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was in derselben gelegen hat. Man vergleiche nicht Englands Revolution mit der unsrigen; jene hatte mit dieser nur die politische Resorm und ein großes Ver brechen gemein; sie hat aber nicht, wie die unsrige, die Vergangenheit weggewischt, die Gesetze und Gebraͤuche, das buͤrgerliche wie das peinliche Recht, und den Zu⸗ stand der Familien gaͤnzlich umgewandelt, mit einem Worte, die Gesellschaft bis auf ihre Grundlagen erneut. Wo die Vorrechte der Erstgebornen nicht aufgehoͤrt ha⸗ ben zu bestehen, wo sie eine Grundlage des buͤrgerlichen und politischen Zustandes geworden sind, da koͤnnte man sie nicht ohne Umwaͤlzung des Staates aufheben; wir aber, die wir diese Umwaͤlzung erlitten haben, die durch so viele Leiden und Opfer bis zur Gleichheit der Rechte, welche die Charte sichert, gelangt sind, — sollen wir den Preis unserer Pruͤfungen, unserer Schmerzen ver⸗ lieren? Die Beweglichkeit des Grundeigenthums soll, sagt man, gehemmt, die Familien gestiftet und aufrecht erhalten werden. Bilden sich aber nicht die Vermoͤgen in eben dem Maaße wieder, als sie getheilt werden? stellen nicht die Heirathen eben dasjenige wie⸗ der her, was die Gleschheit der Erbschaftstheilungen zerstoͤrt? Reichthum, der fuͤr jede Aristokratie unum gaͤnglich noͤthig ist, kann nur durch Industrie vermehrt, nur durch Sparsamkeit erhalten werden. Die Bestaͤn⸗ digkeit und Einfoͤrmigkeit, der Tharkrast ist, wie die Minister behaupten, das Wesen der Monarchie, und diese bedarf Stuͤtzen, deren Naturescher ihrigen gleich sei. Hieraus muß ich aber folgern, daß die monarchi sche Reagierung keine natuͤrlichere und festere Stuͤtzen als die Moͤnchsorden und die Kloͤster hat. Der Mini⸗
ster irrt sich aber, denn das ist gerade der Vortheil der
constituͤtionellen Monarchie, daß sie eben so wenig wie die Gesellschaft stehen bleibt, sondern mit ihr fortgeht. Man muß, sagen die Minister, eine Reihesoige veon Maͤnnern bilden, welche einerlet Gefuͤhle und Interessen haben. Wird man dies aber erreichen, wenn man Erst— geborne und Nachgeborne durch ihre Interessen scheidet, und jede Familie in zwei Parteien theilt. Der Mini⸗ ster spricht von einer Zeit, wo aus Mangel an Waͤhlern und an Wahlfaͤhigen die constitutionnelle Monarchte untergehen wuͤrde. Ich kann seine Besorgnisse nicht theilen. Bei dem Vorschreiten der Industrie fuͤrchte ich nicht, daß dieser Augenblick eintrete; denn wo Capi⸗ talien gesammelt werden, entsteht auch Grundbesitz, weil das bewegliche Eigenthum die Tendenz hat, sich zu con— solrdiren. Was aber sind die unmittelbaren Folgen des Gesetzes, wenn es durchgeht? Die Vaͤter, deren Ge⸗ walt durchaus nicht vermehrt wird, befinden sich durch die unmoralischste aller Combtnationen in der strengen Nothwendigkeit, gegen das eine oder das andere Kind
hart zu scheinen; gegen den juͤngern, wenn sie nicht,
testiren und das Gesetz walten lassen, oder gegen den aͤltesten, wenn sie durch Testament die vom Gesetz aus⸗ gesprochene Beguͤnstigung des Erstgebornen aufheben. Die Erstgebornen, welche dem Gesetze am meisten zuge— than sein koͤnnten, wuͤrden nur ein Vorrecht erwerben, was sie, ohne Nutzen fuͤr die Familie, ihren Bruͤdern und Schwestern verhaßt machen wuͤrde. Gegen die Nachgebornen und Toͤchter ist das Gesetz ganz besonders gerichtet und ganz geeignet, aus ihnen eine zahlreiche Demokratie zu bilden, welche nur Veraͤnderung wuͤn⸗ schen konnte. Die Folgen fuͤr Frankreich wuͤrden sein, ein Viertel des Grundeigenthums dem Verkehr zu ent⸗ ziehen, den Ertrag der Grundsteuer zu vermindern und das Land also mit neuen Steuern zu bedrohen. — Ich votire fuͤr die Verwerfung des Geetzentwurfes. — Der Graf St. Roman sprach hierauf fuͤr das Gesetz. In
dem Jahrhundert, worin wir leben muͤssen, sagte er,
die aufzustellenden Grundsaͤtze einen Charakter von All⸗
gemeinheit haben, welcher geeignet ist, die Verschieden⸗
heiten der Ansichten, welche aus der Vertheidigung von
bverf
11131444“*“] ö1I Privatinteressen entstehen, zuruͤckzudraͤngen. Die Gruͤng welche ich fuͤr das Gesetz entwickeln werde, sind aus allgemeinen Natur der Dinge gezogen, wie es d Wesen des Gesetzes angemessen ist. Der Geist der; milie ist nicht nur mit der Monarchie, sondern being mit jeder Regierungsform im Einklange, besonders a mit der Uasrigen, wie sie vor einem halben Jahrha dert noch war, und welche bis auf einige leicht ahf aͤndernde Mißbraͤuche, eben weil in ihr jener Geist; deihen und bluͤhen konnte, zu loben und zu preisen und welche, Dank sei es dem uns vorieegenden Gestz ihrem wahren Wesen nach bald wieder hergestellt sein wi Der Familiengeist fuͤhrt zur Bestaͤndigkeit, sofern Sim und Gebraͤuche seine vorschreitende Bewegung innerh gewiͤsser Grenzen eingeschlossen halten, denn wenn m. eihe weite Bahn durchlaufenk will, so muß der Bolz fest sein; und die Liebe zur bestehenden Ordnung! Dinge wird um so groͤßer, als eine ehrenvolle Exist an den Besitz unbeweglicher Guͤter geknuͤpft ist. D. Gesetz beschraͤnkt die Wirkungen seiner Bestimmung auf die Vermoͤgensmassen, welche eine direkte Steu von 300 Fr. zahlen; und wenn ich auch wohl einsehe daß die weniger vermoͤgenden Familien eine Art. Au nahme verdienen und hierin fuͤr sie ein Sporn bsg⸗ sich durch Sparsamkeit zu dieser Hoͤhe zu erheben, muß ich doch bedauern, daß man das Gesetz nichten allgemeiner macht, damit es recht deutlich ausspre daß die von demselben zu erzeugende Richtung recht gemein sein soll, und daß der Gerst der Bestaͤndig. und der Aufrechthaltung der Familien auch in die H ser eindringen soll, welche mit geringern Reichthuͤm degabt sind. Die Gegner des Gesetzes sagen hierat daß wenn auch dieser Geist zu loben sei, er dennoch Gesetz nicht rechtfertige, was auf einer Ungerechtigt beruhe; ungerecht sei es aber, die von der Natur un Kindern gestiftete Gleichheit zu zerstoͤren. Diese Glah heit, welche von der Natur herruͤhren soll, die doch nit erzeugt, was unter sich gleich oder auch nur vollkomn aͤhnlich sei, ist eine von den oberflaͤchlichen Geistern serer Zeit so oft angerufene Lehre, daß sie von densell am Ende fuͤr einen Grundsatz angesehn wird. De. Gleichheit besteht hoͤchstens in der vaͤterlichen Li Der Vater ist jedem Kinde das Gluͤck schuldig. Iste aber ein niederer Geldvortheil das Gluͤck? Waͤre ein guter Vater, der zu seinen Kindern sagen wuͤr wisset, daß da Euer Vater Euch seine Liebe schuldig er Euch auch sein Geld schuldig ist —7 Der Vate schuldig, seinen Kindern die Mittel zu verschaffen, il Stande gemaͤß in der Welt fortzukommen, dazu die Pflichttheile festgesetzt worden; außerdem aben
„Vater Herr, uͤber sein Vermoͤgen zu verfuͤgen.
hnlich legteman den Nachgebornen das sophist Argument in den Mund, es sei nicht ihre Schuld,! sie Nachgeborne feien. Nein, kann man erwiede Ihr sollt guch deshalb nicht gestraft werden. Es aber Eure Schuls und eine Schuld, die manchmal! Verbrechen nahe kommen kann, wenn Ihr verlangt,
schiedenen Stellungen gleiche Rechte zu halt weng Ihr uͤber die numerische Stelle murrt, und Ihr in den Geldvortheilen der Familie einnehmt U.
wenn Euch Eure Habsucht hindert, die Vortheile amß
erkennen, welche darin liegen. Auch wendet man, I zwar mit großer Bestimmtheit, ein, daß die Nach gebt nen und Toͤchter immer zaͤhlreicher sein werden, A die Erstgebornen, und daß man schließlich doch genoͤthi sein wird, Gesetze zu machen, welche mit den Interes der Ersteren im Einklange sein werden. Dies, meil Herren, ist aber der verruchte Irrthum des Jahrhundert daß man glaubt, die Mehrzahl, d. h. die Zahl der LC denschaftlichen und deren, die unfaͤhig sind, eine Mä nung zu haben, muͤsse das Gesetz geben. Sie werd
sich aber hierdurch nicht erschuͤttern lassen, denn S
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issen, daß die Festigkeit hinreicht, um die bewegten gellen zu brechen. Wenn es gut ist, daß ein Gesetz jie Eltern an ihre Rechte erinnere, so werden Sie iese Erinnerung ergehn lassen, und bald werden sich um Vortheile Frankreichs die Sitten anders gestalten.
Der beruͤhmte Improvisator Spricci ist hier ange ungt; er wird nur kurze Zeit hier bleiben und sich nach
pondon begeben. Fuͤnfprocentige Rente 96 Fr. 55 C. — Dreiproecent.
nsen, 25. Maͤrz. Vorgestern kuͤndigte Hr. Hume m Unterhause an, daß er nach den Feiertagen bald⸗ Pglichst folgende Antraͤge zu. machen beabsichtige: )auf eine Adresse an den Koͤnig, daß Se. Maj. eine ntersuchung daruͤber: ob die Regierung in Irland nihrer gegenwaͤrtigen Form beizubehalten, ode die Ztelle des Lord⸗Lieutenant mit denen der unter ihm ehenden Beamten einzuziehen sei; 2) in Bezug auf gs, was man den Zustand der Nation nenne, wobei w die truͤgerischen Augaben im Budget bloß zu stellen denke. eNarg. v. Landsdown hat in einem verbindlichen Schreiben an Hrn. O'Gorman vom 1. Maͤrz demselben uf sein Ansuchen die Einbringung der Petition der rlaͤndischen Katholiken ins Oberhaus und deren Unter⸗ uͤsung, so weit sie mit seinen Grundsaͤtzen uͤberein—⸗ immen wuͤrde, zugesagt. 82 9 Die Erzbischoͤfe und Bischoͤfe der roͤmisch⸗katholi⸗ hen Kirche in Irland haben unterm 25. Januar, zur erichtigung der irrigen Meinungen uͤber die Lehren nd Principien derselben und zur Befestigung ihrer ntergebenen im Glauben, eine vierzehn Hauptpunkte thaltende Erklaͤrung erlassen, die im Eingange folgen⸗ ermaßen lautet: In dem Augenblicke, wo ein ruhi er Forschungsgeist sich kund thut und wo die Men⸗ hhen geneigt scheinen, Vorurtheile abzulegen, mit de⸗ en sie die, den ihrigen entgegengesetzten, Lehren be— achteten, benutzen die Erzbische und Bischoͤfe der roͤ— isch⸗katholischen Kirche in Irland mit Vergnüͤgen ese guͤnstige Stimmung des Volksgeistes, um eine ufache aber treue Darlegung von Lehrsaͤtzen zu geben, e am haͤufigsten unter einem falschen Gesichtspunkt trachtet werden.“ Im zweiten Punkt heißt es; Es den irlaͤndischen Katholiken im reifen Alter erlaubt, eauthentischen und genehmigten Uebersetzungen der il. Schriften mit erlaͤuternden Anmerkuüngen zu lesen, d sie werden ermahnt, davon in einem Geiste der ömmigkeit, Demuth und Unterwuͤrfigkeit Gebrauch machen ꝛc. Der 5te Punkt lautet: die Katholiken ren die Bildnisse von Jesus Thristus und den Hei⸗ gen, jedoch ohne denselben eine wirksame Kraft beizu⸗ seen. Die Ehre, die sie jenen Gegensstaͤnden erweisen, zieht sich auf Diejenigen, die dadurch vorgestellt wer⸗ n, und wenn aus Unkunde oder⸗in anderer Weise
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e Glaͤubigen denselben eiune goͤrkliche Kraft beilegten,
wuͤrden die Bischoͤfe gehalten sein, diese Misbraͤuche
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ruͤgen und die Irrthuͤmer zu berlchtigenz; d unkt besagt, daß keine Suͤnde durch: dei. Wille abstes oder eines Priesters oder irgend Jemand en vergeben werden koͤnne, ohne aufrichtige ott beleidigt zu haben und ohne den festen Entschluß,
nicht mehr zu beleidigen und die geschehenen Fehler zubuͤßen. Wer ohne diese unerlaͤßlichen Eigenschaften e Absolution empfaͤngt, macht sich, anstatt Vergebung t Suͤnden zu erhalten, eines neuen Vergehens und r Sacraments⸗Eutweihung schuldig. Nach dem 11ten ktikel hegen die irlaͤndischen Katholiken keineswegs, ndern verabscheuten vielmehr als unchristlich und gott— s den Glauben: daß es erlaubt sei, Jemand unter i Vorwande der Ketzerei zu toͤdten; eben so verab⸗ enen sie auch den Grundsatz: „daß man den Ketzern nen Glauben „halten duͤrfe,“ auch glauben sie, daß
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keine an sich ungerechte, unmoralische oder boͤse Hand⸗ lung durch den Vorwand, daß sie zum Besten der Kirche oder nach dem Willen einer geistlichen Behoͤrde gesche⸗ hen, gerechtfertigt werden ioͤnne. Ferner erkläͤren sie, daß es kein Glaubensartikel der Katholiken sei, den Pabst fuͤr unfehlbar zu halten. Nach dem 12ten Punkt schwoͤren die irlaͤndischen Katholiken dem Koͤnig Ge⸗ org IV. unverbruͤchliche Treue und Erhaltung der Krone bei der Familie Sr. Maj.; sie sagen der Treue und dem Gehorsam gegen irgend Jemand anderm ab, sie verwerfen und schwoͤren ab die Meinung, daß die von dem Pabst, den Concilien oder irgend Jemand in den Bann gethanen Fuͤrsten von ihren Unterthanen oder sonst wen entsetzt und getoͤdtet werden koͤnnten; sie glauben auch nicht, daß der Padst oder irgend ein aus⸗ wäͤrtiger Prinz oder Praͤlat eine Civil⸗Jurisdiction oder waltliche Autoritaͤt in diesem Koͤuigreiche habe, weder direct noch indirect.
„Unter den Curiositäaͤten dieser Zeit,“ sagen die Times, „ist mit gebuͤhrendem Ernst, eine, schon 1805 oder 1806 errichtete Commisston zu bemerken, welche gewisse Forderungen zu untersuchen und daruͤber zu entscheiden hat, die von einer Anzahl Privatpersonen an den vormalzgen Nabod vom Carnatic gemacht wur⸗ den. Die Consieffarien haben so eben ihren 22sten Bekicht an das Haͤus der Gemeinen akgestattet und das Geschaͤft ilt Uoͤch nicht beendigt. Der Total⸗Be⸗ lauf jener Forifrungen war uͤber 30 Millionen Pfo. Sterling, woddn uͤber 27 Millionen den Reclamanten ab. und nicht voͤllig 2 ½ Milltonen ihnen zugesprochen worden, so daß noch uͤber 5 dis 600,000 Pfd., ein Nest⸗Ei fuͤr weitere Proceduren, zu entscheiden steht., Der gegenwaͤrtige Nabob vom Carnatic ist kein andrer als die O. J. Comp. selbst.“ Die Commissarien sind die HH. B. Hobhouse, T. Cockburn und R. H. Ing⸗ lis und es ist so eben eine Bill zur Fortdauer der Commission eingebracht worden.
Wir haben Neu Yorker Zeitungen bis zum 18. Fe⸗ bruar erhalten, sie geben Nachrichten aus Port⸗au⸗ Prince bis zum 26. Jan., der Senat und die Repraͤ⸗ sentantenkammer waren zu der Zeit in Berathung uͤber den Tractat mit Frankreich und uͤber die mit den an⸗ deren Continental, Maͤchten zu begruͤndenden Handels⸗ verhaͤltnisse. Den genannten Blaͤttern zufolge soll der Handel mit den vereinigten Staaten auf einen sehr guͤnstigen Fuß gesetzt werden.
Auf der neuen Eisenbahn zwischen Stockton und
Darlington wird der 11 (englische), Meilen betragende Weg von dem Personenwagen in fuͤnf Viertelstunden zuruͤckgelegt, obwohl der Wagen nur mit 1 Pferd be⸗ spannt ist. Vor kurzem begegnete vier englischen Zollbeamten von einem der koͤniglichen Wachtschiffe folgender unge⸗ woöhnliche Fall: sie hatten ein Schleichhaͤndler Schiff betroffen und bestiegen, die Mannschaft desselben aber machte, anstatt sich zu ergeben, nach heftigem Streite die Beamten zu Gefangenen und setzte sie demnaͤchst, auf der Hoͤhe von Boulogne in eine herbeigerufene Schalupe. Die Zollbeamten kamen wohlbehalten nach Boulogne und kehrten von da mit dem Packetboot nach England zuruͤck, die Schleichhaͤndler abern nachdem sie sich solchergestalt von ihren Visitatoren befreit, nahmen ihren Lauf nach Calais, wo sie her waren. Ihre La⸗ dung bestand in Brandtewein und Liquers.
Wien, 30. Maͤrz. Se. k. k. Majestt haben an den General der Cavallerie, Freiherrn v. Frimont, der morgen sein funfzigstes Dienstjahr vollstreckt, nachstehen⸗ des allergnaͤdigste Handschreiben zu erlassen geruhet:
„Lieber General der Cavallerie, Freiherr v. Frimont!“.
Bei Vollendung Ihrer funfziglaͤhrigen, am kom⸗
menden letzten Maͤrz d. J. zuruͤckgelegten militäaͤrischen
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Laufbahn, dezeuge Ich Ihnen Meine volle Theilnahme. 8
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