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Bromberg. Im verflossenen Jahre sind im hie⸗ sigen Regierungsbezirk folgende Schulanstalten neu ge⸗
stiftet worden: in den Staͤdten: 1 evangelische, 1 ka⸗ tholische und 4 juͤdische Schulen; auf dem platten Lande: 3 evangelische und 2 katholische Landschulen. Außerdem sind 4 juͤdische Privatschulen koncessionirt worden. Eine
verbesserte Einrichtung haben erhalten: in den Städ⸗
ten: 7 evangelische und 12 katholische Schulen; auf
dem platten Lande: 15 evangelische und 4 katholische Schulen. In Hinsicht des juͤdischen Schulwesens, des⸗ sen vorschriftsmaͤßige Einrichzung waͤhrend des verflossse⸗
nen Jahres bedeutend vorgescyritten ist, ist zu bemer⸗
ken, daß die juͤdischen Hausvaͤter in den kleinen Staͤd, ten des hiesigen Regierungsbezirks, welche zur Unter⸗ haltung besonderer juͤdischen Elementarschulen nicht ver⸗
8* moͤgend sind, der Anordnnng der Regierung zufolge,
sich den christlichen Ortsschulen angeschlossen haben, wo⸗ bei ihnen jedoch nach Bewandniß der Umstaͤnde frei ge⸗ stellt worden ist, den Religions⸗ und hebraͤtschen Sprach⸗ unterricht durch einen gepruͤften juͤdischen Privatlehrer besorgen zu lassen. An Schulbauten sind im vorigen Jahre ausgefuͤhrt worden: 12 Neubauten und 13 Re⸗ paraturen. Diejenigen Schuigemeinen Koͤnigl. Patro⸗ nats, welchen ein gesetzlicher Anspruch zweifellos zustand, ist das erforderliche Bauholz entweder in natura aus Koͤnigl. Forst oder durch Verguͤtung des Taxwerths des Holzes bewilligt worden. Andere Schulgemeinen haben nach Maaßgabe ihrer Beduͤrftigkeit fuͤr die Zukunft ein Gnadengeschenk als Beihuͤlfe zum Schulbau aus dem etatoömaͤßigen Schul Verbesserungsfonds erhalten. Auch sind mehrere Schulgemeinen adlichen Patronats von ihren Gutsherrschaften auf die desfallsige Einwirkung der Regierung bei den Schulbauten unterstuͤtzt worden. Neu angestellt wurden ad interim: 45 evangelische, 13 katholische und 7 juͤdische Schullehrer. Als Adjunk⸗ ten sind 2 evangelische Schulamtskandidaten angestellt.
Bei der Einrichtung und Verbesserung der Schu⸗ len ist es das Hauptaugenmerk gewesen, nur wohl vor⸗ dereitete und religioͤse Lehrer anzustellen. Zu dem Ende sind groͤßtentheils nur solche Schulamts⸗Kandidaten zur Anstellung zugelassen worden, welche entweder in einem Seminar gebildet sind oder doch dasselbe eine Zeitlang besucht haben und von diesem gepruͤft und tuͤchtig be funden worden sind. Die zu Schullehrern besoͤrderte Kandidaten sind aus dem Haupt, Seminar hierselbst und aus den Huͤlfs⸗Seminarien zu Fordon und Loöbsens entnommen. Auf die monatlichen Zusammenkuͤnfte der Kirchspiels⸗Schullehrer, Behufs ihrer Weiterbildung unter Leitung ihrer Pfarrer, wurde strenge gehalten. Geistliche, von der Wichtigkeit ihrer Stellung durch⸗ drungen, haben bei diesen Versammlungen wohlthaͤtig auf den Geist und den religioͤsen Sinn der Schullehrer gewirkt und sichtbar treten die segensreichen Folgen her⸗ vor. Diese Schullehrer⸗Zusammenkuͤnfte, so wie die zu verschiedenen Zeiten statt gefundenen Einberufungen einzelner Lehrer in das hiesige Haupt⸗Schullehrer Se⸗ minatr sind zu praktischen Arbeiten und zu ecbaulichen Vortraͤgen benutzt worden, um aͤchte Froͤmmigkeit und die Gesinnungen treuer Anhaͤnglichkeit an des Koͤnigs Allerhoͤchste Person und den Staat unter den Schul⸗ tehrern immer mehr zu bef stigen und die Verbreitung einer verdesserten Lehrweise zu befoͤrdern. Die Anschaf⸗ Pens vollständiger Schul⸗Inventarten und der erforder⸗ ichen Anzahl zweckmaͤßiger und glei
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ist bei der Mehrzahl der Schulen auch 8818 8s Armen Schulgemeinen sind diese Buͤcher theils aus z6 etatsmaͤßigen Schulverbesserungs⸗ Fonds, theils von 9 vatpersonen verschafft.
Bei Besetzung erledigter Schulstellen wird die zu lung des woͤchentlichen Schulgeldes, wo solches verfe sungsmaͤßig bestand, aufgehoben und dagegen ein glen maͤßiger Mittelsatz des Schulgeldes, ohne Ruͤcksicht die einzelne Unterrichts, Gegenstaͤnde festgesetzt, dam Aeltern nicht veranlaßt werden, ihre Kinder sowohl vo dem Schulbesuch als von dem Erlernen solcher Unte richtsGegenstaͤnde zuruͤck zu halten, fuͤr die nach bisherigen Gewohnheit ein hoͤheres Schulg -d erz werden mußte. Der Eifer der landraͤthlichen Behoͤrde so wie der saͤmmtlichen Superintendenten und der Meh zahl der Dekane bei Befoͤrderung des Schulwesens unverkennbar. Besonders benutzen die Superintendent die oͤffentliche Schulmusterung, um in die Schulen nen bessern Geist einzufuͤhren und die Schullehrer; die Wichtigkeit ihres Berufes weiter auszubilden. Verhandlungen uͤber die vorjaͤhrige Musterung der eya gelischen und katholischen Elementarschulen geben i Allgemeinen angenehme Resultate von dem Fortschreit des öͤffentlichen Schulunterrichts. Der Erfolg wiedne sichtlicher werden, sobald es gelungen sein wird, äig regelmaͤßigen Schulbesuch von Seiten der schulpflichtig Jugend auch im Sommer herbeizufuͤhren, und die ie im Amte befindlichen alten Schullehrer durch neue den Seminarien gebildete Lehrer zu ersetzen.
Die Obstbaumzucht, welche in einigen Gegent des hiesigen Regierungsbezirks fast ganz vernachlist ist, wird durch die Schullehrer moͤglichst in Aufnahe zu bringen gesucht. Eine nicht geringe Anzahl Schullehrer beschaͤftigt sich mit dem Aufziehn und V edeln junger Sraͤmme und ertheilen hierin eben so mo der Jugend Anleitung, als sie auch ihren Wohne und wo die Pflanzschule groͤßer ist, auch die Umgeg⸗ mit veredelten Staͤmmen versorgen.
Koͤnigliche Schauspiele.
DSonnabend, 10. Februar. m Schau „Heinrich des V. Jugendjahre,“ . 8 lungen, nach dem Franzoͤsischen des Duval, von A. Iffland. (Hr. Lenz, vom Stadttheater zu Ham burn den Schenkwirth Copp, als erste Gasttolle.) Hier zum Erstenmale wiederholt: „Zwei Freunde und Rock, Lustspiel in 1 Aufzug, nach dem Franz., von stellt. Und: „Der Verraͤther,“ Lustspiel in 1 Aufet von Holbein. (Hr. Lenz: Berger).
Im Saale des Schauspielhauses
Ball.“
DSonntag, 11. Februar. schoͤne Muͤllerin,“ Oper in 2 Abtheilungen. Musikt Paesiellsv. Hierauf: „Danina,“ oder „Jocko, der silische Affe,“ Ballet in 3 Abtheilungen. (Hr. Brt erster komischer Taͤnzer, am K. K. Theater an der Ue Jocko.) 1b
Im Schauspielhause: „Die Jaͤger,“ läͤntliVh
Sittengemälde in 5 Abtheilungen, von A. W. Ifea (Hr. Lenz: Oberfoͤcster Warberger.)
Montag, 12. Fehruar. Im Opernhause: „Fexnt
Cortez,“ oder: „Die Eroberung Mexico's,“ Oper i Abtheilungen, mit Tanz. Musik von Spontint. 2
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Zwei und dreißigster Bericht. Seine Majestaͤt haben Sich in den letzten acht Ta⸗ wohl befunden. Die Beweglichkeit des kranken Fu⸗ nimmt in jedem Betracht zuu99. Berlin, den 11. Februar 1821úN17. hüieland. Wiebel. J. Buͤttner. v.
Graefe.
Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem vormaligen winzial des Ordens der Minoriten Wolfgang En⸗ zu Ober ⸗Glogau, das allgemeine Ehrenzeichen erster ise zu verleihen geruhet.
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Angekommen. Se. Exc. der General Lieutenant t Kommandeur der 8ten Division, v. Natzmer, von batlau. . durchgereist. Die Kaiserl. Russ. Feldjaͤger Be⸗ gsow und Nieporozniemw, als Kouriere von St. eburs nach Partt. .
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Paris, 5. Februar. Die Pairs⸗Kammer setzte am ind 2. ihre Verhandlungen uͤber den Gesetzvorschlag, Geschwornen betreffend, fort; zum ersten Artikel des iwurfs ist folgender Zusatz des Baron Pasquier und Grafen von Tournou angenommen worden: Die iiziere der Land⸗ und Seemacht werden indessen nur zem Falle in der Generalliste aufgefuͤhrt, wenn sie Abschiedsbesoldung von wenigstens 1200 Fr. beziehn, h seit fuͤnf Jahren ihren wirklichen Wohnsitz in dem ppartement haben. Die Lizenziaten einer der vier eultaͤten, welche nicht auf dem Verzeichniß der Advo⸗ in oder Anwaͤlde bei den Gerichtshoͤfen eingetragen ,oder die nicht in einer der zu ihrer Facultaͤt gehoͤ⸗ nen Materien Vorlesungen halten, sollen erst nach ei⸗
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mit 1es Abänderungen, wozu die Ermäßigung der Zahl der auf die Liste einzutragenden Personen auf 500 (und im Seine Departement auf 1500) gehoͤrt, geneh⸗
migt worden ist. In der Deputirten⸗Kammer begannen am 1. d. MNM.
die Verhandlungen uͤber den Geseßentwurf, den neuen Porto⸗Tarif betreffend; die uͤber das Allgemeine de Gesetzes gehaltenen Reden zielten saͤmmtlich auf den Sten Artikel des Entwurfs, wodurch das Porto der Zeitungen erhoͤht werden solle; denn die meisten Redner erklärten sich mit der Absicht einverstanden, den Verkehr durch eine Vervielfaltigung der Communikationsmittel zu er⸗ leichtern, allein sie wollten in der Erhoͤhung des Portos der Zeitungen eine nicht bloß fiscalische, sondern recht eigentlich politische und auf den Untergang der Zei⸗ tungen abzweckende Maaßregel sehn. Der erste Artikel, welcher den Grundsatz feststellt, daß das Porto, nach
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Ort zum andern, und nicht nach der von den Posten
letztere oft durch Umwege verlaͤngert wird, wurde, wie auch die nachfolgenden Artikel bis zum 7ten Artikel, ohne erhebliche Widerrede angenommen. Hinsichtlich des Zten Artikels, bemerkte der Finanzminister, daß die Re, gierung, nach den bereits vorhandenen, zwar nicht an⸗ gewandten, aber doch nicht aufgehobenen, gesetzlichen Verfuͤgungen, das Recht habe vom Moniteur ein Portö von 5 C. und von andern Zeitungen von 3 C. zu for⸗ dern; duß es nicht geschehn sei, ein alter Mißbrauch; offenbar bezahlten die Zeitungen ein zu geringes Porto 8 das Porto sei keine Abgabe, sondern die Bezahlung fuͤr geleistete Dienste; uͤbrigens wuͤrden die Zeitungen nach dem neuen Gesetze ihre Blaͤtter bis auf das Format des Moniteurs vergroͤßern koͤnnen, und dadurch in den Stand kommen, Anzeigen aufzunehmen; bekanntlich be⸗ stehe der ganze Vortheil der englischen Zeitungen in den von ihnen aufgenommenen Inseraten, da jedes Blatt, welches fuͤr den Werth von 70 Cent. verkauft werde, eine Last von 60 Cent., theils an Stempel,, theils ar Inseraten⸗Abgabe trage. Der Mininister suchte weiter⸗ hin zu beweisen, daß die Zeitungen im Stande seien die neue Last zu tragen, da sie nach den jetzt bestehen⸗ den Saͤtzen einen so großen Gewinn gewaͤhrten.
dieser Beziehung fuͤhrt er an, daß eine hiesige Zeitung, welche 20,000 Abonnenten habe, jaäͤhrlich einen Gewinn von 750,000 Fr. abwerfe. Ich glaube, fuhr er fort, bewiesen zu haben, daß die Zeitungen die Last der neue
in zehnjaͤhrigen wirklichen Wohnsitze im Departement nder Generalliste eingetragen werden. Die folgenden Ntikel bis zum Art. 5. sind an den genannten Tagen un der Kammer ebenfalls angenommen werden. — Vor⸗ estern fand ruͤcksichtlich des Art. 6. eine sehr lebhafte
debatte statt, nach deren Schluß der fragliche Artikel
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Portogesetze tragen koͤnnen, und ich frage hiernach, ist es nicht billig, daß sie einen Theil der Keosten ersetzen, welche der einzurichtende taͤgliche Verkehr verursachen wird, da dieser ihnen so sehr vortheilhaft ist; und kann man mit Recht den uͤbrigen Personen, welche die Post benutzen, die 3 ½ Millionen aufbuͤrden, welche die neue
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Maaßgabe der Entfernung in gerader Linie von einem
wirklich durchlaufenen Strecke erhoben wuͤrde, welice