9 schen Schiffe und Erzeugnisse in den Haͤfen der Ver⸗
lagen in den Haͤfen beider Staaten gedrungen. Da man indeß "ie unmittelbare Anerkennung dieses Grund⸗ satzes in Linem ganzen Umfange nicht durchsoetzen konnte, so wurd⸗, nach Herabsetzung der unterscheidenden Zölle, so weic dies moͤglich befunden wurde, ausgemacht, daß, nach Ablauf zweier Jahre, vom 1. October 1822 ange⸗ rechnet, an welchem die Couvention in Kraft treten sollte, diese Zoͤlle um ein Viertheil herabgesetzt werden sollten, falls nicht gegenseitig eine sechsmenatliche Kuͤn⸗ digung ergangen waͤre, daß die Convention selber auf⸗ zuhoͤren haͤlle; und daß diese Herabsetzung, so lange die Convention in Kraft bliebe, alljahrlich wiederholt werden sollte, bis aller Unterschied aufhorte. Dieset Stipulation zufolge, sind bereits drei Viertheile der un⸗ terscheidenden Zoͤlle, welche von der einen Parthei in ihren Haͤfen auf die Schaffe der andern gelegt waren, bufgehoben worden; und am 1. Oktbr n. J. wird, falls die Convention in Kraft bleibt, das noch uͤbrige Vier theil aufhoͤren. Franzoͤstsche Fahrzeuge, mit Franzoͤsischen Erzeugnissen beladen, werden auf gleichem Fuß, wie die unsrigen, in unsere Haͤfen einlaufen; und hinwtoder die unsrigen gleicher Vortheile in den franzoͤstschen Haͤfen theilhaftig sein. Vermoöoͤge dieser Annaͤherung zur Gleich heit der Zoͤlle und Abgaben, hat nicht allein der Handel zwischen beiden Laͤpdern zugenommen, sondern ist auch die freundschaftliche. Stimmung beider Voͤller gegen ein⸗ ander befördert und erweitert worden, und die. V. Staaten werden dieselbe auch in der Folge hegen und pflegen. Gern haͤtte ich gewuͤnscht hinzufuͤgen, zu koͤn nen, daß die Anspruͤche ag’ die Gerechtigkeit der Fran zoͤsischen Regierung, die das Eigenthum und den Wohl⸗ stand vieler unter unsern Mitbuͤrgern so wesentlich in Anspruch nehmen, und die so lange und so ernstlich er⸗ oͤrtert worden sind, eine guͤnstigere Aussicht zur Aus gleichung darboͤten, als zur Zeit Ihrer vorigen Sitzung; aber der Stand derselben ist unverändert derselbe. — Mit der Regierung der Niederlande war die gegensei tige Aufbebung unterscheidender Zoͤlle durch Gesetze von beiden Seiten angeordnet worden. Die Congreßaete vom 20. April 1818 schaffte alle unterscheidenden Auf lagen auf die Einfuhren und Tonnengehalt der inlaͤndi
einigten Staaten ab,- in Gemaͤßheit der von der Nie⸗ derlaͤndischen Regierung ertheilten Versicherung, daß alle aͤhnliche Auflagen zum Nachtheil der Schiffahrt und des Hondels der Vereinigten Staaten in jenem Koͤuigreiche abgeschafft waͤren. Diese gegenseitigen Ver fuͤgungen hatten mehrere Jahre bestanden, als die Nie derlande das Peinzip der Unterscheidung, auf eine neue und inbirekte Weise wieder aufnahmen, durch Einfuͤh rung eines Roͤckzolls von 10 Prozent zu Gunsten ih⸗ rer Nationalschiffe, woran die Schiffe der Vereinigten Staaten keinen Theil hatten. Durch die Congreß⸗ Acte vom 7. Januar 1824 wurden in den V. Staaten
Vertrag stipulirt worden, so wuͤrde eine solche
— saͤmmtliche Unterscheidungszoöͤlle, in so fern sie Nieder⸗ landische Fahrzeuge und Erzeugnisse betrafen, auf so lange, als die gegenseitige Befreiung der Schiffe und
Ecvrzeugnisse der Vereinigten Staaten in den Rieder⸗
landen dauern würde, wiederum suspendirt. Dech ist in derselben Akte bestimmt, daß im Fall einer Wiederherstellung der Unterscheidungszöͤlle zum MNach⸗ theil der Schiffahrt und des Handels der Vereinigten Staaten, in irgend einem der darin angefuͤhrten! fremden Staaten, die zu Gunsten der Schiffahrt dieses fremden Staates geschehene Aufhebung der Unterschei⸗ dungszoͤlle aufhoͤren, und alle Bestimmungen der Akten, worin unterscheidende Abgaben von dem Tonnengehalt fremder Schiffe und Einfuhren in den V. St. aufer⸗
legt sind, hinsichtlich dieser Nation von neuem gelten in sollten. In der hieruͤber statt ge⸗!
rung, hat diese behauptet, diese Beguͤnstigung ihr a⸗ genen Schiffahrt durch die Verguͤtung auf deren 80 nenzahl koͤnne nicht als eine unterscheidende Auflage ag, gesehen werden. Allein es laͤßt sich nicht in Adrede stellein, daß sie ganz die naͤmlichen Wirkungen hervog dringt. Waͤre die gegenseitige Abschaffung durch einm * E1 Herahe setzung fuͤr die Nationalschiffe sich skaum mit Treu und Redlichkeit vertragen haben. Da indessen die Congrez⸗ akte vom 7. Januar 1824 die vollziehende Gewalt nicht ausdruͤcklich ermaͤchtigt hat, zu bestimmen, was eigent, lich als Wiedereinfuͤhrung unterscheidender Auflagen zum Nachtheil der V. St. von Seiten einer fremden Regien rung, angesehen werden soll, und da die Vergeltunge, maaßregeln von unsrer Seite, wenn auch noch so za recht und nothwendig, vielleicht eher zu widerstreitenden Gesetzen, die wir zu vermeiden wuͤnschen, als zu uͤden, einstimmenden fuͤhren duͤrften, wozu wir alle handelnze Nationen einladen moͤchten, da dies fuͤr ihr, wie fir unser Interesse das foͤrderlichste ist, so habe ich es dem Geiste unsrer Verfassung entsprechender erachtet, diesen Gegenstand von neuem der hoͤhern Gewalt des gesetzze⸗ benden Koͤrpers vorzulegen, damit sie entscheide, welche Maaßregel der Fall erheische, als die angedrohte Ben stimmung der Akte von 1824 durch eine Proklamatien ploͤtzlich in Anwendung zu bringen. (Fortsetzung felzt.)
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Berlin. In der Jahresversammlnng des Vereine fuͤr Gewerbfleiß, vom 8. Januar d. J. wurden solgende Preise vertheift:
1) Den Fabrikunternehmern Herren Joh. 8a Post und Soͤhne zu Eilpe bei Hagen, in Folge das Preisbewerbung um die erste Preisaufg be des Verein vom Jahre 1823 wegen Darstellung des Eisendrathe sl die Fabrikation von Wolkratzen und Streichen, von gleicher Guͤte und zu gleichen Preisen, als der Drat von l'Aigle in Frankreich.
Die goldene Denkmuͤnze 30 Dukaten schwer.
Der ausgesetzte Preis von 1000 Rehlr. neben fene Denkmuͤnze ist zuruͤck genommen worden, weil jene Fuf brik, die obige Verpflichtung, den Drath kuͤnftig jeden zeit zu den Preisen des Draths von lAigle zu verkau⸗ fen, nicht uͤbernehmen wollte.
2) Dem hiesigen Kaufmann Herrn Bolzani, aA ein Anerkenntniß seines Bestrebens, den Seidenbau . beleben.
Die goldene Denkmuͤnze 20 Dukaten schwer.
3) Dem Schullehrer Herr Goelze zu Stuͤkken be Potsdam, als ein Anerkenntniß seines vieljaͤhrigen ehem so ausgebreiteten als ausgezeichneten Seidenbaues.
Die goldene Denkmuͤnze 30 Dukaten schwer.
Kontgliche Schauspiele.
Sonnabend, 13. Januar. Im Schauspielhause Auf Begehren: „Indor und Olga,“ Trauerspiel in Abiheilungen, von E. Raupach. 1 Sonntag, 14. Januar. Im Opernhause: „De Raͤuber,“ Trauersptel in 5 Abtheilungen, von Schilce (Hr. Bechtold, vom Koͤntglich Staͤndischen Theater! Prag: Karl Moor. Herr Walcker, vom Stadt⸗Theat
zu Bremen: Kostnsky.)
Im Schau pielhause: „Der Calif von Bagdad’ Singspiel in 1 Aufzug. Mustk von Beyeldieu. Hiet auf: „Die beiden Tanten,“ komisches Ballet in? theilungen. Mustik von Gyrowetz. (Herr Briol, erse komtscher Taͤnzer am K. K. Theater an der Wiee Tanzmeister Contrepied)).
8eene. rgeds⸗Frers Redacteur Jol
Halbenjahre, so wie der Betraͤge von den verlooseten
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Kronik des Tages. 98
“ 1e.“ 8 gwei und zwanzigster Bericht. 8— * Die Besserung des Krankheits⸗Zustandes Seiner gijestaͤt ist fortdauernd im Zunehmen. Berlin, den 14. Januar 1827. 1.“
Hufeland. Wiebel. Buͤttner. v. Graefe.
Der Koͤnigliche Hof legt heute die Trauer fuͤr Se. Fünigt. Hoheit den Herzog von York auf 14 Tage an. Verlin, den 14. Januar 1827. .Buch, Ober⸗Ceremonien⸗Meister.
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8 spdekanntmachung. Die nachstehende Uebersetzung einer in dem 3
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en Slücke der Warschauer Zeitungen vom 3. d. M. enthal⸗ ienen Bekangtmachung der Koͤniglich Polnischen Gene⸗ Direktion fuͤr das landschaftliche Creditwesen vom 31. v. M. u. J. wird hierdurch zur Kenntniß der etwa im Besitze von Pfandbriefen des Koͤnigreichs Polen sich be⸗ jndenden Preußischen Institute und Unterthanen ge⸗ racht. Berlin 12. Januar 1527.
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ben sollen, von gaben gehoben werden koͤnnen.
Ministerium der aue waͤrtigen Angelegenheiten.
Uebersetzung aus Nr. 3. der Warschauer Zeitungen vom 3. Januar c. Die General⸗Direction fuͤr das landwirthschaftliche Creeditwesen. Dia sich bisjetzt nur eine geringe Anzahl von Per⸗ sonen zur Empfangnahme der Zinsen von dem laufenden
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Dfandbriefen, gemeldet hat, so sieht sich die General,⸗ Direetion mit Bezugnahme auf die durch die War⸗ hauer Zeitungen zur oͤffentlichen Keuntlichen Kenntniß gebrachte Bekanntmachung vom 30. November d. J. veranlaßt, die Interessenten zu erinnern, daß die Kasse tiglich mit Ausnahme der Feiertage, von 9 Uhr des Morgens bis 3 Uhr des Nachmittags im Gebaͤnde 6er General⸗Direktion in der Georgenstraße geöͤffnet ist. Die Interessenten werden zugleich aufgefordert, bald wegen Empfangnahme der ihnen zustehenden Letraͤge zu melden, indem in Gemaͤßheit der gesetzlichen
destimmungen am 19. Januar k. J. die Zahlungen ge⸗
die Gelder ad depositum genommen wer⸗
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woher nde Warschau, 31. December 182. 8 Der Staatsrath Praͤsident. (gez.) v. Kalinowski. Der Secretair der General⸗Direction (gez. Drewnowoki. Januar 1827. Fuͤr die Uebersetzung. Gronau,
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Geheimer expediren 88 Deer bieherige Oberlehrer am Gymnasio zu Wetzlar Professor Herbst, ist zum Direktor der gedachten An⸗ stalt ernannt worden. 8 498 1— v“
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Angekommen. Der Koͤnigl. Großbritt. Kabi⸗ nets⸗Kourier Littlewood, von London.
Der General⸗Major und Kommandeur der ö5ten Kavallerie⸗Brigade, von der Marwitz, von Frank⸗ furt a. O.
Abgereist. Se. Exc. der wirkl. Geheime Rath, diesseitige außerordentliche Gesandte und bevollmaͤch⸗ tigte Minister am Koͤniglichen Niederlaͤndischen Hofe, Graf v. Schladen, nach Bruͤssel. “
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London, 6. Januar. S. K. H. der Herzog von York sind gestern Abend zwischen 9 und 10 Uhr zu ei⸗ nem bessern Leben hinuͤbergegangen. So lebhaft sich die Theilnahme an den langen Leiden des Verewigten gezeigt hat, so allgemein spricht sich auch die Trauer uͤber dessen Hinscheiden aus.
Am 3. d. hat sich das 10. Husaren Regiment und der Rest des 12. Lancier⸗Regiments in Portsmouth eingeschifft unb ist mit guͤnstigem Winde nach Portugal abgesegelt. -
Einem Privatschreiben aus Lissabon zufolge, ist es nur der schnellen Huͤlfsleistung Englands zu verdanken, daß keine Verswoͤrung von Seiten mehrerer Anhaͤnger des absoluten Systems in der Hauptstadt ausgebrochen ist. Die Prinzessin⸗Regentin soll, auf Anrathen Sir Wm. A’'Court's, eingewilligt haben, den Spanischen
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