feeeepoͤrt haͤben und daß die wenigen anwesenden Euro paͤer, die sich dem entgegensetzen wollten, alle umgebracht 1 worden. Hierauf wurden Truppen dahin gesandt, aber 8 alle getoͤdtet oder zerstreut. Eine zweite Expedition wurde bereitet, allein man fuͤrchtete fuͤr sie das naͤmliche Schick⸗ sal und die vornehmsten Kaufleute schickten sich zum
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Abgange nach Portugal, Frankreich, England oder den OAVereinigten Staaten an.
k 1 In Blackburn hat das erste Manufactur⸗Haus, Bluarlei und Ormby, erklaͤrt, bis zu bessern Zeiten die Geschaͤfte ganz aufgeben zu wollen; an fuͤrchtet Nach⸗
. 18 8 „
““ 8 . . 1“ folge an anderen Plaͤtzen, allein nirgend konnte es un⸗
heilvoller wirken als in Blackburn. “ Am 23. hat der Capitain des zu Liverpool ange⸗ kommenen Schiffs Alexander von Philadelphta Deste⸗
schen von unserm Consul, Herrn Ward, uͤberbracht, die
sehr wichtigen Inhalts sein sorllen. 1.“ Consols 79 3½. v““ Bruͤssel, 1. Juli. Herr Hughes, Geschaͤftstrager der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika und Nach⸗ folger Herrn, Everetts, ist direkt von Wasyington hier eingetroffen und wird sich nach dem Haag begeben.
Der neueste Heft der „Mathematischen und physi⸗ kalischen Correspondenz, herausgegeben von Garnier und Auetelet,“ enthaͤlt folgende vergleichende Uebersicht der Bevoͤlkerung des Koͤnigreichs der Niederlande in den
Jahren 1820 und 1825: “ 8 11X1XM“
9.
Provinzen. Golfezahtlt.
8. Im Jahr 1820. Im Jahr 1825. NMoed n5 376,1869. 398 8 Ost⸗Flandern..
651,892. 685,30 3. 7 SLimbueg. .... 305,151. 321,247. Antwerpen... 307,941. 325,14ö7.. Seeland 122 859. 129,7153. MNord Brabant. 306,053. 324,071. “ 179,126. 189,189. EEA111A1A1“ 313,023. 333,318. Suͤd⸗Brabant 453,240, 488,858 Geldern.... 26à 0 8 2. 272. Suͤd⸗Holland 406,599. 435,167. Ober Yssel.. .4159 890. 14169 991. Hennegau .. n255. Groͤningen .. 144 754. 156,093. “ „183836*“ LEJZ6 11I1“A“ 53,868. Es ergiebt sich daraus, daß die Bevoͤlkerung in der ganzen Ausdehnung des Koͤnigreichs im Zunehmen be griffen ist und daß die Zunahme im Durchschnitt jaͤhr⸗ lich ohngefahr 1/75 betraͤgt. Die Zahl oer Heirathen in einem Jahre verhaͤlt sich zur Bevoͤlkerung wie 1 zu 132 und die Zahl der maͤnn lichen Geborenen zu der der weiblichen wie 1000 zu 947.
St. Petersburag, 26. Juni. Ein neues Leichen⸗ gepraͤnge wied heute alle schmerzlichen Erinnerungen an den, unserem Gedaͤchtniß noch so lebendig gegenwaͤrti⸗ gen Tag wieder erwecken, an jenem Trauertag, wo diese Hauptstadt die sterblichsten Reste eines angebete⸗ ten Monarchen in ihren Mauern empfing; heute Abend wird die Leiche seiner erlauchten Wittwe, der verewig⸗ ten Kaiserin Elisabeth, die an sich unseres steten schmerz⸗ vollen Andenkens so wuͤrdig ist, aus der Schloß⸗Kapelle von Tschesmé, in feierlichem Zuge nach der Kathedrale der heiligen Apostel Petrus und Paulus gebracht werden.
Die Bewohner St. Petersburg wurden davon durch nachstehende, am vorigen Sonnabend unter Trompeten⸗ schall von Herolden in allen Stadtvierteln bekannt ge⸗ machte Proklamation in Kenntniß gesezt:
Peyoyitrhnaitv h.⸗ „Durch hoͤchsten Befehl Sr. Maj. des Kaisers ist bestimmt worden, daß am 14. (26.) diefes Monats die Leiche Ihrer Maj. der verewigren Kaiserin Elisabeth, von Tschesmé nach der St. Peter und Pauls⸗Kathe⸗ drale gebracht werden soll, um dort auf einem zu dem Ende errichteten Katafalk ausgestellt zu werden; und daß, nach erfolgter Verrichtung der Todtengebete undz begonnener Verlesung der heiligen Evangelien, alle Tage von 8 Uhr Morgens bis 9 Uhr Abends, die Personen aller Klassen und jeden Standes zugelassen werden sol len, um Ihrer Maj. der verewigten Kaiserin Elisabett die letzte Pflicht zu erweisen.“
Der General Graf v. Worontzow, General Adju, tant Sr. Maj. und der Geheime Rath von Ribeau⸗ pierre sind von hier abgegangen, um sich uach Acker⸗ mann in Bessarabien zu begeben. Beide sind zu Be⸗ vollmaͤchtigten des Kaisers zu den Verhandlungen er⸗ nannt worden, welche in genannter Stadt im Monat Juli, mit den Bevollmaͤchtigten der Pforte, Seid Me⸗ hemed Haddi Effendi, Controleur von Asien, und Seid Ibrahim Effendi, Molla von Skutari, in Folge des vollstaͤndigen Beitritts der Pforte zu den Forderungen Rußlands und zur definitiven Einrichtung der Friedens⸗ und Nachbarschafts⸗Vers Dnisse zwischen beiden Maͤch⸗ ten eroͤffnet werden sollen.
Tuͤrkei. Die allgemeine Zeitung enthaͤlt folgendes:
„Von der Donau, 12. Juni. (Eingesandt.) Die Nachricht von der Aufnahme des russischen Ultimatums von Seite des Divans, und dessen friedlicher Tendenz in einer Periode, wo sich gerade die Siegespalme den Osmannen zuneigte, ist fuͤr die Freunde des Friedens und der Throne in mehr als einer Beziehung eines der gluͤcklichsten, wo nicht das gluͤcklichste Ereigniß seit der beklagenswerthen Vorfaͤllen der Jahre 1820 bis heute, Kaum erscholl die Nachricht, daß der neue Monarch Rußlands ein Ultimatum gegeben habe, als sogleich die liberale Hyder in allen Theilen Europas Zeichen ihres Lebens gab, und man braucht nur ihre Blaͤtter waͤhrend dieser Tage zu lesen, um sich aufs Augenscheinlichste davon zu uͤberzeugen. Allein die Hoffnungen einer ruhe stoͤrenden Faktion sind auch diesmal wieder zu Schanden geworden, und Alles berechtiat zu der Hoffnung, daß der Friede immer mehr befestigt, und die erhabenen Waͤchter desselben sich immer enger und enger verbinden werden, um die Revolutionen uͤüberall zu unterdruͤcken, und sie nie mehr, unter welcher Form sie sich auch zeigen moͤgen, Boden gewinnen zu lassen. Nur bei Festhal⸗ tung dieses Systems, mit Beseitigung eines augenblick⸗ lichen Vortheils, der bei spaͤterer Zeit sicher eine dem Liberaltsmus gemachte Koncession werden muͤßte, ist das monarchische Princip in seiner Reinheit zu bewahren. Jeder Staatsmann, der diese Bahn verlassen koͤnnte, ist ein Feind der Throne und der Voͤlker, weil der Lebera⸗ lismus zwar zu Boden geschlagen aber keineswegs aus⸗ gerottet ist. Der groͤßte Staatsmann des Kontinents, dessen heilsamen Rathschluͤssen Europa seie Jahren die Erhaltung des Friedens verdankte, der sich bei allen Stuͤrmen, die an ihm voruͤberzogen, immer gleich blieb, standhaft sein System vertheidigte, und den alle An⸗ fechtungen seiner Gegner, die nur neue Lorbeeren fuͤr ihn sind, nicht irre machen konnten, hat ihre neuesten Hoffnungen auch diesmal vereitelt; und sollten selbst diese durch unerwartete außerordentliche Ereignisse wie⸗ der erweckt werden, so bleibt den Freunden des Friedens und der Ruhe der Trost, daß Er der Mann ist, de ihnen fest ins Auge schaut, und ihren verderblichen, st wie allen andern Anschlaͤgen, mehr als gewachsen ist.“
Madrid, 19. Juni. Die Algierer, welche ihre Feindseligkeiten gegen unsere Regieruns unterbrochen zu haben schienen, haben wieder 4 Kauffahrteischiffe in den
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Gewaͤssern von Tarragonag genommen; und man sagt,
bie Regierung habe, um den Zwistigkeiten ein Ende zu machen, sich entschlossen, einen Unterhaͤndler mit 1 ½ Mill. Fr. nach Tunis zu schicken, mit welcher Summe man den Dey zufrieden stellen zu koͤnnen hofft.
Ein columbischer Corsar hat auf der Kuͤste von Motril ein reich beladenes spanischas Schiff, welches Kaufleuten in Alicante gehoͤrt, im Angesicht einer Ab⸗ theilung der Koͤnigl. Marine genommen, die wegen Mangel an Schießbedarf das Schiff zu vertheidigen außer Stande war.
In den Provinzen Marcia und Valencia werden
die Raäuberbanden immer zahlreicher und kuͤhner; sie heben vermoͤgende Leute auf und geben ihnen nur gegen Bezahlung eines schweren Loͤsegeldes die Freiheit wieder.
Der Herzog von Rauzan, K. franzoͤsischer Bot⸗ schafter am portugiesischen Hofe, hat die Ehre gehabt, dem Koͤnige und der Koͤniglichen Familie in Aranjuez vorgestellt zu werden; vorgestern kam er in Madrred wieder an, um seine Reise nach Lissobonn unverzuͤglich fortzu⸗
Brasilien (RioJaneiro, 6. Mait). Dekret des Kaisers: „Nach geschehener Vorlegung der Listen der Senateren des Reichs, nach Anhoͤrung meines Staats,⸗ raths habe ich in Gemaͤßheit 1. §. des Art. 101., Tit. V., der Constitution des Reichs beschlossen, die in nachstehender, von meinem mit dem Porteseuille des Innern einstweilen beauftragten Staartsminister und
Staatssekretair fuͤr das Kriegs⸗Departement, Baron de
Lages contrastgnirten Liste benannten Personen zu Se⸗ satores zu ernennen. Diesem Minister wird die Aus⸗ ertiaung der erforderlichen Akten obliegen. Rio⸗Janeiro d. 22 Januar 1826, im 52en Jahr der Unabhaͤngigkeit.“ ier folgt eine Liste von 50 Senatoren; fuͤr jede der 19 Provinzen des Reichs sind einer oder mehrere Senatoren ernannt.
— (Fortsetzung des gestern abg brochenen Constitu⸗ ions, Entwurfs.)
16. Jede der beiden Kammern erhaͤlt den Titel der Fthabenen und sehr wuͤrdigen Repraͤsentanten der Ration.
17. Jede Legislatur dauert 4 Jahre und die jaͤhr⸗ iche Session 4 Monate.
18. Die Kaiserl. Eroͤffnungs⸗Sitzung erfolgt alle ahr den 2. Mai.
19. Die Sitzung fuͤr den Schluß ist gleichfalls eine aiserliche, und geschehen diese beiden Sitzungen in all⸗ gemeiner Versammlung beider Kammern.
20. Das Ceremoniel, so wie die Weise, wie der Kaiser an derselben Theil nimmt, soll in der Form ei⸗ es inneren Reglements bestimmt werden.
21. Die Ernennung der Praͤstdenten, Vice⸗Praäst⸗ enten und Sekretaire beider Kammern, die Beglaubi⸗ ung der Vollmachten, der zu leistende Eid und die anze innere Polizei soll gleichfalls durch ein Reglement estgesetzt werden.
22. Bei der Vereinigung beider Kammern leitet er Praͤsident des Senats die Arbeiten, allein die De⸗ utirten und die
immt.
23. In keiner Kammer kann ohne die Anwesenheit er halben Anzahl der Mitglieder und noch eines Mit liedes, eine Sitzung statt haben.
24. In beiden Kammern sind die Sitzungen oͤffent⸗ ch, ausgenommen wenn das Staatswohl es erheischt,
sie geheim sein sollen.
25. Die Geschaͤfte werden durch die absolute Mehr⸗ it der anwesenden Mitglieder beschlossen.
26. Die Mitglieder einer jeden Kammer sind wegen
Meinungen, die sie in ihren Funktionen dargelegt, verletzlich.
27. Kein Senator oder Deputirter darf, waͤbrend
bgeordneter ist, von irgend einer Behoͤrde,
Sekretaire nehmen ihre Plaͤtze unbe⸗
eigene Kammer ausgenommen, arretirt rden, e denn, daß er bei einem Criminalverbrechen ertappt werde. 28. Wird ein Senator oder Deputirter gerichtlich belangt, so wird der Richter die Sache suspendiren und die Kammer, von welcher der Beklagte Mitglied ist, davon in Kenntniß setzen; diese entscheidet, ob der Pro- . zeß seinen Fortgang haben koͤnne, und ob das fragliche Mitglied von seinen Funktionen suspendirt werden solle. 8
29. Senatoren und Deputirte koͤnnen zu Ministern und Staatsraͤthen ernannt werden, mit dem Unterschiede, daß die Senatoren fernerhin im Senate sitzen, die De⸗ putirten aber nicht. Man schreitet zu einer zweiten Wahl, in welcher er aufs neue gewaͤhlt werden, und so beide Aemter vereinigen kann.
30. Auch koͤnnen sie beide Aemter vereinigen, wenn sie, als sie gewaͤhlt wurden, schon Minister oder Staats., raͤlhs waren.
1. Man kann Kammern sein.
32. Die Ausuͤbung jedes Amts — mit alleiniger Ausmahme des Posten eines Ministers oder Staatsraths — hoͤrt auf, so lange die Funktionen eines Deputirten oder Senators in Kraft sind.
33. Waͤhrend der Zeit zwischen den Sessionen darf der Kaiser keinen Senator oder Deputirten außerhalb des Reichs gedrauchen, und sie duͤrfen die ihnen aufge⸗ tragenen Geschaͤfte nicht vollziehen, wenn sie dadurch von der Theilnahme an den Generalversammlungen ab⸗ gehalten werden.
34. Macht ein unvorhergesehener Fall, von welchem die Sicherheit und das Wohl des Staates abhaͤngt, es noͤthig, daß ein Senator oder ein Deputirte zu einer Gesandtschaft gebraucht werde, so soll dies der Kammer vorgelegt werden, welche dazuͤber zu entscheiden hat. 1
Cap. II. Von der Deputirtenkammer.
35. Die Deputirtenkammer ist eine Wahlkammer und von bestimmter Dauer.
36. Der Deputirtenkammer allein gehoͤrt die Ini⸗ tiative uͤber die Auflagen, die Werbungen fuͤr den Dienst und die Erwaͤhlung einer neuen Dynastie, beim Erlö schen der alten.
37. In der Deputirtenkammer beginnt die Pruͤfung einer fruͤhern Administration und die Abstellung der Mißbraͤuche, so wie die Berathung uͤber die Antraͤge der vollziehenden Gewalt.
38. Ihr allein steht es zu, die Minister und Staatsraͤthe in Anklagestand zu versetzen.
39. Waͤhrend der Session erhalten die Deputirten Diäaͤten, welche beim Schluß der vorhergegangenen Sef⸗ sion bestimmt werden, außerdem auch noch die Reiseko⸗ sten, sowohl fuͤr das Ankommen, als fuͤr die Abreise. Cap. III. Vom Senat. 8
40. Der Senat besteht aus Mitgliedern, die zeit⸗ 8 lebens bleiben; derselbe wird durch Provinzialwahlen gebildet. “ 41. als Deputirte.
zu gleicher Zeit Mitglied von beiden
Jede Provinz liefert halb so viel Senatoren Ist die Zahl der Deputirten ungrade, so ist die Anzahl der Deputirten die Haͤlfte der naͤchst⸗
kleineren geraden Zahl, so daß eine Provinz mit 3. Deputirten 5 Senatoren stellt. 8
42. Dessenungeachtet stellt eine Provinz mit einem einzigen Deputirten einen Senator.
43. Die Wahlen geschehen auf gleiche Art als die der Deputirten, jedoch mit einer dreifachen Liste, aus welcher der Kaiser den dritten Theil auswaͤhlt. 8 44. Die Wahl erledigter Senatorplaͤtze geschieht auf gleiche Weise als die ersten Wahlen.
45. Um Senator werden zu koͤnnen, muß man ein geborner Brasil. Buͤrger, im Besitz der politischen Rechte, wenigstens 40 Jahr alt, geschickt, gelehrt und tugend⸗ haft sein. Man wird diejenigen vorziehen, die dem
seine
Dienste geleistet haben. Ueberdies gehoͤrt
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