. werde.
1“ melden sich die Vorlaͤufer der annahenden Reife an.
Die Hoffnung einer vollkommenen Gaͤte bestaͤrkt sich mit jeder Stunde, was aber die Menge betrifft, haben wir unsere Erwartungen bereits gemaͤßigt. Der Son⸗ nenbrand hat geschadet, mehrere Traubeäarten, als die Rieslinger, Oestreicher und Velteliner sind durchfallen. Nur der Kleinberger, die aͤlteste und angestammte Traube unserer Gauhuͤgel, behauptet durch ungemeine Groͤße und Fuͤlle des Gewaͤchses sein altes Recht auf vorzuͤgliche Beachtung bei Anlegung neuer Weinberge. Drei Wein⸗ jahre hinter einander gleichen an Seltenheit einer Terne im Lotteriegluͤcke; auch haben heiße und trockene Sommer, wie der heurige, gewoͤhnlich sehr kalte, der Rebe verderbliche Winter zu Folge gehabt. Wuͤrde die⸗ ser Fall eintreffen, so wird sich der Weinprodncent lie— ber die haͤrteste Entbehrung, und schwere Opfer gefallen lassen, als tief unter dem Werthe ein Erzeugniß ver⸗ geuden, das durch Aufbewahrung an Guͤte zunehmen
wird.
8- Aus Mainz schreibt man folgendes: Unsere ge⸗ Feierte Landsmaͤnnin, Dem. Sonntag, wird morgen Abend von ihrer Kunstreise nach Paris, wo ihrem emi⸗
nenten Talente, verbunden mit ihrer Liebenswuͤrdigkeit, eine Auszeichnung in so hohem Grade ward, wie man
kein fruͤheres Beispiel kennt, hier in ihrer Vaterstadt eintreffen und wir glauben mit ziemlich vieler Zuver— laͤssigkeit versprechen zu koͤnnen, daß die liebenswuͤrdige
Kuͤnstlerin die hiesigen Kunstfreunde kuͤnftigen Sonn⸗ abend den 26. d. mit einer Theater Vorstellung erfreuen
werde.
Gotha, 25. Aug. dehrere oͤffentliche Blaͤtter, angeblich auch durch Briefe aus Gotha veranlaßt, ge⸗ ben uns Nachricht von einem uͤber die Vertheilung der
Herzogl. Saͤchsischen Lande abgeschlossenen Vertrage. — Wir koͤnnen, sagt die hiesige Zeitung im heutigen Blatte, versichern, daß es noch nicht au der Zeit sei, daruͤber etwas bekannt zu machen, und daß in jedem Falle das Mitgetheilte sehr wesentlicher Berichtigungen beduͤrfen
Preßburg, 22. Aug. Der am 18. und 19. d. M. in Circularsitzungen berichtigte Entwurf eines Nun⸗ ciums zum Behuf einer allerunterthaͤnigsten Gegenvor⸗ stellung an Se. geheiligte Majestaͤt uͤber das dargebo⸗ tene Contributions⸗Quantum, und die darauf unterm 21. Juni erflossene Allerhoͤchste Resolution, wurde an letzterm Tage in der 134. (blos Staͤndischen) Reichs⸗ tagssitzung gelesen, und nach einigen Veraͤnderungen im Styl bestaͤtigt, worauf er sodann als Nuncium zur Dictatur gegeben, und damit die Sitzung geschlossen ward. Gestern am 21. fand die 135. Reichstagssitzung beider Tafeln statt. Das Nuncium wurde bei der Staͤndetafel nochmals verlesen, und darauf an die Magnatentafel abgesandt, die es auch sogleich in Be— rathung zog.
Am 6. d. M. Morgens um 4 Uhr, verwandelte ein heftiges schauerliches Feuer das Hermanstaͤdter geraͤu⸗ mige, 38 Jahre lang stehende, Theater in einen Aschen⸗ und Schutthaufen. Obschon die an 5 Klafter hohe Feuermauer, von allen Stüͤtzen beraubt, den Einsturz drohte und die Annaͤherung zur Brandstaͤtte aͤußerst ge— faͤhrlich machte, gelang es dennoch den umsichtigen An— ordnungen der hohen anwesenden Militaͤr⸗Behoͤrden und der Civil⸗Beamten, vereint mit den unerschrockenen Be muͤhungen der Loͤschenden, dem Brande dermaßen Mei⸗ ster zu werden, daß keines der Nebengebaͤude mit ver⸗ brannte. Alle Brandbestandtheile fielen in den innern, mit Klafter dicken Mauern umschlossenen, Raum des Theaters, und brannten, trotz des unausgesetzt thaͤtigen Wasser,Zufuͤhrens, 48 Stunden lang. Die Veranlas⸗
sung zu diesem Brande liegt darin, daß am Vorabend in dem beinahe bis 11 Uhr gedauerten Theaterstuͤck: „Die Teufelsmuͤhle am Wienerberge,“ welches mit Ver⸗
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senkungen, Blitz und Feierspukereien begleitet, gegeben wurde, einige Funken in die aufgerollten Cortinen ge⸗ flogen und nach und nach das Feuer verbreitet haͤben
moͤgen. Aus Siebenbuͤrgen wird gemeldet: Aus Ver⸗
anlassung der bereits zu Bukarest in der Wallachei aus,⸗
gebrochenen Pestkrankheit ist, vom 3. d. M. angefan,
gen, die Contumazierungs⸗Dauer an den gesammten
Graͤnzen unseres Vaterlandes gegen die Wallachei und
Moldau, fuͤr Personen und Waaren von 10 auf 21
Tage erhoͤhet worden.
Schweiz (Zuͤrich, 23. August). In der neunzehn⸗ ten Sitzung der Tagsatzung machte ein Militaͤraufsichtsbehoͤrde die Tagsatzung mit den Ein⸗ richtungen des im Laufe dieses Monats auf der Allment dei Thun abzuhaltenden, dermal mit der Militaͤrschule vereinbarten vierten eidgenoͤssischen Uebungslagers bekannt. Es wird dasselbe gebildet aus den Kontingenten der Staͤnde Bern, Luzern, Uri, beiden Unterwalden, Zug, Solothurn und Basel, auch einiger Mannschaft von Zuͤrich. Den Oberbefehl fuͤhrt Hr. Oberst Guiguer von Prangins; Hr. Oberst Pfyffer ist Chef des General⸗ stabs, Hr. Oberstlieutenant Pioda Generaladjutant, Hr. Oberstlieutenant Steiger von Interlachen Fluͤgel⸗ adjutant, Hr. Wurstemberger Ingenieur und Hr. Erb Kriegskommissaͤr. Es werden zusammengezogen eine Division Kavallerie, kommandirt von Hrn. Steiger, 2 Brigaden Fußvolk, jede von 3 Bataillons, durch die Herren Obersten May und von Buͤren kommandirt, die Artillerie aus der Schule von Thun. Ohne diese letz, tere ist der Bestand des Lagers folgender:
3 Generalstab “
1 Pontonniere 18 Kavallerie 260 Scharfschuͤtzen. 100 Infanterie . 1816
““ Mann.
Eine Sechspfuͤnderbatterie der Artillerie ist nach
englischem System lavettirt. Die Stelle des Inspektors
bekleidet Hr. Oberst Graf von Pourtales. Die Lager⸗ uͤbungen dauern vom 16. bis zum 24. August. Die
Tagsatzung bezeugte uͤber die getroffenen Anstalten der
Aufsichtsbehoͤrde ihre Zufriedenheit.
Die Militaͤraufsichtsbehoͤrde uͤberreichte ferner den ausgearbeiteten Entwurf eines vollstaͤndigen Reglementz uͤber die Organisation des Kriegskommissariats, nebst der Instruktion und Verordnung fuͤr die Kriegsverwal⸗ tung.
Lissabonn, 9. August. Die Infantin Regentin hat den Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Grafen von Porto⸗Santo und dem Minister des In⸗ nern Don Correa de Lacerda die nachgesuchte Entlas⸗ sung bewilligt.
Nach einer neuerdings erschienenen Verordnung wird die Regentin nachstehenden Titel fuͤhren: „Dona Isabella-Maria, Infantin Regentin der Koͤnigreiche Portugal und Algarvien und den davon abhaͤngenden Laͤndern, im Namen des Koͤnigs.“ Die Koͤniglichen Dekrete werden mit den Worten beginnen: „Ich, die Infantin Regentin, im Namen des Koͤnigs, thue kund und zu wissen ꝛc.““
Der Kriegsminister hat folgenden Tagsbefehl an die Armee erlassen: „Wackere portugiesische Soldaten, vor denen Buonapartes Legionen zitterten, laßt Euch nicht durch die Feinde der neuen Constitution verfuͤhe ren! Europa muß Euch von den 211 Rebellen des 2üsten und 17ten Infanterie „Regiments und von den 80 Aufruͤhrern des
unterscheiden wissen. Seid uͤbrigens versichert, daß die Prinzessin Regentin, die gegen ihren durchlauchtigen
Bruder Don Pedro IV. fuͤr die Erhaltung seines Koͤ⸗
ordnet Folgendes:
Bericht der
2ten Cavallerie⸗-Regiments wohl zu
nigreichs Portugall verantwortlich ist, die Empoͤrer, welche die Charte anzuerkennen sich weigern, zu ünter⸗
Das 17te und 24ste Infanterie⸗, wie auch das 2te Cavallerie⸗Regiment sind und bleiben, zur Strafe ihrer Rebellion, auf ewige Zeiten aufgeloͤst. Alle Offiziere und Soldaten, welche an der Empoͤrung Theil genommen haben, sollen nach der Strenge der militairischen Gesetze bestraft werden. Den Reuigen, welche sich bei den Gouverneurs und Tommandanten ver Provinzen Alentejo und Tras, os⸗Montes stellen noͤhtten, wird hierzu eine Frist von acht Tagen bewil⸗ igt. seue Infanterte⸗Regimenter unter Nr. ind ein Cavallerie⸗Regiment unter Nr. werden.
Die aus den Provinzen eingegangenen Berichte jer Militair⸗Gouverneurs und Commandanten sind be⸗ zuhigenden Inhalts. Zu Chaves ist die Ruhe vollkom— z nen hergestellt, ungeachtet der sogar bis in die Caser⸗ gen ausgedehnten Vemuͤhungen einiger Buͤrger und bauern, das Volk zum Aufstande zu reitzen. Im Minhot st die Ruhe nicht gestoͤrt worden, und auch in Oporto kehrt Alles zur Ordnung zuruͤck. Der Gouverneur von klvas, General Caula, verbuͤrgt sich fuͤr die Aufrecht⸗ saltung der Ruhe in den unter ihm stehenden Bezir— n. In Estremos haben die aufruͤhrerischen Bewegun, g gen aufgehoͤrt; die Rebellen befinden sich zu Valverde ind Olivenza auf spanischem Gebiet. Der Gouverneur eeen meldet, daß dort die vollkommenste Ruhe errscht.
Es heißt, die Cortes werden den 19. pen treten; man sagt aber ebenfalls,
25. und 26. 13. gebildet
Sept. zusam—
Brasilien (Rio⸗Janeiro, 16. Juni). Folgendes der Text des mit Frankreich abgeschlossenen und hier blicirten Handels- und Schifffahrt⸗Vertrages: Im samen der Hochheiligen Dreieinigkeit. S. M. her onig von Frankreich und Navarra und S. M. der kiser von Brasilien, von dem Wunsche beseelt, den litischen, Schifffahrt, und Handelsverbindungen zwi⸗ jen Frankreich und Brastlien Festigkeit und Dauer zu en, haben beschlossen, den gegenwaͤrtigen Freundschaft⸗, Pchifffahrt⸗ und Handelsvertrag im Interesse ihrer bei kseitigen Unterthanen und zum gegenseitigen Vortheile der Nationen abzuschließen. Durch diese Akte erkennt M. der Koͤnig von Frankreich und Navarra fuͤr sich n seine Erben und Nachfolger die Unabhaͤngigkeit des giserreichs Brasilien und die Kaiserliche Wuͤrde in der heson des Kaisers Don Pedro I. und seiner rechtmaͤ— gen Erben und Nachfolgern. Nach diesen Grundsaͤtzen d zu diesem Ende haben beide Souveraine Bevollmaͤch te ernannt, und zwar: S. M. der Koͤnig von Frank⸗ i und Navarra den Grafen Gestas, Ritter des Or. us der Ehren Legion, Franzoͤsischer Geschaͤftstraͤger nd General⸗Consul in Brasilien; und S. M. der iser von Brasilien Ihre Excellenzien den Vicomte In St. Amaro, Granden des Reichs und den Vicomte Paranagua, Granden des Reichs ꝛc.; welche, nach⸗ m sie ihre in guter und richtiger Form befundenen sellmachten ausgetauscht, uͤber folgende Artikel uͤberein— ommen sind: Art. 1. Bestaͤndiger Friede und ewige kundschaft werden sein zwischen Ihren Maj., dem Koͤnige nFrankreich und Navarra und dem Kaiser von Brast⸗ n, ihren Erben und Nachfolgern und zwischen ihren Un⸗ tthanen aller ihrer Lande, ohne Ausnahme und Unter⸗ sjed der Person und des Orks. Art. 2. S. Aller, istliche Majestaͤt und S. Kaiserl. Majestaͤt kommen erein, ihren Botschaftern, Ministern und bei den bei— seitigen Hoͤfen beglaubigten Agenten die naͤmlichen guͤnstigungen, Ehren, Immunitaͤten, Privilegien und
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zu
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Consuls und des jenseitigen eeen, des Handels und en
ernannten Consuls aller Kla die Genehmigung des Souverains, in diren sollen, antreten duͤrfen. Sie werden in dem einen Personen, als hinsicht!ich
des ihren Nationalen naͤmlichen Privilegten ge⸗
am meisten beguͤnstigten Art. 5. Die Unter⸗
dem andern Lande, der Ausuͤbung
nießen, welche den Consuls der Nation bewilligt werden moͤchten.
im Gebiete des henden Duldungssystem freiheit in folgt.
gehandelt werden darf, Krone Brastlien vorbehaltenen fahrtzoͤlle und
reich hinsichtlich der handelt.
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Sendschreibens Sr. fand auch hier
kirche und eine Prozessi suche vorgeschriebenen
in Ueberwasser, St. 2 Dieser seit dem Jahr
Caspar Maximilian, b
uͤbrige Geistlichkeit un daͤchtiger aus allen Staͤnden bei.
H
genaͤrndte ist fuͤr diese Gegend se Juli angefangen, un
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2 9F Steuern und Lasten . welche Beguͤnstigung au von d druͤcken wissen wird.“ — Ein Dekret der Regentin ver⸗ bei seinem Hofs 7 * 8 so verpflichtet sich der zu bewilligen. den Theile wird das Recht haben, General⸗Consuls, 1 in den Staͤdten und Haͤfen Gebiets zu ernennen, wo solche zur Bee,
3 2 der commerciellen Interes. der beiderseitigen Unterthanen noͤthig befunden wer⸗ 89 1g mit Ausnahme der Staͤdte und Haͤfen, rbrvo— ie hohen contrahirenden Theile dies n 11nqup“] Anstatt der aufgeloͤsten Regimenter werden zwei befinden werden. E111“
Art. 3. Jeder der
Vice⸗Consuls
Arr. 4. Die von
e, sowohl fuͤr ihre ihres Amts und
u gewaͤhrenden Schutzes, die
hanen jedes der hohen contrahiren andern, dem in den gemaͤß, vollk Religionsangelegenheiten Der Vertrag bestimmt, vorl
dieser Beziehung bewilligt andere, sie auch bei seinem
zu gewaͤhren; und einen Souverain
hohen contrahiren⸗
ihren Sauverainen
ssen werden ihr Amt nicht ohne
dessen Lande sie resi⸗ und
den Theile werden resp. Landen beste⸗ ommene Gewissens⸗ genießen. (Schluß aͤufig gesagt, eine
aͤnzliche Schifffahrt und Handelsfreiheit mit Ausnahme
er Laͤnder, mit denen
ortugal nicht als Maaßstab dienen
Steuern
1
uͤberhaupt von Fremden nicht des Kuͤstenhandels, und der der 1 Gegenstaͤnde. . Steuern sollen wie von der am meisten Sept. beguͤnstigsten Nation erhoben werden, daß dies bis zum P . Oktober, dem Geburtstage des Kaisers Don Pedro, perde aufgeschoben bleiben.
Schiff⸗
indessen aulch
wobei darf, wenn
diesem Lande besondere Beguͤnstigungen eingeraͤumt wer⸗ den sollten; und Brasilianische Schiffe werden in Frank⸗ — sogar wie Franzoͤsische be⸗ Diese berden Bestimmungen sind: rlaͤufi
auf sechs Jahre festgesetztv)y)
Muͤnster, 25. Aug. In paͤpstlichen elches das, voriges Jahr in um auf die vorigen Sonntag den dieses bis zum 18.
durch ein
roͤffnung ubilaͤums
ligioͤsen Feierlichkeit wohnten Se.
d eine unabsehbare
Folge des apostolischen Heiligkeit, Leo XII., Rom begangene Jubi⸗ ganze katholische Christenheit ausdehnt,
20. d. die feierliche
Februar 1827 dauernden Hochamt in der hiesigen Dom⸗ on nach den 3 uͤbrigen zum Be⸗ Kirchen (Unserer Lieben⸗Frauen amberti und St. Ludgeri) statt. 1776 hier nicht statt gefundenen
Bischoͤfl. Gnaden
as hochwuͤrdige Domkapitel, die
Menge An⸗
Der Fuͤrst zu Salm⸗Salm hat dem Armenvor⸗
stande zu Anholt, Kreifes Borken, r unmittelbaren Verthetlung unter die beduͤrftigsten
ausarmen
Landwirthschaftliche Berichte
nern des Reichs vom En I. Ostpreußen. — Koͤni
sfallen. Auch ist vom Sommerge
.
8
gsberg. hr fruͤh, mit dem 21. d duͤrfte im Ganzen mittelmaͤßig
128 Thl. 6 Sgr.
“
1“ 1e“
aus dem In⸗ de Juli.
Die Rog⸗
traide ein großer
mwerchh, .