben geruhet, bei dem sstorio zu Berlin den bisherigen Geheimen Regie⸗

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Hagen, Seyffert, von Kuͤnsberg und Pachen zu Regierungsraͤthen zu befoͤrdern. ds He e;

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ungs⸗Nachrichten.

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Paris, 14. Dec. Es scheint, daß das Unterneh⸗ men der Nachsuchungen in dem Meerbusen von Vigo die besten Hoffnungen geben. Die Unternehmer haben bereits so viel Silbergeschirr, als sie zu ihrem Tisch noͤthig haben, herausgeholt. Dieses Geschirr machte einen Theil der Ladung eines im Jahre 1701 geschei⸗ terten Schiffes aus. Man hat schon 12 Schiffe ent⸗ deckt, und hat sie bezeichnet, indem man Seetonnen daran befestigt hat.

Es ist jetzt hier eine Phystologie des Geschmacks (d. h. der Zunge) in 2 Baͤnden erschienen, die allen Gourmands zu empfehlen ist.

Fuͤnfprocentige Renten 95 Fr. 50 C. Dreiproc.

London, 9. Dec. Die Bizarrerie englischer 8

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Ge⸗ setze zeigte sich neulich wieder auf eine auffallende Weise. In Lancaster ward ein Mann vor Gericht uͤberwiesen, mit Vorwissen, daß sie nachgemacht sey, eine falsche Banknote ausgegeben zu haben. Die Banknote wurde demnaͤchst einem der Gerichtsbeamten uͤbergeben, der sie, dem Gebrauch gemaͤß, den Geschworenen vorlas. Waͤh⸗ rend der Beamte dies that, las der Richter (denn der

Angeklagte hatte keinen Anwald) die Anklageacte nach,

um zu sehen, ob die Banknote in dieser Acte auch buch⸗ staͤblich richtig copirt sey. Die Note war richtig copirt bis auf die Namens⸗Unterschrift, uͤber welche sich ein Zweifel erhob. In der Anklageacte war der Vorname Christopher „Christr“ geschrieben, in der Note selbst aber glaubte der Richter anstatt „Christr“ „Christ⸗“

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