- ““ 1
ihre Plaͤtze ein. Sobeld Se. Kaiserl. Majestaͤt gern, find. Der Art. 4. befiehlt den Local⸗Behoͤrden auf de hen, Ihren gewoͤhnlichen Kaiserl. Standort einzuneh⸗ Inseln und Kuͤsten Griechenlands, und den griechische men, stellen sie sich in der naͤmlichen Ordnung auf die Kriegsfahrzeugen, die mit regelmäaͤßigen Papieren vei Stufen, Se. Kaiserl. Majestaͤt gegenuͤber. Die Unter⸗lehen sind, alle Fahrzeuge, die nach dem vorhergehende oeffiziere der Chevaliergarde, bei jedem zwei Mann Ge⸗ Artikel als Piraten betrachtet werden, anzuhalten, un halten die Wache im Innern bei den beiden nach Nauplia zu fuͤhren. Im Fall eines Widerstande
meine,
4IZ1
8 haber der k. k. Marine und zu gleicher Zeit der k. k.
regelmäͤßige Kaper⸗ oder Blockadebriefs von Seite der
mittel, Kriegs Munition oder irgend einen Kriegs⸗Con,
Kirchthuͤren, so wie von Außen zwei Unteroffiziere der Garde⸗Infanterie den naͤmlichen Dienst versehen; die
uͤbrigen Chevaliergarden erwarten, in Reih und
aufgestellt, den Ausgang Sr. Kaiserl. Majestaͤt an der noͤrdlichen Thuͤre der Kirche. Die Generalitaͤt und die
uͤbrigen Beamten, die sich in der Prozession befanden, erhalten ihren Stand auf den dazu bestimmten Gallerien. (Fortsetzung folgt.)
Tuͤrkei. Nachstehendes ist der Beschluß des (ge⸗ stern abgebrochenen) von dem Oesterreichischen Beobach⸗ ter mitgetheilten Schreibens aus Konstantinopel vom
Der General, Marquis von Paulucci, Oberbefehls⸗
Seemacht in den Gewaͤssern des Archrpelagus, ist am 30. Juni am Bord der k. k. Fregatte Bellona auf der Rhede von Smyrna aͤngekommen. Dort sind gegen,⸗ waͤrtig fuͤnf fremde Escadren versammelt; naͤmlich, au⸗ ßer oͤsterreichischen, die franzoͤst che, unter dem Contre⸗ Admiral de Rigny, die englische, unter dem Admiral Neale, aus einem Linienschiffe, fuͤnf Fregatten, und mehreren Briggs und Korvetten bestehend; vie amerika⸗ nische unter Commodore Rodgers, welcher ein Linien⸗ schiff von 350 Kanonen, eine Fregatte, zwei Korvetten und zwei Goeletten unter seinen Befehlen, und, wie man versichert, den Auftrag von seiner Regierung er⸗ halten hat, Unterhandlangen mit der Pforte uͤber einen Handels⸗Tractat anzuknuͤpfen; endlich ist auch die sar⸗ dinische Escadre unter Cemmando des Cavaliere Serra, bestehend aus einer Fregatte, einer Korvette und einer Brigg auf der Rhede von Smyrna erschienen.
Die von den Commandanten der europaͤtschen, na⸗ mentlich der franzoͤsischen und englischen Excaeren neuer⸗ lich ergriffenen, strengen und nachdruͤcklichen Maaßregeln gegen die fortwaͤhrend zunehmende Piraterie der Gete⸗ chen, haben endlich die Executiv Deputation zu Napoli di Romania bewogen, ihrerseits unterm 27. Mai (8. Junt) eine Verordnung zu erlassen, deren Zweck dahin geht, diesem Unwesen Einhalt zu thun. Nach Art. 1. dieser Verordnung hat kein anderes Fahrzeug, aaußer denen, welche zur griechischen Flotte gehoͤren, das Recht, die Kriegsflagge der Nation zu fuͤhren, oder in den griechischen, sowohl als in den benachbarten Mee⸗ ren auf Kaperei auszulaufen. Im Art. 2. wird allen, selbst bewaffneten Fahrzeugen, welche zur griechischen
Flotte gehoͤren, und außer ihren Dienst, Papieren,
Regierung bei sich haben, oder durch eine besondere Er⸗ laubniß des Admirals hiezu autorisirt sind, untersagt,
von Seiten dieser Raubschiffe, den Grund gebohrt, oder verbrannt, und die Man schaft derselben nach Nauplia geschickt werden. 3 Art. 5. werd der Bau von Prahmen, Kleftrinen unt andern derlei Fahrzeugen, schifffahrt destimmt sind, von Bekountmachung gegen waͤrtiger Verordnung an, ausdruͤcklich verboten, un denjenigen, welche dergleichen Bauten unternommen den, bei Geld, und Gefaͤngnihßstrafe eingeschaͤrft, sill sogleich einzustellen, und känftighin keine neuen zurn ternehmen. Wenn die Gemeinden auf den Inseln ep an den Kuͤsten, wo dergleichen Fahrzeuge gebaut we den, dieß nicht verhindern, sollen sie gleichfalls mit ein Gelesteafe belegt werden. Nach Art. 6. sollen alle Fah zeuge unter neutraler Flagge, welche Kriegs, Cont daude⸗Attikel fuͤhren, und von Fahrzeugen, die zur gri chischen Florte gehoͤrcen, und dem Art. 2. gemaͤß, m regelmaͤßigen Kaper⸗ oder Blockade⸗Briefen versehe sind, genommen werden, unfehlbar nach dem Orte, n das Prisengericht seinen Sitz hat, zur Untersuchun und Entschetdung des vorliegenden Falles, gefuͤhrt ne den. Wenn oiejenigen, welche dergleichen Fahrzeuge g nommen haben, ehe sie selbe vor das Prisengericht fuͤ ren, oder ehe die Entscheidung dieses Gerichtshofes
solgt ist, Hand an die Ladung legen, sie verschleppe oder den Capttaͤn, die Matrosen oder die Passagie des genommenen Fahrzeugs verwunden, sollen sie nie dloß jedes Kaper⸗Anspruchs, den sie haben koͤnnten, ve lustig, sondern auch als Piraten betrachtet, und d von den Gesetzen verhaͤngten Strafen unterworfen w den. Endlich nach Art. 7. soll gegenwaͤrtige Erklaͤru den Admirälen und Schiffs⸗Lommandanten der neun len Maͤchte im mittellaͤndischen Meere mitgetheilt, u selde aufgefordert werden, ihrerseits mitzuwirken, de Mißbraͤuchen Einhalt zu ihun, und den Raͤubereiä! Zirl zu setzen, welche den allgemeinen Unwillen guf die ganze griechische Nation erregen, obwohl die Nö kungen verselben nicht bloß den Handel der Neutrabe sondern auch den der Griechen beeintraͤchtigen, der Haͤuser, Eigenthum und selbst Leben haͤufig von die Seeraͤusern gefaͤhrdet werden. 8 Sene 15. Juli. Die Regentin hat ei Proklamation erlassen, um die Portugiesen darauf 0 merksam zu machen, daß die von dem Kaiser Don
dro verliehene Constitution ganz verschieden von de aus einer revolutionairen Faktion im Jahr 18221 sprungenen Machwerk ist. Waͤhrend in letzterem ale
wahrende Prinzipien umgestuͤrzt worden waE e, in dem jetzigen Grundgesetz mit Ruͤcksicht auf die
gaͤngenheit, auf die bestehenden Gesetze und die erwol
neutrale Schiffe anzuhalten, wenn diese nicht Lebens⸗
trebande⸗Artikel einem Orte auf feindlichem Gebiete, der Flotte, den Armeen, oder den Festungen der Feinde zu⸗ fuͤhren. Dem Art. 3. zufolge, sollen nach Bekanntma⸗ chung gegenwaͤrtiger Verordnung als Piraten betrachtet werden: 1) Alle diejenigen, welche, ohne zur griechischen Flotte zu gehoͤren, auf Kaperei auslaufen; 2) diejenigen Fahrzeuge, die, wenn sie auch zur Flotte gehoͤren, außer ihren Dienst⸗Papieren, nicht mit regelmaͤßigen, von der Regierung ausgefertigten Kaperbriefen, oder mit einer besondern Erlaubniß des Admirals versehen sind; 3) Alle kleinen als Kaper ausgeruͤsteten Fahrzeuge, die un ter dem Namen Misticks, Prahmen oder Kleftrinen bekannt
nen Rechte aufrecht erhalten worden. Es ist, heißt in der Proklamatidn, die Pflicht eines jeden Portug sen, die Ausfuͤhrung dieser Charte ruhig 2bssnnn und die Bestrebungen aller derjenigen zu unterdrüce welche aus den Ereignissen der neuesten Zeit Ver lassung zu Unruhen und zu Erregung von Mißverg gen schoͤpfen moͤchten. b Den 31. d. M. l'ollen die 3 Staͤnde tion den Eid leisten. 8 Koͤnigliche
der Consti
Schauspiele. Im Opernhause: „
Zaube floͤre,“ Oper in 2 Abtheilungen.
Musik “ 8
edruckt bei Feister und Eisersdor
1u““]
8 1
1
ff
e
.“
welche offenbar zur Rauk
sollen sie verfolgt, j
B11 85 u“ 1166““
4. 8 8 8 88 ö““
Berlin,
Amtliche Nachrichten. LWEI1111“n“
Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Meck, senburg⸗Strelitz sind nach Neu⸗Sitrelitz abze⸗
Bei der am 2., 3, 4., 5. und 7. d. Monats ge⸗ shehenen Ziehung der 80sten Koͤnial. Kleinen Lorterie fel der Hauprgewinn von 10000 Thtr. auf No. 32763 gach Koͤnigsberg in Pr. bei Burchard; die naͤchstfoigen zen 2 Hauptgewinne von 2500 Thle. fielen auf No.
—
“ 21
6892 und 26800 nach Halberstadt bei Landwehr nhd
nach Goͤrlitz bei Schmiot; 3 Gewinne zu 1500 Thlr. uf No. 19250, 29423 und 32724; 4 Gewinne zu 2200 Thlr. auf No. 28758, 30265, 32090 und 41743; (Gewinne zu 1000 Toaolr. auf Neo. 5952, 7705, 7923, 8593 und 39445; 10 Gewinne zu 500 Thlr. auf No. 2596, 12605, 16177, 16863, 18579, 21002, 21288, 28365, 32230 und 35815; 25 Gewinne zu 150 Thl. auf No. 1067, 1142 1670. 2404 2821, 9511, 15240. 5816, 15944, 18218, 18685, 20614, 22091, 22513, 3257, 26118, 27272, 27313, 27799, 29627, 33468, 81794, 35111, 39617 und 41319; 200 Gewinne zu he au Mo. 7, 149, 265, 327, 546 667, 730, , 971, 1109, 1159, 1284, 1830, 2005, 2223. 2518, 727, 2809, 3074, 3065, 3738, 3808, 4215, 4349, 54, 4586, 4808, 5270. 5406, 5517, 5936, 6557, 6523, 6787, 6849, 6975, 7091, 7529, 7603, 811, 7853, 7865, 7916, 7947, 8422, 8868, 9173, 2b48, 9824. 9981, 10491. 10590, 10634, 10686, 11282, 11461, 11593, 11672, 12447, 12450, 12651, 12800, 808, 13359, 13372, 13465, 13561, 13566, 13630, 13668, 13693, 13781, 14057, 14310, 14400, 14530, 1688, 14781, 14845, 15384, 15641, 15789, 15912, 16182, 16420, 16949, 17221, 17288, 17396, 17719, 7829, 18118, 18197, 18348, 18414, 19015, 19327, 19519, 19778, 19849, 19936, 20400, 20460, 20010, 20669,, 21042, 21493, 21496, 21581, 11082, 22055, 22081, 22262, 22560, 22946, 23189, 3745, 24038, 24573, 24815, 24826, 25101, 25614. 15695, 25754, 25859, 25917, 25965, 26001, 26056 26119, 26421, 26485, 26506, 26754, 26811, 27364, 7609, 279⁰5, 27953, 28024, 28360, 28670, 28691, 28861, 28893, 29854, 30292, 30347, 30506, 30536, 30685, 30818, 30996, 31100, 31957, 32111, 32655, 32676, 32840, 32870, 32983, 33376, 33806, 33897, 34011, 34300, 34541, 34717, 34927, 35433, 35456 35458, 35636, 35879, 36145, 36384, 36498, 36845, 36974, 37050, 37181, 37734, 37968, 38051, 38101. 38153, 38831, 38913, 39096, 39511, 39573, 30983, 40770, 40992, 4 41455 und 41816.
1 “
1
*
7638,
Mittwoch, den 9ten August 1825606.
—2
fF
Lotterie bekannt gemachte Plan,
zur naͤchstfolgenden 81sten Lotterie beibehalten, deren
Ziehung den 20. Seotember d. J. ihren Aufang nimmt. Berlin, den 8. Auaust 1826.
Koͤnigl. Preußische General⸗Lotterie,
1“
Angekommen. Se. Excell. der Geheime Staats⸗ Minister, F
Zeitungs⸗Nach WNasl ag Z“ 2. Auzust K. H. der Herzog. N.
8
Paris,
Orleans ist am 22. Juli von seiner Reise nach den
Borromaͤichen Inseln zuruͤck
Deer unterm 20. Oktober 1824 zur 65sten kleinen 8 1 bestehend aus 42000 Loosen zu 3 Thlr. Einsatz, und 9000 Gewinnen, ist auch
8 8 8 8 11“ v-T“ “ 8 “ 8½ 5 2 8 8 18 8.* „2*¼ BEWI1“ * 5 82 8 ¹ 2 8
82 1
E11I11“ “ — 8
—
*½
ö — 9
in Genf angekommen.
Da indessen saͤmmtliche Gasthaͤuser mir Fremden ange,.—
fuͤllt waren, so mußte S. K. H. in dem nahe belege⸗ nen Stadtchen Carouge ein Unterkommen suchen.
Das Pairsgericht beschaͤftigt sich gegenwaͤrtig mit
den Anschuldigungen gegen den Armee⸗Intendanten Sicard; die Mazoritaͤt spricht sich dafuͤr aus, daß kein Grund sei, gegen denselben weiter zu verfahren.
Zu Nemours hat sich ein Ereigniß zugetragen, wel⸗
ches einzig in seiner Art ist und zur großen Belustigung der Zeugen desselben beigetragen hat. Ein Executor H. B. hatte den Auftrag erhalten, den Muͤller R schulden⸗ halber zu verhaften. seinen Auftrag auszufuͤhren, 1 von zwei Gendarmen begleitet im Hause des Muͤllers im Augenblick, wo letzterer noch zu Bette war. Der Entschluß des Muͤllers ist jedoch bald gefaßt und ausge⸗ fuͤhrt; er entspringt, obgleich beinahe nackt, durch eine Hinterthuͤr, die nach dem Fluß fuͤhrt; der Executor
setzt ihm nach und wollte ihn eben festhalten, als der
Muͤller ins Wasser springt. Nur einen Augenblick be⸗
sann sich der entschlossene Diener der Themis; der naͤchste
sah ihn schon die Fluthen durchschneiden und dem Fluͤcht⸗ ling nachschwbimmen. So gelangen beide an das an⸗ dere Ufer, wo abermals ein Wettrennen beginnt, wel⸗
ches der Muͤller wieder dadurch in ein ihm guͤnstigeres Element leunkt, indem er in einem nahe belegenen Kanal
springt, wohrn ihm sein Verfolger augenblicklich nachsetzt. Dies Wettschwimmen dauerte schon einige Zeit, als der Muͤller ploͤtzlich umkehrt und dem Epekutor anbirtet, sich
ihm unter der Bedingung zu ergeben, daß er ihm den
1“*“ 1“ 1e“
S
Nach vielen fruchtlosen Versuchen, erscheint er eines Tages