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Berlin, Montag,
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Amtliche Nachrichten. Kroniklides Tage6..
DSeine Koͤnigliche Majestaͤt haben dem Kriegsrath und Rendanten des Staats⸗Schatzes Berger den Character Geheimer Hofrath zu ertheilen und das Pa⸗ kteent Allerhoͤchst zu vollziehen geruhet.
V Der Professor Dr. Sehrig zu Breslau ist zum außerordentlichen Professor der Chirurgie bei der dor⸗ tigen Koͤniglichen Untversttaͤt ernannt worden.
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Dem hiesigen Kaufmann Ernst Eduard Heyl ist unterm 11. April c. ein Patent Daauf ein als neu und eigenthuͤmlich anerkanntes,
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in einem bei den Akten des Ministeriums des Innern niedergelegten Aufsatze näher beschriebenes Verfah⸗ ren, eine durch Säͤäuren, Alkalien und Chlor unzer stoͤrbare schwarze Schreib⸗Tinte zu verfertigen, ohne jedoch Andere in der Anwendung bekannter Verfah⸗ rungsarten und Materialien zu demselben Zweck, ir⸗ gend zu beschraͤnken fuͤr den Zeitraum von Fuͤnf Jahren und den ganzen Umfang des Staats ertheilt worden.
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Der Koͤniq nische Staats⸗
Hofe, Herzog von San Carlos, und. Der Koͤnigl. Spagische Kabinets⸗Kourier Ulfang, von Madrid. Durchgereist. Der Churfuͤrstlich⸗Hessische Ge⸗ neral⸗Major und außerordentl. Gesandte am Kais. Rus. Hofe, Freiherr von Haynau, nach Cassel.
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Paris, 24. April. Vorgestern hat der paͤbstliche Ablegat, Fuͤrst Lurwig Altieri, die Ehre gehobt, Sr. Mafestaͤt in einer oͤffentlichen Audienz das Breve Sr. Heiligkeit zu uͤberreichen, wodurch Hr. v. Latil, Erzbi⸗ schof von Rheims, zum Cardinal ernannt ist. Nach der Messe hat der Kardinal vor dem Koͤnige nieder⸗ gekniet und Se. Majestaͤt haben ihm das Barett auf⸗ esetzt.
88 Der Kardinal von Clermont Tonnerre, Erzbischof von Toulouse, hat in einem Briefe an den Koͤnig seine 8 “ u 1“ 8 1 “ “
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dem 1sten Mai 1826.
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Beistimmung zur oͤffentlichen Erklaͤrung der in Paris anwesenden Mitglieder der hohen Geistlichkeit, vom 10. April, zu erkennen gegeben.
In der Pairs⸗Kammer sind die 7 ersten Ar⸗ tikel des Gesetzes, die Entschaͤdigung der Colonisten von St. Domingo betreffend, ohne Debatte angenom⸗ men worden; die Commission hat aber einen Zusatzar⸗ tikel vorgeschlagen, welcher dahin geht, die Rechte der Glaͤubiger der ehemaligen Colonisten, ruͤcksichtlich ihrer sich auf Besitzungen auf St. Domingo beziehenden For⸗ derungen, in eben dem Maaße zu reduziren, als es mit der Enischaͤdigung, im Vergleich mit dem ehemaligen 8 Werthe jener Besitzungen, geschehn ist. Dieser Zusatz6,. artikel findet großen Widerspruch auch von Seiten der
Vorigen Freitag beschaͤftigte sich die Deputirten⸗ Kammer mit dem Vorschlage des Grafen Duhamel, daß die Befugniß, Reden in der Kammer abzulesen auf die Debatten uͤber das Allgemeine der Gesetze und uͤber die einzelnen Capitel des Budjets beschraͤnkt werden möchte; wozu Hr. von Vaublanc den Antrag noch hinzufügte, es moͤge gestattet werden, von seinem Platze aus zu sprechen, ohne erst die Rednerbuͤhne zu besteigen. Beide Vorschlaͤge wurden nach einer kurzen Diskussion beinahe einstimmig verworfen.
In der Sache des Abbé v. La⸗Mennais ist das Urtheil des Zuchtpelizeigerichts erfolgt. Von der An⸗ klage einen direkten Angriff gegen den Koͤnig und dessen Rechte gethan zu haben, wurde er mit Ruͤcksicht auf seine anerkannten religioͤsen und monarchischen Gesin⸗ nungen, welche den Verdacht eines solchen Vergehens nicht zulassen, freigesprochen; wegen direkten und po⸗ sitiven Angriffs der Deklaration der Geistlichkeit von 1682, welche als Staotsgesetz zu betrachten ist, zu 30 Fr. Geldbuße, zur Beschlagnahme der Schrift und Vernichtung der ergriffnen Exemplare und in die Ko⸗ sten verurtheilt. Der Gerichtshof gruͤndete die Milde dieses Erkenntnisses darauf, daß die Stellen, wo je⸗ nes Staatsgesetz angegriffen wird, nur einen kleinen Theil der angeklagten Schrift ausmachen, und zum Theil den Charakter theologischer Controverse haben, welche erlaubt sei und deren Beurtheilung nicht zur Competenz der Gerichtshoͤfe gehoͤre. Der Advokat des Hry. v. La⸗Mennais hatte den letzten Punkt in seiner Vertheidigung besonders herausgeheben. I —
Der General Direktor der Tilqungskasse hat der Oberaufsichts⸗Commrssion dieses Instituts einen Bericht erstattet, woraus ersichtlich ist, daß die Casse seit ihrer Errichtung bis zum 31. Maͤrz 40,094 243 Fr. 5 und 3 procentige Renten eingeloͤst und dafuͤr 665,282,005 Fr. 40 C. bezahlt hatte. Waͤhrend des letzten Veertz jahres
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wurden 888,514 Fr. 3 procentige Rente fuͤr die Summe
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