1826 / 278 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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EZI“ v116“ .“ ““ openhagen, 18. Novbr. Die im Jahre 1815 unund 1816 hier gestiftete Wohlthaͤtigkeits⸗Gesellschaft, de⸗ ren Beschuͤtzerin J. M. die Koͤnigin ist, besitzt einen Capitalfonds von 45,000 Rbthirn. Dieselbe theilt jaͤhr⸗ lich Praͤmien an Dienstboten aus, welche in einer lan⸗ gen Reihe von Jahren treu und fleißig gedient haben, und hat im Ganzen schon 142 Personen belohnt. Auch unterstuͤtzt diese Gesellschaft arme und taugliche Hand⸗ werker durch Anleihen, si. zur Fortsetzung ihres Gewerbes in Stand zu se.... Die hier herrschende theit, der man den Na⸗ men Cholera giebt, hat u⸗ nmer nicht aufgehoͤet. Hamburg, 23. No. Nach einem Schreiben des Koͤnigl. daͤnischen Co Tripolis schien der Dey einen Kreuzzug wider Ieger Schiffe zu beabsich⸗ Gotha, 21. Novob Pantent erschienen. * Wir Friedrich, Wir Ernst, Wir Bernhard Erich Freund, von Gottes Gnaden Herzoge zu Sach⸗ sen, Juͤlich, Cleve und Berg, auch Engern und West⸗ phalen, Landgrafen in Thuͤringen, Markgrafen zu Mei⸗ ßen, gefuͤrstete Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Mark und Ravensberg, Herren zu Ravenstein ꝛc. ꝛc.

Am 18. d. ist hier folgendes

Fuͤgen hiermit zu wissen: Bekanntlich haben Wir,

nachdem durch das am 11. Febr. v. J. erfolgte Ableben des weiland Durchlauchtigsten Herzogs und Herrn, Friedrich IV., Herzogs zu S. Gotha und Altenburg, dieses Herzogliche Haͤus in seinem Mannsstamm erlo, schen ist, die dadurch an Uns angefallenen Gotha⸗ und Altenburgischen Lande, bis zu einer endlichen Vereini⸗ gung daruͤber, in gemeinschaftlichen Besitz nehmen und bisher gemeinschaftlich verwalten lassen.

Auf Unser gemeinschaftliches Ersuchen haben Se. Koͤnigl. Majestaͤt von Sachsen die Leitung und Ver⸗ mittelung bei den Unterhandlungen uͤber die beabsichtigte Auseinandersetzung uͤbernommen. Sehr bald hat sich Uns dabei die Ueberzeugung aufgedraͤngt, daß eine dem Wohl Unserer gesammten Lande entsprechende Theilung nur in sofern moͤglich sein wuͤrde, als zu gleicher Zeit einige gegenseitige Abtretungen Uns angestammter Laͤn⸗ der und Landestheile Statt faͤnden. So schmerzlich der⸗ gleichen Opfer Unsern landesvaͤterlichen Herzen auch im⸗ mer fallen mochten, so haben Wir doch den sie heischen⸗ den hoͤhern Ruͤcksichten nachgegeben, wodurch endlich zu Hildburghausen am 12. Novbr. d. J. unter Koͤniglich Saͤchsischer Vermittelung, Lin von Uns nachmals unterm heutigen Tage ratificirter Vertrag uͤber die ganze Suc⸗ cessionsangelegenheit zu Stande gekommen ist, nach welchem

A. Wir, Herzog Friedrich zu S. Hildburghausen, Unsere gesammten bisherigen Lande,

Wir, Herzog Ernst zu S. Coburg Saalfeld, das Fuͤr⸗ stenthum Saalfeld, das Amt Themar, und die auf dem linken Ufer der Steinach gelegenen Coburgischen Ort⸗

schaften, Wir, Herzog Bernhard Erich Freund zu S. Mei⸗

ningen, die Kammerguͤter Kahlenberg und Gauerstadt,

abtreten, und diese gegenseitig abzutretenden und die Uns neuerlich angefallenen Gocha⸗Altenburgischen Lande von nun an, folgendermaaßen vertheilt, besitzen werden: Es gelangr naͤmlich B. an Uns, Herzog Friedrich, das Fuͤrstenthum Al⸗ tenburg mit Ausschluß der nach den weiter unten (un⸗ ter D.) vorkommenden Bestimmungen, an Sachsen⸗Mei⸗ ningen fallenden Landestheile, aber mit der bisher von S. Hildburghausen ausgeuͤbten Lehnsherrlichkeit an dem Rittergute Schwanditz im Altenburgischen, insbesondere aber auch mit den eilf Dorfschaften: Ammelstaͤdt, Bu⸗ cha, Dienstaͤdt, Etzelbach, Graͤfendorf, Oberhasel, Kolk⸗ witz, Langenorla, Moͤtze

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lbach, Saalthal und Schweinitz;

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E1uöqöp C. an Uns, Herzog Ernst, das Herzogthum Gnes ohne das Amt Krannichfeld und 84 5. um Bone thaischen Antheil an Roͤmhild, die bisher Hildburghat senschen Aemter Koͤnigsberg und Sonnenfeld, lekte. jedoch ohne die dazu gehoͤrig gewesenen Lehnschaften i Meininger Oberland, und die in dem Fuͤrstenthum 9 burg gelegenen, bisher Meiningischen Kammergüͤte Kahlenderg und Gauerstadt, mit welchen neuerworbenen Laͤndern und Landestheilen Wir von nun an noch das Fuͤrstenthum Coburg ohne die auf dem linken ufes der Steinach gelegenen Ortschaften, jedoch mit den Flu⸗ ren und Zubehoͤrungen solcher Ortschaften besitzen wer, den, welche auf dem rechten Ufer der Steinach liegen dergestalt, daß Uns namentlich auch die Ortschaften Fuͤrth am Berg und Horb mit ihren ganzen Fluren verbleiben;

D. an Uns, Herzog Bernhard Erich Freund, das Herzogthum Hildbur hausen, mit alleiniger Ausnahme der Aemter Koͤnigsberg und Sonnenfeld, und der Lehns⸗ herrlichkeit an dem Altenburgischen Rittergute Schwan⸗ ditz, das Fuͤrstenthum Saalfeld, die bisher zum Fuͤrsten⸗ thum Coburg gehoͤrig gewesenen, auf dem linken Ufer der Steinach gelegenen Ortschaften: Mupperg, Mog⸗ ger, Liebau, Oerlsdorf, Rotheul, Lindenberg, Langen, muͤß und die saͤmmtlichen sogenannten Wustungen, und zwar diese Ortschaften mit allen ihren, auch mit den auf dem rechten Steinach Ufer gelegenen Zubehoͤrungen, das Amt Themar, das bisher zu Gotha gehoͤrig gewe⸗ sene Drittheil des Amtes Roͤmhild, das bisher Alten⸗ burgische Amt Camburg mit der Saline Neusulza und mit der von Weimarischem Gebiet umgebenen Parzele Vierzehnheiligen, der an das Amt Camburg graͤnzende Theil des Amtes Eisenberg, namentlich die Hrtschaften Thierschneck, Molau, Kasekirchen, Kauerwitz, Uttenbach,

Senselitz, Seidewitz, Neidschuͤtz, Priesnitz, Janisroda,

Aue, Boblas, Heiligenkreuz, Koͤckenitsch und Groitzschen, die von Weimarischem Gebiet umgebenen Altenburgi⸗ schen Parzellen Lichtenhayn und Mosen, das Amt Kra⸗ nichfeld, die bisher von S. Hildburghausen wegen Son⸗ nenfeld besessenen Lehnschaften in verschiedenen Ortschaf⸗ ten des Meininger Oberlandes, mit welchen neuerwor⸗ benen Laͤndern und Landestheilen Wir kuüͤnftig alle Un⸗ sere bisherige Lande, jedoch mit Wegfall der Kammer⸗ guͤter Kahlenberg und Gauerstadt, besitzen werden. Daher entbieten Wir, insgesammt, allen Behoͤrden, Dienern, Vasallen und Unterthanen in nukgenannten,

von der Theilung und gegenseitigen Abtretung betroffe!

nen Landen und Landestheilen Unsere Gnade, und er⸗

oͤffnen ihnen hiermit, daß Wir andurch nicht nur den!

bisher gemeinschaftlichen Besitz der Gotha⸗Altenburgi⸗ schen Lande, sondern auch, an eines Jeden Theile, den bisherigen ausschließenden Besitz der zur gegenseitigen Abtretung bestimmten, oben (unter A.) genannten Laͤn⸗ der und Landestheile, zu Gunsten der neuen Erwerber, jauf⸗ geben, und dagegen von diesen Laͤndern und Landestheilen, so wie oben (unter B. C. und D.) deren nene Landesher ren bestimmt sind, hiermit Besitz uehmen. Zugleich ente lassen Wir diejenigen Unserer Vasallen und Untertha⸗

nen, welche vermoͤge dieser Veraͤnderung ein Wechsel des

Landes⸗ und Lehnsherren betrifft, der gegen dieselben und die betreffenden Herzoglichen Haͤuser bisher auf⸗ gehabten Pflichten, und verweisen sie damit an ihre neuen Landes⸗ und Lehnsherren, als an ihre von Gott eingesetzte Obrigkeit. Wir scheiden von diesen Unserg⸗ geliebten Unterthanen, die Uns, zum Theil unter schwieg rigen Zeitverhaͤltnissen, unvergeßliche Beweise treuek Anhaͤnglichkeit gegeben haben, unter Anwuͤnschung des goͤttlichen Seegens und mit der troͤstenden Beruhigung, daß Wir hauptsaͤchlich nur ihrer eigenen Wohlfahrt das schmerzliche Opfer der Trennung bringen, und daß sie in ihren Landesherrn nur sich nahbefreundete Mitglie⸗

der einer und derselben, ihre unter sich stammverwand⸗

erwarten

atbunden worden, Morg geiefen die Herren Commissarien

11 LLEqqö R Unterthanen mit gleicher Liebe umfassenden Regen⸗ zamilie wechseln, welche in diesem Wechsel ein noth⸗ nziges Mittel erblickt, ihre Lande desto sicherer zu lcken. Von Unsern sonach heut an Uns uͤberwiese⸗ annod von Uns uͤbernommenen neuen Unterthanen Wir, daß sie in Uns und Unsern Fuͤrst⸗ ten Erben und Nachfolgern ihre Landesherren erken⸗ w und Uns die schuldige Unterthaͤnigkeit und Treue geisen werden, wogegen Wir ihnen Unsern landes⸗ alichen Schutz und Unsere landesvaͤterliche Sorge iör Wohl hiermit zusagen. u dessen Beurkundung haben Wir dieses gemein⸗ fflliche Ueberweisungs⸗ und Besihnahme, Patent ei⸗ ahändig vollzogen und mit Unsern Fuͤrstlichen Sie⸗ bedrucken lassen. Gegeben Hildburghausen, Co⸗ ig zur Ehrenburg und Meiningen zur Elisabethen⸗

nh, den (1. 8.) Ernst, H. z. Sachsen. 8.)

Bernhard Erich Freund, H. z. Sachsen. Am 17. Abends war die zur Besitznahme des Her⸗ chums Gotha von unserem gegenwaͤrtig alleinigen genten und Beschuͤtzer, dem Durchlauchtigsten Her— at von Sachsen⸗Coburg, abgeordnete Commission, be⸗ gend aus dem Herrn wirklichen Geheimenrathe und immer⸗Praͤfidenten von Carlowitz, dem Herrn Gehei⸗ nrathe und Regierungs⸗Praͤsidenten von Coburg und 1” Herrn Geheimen⸗Assistenz⸗Rath Lotz hier angelangt. uch ein von den Durchlauchtigsten drei Gesammt⸗ genten erlassenes hoͤchstes Rescript war bereits das rogt. Gesaͤmmt⸗Ministerium von seinen Functionen und am Morgen nach ihrer Ankunft die Mitglieder der um sie dem

15. November 1826. 5 (L. 8.) siedrich, H. z.

gen Civil⸗ und Militair⸗Behoͤrden ꝛc., sie * Landesherrn angeloben zu lassen, Hoͤchstwelcher goch der wirklichen Vereidigung durch Seine Gegen⸗ urt groͤßere Feierlichkeit geben wird, wie man im Pu⸗ o vernimmt. Das vorangehende gemeinschaftliche erweisungs⸗ und Besitznahme Patent wurde sodann ttheilt und durch Anschlag den Bewohnern Gothas

skannt gemacht. b heeen7n. 8. November. Die aus den noͤrdlichen at füdlichen Provinzen eingehenden Verichte der Gou mneurs melden, die Ruhe sei dergestalt hergestellt, daß n kaum noch Spuren der Stoͤrung wahrnehme. Die Depesche unsers Botschafters in Wien, worin vdie Eidesleistung des Infanten Miguel anzeigt, ist nch einen Tagsbefehl der Armee bekannt gemacht

orden. . Der Minister des Innern hat der Pairs⸗Kam⸗

e in der Sitzung vom A, ein provisorisches Reglement argelegt, und dabei bemerkt, es stehe zwar der Kam⸗ e das Recht zu, sich selbst ein Reglement zu geben, gin es sei, da doch die Gesetze in beiden Kammern gathen werden, sehr wuͤnschenswerth, daß die Form Debatten nicht zu wesentlich von einander abweiche, ghalb es angemessen waͤre, sich mit der Deputirten⸗ immer daruͤber zu berathen. Der Graf Taipa wi⸗ sisetzte sich der provisorischen Annahme des Entwurfs, eil er das Bestreben ahnet, ihn als definitives Regle⸗ nut einfuͤhren zu wollen, was gegen die Unabhaͤngig⸗ it der Kammern streite. Der Graf von Lapa aͤu⸗ ite dieselbe Meinung und sagte, daß es eine Beleidi⸗ ung gegen die erhabene Prinzessin waͤre, welche dem

utwurf ihre Unterschrift beigefuͤgt hat, wenn man es fung unterwerfen wollte. Der Graf

üter einer Pruͤ b inhares trat dieser Ansicht bei, und sagte, die Ab⸗ sung des Reglements sei ein ausschließliches Vorrecht r Kammer, und man koͤnnte nichts besseres thun, als

eenglische Verfassung zum Vorbilde zu nehmen. Der

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Recht, jede Akte der Regierung auzugreifen, wenn sie auch mit der Unterschrift einer unverletzlichen Person versehen sei, weil die Minister diese sonst als ein Schild fuͤr ihre eigenen Handlungen benutzen koͤnnten. Nach⸗ 8

(dem die Minister sich entfernt hatten, wurde uͤber den

Antrag votirt, und er wurde mit 27 Stimmen gegen 12 angenommen. In der Sitzung vom 6. wurden durch Stimmenmehrheit zwei Secretaire gewaͤhlt. Die beiden Pairs, welche der Pr. dent bei der Eroͤffuungs⸗ sitzung zu provisorischen S. 2 ren bestimmt hatte, er-⸗ hielten die meisten Stimmen. Hierauf wurde die Adresse an die Regentin in einer geheimen Sitzung berathen.

vom 6. fand die Eidesleistung saͤmmtlicher Mitglieder statt. Der Minister des Innern legte ebenfalls einen Entwurf zum Reglement vor, hinsichtlich dessen nach

einigem Hin, und Herreden beinahe einstimmig beschlose 7

sen wurde: die Kammern nehr den Entwurf nicht ohne Modification an; ferner, . sol. eine Commission von 7 Mitgliedern ernannt werden, um die noͤthigen Vorschlaͤge zu machen; endlich, die Kammer nehme die Artikel, welche bloß auf Form und Ceremoniel Bezug haben, einstweilen an. Die Regentin hat den Bischof von Coimbra zum Praͤsidenten der Kammer ernannt, 1 und D. Antonio Guerreiro zum Vice⸗Praͤsidenten.

Tuͤrkei. Ueber die neuesten unruhigen Ereignisse in Constantinopel enthaͤlt ein Schreiben von daher, vom 26. Oct. (in der Allgemeinen Zeitung) Folgendes:

Seit einigen Tagen war die Hauptstadt aufs Neue mit einer Revolution, deren Verzweigungen sich bis in die Provinzen erstreckten, bedröht; sie wurde aber durch die Strenge des Sultans und die Thaͤtigkeit des Aga Pascha's im Keime erstickt. Das Komplott bezweckte nichts Geringeres, als daß sich die nach Asien verdann⸗ ten Janitscharen, von denen sich sogar schon einige hun⸗ dert hier eingeschlichen hatten, von Seutari aus in Masse der Hauptstadt naͤhern, und bei Nachtzeit in die⸗ selbe eindringen sollten. Eine große Anzahl Ulema’'s und Softa's erwarteten ihre Ankunft, um gemeinschaft⸗ Fliche Sache mit ihnen zu machen, und vermuthlich den Sultan mit allen seinen Rathgebern zu ermorden. Ei⸗ ner der Verschwornen wurde ergriffen, als er eben Waffen vertheilen wollte; sogleich ließ der Sultan seine neu organisirten Truppen, mit Ausnahme eines Regi⸗ ments, in welchem sich besonders viele Janitscharen be⸗ sinden, und welches zur Besatzung in die Schloͤsser am Bosphorus abgehn mußte, ausruͤcken, und eine große Anzahl Verschworne verhaften. Die Zahl der Gefange⸗ uen betrug uͤber 3000, von denen gegen 500 im ersten Augenblick enthauptet, die meisten Andern aber depor⸗ tirt wurden. In die Kerker des Bostandschi Baschi wurden einige hundert abgefuͤhrt, um von ihnen auf 6 der Folterbank weitere Gestaͤndnisse zu erpressen. Die Hauptstadt ist in Folge dieser Maaßregeln zwar ruhig, allein die Besorgniß nimmt immer mehr uͤberhand, daß am Ende doch eine Katastrophe eintreten koͤnnte. Uebrigens herrschte waͤhrend dieser Auftritte in den entfernteren tuͤrkischen Quartieren Ruhe, und auch die Sicherheit der Rayas wurde nicht verletzt. 8

Ein Schreiben aus Constantinopel vom 27. 9 tober (im Spectateur Oriental) meldet: Am 21. haben sich alle Artillerie-Korps zu dem suͤßen See (Kaathana) . begeben, um sich in den Waffen zu uͤben. Das Kano⸗ nier⸗Corps ist, 1500 Mann stark, mit mehreren Geschuͤtzess⸗ stuͤcken von der Kaserne am großen Todtenfelde ausmar⸗ schirt; die Bombardiere sind in fast gleich starker Zahl 6 aufgezogen. Das Marinekorps war ungefaͤhr 500 Mann stark. Die Uebungen begannen durch die Kanoniere, die einige Manoͤver ausfuͤhrten. Hierauf fing man an, Bomben zu wersen; fest aufgepflanzte Moͤrser Shes. eine ziemlich große Menge, von deuen mehrere das Zie

Ninister des Innern erwiederte,

die Kam ner habe das

erreichten. Das Bombardierkorps fuͤhrte sodann mit

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In der Sitzung der Deputirten⸗Kammer