Conseil auseinander, und die Grafen von Liverpool, Westmoreland, Bathurst und Hr. Can⸗ ning hatten die Ehre, mit Sr. Maj. zu speisen, und, mit Ausnahme des ersteren, die Nacht im Pavillon zu⸗ zubringen.
8 Am Sonntage nach dem Gottesdienste hatte Graf
von Muͤnster Audienz bei Sr. Maj. zu Windsor und aes nach eingenommenen Fruͤhstuͤck nach der Stadt üruͤck. Die Hofzeitung vom 28. enthaͤlt jetzt die (schon neulich gemeldete) Ernennung des Herzogs von Wel⸗ lington zum außerordentlichen Botschafter Sr. Maj., um dem Kaiser von Rußland Hoͤchstihre Gluͤckwuͤnsche zu seiner Thronbesteigung zu uͤberbringen. Der Herzog
16““ 5 Uhr ging das
geht am 4. Febr. hier ab und reist in Begleitung seiner
3 Adjutanten, Lord Fitzroy Somerset, Francis Gower und Dundas, so wie seines aͤltesten Sohnes, des Mar⸗ quis von Douro. Dem Vernehmen nach ist er zugleich mit einer wichtigen diplomatischen⸗Mission, hinsichtlich der Griechisch Tuͤrkischen Angelegenheiten, beauftragt.
In einigen Tagen wird Hr. Dawkins, mit einer diplomatischen Mission von Seiten unsers Hofes be⸗ auftragt, nach Panama absegeln. Die Minister werden dem Parlament deshalb eine Mittheilung machen, die sehr friedlich lauten duͤrfte.
Se. Maj. der⸗Koͤnig haben zur Unterstuͤtzung der nothleidenden Seidenarbeiter von Spitalfields 1⁰⁰0 Pf.
Sterl. zu verwilligen geruht. — Es ist nicht zu kaäugnen
(sagt der Courier), daß die Spitalfields⸗Weber sich der⸗ malen in sehr bedraͤngter Lage befinden und wir hoffen von ganzem Herzen, daß ihnen mitleidsvolle Huͤlfe in reicher Masse zufließen werde. Doch muß es uns daran liegen, diesen Nothstand von den angeblichen Ursachen desselben, naͤmlich der Vorauswirkung der muthmaßlichen Folgen des mit naͤchstem Juli in Kraft tretenden Gesetzes, zu sondern. Durch alle Nachsor— schungen, die wir angestellt und durch alle Nachrichten, welche wir eingezogen, sind wir zu der festen Meinung gelangt, doß, wie groß auch die Bedraͤngniß sein mag, doch nur ein sehr kleiner Theil derselben mit Recht der vom Parlament sanctionirten Maßregel zuzuschreiben ist. Wir glauben in der That, daß wenn auch diese Maßregel nicht ergriffen worden waͤre, der Seidenwa⸗ ren⸗Verkehr dermalen an der gedruͤckten Lage und dem Stillsand, die durch die Ereignisse der letzten zwei oder drei Monate, mehr oder minder fast in allen un⸗ seren Manufactur⸗Zweigen verursacht worden, Theil genommen haben wuͤrde.⸗ In Verbindung mit diesen Ereignissen hat vielleicht auch die Besorgniß von Fol⸗ gen, die aus der Veraͤnderung der bisherigen Gesetzge⸗ bung, in Bezug auf den Seiden⸗Verkehr entspringen moͤchten, einigermaßen mit dahin gewirkt, diesen be⸗ sonderen Manufactur⸗Zweig mehr zu betheiligen, als andere. Jedoch darf man nicht vergessen, daß, wie wuͤnschenswerth auch immer, den allgemeinen Princi⸗ pien des Vortheils gemaͤß, eine Veraͤnderung erscheinen
mag, dergleichen Veraͤnderungen doch nie bewirkt wer⸗
den koͤnnen, ohne daß eine Zeitlang ein theilweiser Nach⸗ theil daraus entstehe; sollte nun aber dieser Nachtheil als guͤltiger Grund betrachtet werden, sich aller Veraͤn— derung zu enthalten, so wuͤrde zugleich allen Verbesse⸗ rungen uͤberhaupt ein Ende gemacht werden. 1 Auf den brittischen Werften werden jetzt nicht we⸗ niger als 96 Schiffe erbauet. Darunter sind 9 Drei, decker von 100 bis 120 Kanonen, 6 von 80 bis 84 K., 3 von 52 K., 26 Fregatten von 46 K., 5 kleinere von 28 K., 8 Kriegsschaluppen von 48 K., 31 kleinere von 10 K⸗, 1 Cutter und 7 Bombenschiffe. Der gestrigen Morning Chroniecle zufolge war man seit einiger Zeit bei der Admiralitaͤt sehr beschaͤftigt. Kehrere Seebefehlshaber im Innern erhielten Stafet⸗ ten, und einem Fregatten⸗Capitain wurden nur 24
schen Meere gelassen, wo er auf einem bestimmten Punkte seine Instruktionen eroͤffnen soll. Der Represemn tative widerspeicht diesen Nachrichten aufs Entschiedenste
Hr. Heber, Parlamentsmitglied fuͤr die Universtti Opford, hat resignirt. Saͤmmtliche Tagblaͤtter beeifen sich, der Universitaͤt Hrn. Canning als Candidaten we empfehlen. Bisher standen ihm seine Ansichten uͤhg die Katholischen Angelegenheiten Irlands entgegen.
Auf die guͤnstigen Nachrichen aus Zante, daß untn den Tuͤrkischen Befehlshabern Zwistigkeiten ausgebrochg seien, und die Griechen frischen Muth gefaßt haͤtten ist die Griechische Anleihe am 28. um 3 pCt. gestiegen und zu 18 pCt. verkauft worden.
Der Koͤnigl. Baiersche Finanzrath, Hr. von Mlh, der in Begleitung seines Freundes, Hrn. von Eichtha eine wissenschaftliche Reise durch England und Schott land unternahm, ist nach einem sechswoͤchentlichen Kram kenlager zu Edinburg im 55sten Lebensjahre gestorba Der Lord Provost von Edinburg, Sir Walter Senth Sir William Hamilton, viele Professoren der Uniym sitaͤt und andere angesehene Einwohner begleiteten we Leiche, die auf dem protestantischen Kirchhofe beigeset⸗ wurde, zum Grabe.
Nachrichten aus Caraccas vom Ende November u folge, soll sich der gesellschaftliche Zustand dieser Sta ungemein heben; besonders sind Deutsche und Britta daͤselbst sehr zahlreich. Die Geschaͤfte beim Zoll⸗An zu Laguaira haben sich dergestalt vermehrt, daß die M.
Jgierung das Beamten⸗Personal mit 10 Individuen hal
vermehren muͤssen. 1 Zu Rio de Janeiro war man der Meinung, die Niederlage der Brasilianischen Truppen in der Bande Oriental wuͤrde zu einer baldigen Ausgleichung fuͤhren. Sir Charles Stuart soll deshalb mit ausgedehnten Vollmachten versehen sein. Cons. 80 ¼, 4. 8 1 Brussel, 4. Februar. Der Koͤnig hat, wie nie uͤbrigen Souveraine des Deutschen Bundes, dem Hrn. von Goͤthe ein Privilegium gegen den Nachdruck seinen Werke im Herzogthum Luxemburg zugestanden. Aus dem Haag, 4. Februar. Am 1. d. wurde die zweite Kammer vollzaͤhlig, d. h. es waren 56 Mi glieder, oder eines uͤber die Haͤlfte anwesend. Es wurt ihr eine K. Botschaft mit einer geaͤnderten Abfa ssun des III. Buches des Handels⸗Gesetzbuchs zu drei Gesetzeng wuͤrfen vorgelegt; so wie der Bericht uͤber den Zustand der Armen-⸗Verwaltung im Jahre 1824; dreizehn Bite, schriften von Kaufleuten, Fabrikanten u. s. w. thells fuͤr, theils wider den neuen Zollgesetzentwurf u. s. c· Es erhob sich die Diseussion uͤber die mit einiger Mo— dification vorgeschlagne Fortdauer der Steuer fuͤr dem Biehfonds und sie wurde mit 40 gegen 6 Stimmen an⸗ genommen. Am 2. war wieder Sitzung und es wurden unlet anderm noch mehr Petitionen wie oben vorgelegt. Von dem großen Siege, der am 15. September auf Java erlaugt worden sein soll, melden Briefe bib zum 1. October nichts, wohl aber, daß die Aufruͤhrer sich zu verlaaufen anfingen. Gen. Trip ist als K. außerordentlicher Botschafter nach St. Petersburg abgegangen. — St. Petersburg, 31. Jan. Vorgestern Mor⸗ gens hatte dey österreichische außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister, Graf v. Lebzeltern, die Ehre bei IJJ. MM. dem Kaiser und den Kaiserinnen zur Audienz zu gelangen und Sr. Maj. dem Kaises sein neues Beglaubigungsschreiben zu uͤberreichen. Der franzoͤsische Gesandte am preußischen Hofe, comte von St. Priest, und der General⸗Adjutant St.
Maj. des Koͤnigs von Bayern, Fuͤrst von Loͤwenstein⸗
—
Stunden Zeit zu seiner Abreise nach dem MittellaͤngeWertheim, hatten bei IJ.
orden zu
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Kaiserl. Majestaͤten Ab⸗
chieds⸗Audienz.
Mittelst guoͤdigsten Rescripts vom 22sten d. haben dem Commandirenden des dritten Infante⸗ se, Corps, General⸗Lieutenant Roth I. fuͤr den von hm in der Verfolgung und Unterwerfung der Rebel⸗ en des Infanterie⸗Regiments Tschernigoff bethaͤtigten nergischen Diensteifer, den St. Alexander⸗Newsky⸗ verleihen geruht.
Der Obrist Krouglikoff vom Regiment Garde⸗Hu⸗ zren ist zum Stallmeister Sr. Maj. mit dem Rang ines wirklichen Staats⸗ Raths, und der Obrist Ger— dII. Befehlshaber der reitenden Garde⸗Artillerie, zum sjutanten Sr. Maj. ernannt worden. —
Der General⸗Adjutant Sr. Maj. und Militair⸗ Beneral⸗Gouverneur von St. Petersburg, General⸗Lieu, enant Golenitscheff⸗ Kutusoff, ist zum Mitgliede des geichsraths ernannt.
Unterm 7. d. haben Se. Maj. an den dirigiren⸗ a Senat einen Ukas solgenden Inhalts zu richten ge⸗ vht: „zur Bezeugung einer gerechten Ruͤcksichtnahme uf die Dienste des verstorbenen Generals der Infan⸗ rie, Grafen von Miloradowitsch, der durch seinen iad die unbegrenzte Ergebenheit gegen den Thron und ts Vaterland bethaͤtigt hat, und um dessen Andenken Nehren, bewillige Ich seiner Schwester Maria, Wittwe bwirklichen Staatsraths Storojenkoff, eine Pensiton 2n 10,000 Rubeln auf den Reichsschatz.“
— Uaser Wechselcours (meldet die hiesige Handels⸗ stung) ist im Sinken, weil noch keine Bestellungen us dem Auslande eingegangen sind und mithin wenig bichselbriefe gezogen werden. Der Geldmangel und Handelskrisis, die in ganz Europa und vornaͤmlich England, dem Lande, wohin unsere Erzeugnisse zu st abgesetzt werden, haben nothwendigerweise die lüen Unternehmungen hemmen und die Nachfrage nach sseren Waaren etwas verzoͤgern muͤssen. Die letzten sacrichten aus London lassen jedoch mit Grund hof— , daß Alles Unverzuͤglich zur natuͤrlichen Ordnung gückkehren wird. Da man im Auslande unsere Er⸗ mgnisse bedarf, so wird man sie unbezweifelt fruͤh oder üt kaufen muͤssen; und je laͤnger die Einkaͤufe verzoͤ— worden, um so betraͤchtlicher und rascher werden
demnaͤchst geschehen.
Vom Mayn, 4. Februar. tepaͤischen Continents sind die Nachrichten uͤber die freuge des diesjaͤhrigen Winters uͤbereinstimmend. Un⸗ heuere Schneemassen haͤufen sich auf den Alpen und ggeren Gebirgen und lassen, bei schnell eintretendem hauwetter, verheerende Urberschwemmungen befuͤrchten. (Im Kolonialwaarenhandel (sagt ein Schreiben aus ankfurt) ist die Ruͤckwirkung der an den Seeplaͤtzen nZeit zu Zeit eintretenden Wechselfaͤlle uns eher nach— eilig, als vortheilhaft, so wie denn uͤberhaupt Frank⸗ it in diesem Artikel immer mehr an Wichtigkeit ver⸗ it, seitdem die Kleinhaͤndler in den Provinzial⸗Orten hnicht mehr, wie sonst, der Vermittelung unserer kossierer bedienen, sondern meistentheils auf direktem ge ihren Bedarf aun den Seehaͤfen selbst beziehen. ich allen gesunden Handels⸗Theorien ist dieser Weg ae keineswegs der empfehlungswuͤrdigste; doch gewaͤhrt n Detaillisten selbst die Umgehung des großen Zwi⸗ enhaͤndlers einigen scheinbaren Vortheil, vornaͤmlich dem die Reisenden, welche aus den Seestaͤsten nach
Richtungen hin entsandt werden, um die innern destheile bis in die kleinsten Orte zu durchstoͤbern, n Käͤufer fuͤr ihre Waare aufzusuchen, ihm jede Muͤhe fernen Bestellung ersparen. Allein es ist nicht ab⸗ chen, wie die Rheder und großen Waareneigner an en Plaͤtzen auf die Laͤnge ihre Rechnung dabei finden nen, weil sie von Zeit zu Zeit unvermeidlich Verluste ihren muͤssen, indem sie von den individuellen Ver⸗
Aus allen Theilen des
„“„“ o“6“— “ moͤgens⸗Verhaͤltnissen der Kleinkaͤufer auf dem Lande nie so gut unterrichtet seyn koͤnnen, wie der in ihrer Näͤhe wohnende Großhaͤndler einer bedeutenden Land⸗ Handelsstadt.
— Nachstehendes ist das Wesentliche der Instruktion zu den Grundbestimmungen fuͤr das Gewerbswesen in den sreben aͤltern Kreisen des Koͤnigreichs Baiern. Der erste, Abschnitt handelt von den Gewerben mit Koncession. Vor Erhaltung einer solchen muß der Bewerber seine Faͤhigkeit nachweisen, wozu bei Handwerkern ordentliche Erlernung, gesellenweise Ausuͤbung des Gewerbs und noch eine besondere Faͤhigkeitsprobe erforderlich ist. Die Annahme des Lehrlings muß der Polizeibehoͤrde ange⸗ zeigt werden, deren Erlaubniß auch erforderlich ist, wenn er im Ausland lernen will. Jeder Geselle muß 3 Jahre wandern, wobei nur die Zeit gerechnet wird, welche er wirklich in Arbeit stand, nicht die, in welcher er reiste oder keine Arbeit fand. Dispensation findet nur auf aͤrztliche Zeugnisse bei koͤrperlicher Unfaͤhigkeit statt und unter den Verhaͤltnissen, unter welchen aus Ruͤcksicht auf Familienwohl Nachlaß von den Militairpflichtigkeits⸗ jahren statt findet. Die Lehr⸗ und Gesellenjahre sind Meistern, die von einem Handwerk zum andern uͤber⸗ gehen, und die Faͤhigkeitsproben Meistern, die zu ver⸗ wandten Gewerben uͤbergehen, erlassen, ausgenommen bei mit lebeusgefaͤhrlichen Verrichtungen verbundenen Gewerben. Auch bei den Handelsgewerben wird ein Faͤhigkeitsbeweis gefordert, welcher in einer Pruͤfung in der kaufmaͤnnischen Rechenkunst, Korrespondenz und
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Buchfuͤhrung, dann uͤber die in sein Fach einschlagenden
besondern Handlungs⸗ und Waarenkenntnisse, bei Ma⸗ terialhandlungen besonders uͤber die Giftkunde und uͤber die bei Aufbewahrung und Abgabe dieser Stoffe zu be⸗ obachtenden Vorsichtsmaaßregeln besteht. Befreit sind von dieser Pruͤfung jeder bereits ansaͤssige immatriku⸗ lirte Kaufmann, der mit seinem Geschaͤft einen andern Handelszweig vereinigen will, so wie er obrigkeitliche bestaͤtigte Nachweise vorlegen kann, daß er schon ander⸗ waͤrts im In, oder Auslande einer Wechsel⸗ oder son⸗ stigen Handlung von bedeutendem Umfang mit Erfolg vorgestanden sey. Bei meoicinisch-⸗polizeilichen Gewerben bleiben die bisherigen Vorschriften in Kraft. Bei Ge⸗ werben, durch deren Mißbrauch die oͤffentliche Sicher⸗ heit gefaͤhrdet ist, ist rechtlicher Charakter und tadellose Auffuͤhrung ein wesentliches Erforderniß. Stellvertyzter, Gewerbsfuͤhrer (Paͤchter oder Werkfuͤhrer) haber! die⸗ selben Nachweise zu leisten, welche fuͤr die Bewerber einer Gewerbskoncession vorgeschrieben sind. Der Nach⸗ weisung des Nahrungsstandes bedarf es bei Gewerben, deren Erzeugnisse nicht nothwendig auf oͤrtlichen Absatz beschraͤnkt sind, sondern sich entweder nach ihrer Be⸗ stimmung oder durch ihre Guͤte, oder durch Betriebsam⸗ keit des Gewerbinhabers einen ausgedehntern Markt ver⸗ schaffen koͤnnen, nicht, wohl aber bei Gewerben, welche Lebensmittel fuͤr den oͤrtlichen und taͤglichen Verbrauch siefern, gemeine Hausbeduͤrfnisse zum freien Einkauf feil haben, offene Wirthschaft fuͤhren, wie auf dem Wohnort beschraͤnkte Dienste leisten oder deren Verdienst auf Arbeiten in Folge unmittelbarer Bestellung der Orts⸗ bewohner nothwendig beschraͤnkt ist. Bei diesen wird auf die schon vorhandene Zahl der Gewerbsleute und auf das Beduͤrfniß des Publikums bei neuen Koncessio⸗ nen Ruͤcksicht genommen. Bei Gewerben, wie z. B. Fuhrleuten, Schiffern, Gastwirthen ꝛc., deren Eigen⸗ thum zur besondern Obhut in groͤßerm Maaße anver⸗— traut werden muß, wird der Nachweiß eines die Sicher⸗ heit des Publikums begruͤndeten Besitzthums gefordert. Alle Gewerbe werden als persoͤnlich und unveraͤußerlich betrachtet, mit Ausnahme derjenigen, deren Realitaͤt gesetzlich nachgewiesen werden kann. Radicirte Gewerbe koͤnnen nicht von den Realitaͤten und ihrer Einrichtung getrennt werden. Wer die zur Ausuͤbung eines radi⸗
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