1826 / 98 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 27 Apr 1826 18:00:01 GMT) scan diff

von der Familie von Lachalotais erhobenen Anklage frei gesprochen worden. Das Urtheil ist darauf ge⸗

ggruͤndet, daß die vorhandenen Gesetze keine Strafe

auf die Injurien gegen Verstorbene festsetzen; daß nur

Iiin einzelnen Fällen eine Beleidigung der Familie in dem iinjurioͤsen Tadel eines ihrer Vorfahren liegen koͤnne; daß alsdann die Absicht zu beleidigen dewiesen sein muß,

hier aber weder jener Fall, noch diese Absicht vorhanden sei; daß folglich, so groß auch in moralischer Hinsicht das Unrecht des Redakteurs der Etoile sei, welcher ohne Unterfuchung der Thatumstaͤnde einen ungerechten und beleidigenden Tadel der Handlungsweise des General⸗ Ppvrokurators Lachalotais ausgesprochen habe, er doch vor dem Gesetze, welches ein solches Vergehn weder kenve noch bestrafe, nicht straffallig seir Morgen findet das Concert zum Besten der Grie⸗ chen statt. Es sollen 1000 Billets zu 20 Fr. und 200 zu 10 Fr. verkauft werden; und der Ertrag wind sich, da saͤmmtliche Billets bereits vergriffen sein sohen, auf 22,000 Fr. belaufen. 52 . 8b Fuͤnsprocentige Rente 96 Fr.- 65 C. Dreiprocent. Fr.

8 Bruͤssel, 21. April. Se. K. H. der Prinz von DOranien wird von der Reise nach St. Petersburg bin⸗ nen kurzem im Haag wieder zuruͤckerpartet. Der General⸗Lieutenant Tripp ist auf der Reise dem Haag am 16ten d. durch Utrecht gekommen. Aus Curagçgao wird unterm 22sten Febr. Folgendes gemeldet: „Der Handelsverkehr hat sich seit einiger Zeit nicht verbessert. Man erwartet jedoch binnen kur⸗ zem den Zeitpunkt eintreten zu sehen wo die Handelre⸗ Gesellschaft aus unserem Hafen und dessen geographi⸗ scher Lage den Vortheil ziehen wird, den er fuͤr die Verhaͤltnisse mit Columbien und Mexico darbietet. Wir haben keine Nachrichten von der Terra Fiärma, außer daß die beadsichtigte Expedition der vereinigten

—“

columbischen und mexicanischen Streitkraͤfte gegen die

nach

Insel Cuba noch nicht unternommen ist, odwohl die

ganze columbische Seemacht in Carthagena vereinigt ist, mit Ausnahme einer Fregatte von 54 Kanonen, unter amerikanischer Flagge, welche erst vor kurzem aus den vereinigten Staaten zu Porto⸗Cabello angelangt und daselbst noch unbemannt liegt, indem die Mannuschaft, welche dazu angenommen worden war, um die Fregatte nach jenen Gewaͤssern zu bringen, nicht aufs neue hatte Dienst nehmen wollen und es sehr schwer haͤlt, See⸗ leute zu erhalten. Man besorgt, daß die Expedition gegen Cuba auf unbestimmte Zeit verschoben sein werde.“ „Die columbischen Truppen, welche in Peru ge— dient, nehmen den Ruͤckweg nach Columbien, durch Pa⸗ nama, von wo sie zu Wasser nach Carthagena Pesschafft werden. . die Absicht hegt, an dem Krieg zwischen Brastlielr und Buenos⸗Ayres Theil zu nehmen, sondern eher darauf bedacht ist, seine Streitkzaͤfte in Columbien zu koncen⸗ triren.“ w Wien, 20. April. Se. k. k. Majestät haben an den Minister des Innern’ und obersten Kanzler, Gra⸗

fen von Saurau, folgendes Allerhoͤchstes Handschreiben

zu erlassen ge uhet: „Lieber Graf Saurau!““. 8

Im Verlaufe der schweren Krankheit, von wel⸗ cher Ich mitteist goͤttlicher Fuͤgung genesen bin, haben Mir Meine Voͤker erneuerte Beweise von Auhaͤnglich⸗ keit gegeben, die Ich als den schoͤustein Lohn der waͤh⸗ rend Meiner langen Regierung ihnen gewidmeten Sorg⸗ falt und Liebe betrachte. Mit nicht geringer Zufrieden, heit habe Ich in allen Klassen der Nation und in al len Provinzen der Monarchite die naͤmlichen Gesinnun— gen, denen sie in boͤsen wie in guten Tagen jederzeit g treu geblieben, wieder gefunden. Ich glaube ihnen Meinen Dank nicht besser aussprechen zu koͤnnen, als,

Min sieht daraus, daß Bolivärskeineswegs

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Wien, den 17. April 1826. Franz. Konstanz, 16. April. Das bischoͤflich konstanzise Generalvikeriat hat folgendes Ordinariatscirkular, Bilder in den Kirchen betreffend, erlassen: „Vorlaͤng haben Rschoͤnen Kuͤnste unserer heiligen Religiong huldigt, und mit Wehlgesallen hat sie das Anerbinmn ihrer Dienste aufgenommen. Denn, obgleich die Ge liche selbst keines aͤußeren Schmuckes bedarf, so sind e die Werke der schoͤnen Kuͤnste sehr geeignet, die . merksamkeit der Menschen auf die heiligen Geschich, und Lehren der Religion hinzuziehen, und sie den muͤthern tiefer einzupraͤgen. Sie sind selbst eine best ders wirksame Art des Unterrichts und der Erbauummg und der Eindruck der Predigt des goͤttlichen Won wird durch sie nicht wenig verstaͤrkt. Wegen des mie lichen Mißbrauches hat indessen die Religion durch! Mund der Kirche zu verschiedenen Zeiten erklaͤrt, unn welchen Bedingungen sie die Huldigung der Kuͤnse sie gefallen lasse. Sie will naͤmlich, daß nur solche Bide das Heiligthum verzieren, welche das Heilige, die fenbarungen Gorttes, die Thaten des Erloͤsers, sin Juͤnger und ihrer Nachfolger mit Waͤhrheit und We darstellen, und dadurch das religioͤse Leben erbaulicht regen und das Gemuͤth zum Unsichtbaren erheben. les, was die Ehrbarkeit verletzt, was die Erzaͤhlug des Evangeltums verunstaltet, was Anstoß geden, falsche oder schiefe Vorstellungen von goͤttlichen Ding veranlassen, was den Aberglauben naͤhren kann, n die Kirche von ihren Bildern entfernt wissen. 2 fruͤheren Anordnungen hieruͤder hat der Kirchenrath n Trient (Sess. XXV. de reform.) mit besonderem Nut drucke erneuert. Um nun diesen Anordnungen die duͤhrende Befolgung zu verschaffen, finden wir noͤthe allen HH. Seelsorgern nachstehende Anweisung zu ben: 1) Sofern sich in ihren Kirchen oder Kapel solche Bilder oder Statuen befaͤnden, die in einer ocb der anderen Hinsicht unanstaͤndig sind, oder den erhch nen Vorstellungen unserer heiligen Religion zuwinhg laufen, hat der betreffende Seelsorger Uns davon duß das Dekanat die umstaͤndliche Anzeige zu machen, dam im Einverstaͤndnisse mit der Stoatsbehoͤrde der Geg stand des Anstoßes auf die angemessenste Weise beseit werden koͤnne. 2) Bevor in Zakunft irgend ein M. Gemaͤlde, Schnitzwerk oder eine Statue fuͤr irgend ün Kirche bestellt oder angekauft werden will, soll darte mit genauer Beschreibung des Bildes dem bischoͤflich Ordinariat berichtet werden, damit es seine Zulaͤssike beurtheilen koͤnne. 3) So oft der Bau einer nelt Kirche oder die Errichtung neuer Altaͤre beschlossen wiet sind a) die Entwuͤrfe der Bilder, welche auf den A ren angebracht werden wollen, an das bischoͤfliche Om nariat einzusenden, und b) ist der Kuͤustler namhaft t machen, dem die Verfertigung uͤbertragen werden wil damit wir durch Ruͤcksprache mit der Staatsbehoͤrde 19 hoͤrig Fuͤrsorge treffen koͤnnen, ue allem Unanstaͤndigt zu begegnen. Den Dekanaten wird es zur Pflicht . macht, stets alle Wachsamkeit uͤber die genaue Bech achtung der gegenwaͤrtigen Anordnung anzuwenden, du mit auch durch die Bilder in den Kirchen uͤberall Gat verherrlicht, und die wahre Andacht im Geist und der Wahrheit befoͤrdert werde. Gegeben Konstanz am 18. Januar 1826. Zuͤrich, 19. April. Die Ankuͤndigung der Vorl sungen am hiesigen medizinisch⸗chirurgischen Kantonag institut von Ostern 1826 bis dahin 1827, giebt en reichhaltiges Verzeichniß von Vortraͤgen uͤb der Wissenschaft, mit zahlreichen Ex

Uebungen in Abfessung schriftlicher Aufsaͤtze v

alten.

en ihre

minatorien und mi nale 1 erbundenzh sich wieder frei; andere bis jetzt noch unbekannte

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indem Ich diese abermalige Bestaͤtigung einer Meinehas Lehrerkollegium hat erwuͤnschten Zuwachs an einem! Herzen so wohlthaͤtigen und fuͤr Meine Unterthanen ehrenvollen Wahrheit, oͤffentlich anerkenne.“)

rfrineren Anatomie vorzuͤglich kundigen zweiten Lehrer r Zergliederung, dem Hr. Doktor Lonhard Herzel, er⸗ Im Jahre 1825 zaͤhlte das Institut 83 Stu⸗ tende, wovon 39 Angehoͤrige des Kantons, 33 Ange grige anderer Kantone und 11 Auslaͤnder. Die gegen z vorhergegangene Jahr etwas geringere Pnzahl der tudirenden duͤrfte als wohlthaͤtige Folge der angeord⸗ ten Pruͤfung, welcher sich die Kantons⸗Augshoͤrigrn ihren Eintritt in das Institut unterziehen muͤssen, susehen sein. .

Von der Gesellschaft der christlichen Moral in Pa⸗ „ist der durch des verewigten Lambrechts testament⸗ he Verfuͤgung ausgesetzte Preis fuͤr die beste Denk⸗ siift uͤber die Religionsfreiheit, dem Herrn Alexander inet, Professor in Basel, zuerkannt worden. Der eselschaft waren nicht weniger als 29 Aufsaͤtze von en so viel Preisbewerbern zugekommen.

Malta, 1. Maͤrz. Der Vicestatthalter und Kom⸗ andant aller britt. Streitkraäͤfte in Malta und den da⸗ gehoͤrigen Distrikten, GeneralMajor Woodford, hat term 27. Februar folgende Proklamation erlassen: Der sehr ehrenwerthe Graf Bathurst, einer der ersten taatssekretaͤre Sr. Maj., hat dem Statthalter eine oklamation Sr. Maj. und eine Parlamentsakte uͤber⸗ cht, aus welchem die gewissenhafte Sorge und der eEnrschluß der Regierung Sr. Maj.’ hervorgehen, illeu Kriegen zwischen Maͤchten und Staaten, die Sr. Maj. in Frieden leben, besonders aber in dem mehreren Jahren zwischen der ottomanischen Pforte dHden Griechen bestehenden Kampfe eine strenge und partheiische Neutralitaͤt zu beobachten. Se. Herrl. Statthalter befiehlt daher, daß die erwaͤhnte Pro

matton und Parlamentsakte zu Jedermanns Kennt⸗

und Danachachtung bekannt gemacht werde und da⸗ genau erkannt werden moͤge, bis zu welchem Grade awohner dieser Inseln durch Vergehen gegen jene te strafbar werden und solche Vergehen vor den hie⸗ n Gerichten abgeurtheilt werden koͤnnen, so erklaͤrt Herrl. noch weiter, daß die nachfolgenden Bestim⸗ ngen nach den ausgezeichnetsten juridischen Autori⸗ en Englands der wahre Sinn der Verfuͤgungen ge⸗ hter Parlamentsakte sind:

1) Wenn ein geborner Unterthan Sr. Maj. in die⸗ Insel oder den zu der Statthalterschaft gehoͤrigen zicken in der Absicht anlangt, einer fremden Macht irgend einem Kriegsunternehmen zu See oder zu de ohne die ausdruͤckliche in jener Parlamentsakte üähnte Erlaubniß zu dienen, so soll er als schuldig 6 misdemeanor von den Kriminalhoͤfen gerichtet 8 eine Gefaͤngniß- oder Geldstrafe verurtheilt en. 2

2) Jeder, der einer solchen Absicht verdaͤchtig ist, .tafalls verhaftet und vor die Gerichte gebracht en.

3) Ein Schiff, das in einen Hafen dieser Insel zuft und einen Uebertreter jener Parlamentsakte am td hat, kann angehalten und so lange an der Fort⸗ ng seiner Reise gehindert werden, als es solche In⸗ duen an Bord behaͤlt ꝛc. ꝛc.

Tuͤrkei. Suͤddeutsche Blaͤtter geben folgende Aus⸗ aus dem Spectateur oriegtal vom 10. Maͤrz. Ein sender schreibt aus Athen: „Minervens Stadt nnt ein ganz neues Ansehen. Alles, was an die schaft der Osmanen erinnern koͤnnte, verschwindet ihlig. Von den reich gezierten Graͤbern der Musel⸗ ner ist keine Spur mehr zu entdecken; die Moscheen Kinarets verloren und sind zu nuͤtzlichen

keen in oͤffentliche Gebaͤude umgewandelt. Die un⸗

ͤber alle Faͤchtsstem Schutte von Ruinen begrabenen, von schlech⸗

Gemaͤuer uͤberbauten Denkmale des Alterthums er⸗

Ueberreste aus den schoͤnen Tagen Griechenlands, seit Jahrhunderten vergessen, treten neu ans Tageolicht und bieten dem Beobachter Stoff zu neuen Forschungen. Mehr und mehr blickt das alte Athen aus den Truͤm’-⸗ mechaufen hervor; aber auch die Athenienser werden wieder erstehen; eifrig wird fuͤr den oͤffentlichen Unter⸗ richt gesorgt und wohlgeuͤbte Truppen gehorchen voll Mannszucht ihren Anfuͤhrern. Die Griechen draͤngen sich mit Eifer zu diesen geordneten Korps und ihre Zahl ist schon so angewachsen, daß der Oberst Fabvier sich dem Grafen Porro, einen ausgezeichneten Officier, der besonders der griechischen Sprache vollkommen maͤchtig ist, als General⸗Inspektor zur Seite gestellt hat. Alles erfuͤllt mit Hoffnungen fuͤr Griechenland und das Loos der Entscheidung wird vielleicht schon im kommen den Fruͤhjahr fallen.“

Das in Smyrna ausgehobene Regiment Galliongis (Seesesdaten) ist nach Konstantinopel abgegangen. Es sollen nug noch zwei Regimenter hier errichtet werden fuͤr eine neue Eskadre, die im kommenden Fruͤhjahre von Konstantinopel nach dem Archipel auslaufen soll.

27 h 8 6 .

Berlin. Am 23. d. Mts. verlor der Staat durch den Tod des ersten Direktors der hiesigen Haupt Bank, Herrn Johann George Reichert, einen sehr verdienst’ vollen Beamten. Aus Berlin gebuͤrtig, ward er im Jahre 1770, mit guten Vorbereitungskenntnissen verse⸗ hen, von dem damaligen Staats ⸗Minister und Chef der Bank, Freiherrn von Hagen, als Ahsistent bei der Haupt⸗ Banko⸗Kasse angestellt, bildete sich unter der Leitung des erfahrenen Bank⸗Direktors Willmann, dessen be⸗ sonderes Vertrauen er sich durch seine Brauchbarkeit erwarb, zu einem geschickten Banko⸗ Beamten aus, be⸗ waͤhrte sich als einen solchen nach und nach in mebre⸗ ren Geschaͤftsfaͤchern, und ward im Jahre 1784 zum Rendanten der Haupt-Banko⸗Kasse ernannt, welchen Posten er bis zum Jahre 1798 ruͤhmlich vorstand. In diesem letzteren Jahre erhielt er durch die Gnade des jetzt regierenden Koͤnigs Majestaͤt wegen seiner aus⸗ gezeichneten Geschaͤftskenntnisse, die erledigte Stelle ei⸗ nes Direktors der Haupt-⸗Bank, und genoß das Gluͤck, am 8ten Juni 1820 bei vollkommener Gesundheit seine 50jaͤhrige. Dienstfeier begehen zu koͤnnen, bei welcher Gelegenheit er von Sr. Majestaͤt dem Koͤnige, als einen Bewess Allerhoͤchstdero Anerkenntnisses seiner Verdienste um den Staat und die Bank, mit dem rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse begnadigt wurde.

Von Natur lebhaften Geistes und mit einem sel⸗ tenen Scharfbtick begabt, den langjaͤhrige praktische Erfahrung noch mehr geschaͤrft hatte, verwaltete er mit voller Liebe und mit einem Diensteifer, der muster⸗ haft genannt zu werden verdient, die Geschaͤfte eines Instituts, welchem er sich fast von dessen Entstehen an, gewidmet hatte, und dessen Wohl ihm vorzugsweise am Herzen lag. Auch nach seinem Amts⸗Jubilaͤum goͤnnte er sich die wohlverdiente Ruhe nicht, und selbst die mit dem heran nahenden Alter nothwendig ver⸗ bundenen Schwaͤchen, die ihm in den letzteren Jahren sehr fuͤhlbar wurden, vermogten nicht, seine Geschaͤfts⸗ thaͤtigkeit zu unterdruͤcken, die, auch unter koͤrper⸗ lichen Leiden fortgesetzt, nur in einer gaͤnzlichen Ent⸗ kraͤftung ihr Ziel fand. Er starb nach einer Krankheit von wenigen Wochen, nach vollendetem 76sten Lebens⸗ jahre, im 56sten Jahre seiner Amtsfuͤhrung. . Posen. Im Pleschener Kreise sind wieder einige christliche Elementar, Schulen entstanden, die guten