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ienschen sind im Prenzlowschen Kreise noch nicht: Medieinal⸗Beamten verhuͤtet worden. — In einigex 8 “ sowohl 8 V Stadt Pren 8 F Pockenkranke, Doͤrfern des Amts Ueckermuͤnde und besonders in Magj Vorgefallene Verbrechen. Die Absicht, dem angehenden Praktiker einen Leitfaden 8 83s, ees n; 2 uch in einigen ersberg und Schlaberndorf herrschen sehr boͤsartige Kigltabellarische Nachweisungen steckbrieflich Verfolgter;, zum gruͤndlichen Studium des Preußischen Rechts zu gehen, Doͤrfern de reises, angetroffen. derkrankheiten , an welchen in diesen beiden Doͤrfen der des Landes Verwiesenen; von angeblich verloren ge⸗ verbunden mit der Hoffnung, daß durch das vorliegende Wer III. Pommern. — Stettin. Unter den im Monat in Zeit von 4 Wochen uͤber 30 Kinder gestorben sind. gangenen Legitimations⸗Dokumenten. b der Anstoß zu einer mehr wissenschaftlichen Bearbeitung diese Januar d. J. statt gehabten Krankheiten war die katarrha⸗ Stralsund. Eigentliche Epidemieen sind zur Zeit niclllusfuͤhrlichere Nachrichten uͤber gefaͤhrliche Verbre⸗ Rechts, als die bisher verflossene Zeit gewaͤhrt hat, ausgehen sische Dispofition mit Hinneigung zum nerveusen Cha⸗ herrschend. Zwar haben die Roͤtheln und das Sch⸗ 2 und In eeeeen b ne. sht. Fen veans E“ 88 Fffentlichen. akter entschieden vor errschend. Masern „Alachfieb „ — nfragen uͤber ver haftete Per onen zur Ermittelung! Bekannkmachung seiner Arbeit veranlaßt. Da Beduͤrfniß ct⸗ sch herrsch Mestes vns Se hsieber sich noch an mehreren Orten gezeigt, jede ihrer wahren Verhaͤltnisse. . ner solchen Art der Bearbeitung des Preuß. Rechts ist offen⸗
„ 1 9 1 8 1 8 8 K lachfieber dauerten im Randowschen und Anklamschen nicht haͤufiger wie im Monat December, und so gu enachrichtigungen vonrentkommenen oͤffentli⸗ bar vorhanden, und aus diesem Gesichtspunkte gewinnt das Kreise noch immer fort, von Letzterem aus waren sie artig, daß viele Patienten dagegen keine Arzneimitn chen Siegeln. vorstehende Werk ein allgemeines Interesse. Die seit Emana⸗ auch nach dem Uekermuͤndeschen Kreise gelangt. In gebrauchen. — Von dem Scharlachfieber werden uͤbrigen zenachrichtigungen der Bekanntmachungen, wel⸗ tion des Preuß. Landrechts zu dessen Erlaͤuterung und 1u.“*“ drei Ortschaften des Kamminer Kreises war gleichfalls jetzt mehr Erwachsene als Kinder ergriffen. — W—sche durch Erreichung des Zweckes als erledigt zu betrach⸗ Pmeutirung erschienenen Werke enthielten entweder nur Auszuͤge, das Scharlachfieber ausgebrochen. Ein nervoͤses Fieber Letzteren sind einige auf Wittar und in der Naͤhe e ten sind. voder sie bezweckten die Zusammenstellung der neuern Gesetze raffte in Rosenow, Naugardter Kreises, mehrere Mit⸗ Stadt Bergen an demselben gestorben. Mit dem Ei— Es leuchtet ein, wie sehr die Uebersicht und das Auffinden oder eine exegetische, an die Folgeordnung der einzelnen Be⸗ glieder einer Familie fort, daß auch dieserhalb polizet⸗tritte der Kaͤlte im abgewichenen Januar haben r jeden Bekanntmachung erleichtert wird, und die einzelnen stimmungen des Gesetzbuches selbst geknuͤpfte Erklaͤrung, und liche Einschreitungen noͤthig wurden. Am nothwendig⸗ Krankheiten immer mehr den katarrhalisch-rheumatischüträͤge selbst beweisen, daß seit dem Jahre 1819, wo das selbst diejenigen, welche mehr darauf gerichtet waren, den in- sten aber wurden diese wegen der Menschenblattern, entzuͤndlichen Charakter angenommen. Husten arüt zuerst erschien, dasselbe eine fast allgemeine Theilnahme nern Zusammenhang der Gesetze durch Auffindung der Princi⸗ deren Entstehung und Verbreitung im Randowschen Schnupfen waren haͤufig, nicht selten mit leichten e n enets geeice Feh se Pes enecchs 198. Wööb111131““ und Uekermuͤndschen Kreise die Aufmerksamkeit der Re⸗ zuͤndlichen Zufaͤllen der Respirationswerk euge verbunddlln EEc E “ weg sch ig dereengern SSe e 1““ gierung erregte. — Im hiesigen Militairlazarethe, wo In Grei ld und i rizenge verbundegeh, Sächsischen, Hessischen, Braunschweigischen, Hannoͤverischen. ren Auffassung und Durchdringung sie mehr oder weniger
1 882 , zarethe, wo Z eifswald und in der Umgegend dieser Susgin den K. Preußischen Staaten zur Befoͤrderung desselben schaͤtzbare Beitraͤge lieferten. Haͤufig hoͤrte man selbst die An⸗ sich solche hier zuerst gezeigt und von auswaͤrtigen Re⸗kamen auch nicht selten Anginen, Entzuͤndungen ngenen Verordnungen anerkannt worden ist. 8 sicht aussprechen, daß eine Aufstellung der Lehren des Land- kruten eingebracht sein sollen, sind bis jetzt drei Sol⸗ Unterleibes, besonders aber der Leber, vor. — Die Kraf So viel nun auch hierdurch fuͤr die Erreichung des Zwek⸗ rechts nach einem durchgreifenden System nicht wohl thunlich daten dnrac s eden, und noch jetzt haͤngt die Pocken⸗ kenzahl war jedoch im Ganzen nicht bedeutend, und hgethan ist, so laͤßt sich doch eine vollstaͤndige Erreichung sei, daß man sich begnuͤgen muͤsse, die speciellen, durch formelle tafel an dem Separateingange. Außer des Militairs Sterblichkeit von keinem Belange. “ lben erst dann erwarten, wenn saͤmmtliche Sicherheits⸗ Benennung im Gesetzbuche selbst geschiedenen Lehren abgeson. wurden drei Personen von den Menschenblattern in (Schluß folgt.) PPö8öö Deutschlands sich diesem Institute anschließen, und dert zu erklären, wobei die Richtung auf das zuͤnaͤchst liegende dreien Privpathaͤusern ergriffen, wie? ist unausgemittelt 81 89 LCT1“ daens 5 “ Staatsbehoͤrden praktische Interesse der Interpretation der einzelnen gesetzlichen
nstigte Verbreitung die Controlle uͤb
S 1“ I. er saͤmmtliche Laͤnder] Bestimmungen Behufs der Anwendung auf einen vorliegenden 8 geblieben. Zwei dieser Civil⸗Personen sind an dieser * 3 e 3 1 teein S. — 1G S 8 - nde . Wir e concreten Fa 8 3 GBe spun — 8.8 uns ganz fremd gewordenen Krankheit, gestorben. Außer⸗ 8. ir wuͤnschen, daß dieser 88 ereten Fall allein den vichtigen Gesichtspun kt gewaͤhre. Die
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. 8 1.4 8 . 4 1 “ 8 Unrichtigkeit dieser Ansicht hat der „Verf. durch die von ihm
dem sind am hiesigen Orte zwei Dienstmaͤdchen an ver-—— Koͤnigliche Schauspiel e. †e(ine allgemeinere Tendenz findet sich in dem ad 2. auf⸗ geiene Arbeit hinreüchend dargethan. Eslaͤßt sich zwar jenes un⸗
daͤchtigen Varioloiden erkrankt, welche söforz, auf Ver⸗ “ Freita 10. Maͤr Im Schauspi lha 2 brten Blatte, welches mehr eine mittelbare Einwirkung mittelbare praktische, Interesse mit dem von ihm eingeschlagenen 1“
fuͤgung der Verwaltungs⸗ Behoͤrde, in die in einer un⸗ Er imal 9⸗ Ax 8 8 8 D H pe müls. 3 die Befoͤrderung der polizeilichen Verwaltung bezweckt. Weg der Einwirkung fuͤr das Verstaͤndniß der Gesetze: durch Auf⸗ 1“
besuchten Gegend hiesiger Stadt eingerichteke Auaran⸗ rster 98 e: „ 1s. und arius, Trauerspiel enthaͤlt Beitraͤge aus allen Zweigen derselben nach folgen⸗ stellung der all emehnen Principien, Herleitung der speciellen Vor⸗
taine⸗Anstalt gebracht wurden. Zur Verhuͤtung erer 5 Abtheilungen, von Herrn v. Uechtritz. 8 Nubriken: 11”] schriften Kenge Beobachtung der Folgeordnung imGesetzbuche -. Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauft Praktische Vorgaͤnge, 8— und B dung des Zusammenhanges der verschiedenen Lehren
aidow⸗ mit
Verbreitung der Pockenkrankheit sind seit 1 18 8 1 hiesigen EEEEöö“ 8n dit Mittwo ch bezeichneten Schauspielhaus . Bil a. Aufsaͤtze, Abschriften erstatteter Berichte ꝛc., wid die nrtterctn Picht vereinigen, allein da durch diese Anschauung schen und Uekermuͤndeschen Kleise, woͤhin die Pocken im, guͤltig, auch werden die noch zu verkaufenden Bill Thaͤter vorgefallner Verbrechen ermittelt worden sind; des Syhemß in seinen 2 egeseüngene aenn das richtige Ver⸗ portirt sind erkrankten ur Wenige. Keiner istebaran ge⸗ ebenfalls mit Mittwoch bezeichnet sein. wie die Entlarvung von verschmitzten Verbrechern, staͤndniß der Gesetze und die Moͤglichkeit einer richtigen exege⸗
. ’“ ge. dar professionirten Herumtreibern ꝛc. gelungen ist. tischen Erklaͤngng fuͤr den Comwentgtor selbst gegeben wird, so
storben, und die weitere Ausbreitung durch die lobens]/ S Sonnabend, 11. März. Im Schauspielhause: „C b. Benachrichtigungen, auf welchem Wege und durch kann auch Rur auf Verfolgung dieses Wegs derjenige⸗ welcher des Verstaͤndnisses der Gesetze bedarf, zu einem Selbstthaͤtigen
werthe Thaͤtigkeit der landraͤthlichen Behoͤrden, so wie bende Bilder.“ Hierauf: „Der Diener zweier Herren, welche Maßregeln die Einfuͤhrung und Anwendung durch die nicht minder unermuͤdliche Sorgfalt der Kreis] Lustspiel in 2 Abtheilungen, naͤch Goldoni, von Schroͤdh solcher polizeilichen gemeinnuͤtzigen Anordnungen und und Wiffenden werden, waͤhrend er sonst nur das aus fremden 8 Einrichtungen, denen besondere Schwierigkeiten entge⸗ Schatze ihm Mitgetheilte zu dem naͤchsten und unmittelbarsten genstanden, erfolgt ist. “ (Gebrauche erhaͤlt. Andre Vorwuͤrfe, welche der wissenschaft⸗ lichern Bearbeitung des Rechts haͤufig gemacht zu werden 3
. 11““ 2* 1e“ - Z“ 8* 8 . 82 2 8. 4 . + 8 —. 8 — 8 a, welche Gesetze suͤr diesen oder jenen groͤßern gemein⸗ pflegen, namentlich der zu consequenten Verfolgung bestimmter
. . ₰ 43 9 . 11XAA4“X“ “ 8 5 nüͤtzigen Zweck wuͤnschenswerth ihd. “ Ansichten, der Aufstellung von ugbegrüuͤndeten Hypothesen, einer 5 . 114“ sslbl. welche Hindernisse der Ausfuͤhrung bestimmter polizei⸗ spitzsindigen. Erkzsr sart unter haͤufigem Verfehlen des S 1. licher Gesetze und Anordnungen entgegenstehen, Naͤchstliegensen, n schr qid zu vermeiden sein, allein sie ch T 1 ch 8 sfoc. auf welchem Wege sie am leichtesten ausgefuͤhrt wer⸗ entspringen nur aus einer Erkenntniß a posteriori, nicht einer 1 den koͤnnen. W“ 11“ a priori, amsallerwenigsten aber ist zu fuͤrchten, daß ste der
“ vbö1. Anfragen und Beantwortung, 1 . theoretischen Bearbeitung des Preuß. Rechts gemacht werden Praktikern bleiben
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8 8 2 99 -4 ‧*— 88Eb1“ Litkerqetische Na
P e beii 0 d i s ch e Blaͤtte “ 8 welche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen in duͤrften, da diese voͤllig in den Haͤnden von 11“ v66““ 9. Betreff eines bestimmten Gegenstandes vorhanden sind. wird. Voͤllig frei hiervon ist insbesondere der Verf. des vor⸗ — “ g 8* zur Befoͤrderunge der Si⸗] Nachrichten dient; nur wenig Behoͤrden sind im Stande,“ ““ 8 Wee Bethe “ “ wenig 8.
ZHerheitspflege. Herausgegeben von olizeirat roͤßere Zahl dieser Blaͤtter zu halten, und selbst fuͤr die dittheilung der polizeilichen Verordnungen in den (ten hier angedeutet werden ann, waͤhrend die genauere Pru’”⸗?
8 2 9r Poltzfirath größer. 8 8 ind heis. deutschen, und besonders wichtigen Verordnungen in fung den streugkritischen Blaͤttern uͤberlassen bleiben muß. 1.¹“
Polizei⸗Gesetzgebung.
Merker. Berl. gr. 4. Faͤll ist die Aufsuchung und Auffindung von den die 8 b 2 4 1 2 v „Fand 8 AA 2 ündern. S8 2 andniß sitiven Gesetzes beruht auf der 1 3 . 127 cherheitspflege betreffenden Bekanntmachungen unter den 1 den Europaͤischen Laͤndern. 8 Da Verständniß des positiven Gesetze 1 14 1“ run 8 der praktischen 82 1 Artikeln mit einem zu Aufwande den Aufsaͤtzen ergiebt sich die darin vorherrschende, oft richtigen Erkenntniß der Quellen, aus denen es geschoͤpft wurde
8 En gegeben von Ebendemselben. Berl. Zeit und Muͤhe verknuͤpft. Daher war der Regel n annte Tendenz, daß die polizeilichen Einrichtungen uͤber⸗ die Entstehungsart eines Rechtsbuches bedingt daher zugleich buͤrgerlichen Freiheit des Ein⸗ die Schwierigkeiten⸗ seines Verstaͤndnisses, giebt indessen zugleich
gr. 4. — 2 — 1 b t FS. die Kenntnißnahme derselben auf die Bezirke und Provinss nur die Sicherung der buͤrger 8 v ““ 3 9 nbezwecken, und daß die richtige Auffassung dieser An⸗ die Weise der Ueberwindung dieser Schwierigkeiten an die
8 Da der Schutz der persoͤnlichen und buͤrgerlichen iheit der Laͤnder, in denen sie erlassen wurden, beschraͤnkt, und! amn dnmn “ an die Aufrechthaltung der See . 188 bestss ihren Zweck, weae sie dem selbst dng allein die richtige Beurtheilung dieser Institute, so wie Hand. Der Verf. verweist in dieser Ruͤcksicht auf das Studi⸗ so mußte es von je ein Hauptaugenmerk des Staats sein, die⸗ ihre Publicitaͤt leicht Gelegenheit verschafften, durch Maßre Gesichtspunkt gewaͤhrt, aus welchem der Polizei⸗Beamte um des Justinianeischen Rechts, aus welchem die Redaktoren jenigen Personen, welche die oͤffentliche Ordnung durch Ueber⸗ ihnen entgegenzuwirken. eStellung selbst betrachten soll. Fuͤr diese ist zunaͤchst des Landrechts die bauptsaͤchlichsten Materien schoͤpften, sodann, tretung der Gesetze gefaͤhrden, zur Strafe zu ziehen und uͤber 1“ dBlatt bestimmt, welches als ein Mittel der naͤhern wenn in ihnen keine genuͤgende Erklaͤrung gefunden wuͤrde, auf
9 sich, des Austausches ihrer die von den Roͤmischen abweichenden Bestimmungen des deut⸗
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sie eine moͤglichst strenge und genaue Controlle zu l 24 Mitthei bindung den Beamten unter 8 zu halten, um Diesen Maͤngeln suchte der Herausgeber der Mittheilung g den Beamten un . ihr mung - zu h 8 G 8 g 9 hrungen und Meinungen, der Erlaͤuterung der wichtig⸗ schen Rechts und auf aͤltere Preuß. Specialgesetze, endlich,
Vorkehrungen gegen fortgesetztes gesetzwidriges Verh zur Befoͤrderung der Sicherheitspflege durch Begruͤndun 8 . treffen. Die 1a dees Iasle ist 1u“ ses Besahes agehet 2ne 9 es 8 18s 2 polizeilichen Anstalten, der Anleitung zu einer zweckmaͤßig⸗ wenn auch diese keinen. Aufschluß geben, auf selbststaändiges Schwierigkeiten verknuͤpft. Die Bekanntmachungen zur Ermit⸗ stellung aller der Nachrichten und Aufschluͤsse, welche auf! Ausuͤbung des Dienstes und Darstellung passender Bei⸗ Nachdenken. In dem zweiten Abschnitte der Einleitung ent. telungen der Thaͤter vorgefallner Verbrechen und Hab haftwer⸗ mittelung vorgefallner Verbrechen, der fluͤchtigen und heruffe einem gefuͤhlten Beduͤrfnisse begegnet. wickelt der Verf. als nothwendige Vorkenntnisse den Begriff
dung fluͤchtiger Verbrecher durch die oͤffentlichen Blaͤrter sind schweifenden Thaͤter und der Mittel, welche zur Gegenwirku des dinglichen und persoͤnlichen Rechtes, den allgemeinen Grund
in Deutschland Beschraͤnkungen unterworfen, welche den Erfolg] gemeinschaͤdlicher Umtriebe gerichtet sind, und suchte daduss.— geg- — sder Entstehung und die Verschiedenheiten Beider unter Ver⸗ ungemein schwaͤchen, und sind haͤufig nicht von denjenigen eine gegenseitige Communtikation saͤmmtlicher Sicherheits⸗” 11* Eu““ Iggleichung der Roͤmischen und Deutschen Ansichten. Das Werk “ Umstaͤnden zu trennen, welche dem Zwecke der Bekanntmachung hoͤrden Deutschlands zu eroͤffnen, welche allein zur Erreichn SFuritpeuden. fffeelbst zerfaͤllt in 2 Haupttheile von denen der erste die allge⸗ öe In Deutschland findet sich kein des vorgesteckten Zweckes fuͤhren konnte. Die Materien! 1“ chaͤften uͤberhaupt, S “ Seeseese “ 8neneg, Feeche - e8 att, welches allgemein zur Verbrei icher! Inhaltes sind se ig, i lgen itte geord’ttraͤgen insbesondere, nach preußischem Rechte. Kapitel: Begriff und Einthetlung, wesentlte “ Wenns ü. 85 ge nein zur ghe Inhaltes sind sehr zweckmaͤßig Mls ger de Absch. Ve 8 Hernen. 888 W. Bornemann, As⸗ Nebenbestimmungen bei Rechtsgeschaͤften, und ö“ “
8 3 ““ 8 “ sessor bei dem Ober-Landesgericht zu Stettin. Berlin Rechtsgeschaͤfte, mit verschiedenen Unterabtheilungen zer 8 Der zweite Haupttheil handelt von den „Ve traͤgen insbe⸗
““ 1u“
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1825. Im Verlage bei T. H. Riemann..