1826 / 183 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Aug 1826 18:00:01 GMT) scan diff

Hauptarten gehoͤrten,

sprechen.

S ihrer Unterschrift. Mit Benutzung des ihnen dabei er⸗ offneten Weges, ihre fruͤheren Aussagen durch Darstellung 8 der Thaisachen, welche sie etwa zu ihrer Rechtfertigung

dienlich halten moͤchten, zu vervollstaͤndigen, gaben 5 der An⸗

8 geschuldigten in der That einige weitere Aufklaͤrungen, die jedoch nichts Wesentliches enthielten. Nach Beendigung des

ReVvisionsgeschaͤfts schritt der Gerichtshof zur Zusammen⸗ stellung der gegen die Verbrechen der vorliegenden Art beste⸗ henden Gesetze und deren Anwendung auf letztere. Ein⸗ stimmig erkannte er, daß diese Verbrechen saͤmmtlich zur Klasse der Staatsverbrechen und zwar der beiden und ohne Ausnahme den Tod naäach sich zoͤgen. Hierbei haͤtte man, nach der Strenge der Gesetze stehen dleiden koͤnnen, wenn nicht Se. Ma⸗

jestaͤt im vorliegenden Falle anzuordnen geruht hatten:

„daß der Ober Gerichtshof bestimmen solle, in wie weit die besonderen Umstaͤnde bei einem jeden der Angeschul⸗ digten von der Art seien, ihre Theilnahme an dem al⸗

len gemeinsamen Verbrechen zu erschweren oder zu mil⸗

2 dern, so daß derselbe es sich angelegen sein lassen solle,

den verschiedenen Graden der Strafbarkeit entsprechende

Kathegorien zu bilden, ferner, daß er die einem jeden dieser Grabe angemessenen Strafen erkenne und endlich, die Angeschuldigten, nach dem Grad ihrer verschiedenen Strafbarkeit, in die verschiedenen Kathegorien vertheile.“ Diesem zufolge wählte der Gerichtehof aus seiner Mitte eine Special⸗Commission, welche die Principien fuͤr jene Klassification aufstellen solle. Diese Commission ging nicht nur den Bericht der Untersuchungs⸗Commission, sondern auch die saͤmmtlichen Untersuchungs Acten ein⸗ zeln durch, wodurch sie von allen Einzelheiten genaue Kenntniß, und dabei auch sowohl von der genauen Uebereinstimmung des Berichts mit den dazu gehoͤrigen Actenstucken, als auch von der Genauigkeit des Unter⸗ sluchungsverfahrens Ueberzeugung erlangte. Bei einer

Masse von 121 Anklage⸗Acten fanden sich nur 6 Inci⸗

denzvunkte und zwar nur von geringerer Wichligkeit, welche einige Aufklaͤrung von Seiten der Untersuchungs⸗ Commission noͤthig machten. Das Verfahren wurde im Wesentlichen dadurch gar nicht betheiltgt und die erhaltene Auskunft diente lediglich zu mehrerer Aufklaäͤ rung einiger Einzelheiten. Nach Beendigung jener Pruͤ⸗ fung der Sache schritt die Commission zur Aufstellung der Kathegorien. Die saͤmmtlichen Theile des Processes zeigten ein Haupt⸗Complott, dessen Zweck war: das Reich zu erschuͤttern, die Grundgesetze des Staats um⸗ zustuͤrzen und die bestehende Ordnung umzuwaͤlzen. Zur Erlangung des Zwecks wollten die Urheber des Com⸗ plotts drei Mittel anwenden, welche eben so viel Arten von Verbrechen bilden, naͤmlich 1) den Kaisermord, 2) die allgem ine Empoͤrung und 3) die Militatr⸗Insur rection. Die hier bezeichneten Arten von Verdrechen sind jede von einer langen besonderen Reihe verbrecheri⸗ scher Thatsachen begleitet, welche jedoch saͤmmtlich auf drei Hauptpunkte zuruͤckgefuͤhrt werden koͤnnen, naͤm— lich: 1) Kenntniß des Komplotts, 2) Beitritt zu dessen Zwecken und 3) freiwillige Erklaͤrung der Bereitwillig⸗ keit zur Ausfuͤhtung. Hierbei zeigen sich jedoch im Einzelnen wteder verschiedene Grade der Strafflaͤlligkeit und demnach hat die Commission bei jeder der drei ob⸗ genannten Arten von Verbrechen Unterabtheilungen ge⸗ macht, eagpentlich bei der ersten Art 10, bei der zwei⸗ ten 7 und Pei der dritten wiederum 10 Unterabtheilun⸗ gen, welche der mehreren oder minderen Theilnahme der Einzelnen an dem ganzen Umfange der zu einer jeden der 3 Arten gehoͤrigen verbrecherischen Handlungen ent⸗ 8 Nachdem die Commisston solchergestalt die verschiedenen Grade von Soraffaͤhigkeit anerkannt, stellte sie die Principien der zu biloenden Kathegozieen auf, indem sie die Karacter der Straffaͤlltakeit in einer je⸗ den der drei obgedachten Arten von Verbrechen zusam,⸗ menstellte und sie

sind,

nach ihrer verschiedenen Schwere

ordnete. Derjenige Beschuldigte, der aller drei Arn von Verbrechen uͤberfuͤhrt und uͤberdem in einer jede

Art die schwerste Straffälligkeit häufte, mußte nothwe

dig den ersten Rang einnehmen. Nach ihm folgten hie jeuigen, welche zweier Arten von Verbrechen schultz

erkannt, die hoͤchsten Karacter der Straffaͤlligkeit in baf den verbanden, die jedoch in Hinsicht auf die drin

Art von Verbrechen minder oder gar nicht straffzll

waren. Hiernach bestimmte die Commission die ven

schiedenen Kathegorieen, wobei indessen auch Ausnahme

sich als noͤthig zeigten, indem ein Individuum in Hin

sicht auf die eine Art Verbrechen sehr gravirt, in Hin

sicht auf eine andere nur wenig gravirt erscheimne

konnte. Um sich nun von der Genauigkeit der aufg

stellten Unterschiede zu uͤberzeugen, machte die Commss

ston den Versuch, die Angeschuldigten in die entworse

nen Kathegorien zu vertheilen, indem sie die desinitit

Vertheilung der Entscheidung des Gerichtshofs üͤber

lassen mußte. Sie ging zu dem Ende nochmals ji

ganze Geschichte eines jeden der Angeklagten durch und notirte nach sorgfäaͤltiger Pruͤfung die einzelnen Verhbre

chen bei einem jeden Namen, wodurch eine allgemein Liste der Angeklagten mit einer genauen Zusammenfas sung ihrer Straͤflichkeit entstand. Die Commission er hielt dadurch die Ueberzeugung, daß die meisten Ang

schuldigten mit voͤlliger Genauigkeit in die entworfent

Kathegorien vertheilt werden koͤnnten, wobei sich nur die aus Nachstehendem ersichtlichen Beschraͤnkungen ergaben Aus der sorgfaͤltigen Pruͤfung der Thatsachen ging her vor, daß aus rein individuellen Umstaͤnden die Straf fälligkeit Einiger erschwert, Andere aber gemindert wur de; erschwert naͤmlich durch die traurigen Folgen einen verderblichen Beispiels, durch Vernichtung der Mili tair-Disciplin, durch blutduͤrstige Handlungen, die Wirkungen einer abscheulichen Wildheit; gemillten ward sie dagegen bei Anderen theils durch Zeichen dar Reue, als z. B. das Austreten aus den geheima Gesellschaften, der Wunsch, ihre Absichten zu veraͤnden und die Esklaͤrung gegen ihre graͤßlichen Pläͤne; thei auch duͤrch die zur Verminderung der Schuld diene⸗ den persoͤnlichen Handlungen mehrerer Angeklagten; ferner durch das schnelle und aufrichrige Bekenntnij im Laufe der Untersuchung, endlich auch durch greze Jugend, vermoͤge deren man sich durch aufruͤhreri⸗ sche Verbindungen hatte hinreißen lassen. Hiernach stellte die Commission neben der obgedachten noch eine besondere Liste auf, welche sie ebenmaͤßig der Pruͤfung des Gerichtshofs unterwarf. 2) Die Straffaͤlligkeit der Angeschuldigten geht aus deren eigenen Gestaͤndnissen hervor. Unter der großen Masse derselben sind nur 4, deren Verbrechen durch das Zeugniß der Thatsachen und nicht durch ihr eigenes Gestaͤndniß festgestellt ist. Die Commission brachte sie daher in eine Arhangs⸗Notip⸗ 3) So schwer auch die Verbrechen der ersten Kathegorie so sind doch unter den Angeschuldigten Indivi⸗ duen, die vermoͤge der Beschaffenheit ihrer Attentate selbst mit den in diese erste Karhegorie gehoͤrigen nicht verglichen werden koͤnnen; die anderen in den graͤßlich⸗ sten Entwuͤrfen uͤbertreffend, durch den Einfluß ihres Beispiels, durch eine grenzenlose Verderbtheit, durch einen wuͤthenden Eifer, durch kalten Entschluß zum Blutvergießen stehen sie außer allem Vergleich; die Commission hielt desholb dafuͤr, sie besonders verzeichnen zu muͤssen. Nach reiflicher Erwaͤgung erkannte ber Ge⸗ richtsyof mit Stimmenmehrheit, daß, die Attentake ausgenommen, deren Ungeheueres sie gar in keiner Klasse bringen ließ, die Anzahl der von der Cemmissien

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vorgeschlagenen 11 Kathegorieen mit den verschiedenen

Graden der Strafbarkeit der Angeschuldigten in ge⸗

nauem Verhaͤltnisse stehe und faͤllte danach den (gestern gemeldeten) Aussoruch, wobei derselbe auch die vier Indivi⸗ duen, welche obgedachter maßen, ohne ihr eigenes Gestaͤnd niß

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ürch die Thatsachen uͤberwiesen waren, in die gehoͤri⸗ in Kathegorten brachte. Die Beschlüsse und Entschei⸗ ungen des Gerichtshofs sind theils mit absoluter Stim mmehrheit, ngen fuͤr dieselbe Abstimmung gefaßt, die Mitglieder heiligen Synods, welche beim Schlusse der Verhand⸗ Engen zum Sitz iw Gerichtshof berufen worden, ha⸗ in, dem Geiste ihres geistlichen Amts und alten Bei⸗ zelen gemaͤß, ihre Stimme in folgender Weise abge⸗ ben: Nachdem wir im Ober⸗Gerichtshof die Ver⸗ sung der Proceß⸗Aecten in Betreff der Staats, Ver⸗ hecher Pestel, Ryleieff und ihrer Mitschuldigen, elche Kaisermord und Einfuͤhrung der republrkani⸗ hen Regierung in Rußland angesponnen haben, an⸗ pört, nachdem wir gesehen, wie ihre Greueltha, gmit hoͤchster Exrdenz dargethan und durch ihre eige⸗ n Gestaͤndnisse bestäͤtigt sind; so erkennen wir, daß se Staats⸗Verbrecher die Todesstrafe verdienen; dem ch widersetzen wir uns dem gegen sie zu fallenden Ur⸗ gal nicht, jedoch koͤnnen wir, in Betracht unseres giesterstandes, das besagte Urtheil nicht mit unserer terschrift versehen.

Die von dem Ober⸗Gerichtshofe (wie gestern ge uldet) zur Enthauptung verurtheilten, von Sr. Maj. jer mit dem Leben begnadigten Staatsverbrecher der sten Categorie sind namentlich solgende: der Oberst irst Troudetzkoi; der Lieutenant Fuͤrst Obolensky; der serstlieut. Matthaͤus Mourawieff⸗Apostol; der Unter⸗ ut. Borisseff 2.; der Unterlieut. Borissoff 1.; der ntterlteut. Gorbatcheffsky; der Major Spiridoff; der heeonde-Hauptmann Fuͤrst Bariatinsky; der Collegten⸗ sessor „Kuͤchelbecker; der Haupimann Yakonbowitch; Oberstlieut. Poggto; der Oberst Artamon Moura⸗ aff; der Faͤhnrich Vadkowoky; der Fähnrich Berchas⸗

f; der Oberst Davybdoff; der Beamte der Aten Classe

üschneffsky; der Secouse⸗Hauptmann Alexander Be⸗ gujeff; der Unterlieut. Andreepitch 2.; der Hauptmann kita Mourawieff; der Collegienasse ssor Poustchine; der eneral⸗Major Sergius Wolkonsky; der Hauptmann kkouschkine; der Unterlteut. Pestoff; der Lieut. Ar⸗ goff; der Lieut. Zavalichine; der Oberst Povalo⸗ hweikowsky; der Lieut. Panoff 2.; der Lieut. Sout⸗ f; der Seconde⸗Hauptmann Fuͤrst Stchepine⸗Ro⸗ psky; der Schiffsfaähnrich Diwoff, und der wirkliche gaatsrath Nicolas Tourgurneff.

Sr. Maj. der Kaiser haden unterm 26. d. an den neral⸗Adjutanten und Chef des General⸗Staabs Sr. ij., Baron v. Dieditsch, ein hoͤchst huldvolles eigen diges Schrerben erlassen, worin Hoͤchstdieselben ihm die unermuͤdliche Sorgfalt danken, mit der er den mplotten der Verschworenen, als sie die Fahne des sruhrs unter der zweiten Armee zu erheben trachte. zuvorgekommen.

(Fortsetzung des in Nummer 181. der Staats⸗ ung abgedrechenen Cerementals.) Beschreibung thochfeierlichen Kroͤnung Sr. Kaiserl. Maj. Vorabende, des feierlichen Kroönungstages wird in Kirchen um 4 Uhr Nachmittags ein Dankgeber Deum) mit Geckengelaute, und gegen Abend die per und die Melten gehalten. Ihre Kaiserl. Maje⸗ in nebst Familie werden demselben in der Heilands sche hinter dem goldenen Gitter beiwehnen, woselbst hzugleich die gehörigen Regeln vor dem Kroönungs⸗ verlesen werden. Am Kroͤnungstage stellt sich nach In Signale von 21 Kanonenschuͤssen von dem Platz den Bastionen, das Militair auf, und die zu ver⸗ Renen Dienstverrichtungen beorderten Personen und umten versammeln sich auf den ihnen bestimmten sen. Am Morgen werden die Kaiserl. Regalien h die Assistenten derjenizen Deamten, welche diesel⸗ dbei dem Krönung⸗-zuge tragen müssen, nach der Au⸗

Kammer gedracht. Regelien sinb: Dis Or⸗ * 6 3 8 hf

theils mit relativer Mehrheit der Mei⸗

denskette des heiligen Andreas. Das Reichs⸗Banner. Das Reichs⸗Siegel. Das Reichs „Schwerdt. Der Pur⸗ pur Ihrer Kaiserl. Majestaät auf zwei Kissen. Der Purpur Sr. Karserl. Majestaͤt auf zwei Kissen. Der Reichsapfel. Das Scepter. Die kleine Katserl. Krone. Die große Kaiserl. Krone. Die Regalien werden bis zur Audienz⸗Kammer von 2 Oder Officteren und 24 Ge⸗ meinen der Chevaliergarde, mit Karabinern bewaffnet, begleitet, den Baldachin halten auf der Rothen Treppe 32 Staabe Ofsiciere. In der Kathedrale wird fuͤr das Wohlsein Sr. Kaiserl. Majestaͤt ein Dankgebet gehalten, und nach Ablesung der gewoͤhnlichen Hora erwartet die Geistlichkeit im Fest⸗Ornate die Ankunft Sr. Kaiserl. Mazestaͤt. Zu der naͤmlichen Zeit, wo der Kaiser nebst der Kaiserin aus den innern Gemaͤchern Sich nach der Auditenz⸗Kammer zu verfuͤgen geruhen, belieben die Kai⸗ serin Maria Feotorowna mit den übrigen Mitgliedern der Kaiserlichen Familte gerade nach der Himmelfahrts⸗ Kathedrale Sich hinzubegeben und den fuͤr Sie bestimm⸗ ten Platz einzunehmen, so wie Ihre Kotserl. Hoheiten gleichfalls die eigends fuͤr Sie eingerichteten Plätze. Ihre Kaiserl. Majestaͤten werden mit der Krone und mit dem Kaiserl. Purpur bekleidet sein: die Schleppe wird von sechs Kammerherren, und der Zipfel derselben von einem Ober Hof⸗Beamten getragen. Bei der Per⸗ son Ihrer Majestaͤt befinden sich ein Allerhoͤchst dazu bestimmter hoher Beamter, waͤhrend des Kroͤnungszuges werden Hochoieselben von den Hof⸗Chargen beiderlet Geschlechts begleitet. Der Baldachin uͤber Ihrer. Mase⸗ stät wiro von Beamten der 3ten und Aten Klasse getra⸗ gen. Vor dem Anfange des Zuges Sr. Katserl. Maje⸗ naͤt wird der Erzpriester der Himmelfahrts⸗Kathedrale mit dem heiligen Kreuze, vor welchem zwei Diakone in einer goldenen Schuͤssel das Weihwasser tragen, den Weg Sr. Majestaͤt besprengen. Nach Anakunft in der Audienz, Kammer, geruhen Ihre Kaiserl. Maͤzestaͤten Sich auf die Sesselt unter dem Baldachine niederzu⸗ lassen. Das Signal zum Anfange des Zuges nach der Dom⸗Kirche zur Himmelfahrt der hochheiligen Mutter Gortes wird burch Tromperen unes Pauken angekuͤndigt. Sodald die Prozesston ihren Anfang nimmt, wird mit allen Glocken gelaͤutet, und waͤhrend des Zuges Sr. Kaiserl. Majestaͤt geben die in Parade stehenden Trup⸗ pen die Honneurs ab. Sobald sich die Kaiserl. Rega men den Kirchenthuͤren naͤhern, tritt die Geistlichkeit im b Ornate unter das Portal, und der Metropolit begruüßt oieselben mit dem Wethrauch und Besorengung des Weihwassers. Bei dem Eintritt in die Kirche werden Se. Kaiserl. Majestaͤt von dem Metropoliten von Now⸗ goroo uno St. Petersburg mit dem heiligen Kreuze, von dem Metropoliten von Kiew mit dem Wethwasser bewinkommnet, und der Erzbischof von Moskwa haͤlt eine Aurede. Beim Eintritt in die Kirche geruhen Ihre Kaiserl. Majestaͤten vor der heiligen Altarpforte dreimal dem Allerhöͤchsten eine Knieverbeugung zu machen, und Sich zu den Heilgen⸗Bildern zu neigen; worauf Sie Sich nach Ihrem, in der Mitte der Kirche unter einem Baldachin errichteten Kaiserl. Thron, hinbegetzen, und auf demselben Ihren Platz einnehmen. Die Erz priester, die Archimankriten und die übrige Geistlech⸗ keit, welche den Gettesdienst vollziehen, werden sich von den Stufen des Thrones an bis zu der 8— zu beiden Seiten reihen, und die Saͤnger in den Phorgit’⸗ tern, den Psalm des Koͤnigs: „Deine Gnabe und deine Gerichte loepretsen wit Hert“ anstimmen. Waͤhrend der Zeit, baß Ihre Katserl. Masestaten sich zu den Hei⸗ ligen, Bildern neigen, bleiben die Beamten mit ben Kaiserl. Regalien am Fuße des Thrones, bem Altar zugewendet, stehen, so wie Se. Kaiserl. Masestät 2ber auf nenselben zuzugehen getuhen, wenden Eie Sich gleichfalls gegen bten Thron, und indem Site die Rega⸗ lien auf ben baze bereiteten Tisch stellen, nehmen sie

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