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Kindes von ihrem Herrn 12 Gulden, fuͤr jedes nachher
.
8 2 “ 7 “ 5 I *
unterricht der Selaven und die kuͤnftige Verbesserung,
ihres Zustandes. Der erste Fiscal der Colonie bleidbt als Beschuͤtzer der Seclaven im Amte; sein Gehalt ist
14,000 Gulden jaͤhrlich, zu welcher Summe die Regie⸗
.
8 Viehs, das Ausbessern von Daͤmmen und andere unum⸗ gaͤnglich nothwendigen Beschaͤftigungen und Arbeiten.
diese Artikel durch Aufschab Schabden
2 b 2
*
eines freien
ven gezuͤchrigt werden, aber auf keinen Fall mehr als 25 Htebe erhalten. ů
rung die eine Hällte und die Colontalkasse die andere Haͤlfte beitraͤgt. Die Pflichten dieses Beamten werden in der Verordunng naͤher auseinander gesetzt. Bei Strafe
von 600 Gulden darf kein Pflanzer oder irgend ein aͤnvderer Sclavenbesitzer untergang des Sonnabends
Sclaven vom Sonnen bis Sonnenaufgang des Montags zur Arbeit anhalten. Dieses Ueberheben der Arbeit gestattet indessen dem Sclaven nicht, die Pflanzung ohne Erlaubniß zu verlassen; auch werden verschiedene
einen
Ausnahmen gemacht, bei welchen Sclaven an Sonn⸗
tagen beschaͤftigt werden koͤnnen, z. B. das Huͤten des
Das Einpacken von Kaffee und Baumwolle ist, wenn leiden köoͤnnten, ebenfalls an Sonntagen erlaubt; der Selave hat dafuͤr ader Lehn zu gewaͤrtigen, welchen der Fiscal bestimmen soll. Die Verordnung legt die Absicht an den Tag, das Markthalten an Sonntagen abzuschaffen. Um dies zu bewirken, sollen die Maͤrkte vom 1. Januar 1826 an nur bis Sonntags Morgens um 11 Uhr gehalten und
die spaͤter ausgebotenen Artikel aber confiscirt werden.
Nach dem oben genaunten Tage dagf. piemand, weder auf dem Felde, noch, irgend sonstews als Zeichen der Autoritat oder um ⸗zur Arbett Anzutresben, eine Pettsche
oder sück ein: nle. Zuͤchtigung dienendes Instrument
Ptragen, und wer dagegen handelt, muß d. eine
Gelsstrafe von 600,Gulden zahlen, oder sich der Ein⸗
kerkerung im Gefaͤnznisse auf 1 bis 6 Monate unter⸗ werfen. Der⸗ de, den Strafe erwirkt hat, soll mit Maͤßigung Und Thste alle Geausamkeit oder Leidenschaft nach Sonnengüfgang des naͤchsten Tages in Gegenwart ewohners oder in Gegenwart von 6 Scla⸗
Das Zuͤchtigen von Sclavinnen ist
bei Strafe von 1400 Gülden verboten, und ihre Ver⸗ gehungen sind nur durch Einsperren, das Anlegen von
oder sein Gehuͤlfe alle 6 Mongte
“]
Geistleche oder privilegirte Religionslehrer darf Selaven.
Srocks, Handfesseln und besonderer Kleidung, se wie
onderen Faͤllen durch die Trermuͤhle zu bestrafen.
Auf jeder Plantage muß ein Buch gehalten werden,
worin die geschehenen Zuͤchtigungen verzeichnet werden muͤssen. Dieses Buch muß der Beschuͤtzer der Selaven nachsehen. Jeder
copuliren, weun er die scehriftliche Erlaubniß dazu von
dden Eignern beider erhalten hat.
taͤglich gestattet
Jede verheitathete Sclavin erhaͤlt 6 Wochen nach der Geburt ihres ersten
geborene Kind 15 Gulden, und wenn sie 6 Kinder, die
faͤmmtlich am Leben find, in die Welt gesetzt hat, so darf sie nicht laͤnger auf dem Felde beschaͤftigt, sondern nur zu leichter Arbeit gebraucht werden.
Jeder Scla⸗ veneigner hat dafuͤr zu sorgen, daß seine Sclaven ge⸗ hoͤrige Nahrung erhalten, und außerdem was ihnen vird, muß in jeder Pflanzung zum An⸗ bau von Vegetabilien ein Acre Land fuͤr je 5 Sclaven ausgesetzt werden. Das Arbeiten auf dem Felde soll nur von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends dauern, wo⸗ bei 2 Stunden zu Mahlzeiten gestattet werden.
ein Selave ploͤtzlich stirbt, so darf er nicht ohne vother⸗
gegangene Untersuchung begraben werden;
auch ist es ungesetzlich, einen verheiratheten Sclaven, eder eine verheirathete Selavin zu verkaufen, wenn nicht Mann und Frau und ihre Kinder unter 16 Jahren damit in. begriffen sind. Es wird den Selaven geststtet, Eizen thum zu kaufen und zu besitzen; es sollen Sparkassen in der Colonie esrrichtet werden; auch sollen die Seclaven ihr Eigenthum vermachen koͤmnen, an wen es ihnen be
Wenn
11116.“ ö liebt. von Selaven soll vor Gericht an genommen werden. Wenn jemand zweimal gegen Sela, ven veruühter Grausamkeit uͤberfuͤhrt ist, so soll er zu einer doppelten Geld- oder Gefaͤngnißstrafe verurtheilt und außerdem fuͤr unfaͤhig erklaͤrt werden, uͤber Secla⸗ ven die Oberaufsicht zu fuͤhren, und wenn er Plantagzen⸗ besitzer ist, so soll seine Plantage zweien oder meyreren Curatoren zur Verwaltung uͤbergeben werden.
— Ein Schreiben aus Alexandrien (Aegypten) vom 5. Nov. enthaͤlt folgende Details, die darthuen, wie ausgedehnt das Monopolsystem in dem aͤgyptischen Handel herrscht: „Der Pascha von Aegypten hat in diesem Johre alles arabische Gummi und saͤmmtliche Straußsedern, welche nach Aegypten eingefuͤhrt worden, an sich gedracht und solche demnaͤchst einer Compagnie, zu enormen Preisen, auf Credit verkauft. Der Pasch⸗ hat sein Monopolisirungs⸗System dermaßen vervoll⸗ kommnet, daß es gar kein Erzeugniß mehr giebt, was er nicht an sich braͤchte. Die englischen Handelsleute in Aegypten koͤnnen kaum etwas anderes als Gummi im Tausch gegen die abgesetzten englischen Waaren er⸗ halten, indem alle anderen Landeserzeu gnisse von den Agenten des Pascha weggenommen werden.
Vom Mayn, 20. Jan. Seine Koͤnigliche Hoheit der Großherzog von Baden haben Hoͤchstihren Herrn Bruder, den Herrn Markgrafen Leopold, ausersehen, um dem neuen Monarchen von Rußland, Sr. M. dem Kaiser Nikolaus I., und der Kaiserl. Familie die Kon⸗ dolenzen wezen dem Hintritt, des Kaisers Alsrander, und Ersterem die Gluͤckwuͤnsche zur Thronbesteigung zu uͤberbringen. Seine Hoheit haben ach 17. d., in Be⸗ gleitung des Obersten Freiherrn v. Lassolaye die Reise nach Petersburg angetreten. Der Rittmeister v. Roött⸗ berg ist bereits vorausgereist. Im Gefolge des Herru Markgrafen befindet sich ferner noch der Prem. Lieut. v. Schilling von der Garde du Corps.
Am 18. Nachmittags kamen Se. Hoheit in Frank⸗ furt a. M. an und setzten noch am selbigen Abend die Reise weiter fort. b
Seine Hoheit der Prinz Emil von Hessen⸗Darm, stadt ist unter dem Namen eines Grafen von Srein⸗ heim, nebst Gefolge, von Darmstadt kommend, am 16. d. in Nuͤrnberg eingetroffen und hat am folgenden Tage die Reise nach Wien fortzesetzt.
Nach dem vor kurzem erfolgten Absterben des Ki⸗ nigl. Wuͤrtembergischen Vasallen, Friedr. Aug. Freiherrn v. Guͤltlingen ist das Lehen des Wuͤrtembergischen Erb⸗ kämmerer⸗Amts auf den nunmehrigen aͤltesten der vasal⸗ litischen Famtlie, den Koͤntzl. Hauptmann 1ster Kless⸗, Heinr. Albr. Freiherrn v. Guͤltlingen, uͤbergegangen. Aus Mannheim wird unterm 18. d. gemelder: Die seit einigen Tagen nach ihrem Fallen wieder auf b und in vergangener Nacht auf 11 Grad gestiegene Kaͤlte besestiget die Eisdecke des Rheins immer mehr und mehr, so daß der Uebergang allenthalben ohne Gefahr bewerkstelligt werden kann; heladenem Fuhrwerk aber wird die Ueberfahrt noch nicht gestattet. Die Wasset⸗ hoͤhe erreichte 2 Schuhe uͤber Mittel, ist aber gegen⸗ waͤrtig wieder im Fallen.
Wien, 19. Jan. Der kaiserl. russische Geheime Rath und Kammerherr, Hr. von Ribaupierre, ist vor⸗ gestern aus St. Petersburg hier angekommen.
Aus der Schweiz, 18. Jan. Die langgedauerten Unterhandlungen in Zuͤrich mit dem Greßherzogthum Baden fuͤr ben neuen Handelsvertrag, werden ohne Zweisel diese Woche fuͤr einsweilen zu Ende gebracht, wenn gleich noch eohne vollendetes Resultat, doch mit begruͤndeter Auesicht fuͤr die Erzielung eines solchen.
Eine Kundmachung vom Rathe des Standes Schy) vom 17. Dec. v. J. besagt: „Da U. G. H. und Obern mit Mißbelieben erfahren, in welch uͤbertriebenem Maaß hie und da waͤhrend juͤngster Tagen getanzt worden,
haben se
Rinde und Kries der Tanne,
Eypedition nach Morea.)
Fanzen waͤhrend der bevorstehenden Fastnacht einzig auf zie drei letzten Tage, als des sogenannten schmutzigen Donnerstag Bruder, Guͤdel⸗Montag und junge Fast⸗ gacht eingeschraͤnkt sein solle. Wer ollte, dieser Anordnung zuwider zu handeln, verfaͤllt, der Wirth oder Hauspatron in eine Dublonen, jeder Linzer, so wie jeder Spielmann in ein Neuthaler Buß, wovon dem Leider (Denunciant) die Haͤlfte be⸗ timmt ist.“ .
— Der oͤconomischen Gesellschaft zu Bern wurde
in ihrer allgemeinen Sitzung vom 5. v. M., unter an⸗
derem ein Bericht des Oberfoͤrsters Kasthofes uͤber die,
seiner Aufsicht auvertrauten thidetaͤnischen Ziegen vor⸗ der zu erfreulichen Erwartungen berechtigt:
gelesen,
hiere
Die T befinden sich auf dem-Abendberg bei Inter⸗
sachen, auf einer Hoͤhe von 1800 Fuß, in einem fuͤr sie
zestimmten Einschlag von eiwa 3 Juchart Umfang und
ihre neue Ansiedlung scheint ihnen in jeder Hinsicht
zütraͤhlich zu sein. Diese Ziegen sind auch gar nicht wild, leben immer beisammen und schweifen weniger herum als die Landziegen; ihre Nahrung ist die gleiche; fuͤraus der Weißtanne, sheint ihnen vorzuͤglich zu behagen; sie lieben kuͤhle und shattige Lagerplaͤtze und wenn Schnee in ihrem Ein⸗ scllag fiel, so waͤhlten sie diese Sielle mit Vorliebe fuͤr ihr Lager. Ueber den Ertrag ihres Flaums konnte in so kurzer Zeit noch keine Vergleichung gemacht werden, hingegen liefern sie sehr gute und nahrhafte Milch, in groͤßerer Menge als die einheimische Ziege. Man hoffte, zie thibetantschen Ziegen köoͤnnen vortheilhaft mit den bessern einheimischen Ziegen gekreuzt werden, um die⸗
slben zu veredeln; indeß sell auch auf die reine Fort⸗
pflanzung derselben alle Sorgfalt verwandt werden. Der großen Kaͤlte unerachtet vervielfachen sich die sälle der Pockenansteckung in den Bezirken Zuͤrich, Gruͤ⸗ ungen, Kyburg und Greifensee des Kautons Zuͤrich, unter ungeimpften Sudbjekten, deren sich noch uͤberall anzelne finden.
Tuͤrkei. (Fortsetzung des Journals der aͤgyptischen
sisen Tag in den Flecken Scarmiama. Von da setzte ir, ohne die Ankunft der ganzen Armee zu erwarten,
mit einem Theile der Reiterei unter den Befehlen des
Hussein Bey, des Mohammed Ali Aga und des Rechuan äga, einen Marsch fort, die gemessensten Befehle hin⸗ tilassnd, daß ihw die Infanterie so schnell als moͤg⸗ sch foigen solle. Am Fuße jener Gebirge angelangt, soh Ibrahim, daß der Feind sich schon verschanzt hatte; sleichwol⸗griff er denselben mit einer einzigen Schwa⸗ on des Mohammed Ali Aga von der Ostseite an, und efahl dem Hussein Bey und Rechuan Aga, mit ihren Schwadronen auf der Nordseite ein Gleiches zu thun. Mittlerweile war die Infanterie angelangt. Hussein dey, Oberst des vierten Regiments, stieß mit 3 Ba⸗ nilonen, und Selim Bey, Oberst des fuͤnften Regi⸗ nents, mit 4 Bataillonen zu Ibrahim; Hurschid Bey, Oberst des dritten, zog mit seinem ganzen Rogimente Hussein Bey und Rechnan Aga. Der groͤßte Theil es fuͤnsten Bataillons des vierten Regiments, so wie ns vierte und fuͤnfte Bataillon des fuͤnften Regiments, narschirten gegen eine jener Anhoͤhen, welche fuͤr die Niterei unzugänglich war; endlich der Rest des fuͤnften ztailleons des vierten Regiments gegen eine andere An⸗ siöhe, die nicht so stark besetzt war. Da der Feind sich on alen Seiten umringt und uͤberwaͤltigt sah, und m kein anderer Ausweg blieb, zog er sich auf die An⸗ ihe Maznacchi zuruͤck, welche sehr unzugäͤnglich und shark befestigt war. Allein ungeachtet aller natuͤrlichen
sich unterfangen.
„Als am 2. Junius Ibrahim vernahm, daß auf den Gebirgen von Condorognia, 12 Etunden von Modon, viele Griechen sich zusammen⸗ igen, brach er sogleich auf, und gelangte noch den⸗
lbe erkannt und auszukuͤnden befohlen, daß das und kuͤnstlichen Schwierigkeiten erstiegen sie die braven
Aegyptier gleich Loͤwen in einem Augenblicke, drangen
in die Schanzen, welche den Gipfel kroͤnten, und toͤd⸗ 8 teten Alle, welche sie vertheidigen wollten, waͤhrend die:
tapfere Reiterei den groͤßten Theil derjenigen niederhieb, die sich durch die Flucht zu retten suchten. Treffen verloren der Kapitain Atanasio Mikali, Schwie⸗
58
gersohn des Pietro Bey, und ein beruͤchtizter Seeraͤu⸗ mit'9 andern Kaͤpitainen und 500 griechischen Unterofficieren und Seldaten, auf dem Ein aͤgyptischer Grenadier, Abdallah genannt, hatte in der Schanze schon 7 Gris⸗ chen getoͤdtet, als sein Bajonett adbrach; gleichwol er⸗ griff er den achten beim Kragen, um ihn niederzureißen;
ber, Kapitain Chefalo,
Schlachtfelde das Leben.
fiel aber, und nun rollten beide, ohne sich loszulassen, bis an den Fuß des Berges hinab, wo der Aesyptier seinen Feind toͤdtete.
genten. — Am Tage nach diesem Gefechte, der
Ibrahim, Zeuze dieser Tadfer⸗ keit, ernannte Abdallah auf dem Schlachtfelde zum Ser⸗
In diesem
4. Junius, ließ Ihrahim seine Armee in der eroberten
Stellung, und zog mit seiner eigenen Reiterei aus, um die Engpaͤsse von Condorognia und die Flecken und Doͤrfer von Arkadien und Andrusien auszukundschaften. Da die Griechen seinem Marsche keine Hindernisse in een Weg legen konnten, so fuͤhrte Ibrahim seine Re⸗ kognoszirung vollstaͤndig durch, machte mehrere Hunkert Gefangene, und nahm dem Feinde 10,000 Stuͤck Schlacht⸗ vieh ab, womit erhach dem Schlosse Nisi zuruͤckkehrte. Zu gleicher Zeit⸗darh
der Reiterei, Mahammed Ali Agz-ünd Rece
so wie die Obristen der Infanterie, JZuürschid Se Hussein Bey, die Flaͤche Lacos genaunt; zerstreuten und,
brachten 400 Büuͤffel⸗Ochsen, w. Mferder nd 50 Gefangene als Beute ins Lager zuruͤck. Am ..Nlius berief Se. Hoheit alle, nach verschisdenen Gegenden, alsgeschickten Abtheilungen in das Lager von⸗Nisi eine⸗
„Am 12. Junius erhielt Idrahim der Fuͤrst von Mayna, Petro Bey, mit 6, andern Ka⸗ pitainen mehr als 4000 Griechen in der Stadt Cala⸗ mata, drei Stunden von Nist entlegen, zusammengezo⸗ gen, und jene Stadt mit Thuͤrmen und Graͤben befe⸗ stigt habe. Se. Hoheit vermuthete, daß der Feind die Absicht habe, sich in dieser Stellung zu halten † daher zog sie sogleich, an der Spitze von 3 Infanterierett⸗ mentern unter Husein Bey, Selim Bey un Bey, und zwei Reiterregimentern, unter Rechuau Aga und Hussein Bey, demselben entgegen. Als der Feind die Annaͤherung der tapfern aͤgyptischen Armee gewahrt?, ergriff ihn ein panischer Schrecken. Er verließ die Stadt, ihre Thuͤrme und Graͤben, und begab sich auf die eiligste Flucht. Als Se. Hoheit in die Stadt ein⸗ zog, und Niemanden barin fand, schickte sie sogleich eine Abtheilung Truxppen zur Verfolgung des Feindes aus, welche 532 Personen ums Leben brachte, und, ohne sich irgendwo aufzuhalten, ihren Marsch gerade nach Ketris richtete. Diese Residenz des Fuͤrsten von Mayna wurde mit Sturm genommen, und dis daselbste so wie in den umliegenden Doͤrfera Janige, Armoros, Mandineos Ajasajos besindlichen Castelle, Redouten und Schanzen von Grund aus zerstoͤrt. Nachdem Ibrahim noch alle Fluͤchtlinge, denen er begegnete, zu Gefange⸗
nen gemacht, kehrte er triumphirendnach Calamata zuruͤc “
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im vorigen Herbst voͤllig regulirten
toͤdteten alle Feinde, deren sie ansichtis, wurden, unde⸗
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