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verschlimmern werde. mit Kranken uͤberfuͤllt; ein Dubliner Blatt macht da⸗
her den Vorschlag,
Ausfnahme der im Hospital keinen Platz findenden Fie⸗ berkranken
Das dasige Hospital ist bereits
daß man eine Anzahl Zelte zur
aufschlagen solle. Der in Dublin erscheinende Warder will wissen,
Hr. O'Connell und Genossen wuͤrden wegen ihres fre⸗
chen Eingriffs in die Rechte der Krone durch Stiftung eines Ordens (des „Befreier⸗-Ordens“) vor Gericht ge—
zogen werden, die Klage wuͤrde auf eine Art Hochverrath,
misprision of treason, gehen.
Die heutigen Times enthalten das sehr lange Be⸗
schwerdeschreiben des Hrn. Bishop Burnett vom 12.
Maͤrz 1825 an den Unter⸗Staatssecretair Hrn. Wilmot Horton uͤder die ihm, von Seite des Lords Ch. Somer⸗ set wiederfahrne Behandlung. Die Times sind sehr unzufrieden daruͤber, daß unser Ministerium sich im definitiven Abschluß eines Handels⸗ Tractats mit Brasilien von dem Franzoͤsischen habe zu⸗ vorkommen lassen und zugegeben, daß letzteres seinem Lande jeden HandelsVortheil sichern duͤrfen, den Bra— silien nur immer der beguͤnstigtsten Nation gewaͤhren koͤnne. „Das Datum des Tractats ist noch aus einem andern Gesichtspunkt wichtig, indem es naͤmlich zeigt, wie fruͤhe Frankreich schon angefangen, im Sinn eines Nachlassens von seinen Schifffahrts⸗Gesetzen zu handeln, indem es auslaͤndische Schiffe unter gleichen Abgaden mit seinen eignen in seinen Haͤfen zulaͤßt. Der 8te Art. scheint eine Abschrift desjenigen, den Sir Ch. Stuart in seiner ersten, verworfenen Uebereinkunft zu⸗ gelassen und es treffen denselben alle die Einwuͤrfe, welche Hrn. Canning veranlaßten, ihn aus dem Werke seines geschickten Unterhaͤndlers auszumaͤrzen.“ Ein Mitglied des Ausschusses fuͤr die Spanischen Fluͤchtlinge bestaͤtigt es, daß mit einer oder zwei Aus⸗ nahmen keines der reichen Spauischen Haͤuser hieselbst
etwas zur Unterstuͤtzung seiner Landsleute beigetragen
habe. In Quebec ist am 21. Juli ein Amerikanisches Schiff mit einer Ladung Amerikanischer Baumwollen, waaren eingelaufen.
Die Insel St. Thomas ist am 3. Juli abermals von einem großen Brande heimgesucht worden; ein Theil des Zollhauses nebst einem andern Regierungsge⸗
daͤude, die Daͤnische Kirche und 10 große Haͤuser wur⸗
den ein Raub der Flammen.
Aschaffenburg, 25. Aug. Heute fruͤh um 5 Uhr verkuͤndigte der Donner der Kanonen den nahen und fernen Bewohnern unserer Maingegenden, so wie das klingende Spiel der Musiken der Koͤn. Besatzung und der Landwehr, und das Gelaͤute aller Glocken den hie⸗
sigen Einwohnern den Anbruch von Baierns allgemei⸗ nem Festtage, an welchem vor vierzig Jahren unser all⸗ geliebtester Landesvater von der Vorsehung dem Leben und dem Reiche, das er einstens durch seine weise Re⸗ gierung begluͤcken sollte, geschenkt, und mit dem Na— men des heil. Ludwigs durch die Taufe geweiht wurde. Das Volk durchzog in frohen Gruppen die Straßen der Stadt mit dem begeisterten Ausrufe: Hoch und lange lebe unser Koͤnig Ludwig! Um 10 Uhr brachten die hiesigen Einwehner in der Stiftskirche dem Him⸗ mel ein Lob⸗- und Dankopfer dar, welchem der gesammte Adel, alle Koͤn. Civil⸗ und Militairbehoͤrden, der Ma⸗ gistrat und die Bevollmaͤchtigten der Stadt ꝛc. beiwohnten, und die inbruͤnstigsten Gebete fuͤr die lange Erhaltung des geliebtesten Koͤnigs zum Heil seines Volks stiegen aus der Brust der Andaͤchtigen zum Allmaͤchtigen empor. Die hiesige Casinogesellschaft hatte zur Feier des Fest⸗ tages einen großen Ball veranstaltet und Se. Maj. durch einen Ausschuß dazu eingeladen. Es war um halb neun Uhr, als der allgeliebte Landesvater im Ca⸗ sinogebaͤude
anlangte, wo Se. K. Maj., von dem Aus⸗
1 den Sac Koͤnig zu hindern, vorigen Sonnabend seinen Einzug in von dem herzlichsten Freudenrufe der frohn Madrid zu halten, nnd dagegen den Infanten Don
Farlos als Koͤnig einztehn zu lassen, und ihn unter m Namen Carls V. zu proclamiren. Saͤmmtliche
geleitet, Harrenden, unter dem Tusche von Trompeten und Pan ken, begruͤßt wurde. Der Tanzsaal stellte mit seine hohen gruͤnen Säaͤulengewinden aus Epheuranken un er anwesenden Franzoͤsischen und Schweitzer Offiziere Eichenblaͤttern dem Blicke das Bild eines hehren Tem ften nieder gemacht werden. Die Raͤdelsfuͤhrer sind pels dar, an dessen innerer Fronte der erhabene ig hereits verhaftet; es gehoͤren dazu mehrere Militairper⸗ Brillantfeuer glaͤnzende Namenszug Sr. Koͤn. Mas fonen, und beinahe jedes Regiment der hiesigen Garni⸗ mit der strahlenden Koͤnigskrone, auf blauem Schatten son zählte einige Mitverschworne. (Die Etoile bezwei— grunde und mit Guirlanden gruͤn umschlungen, einen felt jedoch die Wahrheit dieser Nachrichten.)
Festaltar schmuͤckte. Die in den Fenstern,Vertiefunge Die Geistlichkeit Spaniens, sowohl die Ordens⸗ aufgestellten vielfarbigen und Wohlgeruch verbreitenden geistlichen als die weltlichen, soll dem Koͤnige durch den Blumen verschoͤnerten und vervollkommneten das wohl Pardinal Bischof von Toledo, dem Bischof von Leon gefaͤllige Ganze. Die Buͤste des geliebten Monarche nd dem Franciskaner⸗General, P. Cyrillus v. Alameda zierte, von bunten Blumenkraͤnzen umwunden, den rgeschlagen haben, ein Armeekorps von 10,000 Mann Vorsaal herrlich aus. Des Koͤnigs Majestaͤt eroͤffne seine Kosten auf dem Kriegssfuß so lange Zeit persoͤnlich mit einer Polonaise den Tanz, welcher bi erhalten, als die Erhaltung der innern Ruhe es er⸗ gegen Mitternacht fortgesetzt wurde, worauf Allerhoͤchst ischen moͤchte.
derselbe an dem in dem oberen Saale, dessen Fenste Brasilien. (Fortsetzung des Vertrags mit Frank— in das Tanzlokale herausgehen, bereiteten Souper Theipzich.) Art. 12. Die Schiffe und Fahrzeuge der Un⸗ zu nehmen geruhten. Hier wurden Sr. Maj. von dee terthanen eines jeden der hohen contrahirenden Theile
glaͤnzenden Versammlung die passenden Toaste ausge haben in den Haͤfen und Ankerplaͤtzen der anderen, un— ur dem Titel von Leuchtthurm⸗, Tonnengeldern, oder
bracht, welche vom Tanzsaale aus ein aus der Gesell schaft gebildeter Chor von Saͤngern und Saͤngerinnen gend einer andern Benennung, nichts weiter zu ent— mit der harmonischen Absingung eines Liedes begleitete ichten, als was die Schiffe und Fahrzeuge der beguͤn⸗ Der geliebteste Landesvater erwiederte die Toaste, ine stigtsten Nation entrichten oder zu entrichten haben wer— dem Allerhoͤchstderselbe auf das Wohlsein der Gesellschaftzen. Art. 13. Die hohen contrahirenden Theile kom⸗ trank. Dieser beseligende Ausdruck ausgezeichneter Koͤn men dahin uͤberein, daß als brasilianische Schiffe dieje⸗ Gnade versetzte die ganze Versammlung in unbeschreib nigen zu betrachten sind, welche von brasilischen Unter, lichen Enthuskasmus, und der Ausruf von vielen hunthanen gebaut oder in deren Besitz sind, und deren dert Stimmen: Heil und Segen unserem Koͤnig! er ECapitaine nebst drei Viertheilen der Mannschaft Bra⸗ fuͤllte erschuͤtternd das Gebaͤude. Nach geschlossenem sflier sind, jedoch soll der letztere Punkt so lange außer Souper verfuͤgte sich Se. Koͤn. Majestaͤt wieder in den Kraft sein, als der Mangel an Matrosen solches er⸗ Tanzsaal und verweilte noch bis gegen zwei Uhr. heischt; jedenfalls aber muͤssen der Eigenthuͤmer und
Karlsruhe, 25. August. Seine Koͤnigl. Hoheiter Capitain Brasilier sein, und die saͤmmtlichen Schiffs⸗ der Großherzog haben gnaͤdigst geruht, unterm heutigen popiere sich in den gesetzlichen Formen befinden. In Tage, (Hoͤchst Ihrem Namensfeste) allen denjenigen Insgleicher Weise sind als franzoͤsische Schiffe diejenigen zu dividuen, welche vor dem heutigen Datum als Refrahhh trachten, welche den in Frankreich bestehenden Vor⸗ tairs oder Deserteurs entwichen sind, und denen außerschriften gemaͤß fahren und besessen werden. Art. 14. Alle dem kein weiteres Verbrechen zur Last faͤllt, einen aufsprodukte, Waaren und Artikel jeder Art, welche Er⸗ 3 Monate vom heutigen an giltigen General⸗Pardonzeugnisse oder Manufacte und Industrie⸗Ergebnisse der dahin zu bewilligen, daß diese Individuen, wenn sie sich Unterthanen und des Gebiets Sr. Allerchristlichsten im Laufe dieser drei Monate bei der ihnen vorgesetzten Majestaͤt sind, aus den Haͤfen Frankreichs nach den bra⸗ Zivilbehoͤrde oder irgend einem Militaͤr⸗Kommando stele⸗silischen gebracht, es sei in franzoͤsischen oder brasilischen len, von aller koͤrperlicher oder Vermoͤgens⸗Strafe frei Fahrzeugen, und zum Verbrauch zugelassen werden, ha⸗ bleiben sollen. Wer sich binnen dieser Zeit nicht sistirt/ uͤberhaupt und lediglich dieselben Abgaben zu ent⸗ bleibt der gesetzlichen Strafe unterworfen. ten, welche die Unterthanen der beguͤnstigtsten Na⸗
Gestern, Morgens, sind Se. Hoheit der Erbgroß⸗tion entrichten oder zu entrichten haben werden, in herzog von Sachsen⸗Weimar von hier nach Stuttgart Pemaͤßheit des General⸗Zoll⸗Tarifs, der zu dem Ende abgereist. Nachmittags begaben Sich J. K. Heheitin allen braͤsilischen Haͤfen, wo Zollaͤmter bestehen oder die Frau Markgraͤsin Amalie mit Hoͤchstihrem Hofe nachkuüͤnftig etwa errichtet werden, bekannt gemacht werden dem gewoͤhnlichen Sommer⸗Aufenthalte Bruchsal. . Man ist dahin uͤbereingekommen, daß beim Ge⸗
Nieder⸗Elbe, 29. August. Die K. Daͤnischehkauch des Ausdrucks: die beguͤnstigtste Nation, die Staatszeitung vom 25. August enthaͤlt die, in Was⸗Portugiesische Nation nicht zum Vergleich dienen soll, hington am 26. April d. J. in zwoͤlf Artikeln zwischen Zuch wenn dieselbe in Handelsangelegenheiten in Bra⸗ dem K. Minister Residenten Hrn. P. Pedersen und demsslien privilegirt werden sollte. Art. 15. Man hat sich Staatssecretair Hrn. H. Clay abgeschlossene allgemeinehshin verstaͤndigt, daß, wenn franzoͤsische Natur⸗ oder Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schifffahrts⸗Convention Industrie⸗Erzeugnisse in dem brasilischen Tarif keinen zwischen Sr. Daͤn. Maj. und den V. St., worin derestimmttn Werth haben, sie bei dem Zollamte nach ei— letzte Artikel besagt, daß die Ratificationen innerhalb ttler von dem selbige einfuͤhrenden Theile unterzeichne⸗ acht Monaten oder fruͤher ausgewechselt werden sollen. Werthsangabe abgefertigt werden sollen; in Faͤllen
Madrid, 14. August. Ihre Majestaͤten der Koͤ üher, wo die mit der Zollerhebung beauftragten Beam⸗ nig und die Koͤnigin sind vorgestern hier angekommen. Grund haben sollten, diese Angabe fuͤr falsch zu er— Heute hat der Koͤnig im Staatsrathe praͤsidirt, und (chten, so steht ihnen frei, die angegebenen Gegenstaͤnde es soll darin hauptsaͤchlich von den portugiesischen An⸗ üigen Bezahlung von 10 Procent uͤber den Betrag der gelegenheiten die Rede gewesen sein. Gestern hielten Werthsangabe an sich zu nehmen, und zwar binnen 14 S. M. Heerschau uͤber die Truppen der hiesigen Gar⸗Tagen vom Tage der Detention und gegen Ruͤckgabe nison, worauf große Cour bei Hofe war, welcher die zer entrichteten Abgaben. Art. 16. Alle Produkte und fremden Gesandten beiwohnten. Nanufakte von Unterthanen Sr. Kais. Maj., die, in
Hr. Recacho hat sich (heißt es im Drapeau bl.) asilischen oder franzoͤsischen Fahrzeugen, aus den Haͤ⸗ abermals um sein Vaterland durch Entdeckung einer Iin von Brasilien in die von Frankreich eingebracht Verschwoͤrung verdient gemacht, deren Zweck war, den ihd zum Verbrauch gelalsen werden, haben uͤberhaupt
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und einzig an Abgaben nicht mehr zu entrichten, als sie dermalen, nach dem franzoͤsischen Tarif, bei der Ein⸗ bringung in franzoͤsischen Fahrzeugen zu entrichten ha⸗ ben. Se. Allerchristlichste Majestaͤt hebt demnach zu Gunsten der brasilischen Schifffahrt die in Frankreich in Bezug auf die in fremden Fahrzeugen eingebrachten
Waaren bestehende Mehrbesteuerung im Betrag von
10 Procent auf, desgleichen auch, zu Gunsten der
Brasilischen Baumwolle, den im franzoͤsischen Tarif be-⸗;,— stehenden Unterschied zwischen kurzer und langer Wolle.
Art. 17. Es ist gleichmaͤßig einverstanden, daß den resp. Consuln gestattet sein soll, Vorstellungen zu ma⸗ chen, wenn ihnen bewiesen werden sollte, daß irgend ein Artikel des Tarifs zu hoch abgeschaͤtzt ist; damit diese Vorstellungen in der kuͤrzesten Frist in Erwaͤzung gezogen werden, ohne deshalb die Expedition der Waa⸗ ren aufzuhalten. Art. 18. S. Kais. Maj. bewilligen den Unterthanen Sr. Allerchr. M. das Vorrecht, Signa⸗ tarien fuͤr die brasitlischen Douanen zu den naͤmlichen Bedingungen zu sein, als es die brasilischen Unterthaͤ⸗
nen sind: wie auch hiermit bestimmt wird, daß die bra⸗ silischen Unterthanen das naͤmliche Vorrecht bei den franzoͤsischen Douanen, so weit es die Gesetze zulassen, genießen sollen. Art. 19. Alle aus dem Gebiet des ei⸗ nen der hohen contrahirenden Theile nach den Laͤn⸗ dern des andern direkt gefuͤhrte Erzeugnisse und Waaren sollen von einem von den Douanenbeamten des Hafens, wo sie eingeschifft werden, unterschriebenen Ur— sprungszeugniß begleitet sein. Diese Zeugnisse sollen mit fortlaufenden Nummern versehn und unter dem Siegel der Douane dem Manifest beigefuͤgt werden, welcher von den resp. Consuls visirt sein muß. Das Ganze wird demnaͤchst der Douane des Hafens, wohin die Waare geht, vorgelegt. In den Haͤfen, wo weder Douanen noch Consuls vorhanden sind, werden die Ur— sprungszeugnisse und die Legalisationen von den Orts⸗ obrigkeiten ausgefertigt. Art. 20. Alle Erzeugnisse des Bodens und des Gewerbfleißes vom Gebiete eines jeden der hohen contrahirenden Theile, welche aus den resp. Haͤfen zur Wiederausfuhr oder zur Umladung expedirt werden, sollen beiderseitig in besagten Haͤfen die naͤm⸗ lichen Zoͤlle tragen, welche der am meisten beguͤnstigten Nation gegenwaͤrtig oder in der Zukunft auferlegt wer⸗
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8 e a nb. Koͤnigsberg in Pr., den 28., August. Seine Ma⸗ jestaͤt der Koͤnig sind heute im erwuͤnschtesten Wohlsein um 10 Uhr Morgens hier angekommen und wurden von den hoͤheren Militair⸗ und Civil⸗Behoͤrden auf dem Koͤ⸗ nigl. Schlosse empfangen.
Allerhoͤchstdieselben waren den 24sten d. fruͤh Mor⸗ gens um 3 auf 7 Uhr von Berlin abgereist, und hat⸗ ten das erste Nachtquartier in Woldenberg, das zweite in Nackel, das dritte in Marienwerder und das vierte in Heiligenbeil genommen. Se. Majestaͤt haben die neue, hieher fuͤhrende Chaussee, soweit dieselbe schen practikabel ist, befahren. „ G
Landwirthschaftliche Berichte aus dem In⸗ nern des Reichs vom Ende Juli. (Fortsetzung.)
Eböbb
₰
IVvr. Pommern. — Stettin. Die fruͤher geäu⸗
ßerte Besorgniß, daß die diesjaͤhrige Erndte des Win⸗ tergetreides sehr schlecht ausfallen werde, hat sich leider bestaͤtigt. Die ungewoͤhnliche Hitze und der Mangel