1827 / 40 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 16 Feb 1827 18:00:01 GMT) scan diff

8 fitzen, oft zu ihrem groͤßten Schaden zu veraͤußern. Commission schlaͤgt hiernach vor, die Zahl der Eigenthuͤ⸗

erwaͤhnte Bestimmung, den Stempel betreffend, zu er⸗ klaͤren, und Ihnen zur theilweisen Erreichung des gZweckes derselben ein anderes Mittel vorzuschlagen. Es ist naͤmlich bekannt, daß meistentheils kleine For⸗

mate fuͤr die oft erwaͤhnten schaͤdlichen Flugschriften benutzt werden, und daß eben diese Dimensionen dazu dienen, die unbemerkte Verbreitung gedachter Schriften zu befoͤrdern. Ihre Commission schlaͤgt Ihnen, um die⸗ sem Uebelstande ein Ziel zu setzen, vor, die Benutzung eines kleinern Formats, als das Oktodez fuͤr Schriften von weniger als 20 Bogen von einer Erlaubniß der Behoͤrde abhaͤngig zu machen. Ich komme nun zu den Erzeugnissen der periodischen Presse. Ihre Commission mußte sich zuerst mit den Verfuͤgungen, ruͤcksichtlich der Verantwortlichkeit der Eigenthuͤmer, beschaͤftigen. Wenn sie nun hierin einerseits anerkannt hat, daß eine Aen⸗

derung nothwendig sei, so hat sie doch nicht die Bestim⸗ mungen des Entwurfs (wonach es nur 5 Eigenthuͤmer geben und alle verantwortlich sein sollten) billigen koͤn⸗ nen. Die Zahl von fuͤnf verantwortlichen Personen ist ihr zu groß vorgekommen, weil die Veranrwortlichkeit sich mit der Zahl derer, auf welchen sie lastet, in einem Maaße vertheilt, welches allein eine zu ausgedehnte Wahrscheinlichkeit der Straflosigkeit verleiht. Ferner wuͤrden durch diese Bestimmung alle Frauen und Min⸗ derjaͤhrigen die Faͤhigkeit, ein solches Eigenthum zu be⸗ sitzen, verlieren, und genoͤthigt sein, es, wenn sie es be⸗ Die

nicht zu beschraͤnken, aber zu verlangen, daß drei dersel⸗

beun nach ihrer Wahl, die maͤnnlichen Geschlechts, groß⸗ zäͤhrig, Franzosen, und im Besitz der buͤrgerlichen Rechte ein, wie auch ein Drittheil des Gesammteigenthums

besitzen muͤssen, fuͤr die Fehler der Redaktion verant⸗ alle Belege Ihrer Einkaufsrechnung fuͤr die Regien

wortlich gemacht werden, so daß zwar alle Geldstrafen die ganze Gesellschaft treffen, die koͤrperlichen Strafen aber an ihnen (den verantwortlichen Eigenthuͤmern) voellstreckt wuͤrden. Der Gesetzentwurf enthaͤlt ferner eine Bestimmung, wonach der Stempel der Zeitungen bedeutend erhöht werden wuͤrde. Auch hier draͤngen sich die ruͤckstchtlich der Fiscalitaͤt bereits gemachten Bemerkungen wieder auf, und wenn es nicht zu laͤug⸗ nen ist, daß man durch diese Maaßregel bezweckt, die Zaͤhl der Zeitungsleser durch Erhoͤhung ihres Preises zu vermindern, so fragt es sich, ob dieser Zweck erreicht werden wuͤrde. So viel ist gewiß, daß die am meisten gelesenen Zeitungen einen solchen Schlag leichter werden ertragen koͤnnen, als die minder gelesenen. Viele der letztern werden vielleicht eingehen muͤssen und deren Le⸗ ser ihren gluͤcklichern Nebenbuhlern zuwachsen. Wird uͤbrigens eine Zeitung zu theuer, um daß sie der Ein⸗

zelne halten koͤnne, so treten mehrere deshalb zusammen,

und sie wird vielleicht noch mehr gelesen werden. Der Erfolg ist also sehr zweifelhaft; sicher aber, daß viele Personen gekraͤnkt und die allgemeine Meinung, die man oft achten und immer schonen muß, beleidigt wer⸗ den wuͤrde. Die Kommission hat folglich die Stempel⸗ erhoͤhung fuͤr unpolitisch und wenig erfolgreich gehalten, weshalb sie sich dagegen erklaͤrt hat. Was die Strafen anbetrifft, so ist die Mehrheit der Commission der Mei⸗ nung gewesen, daß, wenn es auf Bestrafung einer Schmaͤhung ankomme, die gerichtliche Verfolgung der Verfasser nur mit Zustimmung der hetheiligten Perso⸗ nen stattfinden solle. In Betreff endlich der Mitver⸗ antwortlichkeit der Buchdrucker, so hat die Commisston geglaubt, sie ermaͤßigen und selbst dem Ermessen des Richters anheim stellen zu muͤssen, sie in einzelnen Faͤl⸗ len ganz aufzuheben, weil es unmoöͤglich sei, daß ein Drucker, ohne seine uͤbrigen Geschaͤfte zu versaͤumen, sich, sollte er auch die Faͤhigkeit dazu besitzen, der Pruͤfung der großen Anzahl Schriften, die er druckt, unterziehen koͤnne. Nach Beendigung des Vortrags

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des Herrn Bonnet fragte der Praͤsident, wan die Kammer die Debatte beginnen wolle? Hierauf hob sich Herr Perier und sagte, er wolle zn nicht unbescheiden sein, wuͤnsche aber doch, der Vo einfachung der Debatte wegen zu wissen, ob Regierung die Amendements der Commission annehn (hier gab der Siegelbewahrer ein sehr deutliches Zei der Verneinung); er stimme dafuͤr, die Discussion; Mittwoch zu verschieben; die Kammer entschied sich doch fuͤr Dienstag. Die Zahl der Deputirten, fuͤr oder wider das Gesetz sprechen wollen, belaͤuft gegenwaͤrtig auf mehr als 70; wenn also alle zu W kommen, so wird die Verhandlung etwas langedaue

Das neue Preßgesetz erlaubt, heißt es in der pe. dore, sich Visitenkarten von 30 Auadrat⸗Dezimeter bedienen. Diese Einrichtung hat ihren Vortheil; de bei schlechtem Wetter kann der Besuchende sich Karten als Rezenschirm bedienen.

Hr. Louis Guibal, Handelsmann in Paris, Ste⸗ Sully Nr. 1., hat eine Lieferung fuͤr die Regierung Haytt. Er besorgte diese, und schickte nun dem Pr. denten Boyer seine Originalfakturen vom Einkaufe mit dern Erklaͤrung, er uͤberlasse es ihm ganz, wie sein Benefiz oder seine Kommission b stimmen wo Der Praͤsident von Hayti wußte ein solches zZutra auf eine so großmuͤthige Art zu wuͤrdigen, daß der riser Handelsmann nie so viel haͤtte dabei gewine koͤnnen, und dabei schrieb er ihm noch folgenden Nr.

„Port au Prince, 16. Dec. 18

1 C111I1“““ im 23sten Jahre. Joh. Peter Boyer, Praͤsident von Haytik, an Hrn. Louis Guibal in Partis. .“ Ich habe, mein Herr, mit vieler Aufmerksam

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untersucht. Ich weiß Ihr Benehmen bei dieser G genheit zu schaͤtzen, und schicke Ihnen durch das Se Ternaux eine Summe von 16,000 Piastern in Sie Berichten Sie mir, ob diese Summe hinlaͤnglich um ihre Kosten und Nebenkosten zu decken, indem nie diejenigen, welche unserm Freistaat so eifrig Na als Sie, im Schaden lassen will. Ich gruͤße Sat vollkommener Hochachtung.

Unterzeichnet: Boyer.“ Das so eben angekommene Schiff Ternauyx haͤl der That die 16,000 Piaster am Bord.

Fuͤnfprocentige Rente 101 Fr. 40 C. Dreiy cent. 69 Fr. 25 C.

London, 6. Febr. (uͤber Paris). Es ist aug scheinlich, daß die Minister fuͤr jetzt keine neuen Te pen nach Portugall schicken wollen; denn drei Tra portschiffe, welche vor kurzem von den westindischen; seln zu Portsmouth angelangt sind, sind alsbald abschiedet worden.

Der Courier spricht im Sonnabends⸗Blatte dem Grundsatze, den die Politik Englands von se angenommen habe, sich nie in die innern Angelegtene ten eines Staats zu mischen, und stellt nun den auf, diese Politik sei in dem neuerlichen Benehe Spaniens auf die gegenwaͤrtige Lage der Dinge in! tugal nicht anwendbar. „Zum Gluͤck, sagt der Cöu— laͤßt uns der Zustand der Insurgenten hoffen, daß; verlassen von Spanien und gedraͤngt durch die consi tionellen Truppen, nicht lange mehr furchtbar sein, die Frage wird also uͤberfluͤssig werden, wie weit Beistand, den wir der portugiesischen Regierung u standen haben, sich erstrecken solle. Im entgegengesch Fall aber, und wenn sich die Insurgenten gegen Truppen der Regentschaft halten sollten, wuͤrde dies lische Huͤlfsarmee in Portugal in Gemeinschaft mil constitutionellen Armee handeln. Sie wuͤrde dabe ne demselben unwidersprechlichen Grundsatze handeln, ve

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moͤge dessen wir Truppen nach Lissabon schicken mußte

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se Rebellen waren in Spanien organisirt und bewaff worden, und hatten aus Spanien alle ihre Mittel

ogen; sie konnten mithin nicht als Portugiesen an⸗

schen werden, welche sich zur Vertheidigung einer rei⸗ g Nationalangelegenheit verbuͤndet haͤtten, sondern als vdlinge bezahlt, und unterhalten von einer fremden icht, ohne deren Huͤlfe sie sich nicht in die Unterneh⸗ ung eingelassen haben wuͤrden. Mithin, so lange sie einer feindseligen Stellung stehen bleiben, wird ih⸗ nouch vermoͤge des Beistandes, der ihnen urspruͤnglich Eigenschaft eines fremden Feindes beilegte, gegen schen England, vermoͤge der Traktaten, Huͤlfe an rtugal leisten mußte, dieselbe Eigenschaft auch fuͤr die kunft ankleben, und man wird sie als Feinde Groß staniens ansehen muͤssen. Uebrigens vermuthen wir, die Frage bald ihrer Schwierigkeiten, wodurch sie zu verwickeln schien, durch eine ungesaͤumte Verzicht⸗ ung der Rebellen selber auf einen laͤngern Kampf jedigt werden wird. In diesem Fall wird der Weg, wir einzuschlagen haben, aber so bestimmt als un⸗ 21982 dieser Punkt ist jedoch gerade nicht der un⸗ chtigste.

Die Nachrichten aus Calkutta uͤber Bombay sind gder Mitte Septembers; es scheint, die Virmanen ahlen ziemlich genau die vermoͤge des Friedenstraktats fallenen Termine.

haus Rangoon angekommen, wovon ein Drittel der

atischen Compagnie und zwei Drittel Kaufleuten

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Ibet, um die Kinder, duüͤrch welche man die Schorn⸗ ie fegen laͤßt, von diesem gefaͤhrlichen Gewerbe zu gen; diese Operation soll kuͤnftig durch mechauische tel geschehen.

Briefe von Port⸗au⸗Prince vom 14. Dec. melden,

sdie Kaffee⸗Erndte sehr reichlich ausfaͤllt; nach einem

ser Briefe erwartet die unverzuͤgliche Abschaffung der givilegien, hinstchtlich der Ausgangszoͤlle, welche fuͤr ttnoch in der Art festgesetzt sind, daß sie von dem sanzoͤstsche Rchnung und in franzoͤsischen Schiffen agührten Kaffee 21 Procent, dagegen aber von der „gechnung anderer Nationen erfolgenden Ausfuhr Proc. betragen.

Aus Demerara wird unterm 25. Decbr. gemeldet, sder Lord Bischof der Insel Barbados einige Vor⸗ üige zur Verbesferung des Zustandes der Sklaven ge⸗ cht hat, namentlich auf den Unterricht derselben ab⸗ ickend; daß jedoch diese Vorschlaͤge von den Localbe⸗ nden verworfen worden.

Aus dem Verkauf der Pferde und Hunde des ver⸗ igten Herzogs von York, ingleichen einige Wagen

geringem Werth sind 8,804 Pf. Sterl. geloͤst den.

Consols 81 ½, nachdem sie bis auf 82 gewesen. Bruͤssel, 10. Febr. Folgendes ist die Koͤnigliche sschaft, mit welcher den General⸗ Staaten am 1. d. neue Budget vorgelegt wurde:

Edle und Hochmoͤgende Herren. In Folge des von ger Versammlung Uns dargelegten Wunsches haben b den Gesetzentwurf in Betreff des zweiten Theils Budgets der Ausgaben des Koͤnigreichs fuͤr den unst von 1827 in weitere Erwaͤgung gezogen. Unsere smerksamkeit ist dabei auf die Bemerkungen gerichtet esen, welche Ihre Rathschlagungen in dieser Hin⸗ zur Kenntniß gebracht haben, und Wir uͤbergeben h. Edeln und Hochmoͤgenden jetzt neue Gesetzentwuͤrfe Regulirung dieses Theils des Buogets und zur Be⸗ hmung der Mittel, um die darunter begriffenen Aus⸗ den zu bestreiten. Wenn es Uns einerseits angenehm esen, jenen Bemerkungen zum Theil nachgeben zu T so muͤssen Wir andererseits zu Unserem

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In Calkutta waren durch das mpfboot Entreprise am 9. September 30,000 Pfd.

Es hat sich hier ein Verein, vorzuͤglich von Damen

(Aus der allgemernen Zeitung von Griechenland

Be. Bewerkstelligung des Auftrags.

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ö.“ 1q1¹q“ ZI 899 dauern Ewr. Edel und Hochmoͤgenden bemerklich m daß die Unfaͤlle, von denen Unsere Marine neuerdings betroffen worden, und die Kenntniß, welche wir von dem unguͤnstigen Zustande erhalten, worin sich die Finanzen Unserer Besitzungen in Ostindien dermalen, des fortdauernden Krieges in jenen Gegenden, befinden, Uns die Verpflichtung auferlegt haben, dieses neue Bud⸗

get mit Ausgaben zu belasten, welche bei der Abfassung des ersten Entwurfs nicht vorhergesehen werden konnten. Indessen wird Ihre Versammlung mit Zufriedenheit er⸗ sehen, daß ungeachtet dieser Umstaͤnde es moͤglich gewe-“-—

sen ist, einige Verminderung von Lasten zu bewirken. Das nebst Berechnung hier beigefuͤgte erlaͤuternde, Me⸗ mosre wird Ewr. Edel und Hochmoͤg. in Stand setzen,

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die Veraͤnderungen, denen der erste Entwurf unterlegen

hat, vollstaͤndig zu beurtheilen. Wir bitten Gott, daß er Sie, Edel und Hochmoͤgende Herrten in seinen heili⸗ gen Schutz neyme. Bruͤssel, am 31. Jan. 1827.

Das neue Ausgabe, Budget fuͤr 1827 zeigt fuͤr die erste Unterabtheilung 16,567,077 Fl. 18 ½4 und fuͤr die zweite Unterabtheilung 7 156,936 Fl. 10, sammen 23,724,013 Fl. 28 ½, woeohingegen Badget fuͤr die 21,070,409 Fl. 73, also 2,653,603 Fl. 55 weniger ent⸗ bielt. Aus der Erlaͤnterungsscheift ergiebt sich, daß die

Vermehrung in dem neuen Enrwurf aus den Kapiteln

5 und 8, die Departements des Innern der Marine und der Colonien betreffend, herruͤhrt. 8

Im Theater zu Gent hatte am 7. d. Unfall bei der Gaserleuchtung statt, indem Gas⸗Leitungs⸗Roͤhren platzte. Man vernahm einen

starken Knall und durch die heftige Erschuͤtterung wur⸗

den zwei Logen des dritten Ranges nebst einem Theil der Gallerie beschaͤdbigt. Zum Gluͤck gelang es, de Flamme schnell zu bewäͤltigen und es hat daher kein 1

weiterer Unfall statt gefunden. Dus Haus wurde dem⸗ 3 naͤchst mit Kerzen erleuchtet, und die Vorstellung fand

ganz ruhig statt. Wien, 9. Febr.

wieder ein

gez. Wilhelm.

giebt heute (in Verfolg der gestrigen Mittheilungen)

nachstehende Auszuͤge aus der allgemeinen Zeitung von Griechenland vom 6. bis 16. Decbr., neuen Sey’s: Ueber Fabvier's Expedition nachder Akropolis.

vom 10. Decbr.)

1“ Aegina, Sonnabend den 16. Dec. 1826. 1

belagert, und vier die Akropolis, 1 der Stadt durch die Feinde. Die Akropolis war mit Allem und auf lange Zeit, wohl versehen; aber die un⸗

unterbrochnen Gefechte, bei Tag und Nacht, durch fuͤfe

Monate, verzehrten viel Pulver, besonders fuͤr die Mi⸗ nen. Die Belagerten, fuͤrchtend, sich in die Laͤnge ziehen, e glaͤnzenden Siege bei Rachova Statt), und so der Be⸗ darf dieses nothwendigsten Kriegsmittels fuͤhlbar werden moͤchte, schrieben, als gute Vorsorger, daruͤber an die Regierung, und die Regierung, die nicht ermangelte, fuͤr alles zur Rettung der Akropolis Noͤthige Sorge zu tragen, verlor, sobald ste dieß erfuhr, keinen Augen⸗ blick. Aber wie sollte sie das Verlangen erfuͤllen? Die Akropolis wird belagert, und zwar eng belagert; der Feind sitzt umher, und ist achtsam; Graͤben und Palis⸗ saden umgeben die Festung; wie also kann Pulver hin⸗ eingeschafft werden? Doch was schwer scheint, wird leicht, wo Entschlossenheit und Kuͤhnheit von Oben Bei⸗ stand erhalten. Es forderte daher die Regierung den Obersten Fabvier auf, und beauftragte ihn mit der Aus⸗ fuͤhrung der Sache; und dieser, immer gehorsam den Befehlen der Regierung, uͤbernimmt bereitwillig die Die Sache war ohne

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Das beruͤhmte Athen wird bereits fuͤnf Monate seit der Eroberung

doß die Belagerung (diese Furcht hatte vor dem

in Folge

Der Oesterreichische Beobachter

mithin zu- das erste

beiden Unterabtheilungen zusammen