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von Candia, und eine noch groͤßere Anzahl in den Ge⸗ waͤssern des Archipelagus ungeschent auf alle fremden Flaggen Jagd zu machen fortfahren.“
SOuͤdamerika. Nachrichten aus Buenos⸗Ayres (in Londouer Blaͤttern) enthalten einige merkwuͤrdige Aktenstuͤcke, die dazu beitragen koͤnnen, eine genauere Ansicht der Lage der Dinge in Paraguay zu geben. Wir theilen solche nachstehend mit, indem wir, zu besse⸗ rem Verstaͤndniß derselben, die Bemerkung vorausschik⸗
een, daß laut den neuesten Nachrichten aus Buenos⸗
Ayres und Brasilien, die Seemacht von Paraguay ge⸗ genwaͤrtig zum Theil im Paranafluß vor Anker liegt, um kein Fahrzeug von Brasilien durchzulassen, indem der vormals entworfene Plan einer Vereinigung Bra⸗ siliens mit Paraguay nicht Statt gehabt hat. Para⸗ guay will nun seine Regierung unabhaͤngig erhalten und um so mehr vertheidigen, als es vermoͤge seiner Verbin⸗ dungen mit den neuen Provinzen, die sich an dasselbe angeschlossen haben, seine Produkte leicht ausfuͤhren kann. Auf dem Pilcomayo verkehrt es mit den Provinzen
8 Charcas, Cochabamba, Potosi, La Paz und Santa Cruz,
uund auf dem Parana mit den Laͤndern von Corientes, Santa Fe, Cordova und Salta. Der Hafen Santa Fe war zu den Zeiten der spanischen Regierung ein Freihafen fuͤr die Einfuhr der Produkte von Paraguay, als der naͤchste Punkt fuͤr die Anschaffungen der noͤthi⸗
gen Vorraͤthe an Taback, Zucker, Reis, Branntwein,
Holz und andern hoͤchst nothwendigen Waaren fuͤr die Voͤlker an den beiden Ufern des Plata; dieser Hand⸗ lungsplan von Seiten Paraguays, wird Brasilien an
8— jaͤhrlicher Ausfuhr betraͤchtlichen Schaden zufuͤgen. Oben⸗
benannte zwei Aktenstuͤcke sind ein Schreiben des Admi⸗
rals der Seemacht von Brasilien an den Commodor
von Paraguay, und die Antwort des letztern jenes Schrei⸗ dens ist folgenden Inhalts;
— „Da der Doctoöͤr Francia einst dem Kaiser Don Pe⸗ dro wiederholte Versicherungen seiner Neutralitaͤt gegeben, und in dieser Absicht Commisstonen nach Madrid geschickt, um gewisse Vorschlaͤge zu machen, aber dabei die Absicht
ggehabt habe, im Fall sie dort nicht angenommen werden sollten, alsdann die Vorschlaͤge S. K. K. M. von Brasilien anzuhoͤren, so habe nun der Kaiser erfahren, daß die Commission nichts in Spanien ausgerichtet, und die
Commissarzen dort beschimpft worden seien. Der Kai ser wisse aber auch, daß der Doktor Francia den Ab⸗ gesandten des brasilischen Generals, der in dem Staate
jenseits des Platastroms kommandiere (Banda orientale)
nicht zugelassen habe; daß ein diplomatischer Agent
Brasiliens genoͤthigt worden sei, sich nach Matta⸗Großa
zuruͤckzuziehen, und daß Paraguay sich zum Kriege ruͤste.
Er, als Befehlshaber der brasilischen Seemacht. wuͤnsche
nun aber, daß es zu einem Vergleich kommen moͤchte,
jedoch sei kuͤrzlich eine brastlische Brick in den Gewaͤs⸗ sern von Paraguay von einer Goelette dieser Regie⸗ rung verhindert worden, weiter zu gehen; daher wende er sich jetzt an den Befehlshaber der paraguayischen
Seemacht, und verlange von ihm die Erlaubniß, einen
Parlamentair nach der Stadt Assumption schicken zu duͤrfen.“
G Hierauf antwortete der paraguayische Seebefehlsha⸗
ber unterm 28. Oktober 1825: „Er muͤßte von dem
Stande der Dinge sehr wenig unterrichtet sein, wenn
er in der Befoͤrderung der Durchlassung eines brasili⸗
Parlamentairs nicht
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die wahre Absicht des brasili⸗
inisteriums saͤhe; Brasilien habe auf den amerikanischen Continent gebracht, die Ha agenten dieser Revolution in Schutz genommen, sich des linken Ufers des Uraguay zu bemaͤchtigen; P silien habe die Sendung der paraguayischen Kommi zien nach Madrid durch die dortigen Intriken der läͤnder vereitelt; und endlich habe es die Revelution Portugal durch die Constitution erregt, um desto be seine Projekte in Amerika auszufuͤhren. Wenn Pedro fortfahre, sich durch unwuͤrdige Einfuuͤsterun leiten zu lassen, wodurch sogar seine ehrwuͤrdige Mu in den tiefsten Kummer versetzt worden sei, so we auch Doktor Francia und eben so die Regierung Paraguay sich mit Brasilien nie in eine Verbind einlassen. In Paraguay wisse man wohl, daß 2 Pedro an der Empoͤrung des Abendanno, (welchen ze cia hinrichten ließ, weil er die jetzige Verfassung Paraguay zuerst vorschlug) schuldig sei. Eben das sei der brasilische Kommissair nicht durchgelassen den, weil man kuͤnftig nichts mehr zulassen wolle, aus Brasilien komme. Darum ruͤste sich auch Parag jetzt zum Kriege. Don Pedro habe in Portugal National⸗Grundgesetze verletzt, wie man dann ver then koͤnne, daß er es in Paraguay besser machen de? Auch fuͤr die Zukunft werde er keine weiten 5 munikationen mit den brasilischen Kaiserlichen hab das sei seinen Verhaltungsbefehlen gemaͤß. Auch er hiemit dem brasilischen Admiral zu wissen, daß brasilische Schiff, das uͤber St. Nikolas de los Arn vordringen werde, angehalten und die Mannschaf schossen werden solle. Die Unterzeichnung ist: Ri Boumay und außerdem: auf hoͤhern Befehl, Berme Sekretair." 8
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Magdeburg, 12. Febr. Nach der zusamm⸗ stellten Uebersicht sind in der Stadt Magdebug, Einschluß der Militaͤirgemeinde, im Jahre 18- haupt getrauet 358 Paar, geboren 738 Knaben 651 Magͤdchen, uͤberhaupt 1389 Kinder, worunten 59 uneheliche Knaben und 66 uneheliche Maͤdchen sammen 125 uneheliche Geburten befinden, welche daher zu den ehelichen, wie 1 zu 11 verhalten. Ge
ben sind 635 Personen maͤnnlichen und 546 Persc.
weiblichen Geschlechts, uͤberhaupt 1181 Personen, welchen nur eine ein Alter von 90 Jahren erreicht Setzt man von den 1389 Geborenen die todtgebor 56 Knaben und 38 Maͤdchen, zusammen 94 Kit ab; so bleiben 1295 Geborene, und es sind daher haupt 114 mehr geboren, als gestorben.
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Köoͤnigliche Schauspiele.
Donnerstag, 15. Febr. Im Schauspielhause:, Bruͤder,“ Lustspiel mit Masken, in 5 Abtheilm nach Terenz. Hierauf: „Zwei Freunde und ein „ Lustspiel in 1 Aufzug. Und zum Erstenmale:, Ehrenrettung,“ Schauspiel in 2 Abtheilungen, frei dem Franzoͤsischen bearbeitet von der Koͤnigl. Sche lerin F. Krickeberg. 7 ““ 6
Reedacteur N.
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er Niederlegung aller Schriften
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Berlin, Freitag, den 16ten Februar 18
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Amtliche Nachrichten.
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Kronik des Tages.
Bekanntma
von Sr. Koͤnigl. 4.,2,
Majestaͤt bestaäͤtigte Wahl des gsizenden bei dem Communal⸗Landtage fuͤr Alt⸗ vommern und dessen Stellvertreters betreffend. Sr. Koͤnigl. Majestaͤt haben mittelst allerhoͤchster ilnetsordre vom 30. v. M. die, von den gegenwaͤrtig Provinzial⸗Landtage versammelten, Abgeordneten mmerns, unterm 18. v. M. getroffene Wahl des in Landraths von Schoͤning zum Vorsitzenden und (Herrn Landraths von Gerlach zum Stellvertreter ben, bei dem, nach Beendigung des Provinzial⸗ otages, in Stettin abzuhaltenden Communal⸗Land⸗ fuͤr Altpommern, allergnaͤdigst zu genehmigen ge⸗ ht; welches ich hierdurch oͤffenilich bekannt mache. Stettin, den 10. Febr. 1827. nKoͤnigl. wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Praͤst⸗ it von Pommern, als Koͤnigl. Landtags⸗Commissarius fͤr das Herzogthum Pommern und Fuͤrstenthum vqq811AX 8 —1
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Zeitungs⸗Nachrichten.
““ Paris, 9. Febr. Unsere Zeitungen
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sind heute n großen Theil mit dem Bericht des Hrn. Bonnet t das Preßgesetz angefuͤllt; wir heben daraus fol— de Stellen hervor: Nach einer genauen Pruͤfung bisherigen Gesetzgebung, hinsichtlich der Presse, hat Lommission erachtet, daß zu den einer Verbesserung ürfenden Punkte hauptsaͤchlich folgende gehoͤren. Zu⸗ die Befugniß der Eigenthuͤmer von Zeitungen, ver⸗ swortliche Herausgeber zu halten, wodurch die be⸗ ikte Gewaͤhr illusorisch wird und große Mißbraͤuche stehn. Ferner die Ohnmacht des Gesetzes, hinsichtlich großen Zahl kleiner Flug⸗ und Schmaäaͤh⸗Schriften, sche zum großen Aergerniß der Gesellschaft Verlaͤum⸗ ngen und Schmaͤhungen verbreitet haben. Die Ge, gheit der Geldstrafen, und ihr Mißverhaͤltniß mit Wichtigkeit der Vergehen. Endlich die Gleichzeitig⸗ der Niederlegung und der Bekanntmachung, wo⸗ ch die Unterdruͤckung der Schrift und die Verhuͤtung ser uͤbeln Folgen vereitelt wird. Von diesen vier nuptpunkten ist Ihre Commission ausgegangen und lagt Ihnen Folgendes vor: Der 1. Art. des Gesetzes simmt eine Frist von fuͤnf Tagen, welche zwischen von 20 Bogen und
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darunter vor deren Publikation verstreichen soll. Da
diese Schriften gerade diejenigen sind, welche mit einer —
groͤßern Strenge bewacht werden muͤssen, und da sie, wegen ihres kleinen Formats, und ihrer Wohlfeilheit, wenn diese Frist nicht besteht, leicht allgemein verbreitet werden koͤnnen und ihren oft boshaften Zweck erreicht haben, ehe die Behoͤrde im Stande ist, es zu verhin⸗ dern, so hat sich die Commission fuͤr die erwaͤhnte Be⸗ stimmung des Entwurfs entschieden. Dagegen billigt sie die Frist von zehn Tagen fuͤr groͤßere Werke nicht einmal, weil sie jene Besorgnisse nicht in demselben Maaße erregen, und zum andern, weil die Pruͤfung groͤßerer Werke in einer so kurzen Zeit doch nur ober⸗ faͤchlich stattfinden koͤnnte. Der zweite Artikel enthaͤlt einige Ausnahmen, ruͤcksichtlich der vorgaͤngigen Nieder⸗ legung, wozu die Commission noch andere, wie es scheint, unbedenkliche hinzugefuͤgt hat. Der 3. und der 4. Ar⸗ tikel haben unbedeutende, jedoch nothwendige und aus dem Wesen der Sache hervorgehende Aenderungen er⸗ litten. Der 5. Artikel, wonach alle Schriften von 5 Bogen uand darunter einer Stempelabgabe unterworfen sein sollen, hat eine wichtige Debatte veranlaßt. Ihre Commission hat sich gefragt, ob es einerseits angemessen sei, eine fiscalische Maaßregel und, kurz gesagt, eine Abgabe durch ein Gesetz einzufuͤhren, was die Polizei der Presse betrifft, und ob nicht andererseits die Nach⸗ theile davon die bezweckten Vortheile uͤberwiegen. Der Zweck dieser Abgabe ist nicht zu verkennen. Man will der Verbreitung einer Unzahl von unmoralischen, irre⸗ ligioͤsen und boshaften Flugschriften einen Damm setzen. Es ist aber offenbar, daß waͤhrend man dem Uebel steu⸗ ern will, man auch das Bekanntwerden des Guten und Nuͤtzlichen hemmt. Alles reiflich erwogen, sind die nuͤtzlichen Schriften zahlreicher, wie die schlechten, und es ist eine nur zu anerkannte Thatsache, daß es weniger Leute giebt, die gern ein Opfer bringen, um einen gu⸗ ten und nuͤtzlichen Zweck zu erreichen, als solche, die es thun, um ihrer Bosheit und Schadenfreude zu genuͤgen; die Folge wuͤrde also sein, daß man mehr Gutes als Schaͤdliches verhindern wuͤrde. Es wird aber, entgeg⸗ net man, Ausnahmen geben; der Entwurf bestimmt deren eine große Zahl; allein wie viele sind nicht in Ihrer Commission erwaͤhnt worden, die ein eben so großes Anrecht als jene haben, und wie viele sind nicht vergessen worden! Dies sind die moralischen Betrach⸗ tungen, wozu der Artikel Anlaß giebt; betrachtet man ihn aber in commerzieller Hinsicht, so ist es unlaͤugbar, daß er den schaͤdlichsten Einfluß auf unsern Gewerbfleiß und unsern Handel ausuͤben, und daß er die Vortheile, die wir jetzt daraus ziehn, zum großen Theil in die Haͤnde unserer alten Nebenbuhler im Buchhandel, der Niederlaͤnder, spielen muß. Ihre Commission hat sich aus diesen Gruͤnden bewogen gefunden, sich gegen die
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