1826 / 117 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 22 May 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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Wenn im siebzehnten Jihrhundert Thomas Campella bei allem redlichen Forschen, das man ihm nicht ad⸗ sprechen kann, doch seiner Mitwelt noch kund tyat, daß Frankreich eine Bevöoͤlkerung von nicht wentger als 200 Millionen Menschen in sich schließe und ͤiese Angabe in jener Zait ohne Arg dahin genommen ward, so gebuüͤhrt⸗ schon in dieser Beziehung den Stattstikern neuerer Zeit, welche sich durch ein gruͤndliches Eindringen in die Zah lenverhaͤltnisse hervor gethan, eine rege Anerkennung. Das Feld dieser Eroͤrterungen stellt sich aber in einer hoͤheren Beziehung befriedigend hervor, wenn die Ein fluüsse gewuͤrdigt werden, welche diese Materialien auf geistige Anschauung der in dem innern Staatsleden waltenden moralischen Kraͤfte geaͤußert und indem die modernen Statistiker es sich angelegen sein lassen, die wahren Quellen der Produktion und die naähern Be dingungen, unter welchen Industrie und Kultur sich entfalten kann, zu erfo schen, wird es allerdings an der Zeit sein, der Statistik die hoͤhere Bedeutung, welche ihr einwohnt, unverkuͤrzt zuzugestehen, weshald denn auch der Begriff ders loven, worach sie als ecne stillstehende

Geschichte, die Geschichte dagegen als eine fortlaufende

Statistik aufgefaßt worden, sichh. als coxr zu eng ge⸗ zogener erweisen duͤrfte. Diese Bezeich uyg der Stati stik erscheint auch namentlech in Brzug auf die vorge.

dachte Schrift, welche den Geist der Inst ukrichen und †.

den Grad der Kaltur eines bestimmten Landesbereiche vergegenwaͤrtigen soll, als eine zu beschraͤnkte, indem dieselbe an denjenigen Interessen voruͤber füͤhrt, welche die obere Verwaltung eines Bezirks in einer Reihe denkwuͤrdiger Jahre auf Erweckung, Erhaltung und Er hoͤhung der Wohlfahrt desselben gerichtet hat. Denjeni⸗ geu, deren Berufsverhäͤltnisse auf die Verwaltung Be⸗ zug haden, wird daher diese A handlung gewiß ven hohem Interesse sein. Den Administrerten der Rhein⸗ provinzen wird die abgelegte R chenschaft Aulatz bieten, sich mit dem Wesen der Preutzi chen Verwaltung immer mehr zu befreunden; vornäͤmlich sind jedoch Schriften dieser Art, wie es die vorlteqgende ist, geeigenschaftet, den Provinzialstaͤnden einen Gesammtaufschluß zu per⸗ schaffen, der ihnen, wenn es sich um hoͤhere Wuͤrsigung der Propinzial⸗Interessen handelt, von vorzuͤglichem Werth, ja fast unentbehrlich sein muß.

Der substantielle Inhalt dieser Schrift hat zum

Gegenstand a) die sogenannten innern Angelegenheiten der Landerhoheit, wie z. B die allgemeine Sicherheits⸗ polizei, Gefaͤngnisse, das Armenwesen, die landwirth schaftlichen Verhaͤltnisse, b) das Kommunalwesen, c) das Militairwesen, d) die Kirchen⸗- und Schulverwaltung, e) das Medizinalvesen, f) die Steuern, 9) die Do⸗ mainenverwaltung, h) die Forstverwaltung, ¹) das Bau wesen, k) den Handel und die Fabriken, 1) das Ka⸗ senwesen, m) die Landesschulden, n) das Pensionswe sen und o) die Prozeß Angelegenheiten. b Der Beuchtung vorzuͤglich werth erscheinen die Ab⸗ schnitte, welche das Kommunalwesen und die Verglei⸗ chung der gegenwaͤrtigen mit den fruͤhern Staatssteuern betreffen. Hinsichtlich des erstern zeigt sich ein ernstes Streben, den unter der fruͤhern Regterung zum Theil ganz zerruͤtteten Kommunalhaushalts⸗Verhaͤltnissen Auf huͤlfe zu gewaͤhren und nach Grundsaͤtzen des Rechtes und der Billigkeit den so sehr gesunkenen Kredit der Gemeinden wieder empor zu richten. Das rechtliche

Verhalten des gegenwaͤrtigen Gouvernements zu ediesen

neu acquirirten Landestheilen stellt sich insbesondere aus dem, die Behandlung des Gemeinde Schuldenwesens nor mirenden Gesetz v. 27. Maͤrz 1822 klar hervor. Was die Ver⸗ gleichung der gegenwaͤrrigen Staaresteuern mit den früͤheren betrifft, so liefert diese das gewiß bemerkenswerthe Re⸗

sultat, daß die Steuern bei⸗ weitem nicht die Hoͤhe reichen, wie zur Zeik der franzoͤsischen Regterung.

malige Besteuerung vernommen worden, so moͤgen

woyhl vornamlich darin ihren Grund gehabt habeh,

darch odie veraͤnderte Natur der Steuerverfassang

jnen Gegenden zugleich manche bestan ene Voerhaͤltn

(vie dies bei der zweckmaͤßigsten Steuerverfassung vermeidlich ist) umgestaltet worden ind. Ohne üͤdrig die Zweckmatigkeit der neuen Steuerverfassung

namentlich die Frage uͤber die Vorzuͤglichkeit derseh vor der fruͤheren Verfassung hier eroͤctern zu wollen, doch als notorisch aufzustellen, daß in der Steuerge gebung Preußens eine bei weitem sorgfaͤltigere Erwag und Beruͤckschtigung aller lokalen Ergenthuͤmlichten statt gefunden, als solches bei der fruͤheren franzoͤsif Steuergesetzgebung der Fall gewesen.

In Bezug auf das, was jene Schrift in dem schnitt üder das Schut⸗ und Unterrichtswesen entt vorf wohl mit Zuversicht die Erwartung ausgespin werden, daß die Aeministrirten des fraglichen Be ie kanger je mehr zu der Ueberzeugung gel engen wem Bay jener zartesten Pflanze alles civiliurten Stae ebens, Rach Maaßgave der zu Gevote stehenoden

viht, die moͤglichste Sorgfalt gewidmet wird.

Auch das Instirur der Landwehr, wie uͤberbe das Preußische Mikairwesen, zieht vorgedachte Se ngeein Vecrocht und thut dar, wie durch ein geu ve der Dienstzeit und durch mehrere an der Preußeschrn „Milrtairverfassung einne mende

rcichtungen die Kanfangliche Abneigung nachgelassen

das zuerst statt hehadte Auswandern gaͤnzlich aufgehoͤf

So hat d diese Sphritt, die keines wegs 5c. genontmen, die Leistungen der obern Behoͤrde paf⸗ risch hervor zu heden, vielmehr besonnen und ohne! darauf eingegangen ist, dasjenige, was da noch geleistet werden koͤnnen oder als Mangelhaftes noch besteyt, zu beruͤyren, fuͤr den Theil der statistischen teratur, welcher das innere Getriebe der Verwal berrifft, eine schoͤne Bayn geöoͤffnet. eignet, das Vertrauen der Aoministrirten zu ihren ministrirenden zu erhöhen und dem Einzelnen zu Standpunkt zu verhelfen, dessen es beda f, um sit nes einseitigen Urtheils uͤber das Wirken der rungsbehörden entaͤußern zu koͤnnen.

Der Erloͤß aus gedachter Schrift ust, wie es Titelblatt besagt, fuͤr einen wohlthaͤtigen Zweck bestit Auch in dieser Hinsicht ist es erfreulich, daß tie Eingang gefuncen und dem Vernehmen nach, b zu einer fernern durch interessante Nottzen bereich Auflage gescheitten werden soll.

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Sonnaben’d, 20. Mai. Im Schauspielhause: oͤffentliche Geheimniß,“ Lustspiel in 3 Abtheilun nach Calderon und Gozzi, von Lembert.

Sonntag, 21. Mai. Im Opernhause: „Alci Zauber Operrin 3 Abtbeilungen, nach dem Franz⸗ Theaulon, von C. Hertlots. Musik von Spol Ballets von Titus.

In Charlorttenburg: „Die Erbin,“ Lustspiel Aufzug, nach dem Franz, von W. Stich. Hüe „Der aäutherzige Polterer,“ Lustspiel in 3 Abtheiln nach Goldont, von A. W. Iffland.

In No. 105. der St. Z. im Artikel Maadeh ist Pieschel st. Pirschel; ferner im I. Je richown Kr. st. im II. und entlich Raͤkendorf st. Rauksh

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Kronik des Tages...

Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Landesaͤltesten⸗

Schweinitz auf Klein⸗Krichen den St. Jehath „Orden, dem Landrath des Kreises Wiedenbruͤck im erungsbezirk Muͤnster, von Trzebiatowpski den u Adler⸗Orden dritter Classe und dem Iüvohne eph Mucha zu Hochkretscham im Leobschuͤtzer Kreist allgemeine Ehrenzeichen zweiter Classe zu verleihen

Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben die gandrachs lau, im Regierungsbezirke Koͤnigsberg in Pr. rigen interimistischen Landrathe Gen, on Schwe⸗

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Angekom

d. E1 8 en.“ Se. Exc. der General⸗Lieutenan; Kommandeur der sechsten Diviston, von Krauset von Torgau. b

Der Herzoglich Oldenburgsche Ober⸗Schenk und rordentliche Gesandte am Kaiserl. Russischen Hofe, on von Beaulieu⸗Marconnay, von St. Pe⸗ Abgereist. Der wirkliche Geheime Ober⸗Regie⸗ s⸗Rath und Director im Ministerium des Innern

Kammerherr Graf von Hardenb Schlesien. Braf H nberg,

Der Kaiserl. Russische General⸗Major von Ses⸗ un, nach St. Petersburg.

Durchgereist. Der Kaiserl. Russische Feldjaͤger, stenant Dobrowolsky,

St. Petersburg.

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1114“*“ Paris, 15. Mai. In der Sitzung der Depu⸗ ten⸗Kammer vom 12. entwickelte Hr. Casimir rier seinen Vorschlag ruͤcksichtlich des Tilgungsfonds; Rede saͤmmtliche Maaß⸗ beschuldigte sie, den oͤffent⸗

1 Interesse der Besitzer fprocentiger Renten vernachlaͤssigt zu haben, und

ein des Ministeriums an,

ach den Wunsch aus, daß der Tilqungsfond hh zum Besten 3 gungsfonds kuͤnftig

dieser Rentengattung verwendet wer⸗

moͤchte. Seine Proposition wurde von den Her⸗

von Mi.

nigen Tagen hier ist, werde

64 Fr. 60 C.

von vorgestern beizuwohnen,

als Kourier von Bruͤssel

ren v. Labourdonnaye und Hyde v. Neufvi . ville ur stuͤtzt, von der Kammer aber verworfen. b IF.

wurde uͤber mehrere Petitionen berichtet, deren ei 6 . in 2 sichtlich des Tilgungsfonds die naͤmliche Ansicht * spricht, welche, dem Antrage des Hrn. Perter zum ι— logen sit wukde blos dem Nachweisungsbureau übergeben, And deren vorgeschlagene Ueber den Finan detn. vetworfen. Die * ; am 22. April erfolgten Falls nghi“ ist vorgestern Abend hier kommen 8 1e Es heißt, der Graf Capo d' Istria, welcher seit ei⸗ ehestens n S hes ach St. Peters⸗

Das hiesige Assisengericht hat in d der Doppelehen angeklagten Tonstantin Ereffien pche 8 kannt. Der Angeklagte ist von den Geschworenen fuͤr unschuldig erklaͤrt werden. Bekanmtlich harte er unter einem falschen Namen eine Franzoͤsin geheirathet. Fuͤnfprocentige Rente 96 Fr. 55 C. Dreiprocent.

London, 13. Mai. Gestern hatte der York Militair⸗Geschaͤfte mit dem Koͤnige dann in seinem Geschaͤftszimmer bei der berittenen Garde: nahm auch den Fortgang des, zu seiner kuͤnftigen Woh⸗ nung bestimmten Gebaͤudes in Augenschein.

Hr. Canning wurde, durch einen Todesfall in seiner Familie, verhindert, sowohl dem Conseil bei Sr. Maj am Mittwoch, als den Verhandlungen des Unterhauses

hatte auch gestern alle ir⸗

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gend aufzuschiebenden Geschaͤfte beiseitgestellt. . Der Bericht der Committee, welcher die Untersu⸗ chung des Zustandes des Schottischen Bankwesens an⸗ vertraut war, wird hoͤchst wahrscheinlich gegen jede we⸗ sentliche Veranderung desselben, besonders unter den e esHesa⸗ lauten. eber die (vorgestern bereits kuͤrzlich erwa

Verhandlungen im Oberhause auf Anlaß 8 2889h fen Malmesbury gemachten Vorschlags! die Korn⸗Ein, fuhr nicht eher zu gestatten als bis deren Nothwendig⸗ keit vorgaͤngig genau untersucht worden, wird hier noch folgendes Naͤhere bemerkt: Graf Malmesbury beklagte zuvoͤrderst, von den Ansichten der Regierungs⸗Mitglieder mit denen er sonst zu stimmen gewohnt sei, abweichen zu muͤssen, und ging dann auf die beiden bereits in der Parlamentssitzung von 1825 genommenen Maaßregeln zuruͤck, naͤmlich, die Korngesetze nicht zu aͤndern, aber 433,000 Quarter fremdes Getreide aus den K. Spei⸗ chern, und Korn aus ben Brittischen Besitzungen in Nordamerika gegen eine Abgabe von 5 Sh. pr. Quarkter

zuzulassen. Von Canada seien in Folge dieser Erlaub,

niß 95,000 Quarter eingefuͤhrt worden, welche nebst den 433,000 vom vorigen Jahre, den 300,000 jetzt aus den

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