verspricht binnen 6 Monaten nach der Ratification dr Zegenwaͤrtigen Convention die Hatti⸗Cherifs von 1802 · zu erneuern, durch welche eben jene Privilegien einzeln angegrben und garantirt worden. Ueberdem, in Be⸗ tracht der Drangsale, welche jene beiden Provinzen
in Folge der letzten Ereignissen erlitten haben, in Be⸗ tracht der von den wallachischen und moldauischen Bo⸗ yaren geschehenen Wahl zu Hospodaren der beiden Fuͤr⸗
iser und Padischeh aller Reußen, die Herren Graf pichael Woronzof, General, Adjutanten, General der lüfanterie, Mitglied des Reichsraths, General⸗Gouver bur von Neu⸗ Rußland und bevollmaͤchtigter Commis⸗ ins in der Provinz Bessarabien, Rätter des Ordens „heil. Alexander Newsky, Großkreuz des St. Geor⸗ „Ordens zweiter Klasse, des Ordens vom heil. Wla,
einer Schilderung der seltsamen innern Verhaͤltnisse d Landes folgt eine Erzaͤhlung von Francia's Versuch . mit Spanten oder Brasilien in Verbindungen zu 8 ten, seinen Unterhandlungen durch Agenten in -*. und America, zum Zwecke des Umsturzes der 3 Oednung der Dinge in den vormaligen Spanischen 8; lonien und den Intriguen seines Gesandten Fort, 8
durchaus darauf beharrten, die Discussion der Kornge⸗ setze bis nach den Ferien auszusetzen, er selbst vor den selben einen Antrag in diesem Betreff machen wuͤrde.
8 Im Unterhause brachte gestern Aldermann Waith⸗ mann eine Petition wegen Betruͤgereien von Actien⸗ Compagnien ein, wobei er einen Antrag auf allgemeine Untersuchung des Beneymens von Parlamentsgliedern,
welche Antheil an solchen Compagnten gehabt, ankuͤn⸗ digte. — Hr. Littleton erneuerte seine hoͤchst wichtige
Motion, eine Verbesserung der so aͤußerst partetischen und unzulaͤnglichen Einrichtung der Ausschüsse des Hau ses uͤber Privat Bills betreffend. den Antrag; so wie Ald. Waithmann den Gegenstan⸗
Hr. Peel unterstuͤtzte
seiner, vorhin angefuͤhrten Aeußerungen noch einmal bei diesem Anlaß kraͤftig auf die Bahn brachte, ineem so
viele Mitglieder nur ihr P.ivat Interesse ourch ie bis.
herigen Ausschuͤsse zu befoͤrdern gewußt haͤtten. Meh⸗ rere Oppositionsglieder wollten unr fiadenz daß die Vor⸗ schlaͤge des Hrn. Littleton noch nicht weit genug gin⸗ gen, dieselben wurden jedoch, mit Ausnahme eines ein⸗ zigen, den Hr. Littleton einstweilen zuruͤckzunehmen be⸗ wogen wurde, in der Form von Resolutionen einstwei len genehmigt (unter andern die Errichtung eines Ap⸗ pellations⸗Ausschusses im Hause, an welchen man von den Berichten jener andern Ausschuͤsse wird appelliren koͤnnen). ’ 1
Dem Herzoge von Buckingham wurde Montag auf seiner Fahrt von Stow nach London sein Mantelsack
vom Wagen geschnitten, der unter vielen andern Kost⸗
barkeiten die prachtvollen Insignien des Hosenband,Or⸗ dens enthielt. Als Beweis von dem ausschweifenden Anschlage,
nach welchem einige der Suͤd⸗Americanischen Bergwerke unter Englischer Aufsicht bearbeitet worden, einem Briefe von Valparaiso angefuͤhrt, daß das durch die Anglo⸗Chilenische Bergbau⸗Gesellschaft zu Tage ge⸗ foͤrderte Silber ihr doppelt so hoch zu stehen kommt, als es am Werth betraͤgt; dasselbe ist der Fall mit dem Kupfer. alles mit dem Ertrag der auf England gezogenen Wech⸗
wird aus
Das hieher gesandte Silber und Kupfer war
sel gekauft worden (die hernach hier nicht bezahlt
wurden!)
Die letzten von hier nach Nord⸗Amerika abgesand,
ten Depeschen sollen hauptsaͤchlich auf die Differenzen
zu seinem Nachfolger in der Regierung bestimmt is einige T)aten des letzteren, die angefuͤhrt werden, falle aber nahe ius Unglaubliche, vorzuͤglich das, was 1 Lissabon, London und Maorid geschehen sein soll. ei U nstand kann nicht uͤbergangen werden, naͤmlich, dnß auch Francia zur Zeit des hiesigen Anleihe, und Spe culations, Fiebers einen Agenten hieher gesandt hatts um Gelo fuͤr die Jesuiten in Paraguai aufzunehmen Waͤre derselbe fruͤh genug gekommen und haͤtte sich a den rechten Mann gewendet, so ist kein Zweifel, daß wir Dr. Francia's Schuldscheine so regelmaͤßig in den Stocks⸗Liste notirt finden wuͤrden, als alle andern, und da ein Jobber nicht verpflichtet ist, etwas von der Geo⸗ graphie zu wissen, wuͤrde sich gezeigt haben, daß die Unkenntniß des Landes, fuͤn wesches unser Geld untern zeichnet worden, kein Hinderniß des Weggebens dessel⸗ ben gewesen sein wuͤrde. 4
St. Petersburg, 28. Nov. Der Staatsrath Anton Fronten, der Collegienrath Froding und die Ni tular⸗Rathe Watscheuko und Gourieff, beim Ministteing der auswaͤrtigen Angelegenheiten, welche die kai serlichen bevollmaͤchtigten Commissarien zu den Verhandlungen in Ackermaun begleitet haben, sind folgendermaßen de foͤrdert worden: Hr. Fronton zum wirklichen Stiaatz⸗ rath, Hr. Froding zum Staatsrath und die Herren Watscheuko und Gourieff zu Collegien Assessoren.
Wir haben bereits die erfolgte Unterzeichnung und die Auswechselung der Ratificationen der zu Ackermann zwischen den Bevollmaͤchtigten Sr. Kaiserl. Maj. und denen der Pforte abgeschlossenen Convention gemeldet, und theilen nunmehr den Text dieses wichtigen Ver⸗ trags selbst mit. Er ist bestimmt, die Erfuͤllungsweise saͤmmtlicher Artikel des Tractats von Bukarest festzu⸗ stellen, welche von der Pforte seit dem Jahre 1810 nicht in Ausfuͤhrung gebracht worden waren, auch du Territorialbesitzstand Rußlands an den Kuͤsten des schwan zen Meeres zu versichern und alle Privilegien, deren die Moldau, die Wallachey und Servien, unter dem schäz⸗
imir erster Klasse, des St. Annen Oedens erster Klasse t Diamanten und mehrerer auslaͤndischen Oeden, und lerander von Ribeaupiere, Geheimen Raih und wirk, bzen Kammerherrn, außerordeutlichen Gesandten und wollmaͤchtigten Minister bei der erhabenen Pforte und tter des St. Annen⸗Hrdeus erster Klasse mit Dia⸗ unten, Großkreuz des St. Wladimir⸗Ordens 2ter Kl., wie des Oesterreichischen Leopold Ordens erster Kl. — d Se. Hohrit die Herren Seid⸗Mehmed⸗Hadi⸗Ef⸗ di, General⸗Controlleur von Anatolien, erster Bevoll ichtigter, und Seld⸗Ibrahim⸗Iffet⸗Effendi, proviso⸗ shen Kadi von Sopbia mit dem Rang als Molla von glutari, zweiten Bevollmäaͤchtigten; welche, nachdem sie der Stadt Ackermann zusammengekommen und die glaubigten Abschreften ihrer in Zuter und gehoͤriger um befundenen Vollmachten ausgetauscht haben, die ghstehenden Arkikel festgesetzt, beschlessen und unter⸗ schnet haben:
Art. 1. Alle Klauseln und Festsetzungen des am 16. zai 1812 (dem 17. Tage des Mondes Djemaziul ewet, Jahr der Hegyra 1227) zu Bukarest abgeschlossenen jedensvertrags werden durch gegenwaͤrtige Convention dihrer aanzen Kraft und Guͤltigkeit bestaͤtigt, so als der Vertrag von Bukarest Wort fuͤr Wort darin geschaltet waͤre, indem die Erlaͤuterungen, welche den ggenstand der vorliegenden Convention ausmachen, ir dazu dienen sollen, den Sinn des genannten Ver⸗ gs genau zu bestimmen und den Inhalt seiner Ar⸗ hel zu befestigen.
Art. 2. Da der Ate Artikel des Vertrags von Bu⸗ est in Ansehung der beiden großen, Ismail und Kili ggenüberliegenden Inseln der Donau, welche, obschon (Eigenthum der Ottomanischen Pforte bleiben, zum voßen Theil wuͤste und unbewohnt bleiben muͤssen, e Grenzbestimmungsweise festgesetzt hat, deren Aus⸗ heung wegen der Nachtheile, welche das haͤufige Aus⸗ ten des Flusses herbeifuͤhrt, fuͤr unmoͤglich erkannt urden, und da uͤberdem die Erfahrung die Nothwen
stenthuͤmer, und in Betracht, daß der kaiserlich russische
Hof seine Zustimmung zu dieser Maßregel gegeben hat, ist dafuͤr erkannt worden, sowohl von Seiten der erha⸗ benen Pforte, als Seiten des russischen Hofs, daß die
obgedachten Hatti⸗Cherifs vom Inhre 1802 unerläße
licher Weise mittels der Klauseln, die in der besonderen,
hier beigefuͤgten Acts verzeichnet sind, welche Acte zwi-
schen den beiderseitigen Bevollmaͤchtigten abgeschlossen woroden und als integrirender Theil der gegenwaͤrtigen Convention anzusehen ist, vervollstaͤndigt werden muͤssen.
Art. 4. Durch den sechsten Artikel des Vertrags von Bukarest ist festgesetzt, daß auf der von Asien die Grenze zwischen beiden Reichen, so wie ste vor dem Kriege gewesen, wieder hergestellt wer⸗ den, und der kaiserlich russische Hof der erhabenen Pforte die Festungen und Schloͤsser, welche innerhalb jener Grenze gelegen und durch seine Waffen erobert worden, wiedergegeben werden wuͤrden. In Gemäͤßheit dieser Festsetzung und in Betracht, daß der kaiserlich russiche Hof unmittelbar nach dem Frieden diejenigen von jenen Festungen zuruͤckgegeben hat, welche nur wäh⸗ rend des Krieges den Truppen der erhabenen Pforte abgenommen worden waren, so ist man beiderseitig da- hin uͤberein gekommen, daß von nun an die asiatischen
Geenzen zwi chen beiden Reichen so bleiben sollen, wie 8 8
sie dermalen bestehen, und daß ein Termin von 2 Jah⸗ ren festgestellt ist, um gegenseitig auf die geeignetsten Mittel zur Erhaltung der Ruhe und Sicherheit der beiderseitigen Unterthanen Bedacht zu nehmen.
Art. 5. Die erhabene Ottomanische Pforte wird, um dem kaiserl. russischen Hofe einen glaͤnzenden Beweis ihrer freundschaftlichen Gesinhung sorgfaͤltigsten Auf⸗ merksamkeit auf die vollstaͤndige uͤllung der Bedingun⸗ gen des Vertrags von Bukarest zu geben, unverzuͤglich alle Klauseln des achten Artikels dieses Vertrags, die sich auf die servische Nation beziehen, welche als ab antiquo der erhabenen Pforte unterworfen und zins⸗ bar, dei jeder Gelegenheit die Wirkungen ihrer Milde
Seite
Bezug haben, welche wegen der Anspruͤche der N. A. Staaten Maine und Massachussets auf einen Theil von New⸗Brunswick zwischen unserer Regierung und den Vereinigten Staaten obwalten.
Die Seidenweber in Spitalsfields haben sowohl von Sr. Maj. als von den Herzogen von York, Clarence
gkeit dargethan hat, einen bestimmten und hinreichend zgedehnten Zwischenraum zwischen den beiderseitigen febewohnern festzustellen, um ihnen jeden Beruͤhrungs⸗ nkt zu nehmen und eben dadurch den hieraus ent⸗ ingenden fortwaͤhrenden Streitigkeiten und Unruhen
zenden Einflusse des Kabinets von St. Petersburg ge⸗ nießen sollen, wieder in Kraft zu setzen. Die Conven⸗ tion von Ackermann ist folgenden Inhalts: Convention zur Erläaͤäuterung des Tractats von 8 Bukarest.
und Großmuth empfinden muß, in Ausfuͤhrung bringen. Demnach wird die erhabene Pforte mit den Deputirten der servischen Nation die Maaßregeln feststellen, welche am geeignetsten werden erachter werden, ihr die zu ih⸗ ren Gunsten festgesetzten Vortheile zu sichern, Vortheile,
getroffen. stings mit Depeschen und einer besonderm Botschaft nach Alexandrien abgeschickt hatte, wur e vom Pascha sehr wohl aufgenommen. Hoh. wuͤrden die Insel zur Niederlage faͤr Aegyptische Erzeugnisse machen. — Ankunft des Obersten Davidson mit der Absendung fri⸗ scher Truppen nach Morea beschaͤftigt.
und vielen andern Großen die Versicherung erhalten, daß sie zu den Verzierungen ihrer Wohnungen ꝛc. nur inlaͤndische Seidenwaaren gebrauchen wollen.
Am 19. Okt. ist Sir Harryh Neale in Malta ein⸗ Oberst Davidson, den der Marquis v. Ha—
Man hoffte Ja Malta, Se.
In Alexandrien war man bei der
Lord Ponsonby ist am 11. Sept. in Monte⸗Video
angekommen.
Die Jngenieur⸗Committee zu Washington hat ih⸗
ren Bericht uͤber die beabsichtigte Befestigung der Kuͤ⸗ sten von Newyork und die Beschuͤtzung der Stadt von
der Seeseite zu nunmehr abgestattet; die Kosten sind
Francia und den Zustand Paraguai's
2 auf 5,201,834 Dollars 2 Cents abgeschaͤtzt und die Ar⸗ beiten sollen unverzuͤglich beginnen.
Es ist eine neue, hoͤchst belehrende Schrift uͤber Dr. er
Im Namen des Allmaͤchtigen. Der kaiserliche Hof von Rußland und die erhabene Pforte, von dem auf⸗ richtigen Verlangen beseelt, den Discussionen ein Eade zu machen, welche sich seit dem Abschlusse des Vertrags von Bukarest zwischen ihnen erhoben haben, und geson⸗ nen, die Beziehungen beider Reiche zu befestigen, in⸗ dem sie ihnen vollkommne Harmonie und gänzliches wechselseitiges Vertrauen zu Grunde legen, sind dahin uͤbereingekommen, mittels einer Zusammenkunft von beiderseitigen Bevollmaͤchtigten, eine freundschaftliche Unterhandlung zu eroͤffnen, in der reinen Absicht, aus ihren Verhaltnissen allen Anlaß zu weiteren Zwistigkei⸗ ten zu entfernen und fuͤr die Zukunft die voͤllige Aus⸗ fuͤhꝛung des Vertrags von Bukarest zu sichern, so wie auch der Vertraͤge und Acte, welche derselbe erneuert oder bestaͤtigt, und deren Beobachtung allein die Aufrechthäl⸗
dem kaiserlich russischen Hofe und der erhabenen otto⸗ mannischen Pforte verbuͤrgen kann. Demnach haben
naͤmlich: Se. Maj. der
ihren Bevollmaͤchtigten ernannt
tung und Dauer des so gluͤcklich gestifteten Friedens zwischen
Se. Maj. der Kaiser und Padischah aller Reußen und Se. Maj. der Kaiser und Padischah der Ottomanen zu
Ende zu machen, und da die erhabene Ottsmanische orte dem Kaiserlichen Hofe von Rußland einen un⸗ eideutigen Beweis ihres aufrichtigen Verlangens ge⸗ will, die Verhaͤltnisse der Freundschaft und guten ichbarschaft zwischen beiden Staaten zu befestigen, so pflichtet sie sich, die in diesem Bezug in der Confe— h zu Constantinopel vom 21. August 1817 zwischen nGesandten Rußlands und den Ministern der erhabe⸗ Pforte erfolgte Uebereinkunft, in Gemaͤßheit der hyrotokoll jener Conferenz verzeichneten Bestimmun⸗ auszufuͤhren und aufrecht zu halten. Demnach wer⸗ mdie in jenem Protokoll angegebenen und auf den glichen Gegenstand Bezug habenden Bestimmungen angesehen werden, als ob sie einen integrirenden hel der gegenwartigen Convention ausmachten.
Art. 3. Da die Vertraͤge und Acte in Bezug auf Privilegien, welche die Moldau und Wallachey ge⸗ hßen, in einer ausdruͤcklichen Klausel des 5ten Artikels Vertrags von Bukarest bestaͤcigt worden sind, so pflichtet sich die erhabene Pforte feierlich, die gedach⸗ Privilegien, Vertraͤge und Acte bei jeder Gelegen—⸗ mit der gewissenhaftesten Treue zu beobachten und
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deren Genuß zugleich die gerechte Belohnung und das beste Pfand der Treue sein werden, wovon diese Nation dem Ottomanischen Reiche Proben gegeben hat. Da ein Termin von 18 Monaten fuͤr noͤthig erachtes worden, um zu den in dieser Hinsicht erforderlichen Be sahrun⸗ gen, nach Maßgabe der besondern hier beigefuͤgten, zwi⸗ schen den beiderseitigen Bevollmaͤchtigten abgeschlossenen Acte, vorzuschreiten, so werden die gedachten Maaßre⸗ geln in Gemeinschaft mit der servischen Deputation zu Constantinopel festgesetzt und einzeln in einem, mit ei⸗ nem Hatti⸗Cherif bekleideten Firman verzeichnet! werden, der in moͤglichst kurzer Frist und spaͤtestens binnen des obgedachten Zeitraums von 18 Monaten in Kraff treten und uͤberdem dem Kaiserlich russischen Hofe mitgetheilt und von da an als integrirender d der gegenwaͤrti⸗ n Convention betrachtet werden wird. 1 5 6. Da Kraft der ausdruͤcklichen Festsetzungen des Vertrags von Bukarest alle Angelegenheiten und Reclamationen der betreffenden Unterthanen, welche durch ben eingetretenen Krieg ausgesetzt worden, “ aufgenommen und beendigt werden sollen; da auch di