der Minister sei es, die ihre Agenten um alle Achtung gebracht habe. Ich antworte, daß wir zuerst die Kosten der geheimen Polizei vermiadert haben; heißt das wohl/ sich Bestechungsmittel bedienen? 8
Man spricht von Absetzungen; aber man will nur Insubordination und Unordnung unter den Beamfen verbreiten, denn wann haben wohl weniger Absetzungen statt gefunden, als seit 2 Jahren. Man spricht von einer Faktion, die uns behwrscht, die den Krieg mit Spanien veranlaßt, und zum Kriege mit England hat reizen wollen. Allein man weiß, daß der spantsche Koͤ⸗ nig den Buͤrgerzwist in diesem Lande eingestellt hat, und daß wir keinkn Bruch mit England gewollt haben. Aber die Jesuiten, sagt man, exestiren; ihr laͤugnet es nicht: und das ist eine Verletzung der Gesetze. Wir antworten, daß die Jesuiten jetzt nicht mehr und nicht weniger existiren, als zur Zeit, wo einer der vorherge⸗ henden Reduer an der Spitze des oͤffentlichen Unterrichts stand, und der andere Generalprokurator war. Wir wuͤnschen eben so wenig, wie die Gegner des Gesetzes, die Wiederherstellung dieser religiosen Corporation in Frankwich. (Lebhafte Sensation); eben so wenig glau⸗ ben wir aber, die uns anvertraute Gewalt zur Verfol⸗ gung einzelner Personen unter dem Vorwande ihrer re⸗ ligioͤsen Ansichten mißbrauchen zu duͤrfen. (Sehr rich— richtig). Man spr cht von einem Staatsstreiche, und daß das Einverstaͤndniß vorzuziehen sei; um aber dazu zu gelangen, schlaͤgt man die Verwerfung des Gesetzes vor, indem es sonst doch anderswo verworfen wuͤrde. Indessen erkennt man die Unzulaͤnglichkert der bestehen⸗ den Gesetzgebung an. Man klagt nur die Tyrannei an; allein dieser Anklaͤger hat, wie wir, unter der Ty⸗ rannei geschmachtet, und er weiß sehr gut, wen man derselben anzuklagen hat. (Bewegung im Centrum). Ja, wir jammern noch unter der H rrschaft eines Ty⸗
rannen; es ist die Zuͤgellosigkeit der Presse. (Bravo).
Sie greift jeden Tag die Religion an, provoozirt den Streit zwischen den Cabinetten, und macht die Regie⸗ rung ihres Koͤnigs veraͤchtlich. Ist sie es nicht, die jene Biographien hervorgebracht hat, die heute jedermann verurtheilt, nachdem man sie erst verschlungen hat. Wem verdanken wir jene Luftbilder von Jesuiten und Con⸗ gregationen? Um die Wahrheitsliebe dieser Organe der oͤffentlichen Meinung zu beurtheilen, lese man nur die Berichte, die sie von Ihren Sitzungen geben, und beden⸗ ken Sie, m. HH., daß Sie durch ein einfaches Abstim⸗ men mit Aufstehen oder Sitzenbleiben ihnen dieses zu ihrer Existenz noͤthige Vorrecht entziehen koͤnnen. Be⸗ denken Sie, wie kuͤhner sie gegen diejenigen sein muͤssen, von denen sie nichts zu befuͤrchten haben. Der Redner geht sodann die einzelnen Verfuͤgungen des Gesetzes durch. Der Stempel besteht schon, es handelt sich nur von dem Betrag. Das Recht zu drucken ist durch die Charte gestattet; allein es darf sich nicht auf eine Ver⸗ laͤumdung der Beamten und der Buͤrger ausdehnen. Das Gesetz, sagt man, beguͤnstigt den Betrug. Wo steht das darin geschrieben? Das Gesetz schreibt der Er⸗ scheinung der Journale gewisse Bedingungen vor. Was ist darin ungesetzlich? Die Journalisten werden nur in die naͤmliche Lage versetzt, wie die Wechselagenten, No⸗ tarien u. s. w. Allein man sagt, die Wittwen und Waisen wuͤrden beraubt? Keinesweges. Wenn die Er⸗ ben die gesetzlichen Bedingungen nicht erfuͤllen koͤnnen, so verkaufen sie ihr Recht. Der Redner endigt mit folgenden Worten: die Preßfreiheit ist in Zuͤgellosigkeit uͤbergegangen. Man vergagleiche die jetzt erscheinenden Blaͤtter mit denen vor 1, 2, 3, 4, 5 Jahren, und man uͤberzeugt sich von den schnellen Forschritten dieser Zaͤ⸗
gellosigkeit. Die Gesellschaft wird mitten in ihrer Wohl faͤhrt dadurch gestoͤrt; sie wird in Bestuͤrzung und Anunarchje versetzt. Die Gesetzgzebung bewaffnet die Macht, um diese Gefahr zu verhuͤten.
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sich bemuͤht, den Entwurf in verschiedenen verbessern. In denjenigen, worin es uns scheint, da ste diesen Zweck erreicht hat, werden wir uns fuͤr gluͤch lich schaͤtzen, die Zustimmung des Koͤnigs zu erwirke um die Diskussion dadurch zu vereinfachen, daß m denselben beitreten. (Lebhafter Eindruck.) In denje gen Punkten, worin es uns scheint, daß sie keine hi laͤnglichen Repressionsmittel vorgeschlagen hat, werd wir mit Ihnen die Wahrheit in gutem Glauben ausz mitteln suchen; wir werden sie finden, indem allen sellschaftlichen Gewalten zu sehr an deren Ausmittelum gelegen ist. (Bravo.)
Rach dem Minister sprachen die HH. v. Buros gegen und v. Courzay fuͤr das Gesetz; das Geflust uckter den Deputirten dauerte waͤhrend der ersten Re fort, und drohte auch die zweite zu ersticken, als v. C. sich dadurch Aufmerksamkeit verschaffte, daß sagte: Ich hatte mir vorgenommen, die Geduld d Kammer zu schonen, und wollte das Wort nicht ne men, sondern meine Rede drucken lassen; ich hatte sogar schon einem Drucker uͤbergeben; allein er gab mir mit dem Bemerken zuruͤck, er koͤnne und wolle ei Schrift nicht drucken, welche seinen Ansichten zuwid sei. (Großes Gelachter.) Sie sehn hieraus, mei Herren, daß die Buchdrucker das gar wohl lesen, w sie drucken, und daß man ihnen nicht zu viel zum thet, wenn man sie dafuͤr verantwortlich machen wie Der Redner deutete weiterhin auf die uͤbeln Folg des Unfugs der Presse, und stimmte fuͤr den Gese entwurf. Hr. Gautier, ein Mitglied der Co mission, erklaͤrte, er chue, indem er gegen den ( setzentwurf auftrete, seinen Gewohnheiten und se nen Meinungen Gewalt an. (Hier blickte Alles a den Siegelbewahrer); allein die Gesellschaft sei in fahr, und er halte es fuͤr seine Pflicht, zu reden. herrscht, sagt man, der graͤnzenloseste Unfug von Seit
Punkten;
Gesetze sind unzureichend, um die Buͤrger zu schuͤtz⸗ es ist Zeit diesem Zustande ein Ende zu machen.
ses ist der Hauptpunkt der Diskussion. Ich will ub
untersuchen, ob hierin eine Uebertreibung Statt sind sondern nur, ob man die wahre Ursache der Mißbraͤue der Presse und deren angeblicher Straflosigkeit aufuͤh Die Gesetze von 1819 und 1822 umfassen alle Fä worin die Presse das Werkzeng eines Verbrechens od Vergehens dilden kann; der Beweis davon liegt in d Umstand, daß man in dem Entwurf keine neue Cla fikationen aufstellt. Alles ist also vorgesehen, und m kann der Gesetzgebung keinen Vorwurf machen. Die kann nur gegen die Magistratur Platz greifen, die m anklagt, das Gesetz nicht nach dem Willen des Mit steriums anzuwenden. Hierin liegt der Schluͤssel
den Widerspruͤchen zwischen den vorgetragenen Bewe gruͤnden des Entwurfs und zwischen dessen Verfuͤgung
Hier ist die Urfache, watum man alles hindern, ale Schwierigkeiten entgegensetzen will. Warum aber w gert sich diese Magistratur, hier die Verwaltung zu u terstuͤtzen? Weil erstere in diesen Sachen nicht el blos gerichtliche, sondern eine politische Gewalt ausüöt sie urtheilt naͤmlich einzig nach ihrem Gewissen, u dieses steht nothwendig unter dem Einfluß der oͤffer lichen Meinung. Diese oͤffentliche Meinung ist du die Natur der Dinge eine der Hauprtgewalten im Staa Sie ist dem Ministerium entgegen, und weigert se in dessen Ansichten einzugehen. So koͤmmt es dan daß das Ministerium uͤber die Straflosigkeit der Pe⸗ klagt. Wer auf einer gewissen Hoͤhe steht, erfaͤhrt
nichts uͤber diese oͤffentliche Meinung, und so mag t selbe unserm Ministerium unbekannt geblieben sein. A lein jetzt hat dasselbe Gelegenheit, daruͤber zur Etkenn niß zu kommen, da alle Schriftsteller,
Ihre Compnission hat
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der Presse, sie greift alles Gute und Heilige an,
die die Eht Frankreichs ausmachen, nach und nach zu seinen Gelssung und Fertigung definitiver Cataster 36,000 fl.,
EEo6““ rn uͤbergetreten sind, und sich keine Stimme, außer in von ihm Bezahlten zu seinem Vortheil erhebt. Es jebt ein Gewissen auch anderswo, als bei denen, die je Ansichten der Minister stets billigen; und es giebt
treue auch anderswo, als bei denen, die ihnen eine un⸗
kingte Unabhaͤngigkeit bezeugen. So spricht sich auch tzt die oͤffentliche Meinung gegen den Entwurf aus, hil er den Gedanken in Fesseln setzt, die Charte zer⸗ jßt, und das Koͤnigthum selbst durch die Exzesse kom⸗
Lomittirt, die man in seinem Namen begehen will.
bemurre.) Daher die allgemeine Bewegung, deren sugen Sie sind. Verweigern Sie, m. HH., Ihre ztimme diesem unklugen Entwurf, und machen Sie durch der Bewegung und der Trennung zwischen der gierung und der oͤffentlichen Meinung ein Ende, die r Zwistigkeiten in der Nation hervorbringt.
Fuͤnfprocentige Rente 101, Fr. 15 C. — Dreiproc. Fr. 60 C. 8
London, 14. Febr. (uͤber Paris) Die neuesten nchrichten vom Befinden des Staats Secretairs Can ng sind fortdauernd guͤnstig, die gestrige Meldung sei Arztes lautet sehr befriedigend. Nach einem unse⸗ Blaͤtter wird Hr. Canning bereits zum 22. d. hier partet.
Im Unterhause kuͤndigte gestern der Staats⸗Secre Peel, bei Beantwortung einer Frage des Sir Ed. utchbull an, daß man die beabsichtigten Aenderangen den Korngesetzen in der Form von BeVcchluͤssen in wochlag bringen werde, uͤber welche dies Haus abzu⸗ amen habe, und um ihm zur reiflichen Pruͤfung der⸗ hen Zeit zu lassen, werde man solche in einer andern zung wieder vorlegen. — Mehrere Mitglieder des suses sprachen uͤber das Matrosenpressen; man war gin einverstanden, daß es viele Unannehmlichkeiten je, jedoch nicht ganz abgeschafft werden koͤnne, ohne ‚Land den groͤßten Gefahren auszusetzen.
Die Fonds sind fortwaͤhrend im Steigen, Consols nden auf 82 ⅞ und fuͤr April auf 83.
Vom Main, 19. Febr. Die 73ste 7Aste 75ste und Sitzung der zweiten Kammer der Eroßherzogl. lchen Landstaͤnde waren lebiglich der Abstimmung e den Voranschlag der Staats⸗Ausgaben fuͤr die ge⸗ waͤrtige Finanz⸗Periode gewidmet. Von den Resul⸗ in theilen wir Nachstehendes mit: Es wurden jaͤhr⸗ bewilligt: fuͤr die Beduͤrfnisse des Großherzogli n Hauses und Hosstaats 835,127 fl., fuͤr Pensionen ⸗,000 fl., fuͤr das Staatsministerium, den Staats⸗ h und die Geheime Kabinets, Expedition 88,600 fl., Gerichtshoͤfe 149,374 fl., fuͤr Besoldungsverdesserun⸗ der bei denselben angestellten Diener 4500 fl., fuͤr soldungs⸗Verbesserungen der bei den rheinhessischen fizhöͤfen angestellten Diener 2700 fl., fuͤr Staot und dgerichte 108 120 fl., zu Einfuͤhrung des Instituts Landschreiber, wo sie nothwendig sind 3000 fi., fuͤr minalkosten 123,650 fl., fuͤr die Provinzial Regierun 101,658 fl., fuͤr das Landraths Personal 64,850 fl., die Landes Universitaͤt Gießen 34,386 fl., fuͤr Gym⸗ in (außer dem Gymnasium in Buͤdingen, wofuͤr be, ders 1500 fl. bewilligt wurden, 5704 fl., fuͤr Schul⸗ ie⸗Seminarien 6000 fl., zur Verbesserung der Schul⸗ er. Besoldungen 1006 fl., fuͤr das Geusdarmeriekorps 100 fl, fuͤr das Medizinalwesen 44,000 fl., fuͤr Bei⸗ e zu Wittwen, und Waisenkassen 31,795 fl., fuͤr iraäͤge zur Staats⸗Unterstuͤtzungskasse 5500 fl., fuͤr nische Forstverwaltung und Forstschutz 248,536 fl., Verwaltungskosten der direkten Steuern, in direkren sagen und Regalien 403,990 fl, fuͤr Eivilbauwesen 33 fl., fuͤr Unterhaltung der Chausseen 153,852 fl., Territorial⸗Fluß- und Dammbau, falls der Rhein⸗ scstich ausgefuͤhrt wird 140,000 fl., fuͤr Landesver⸗
8* 6.4.
g der Bruͤcken zu Mainz
fuͤr Unterhaltung
heim 20, 299 flI.
82 der zweiten Kammer der Großherzogl. Hefst⸗ schen Landstaͤnde wurde am 4. und 5. d. zur Abstim⸗ mung uͤber verschiedene, in den vorhergehenden Sitzun⸗ gen in Berathung gezogene Gegenstaͤnde geschritten. Wir erwaͤhnen davon folgendes: 1) Die Proposition der Staatsregiernng, zu Hebung der Landwirthschaft jährtich 14000 fl. zu bew.⸗Nigen, ward verworfen und statt derselben nur 5000 fl. jaͤhrlich angenommen. 2) Der Anrrag des Abgeordneten Zimmer, die Siche⸗ rung und Erweiterung des Einflusses des Schulleh⸗ rer⸗Seminariums in Friedberg auf Verbesserung des Volksschulwesens betreffend, ward im Allgemeinen an⸗ genommen, einzelne Punkte desselben aber verworfen. 3) Hinsichtlich des Antrags des Abg. Mohr, auf Er⸗ richtung eines Ryeinuferdamms zum Schtze der unte⸗ ren Vorstadt von Oppenheim soll die Staatsregierung gebeken werden, eine Untersuchung uͤber die wahre und Hauptursache des (im Antrag angefuͤhrten) Uebels, hiernaͤchst aber die noͤthigen Einleitungen zu Entfernung desselben bald thunlichst anordnen zu wollen. 4) Der Antrag des Abg. Zimmer auf leihweise Abgabe von Saatfruͤchten aus den siskalischen Speichern an unbe⸗ mittelte Unterthanen ward verworften.
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Koͤnigsberg, 18. Febr. Die Graf Buͤlow von Dennewitzsche Blinden⸗ Unterrichts⸗Anstalt feierte am 16. d. M., Vormittags 11 Uhr, in dem dazu festlich ge⸗ schmuͤckten Saale, bei einer zahlreichen Vesammlung ihren Eroͤffnungstag. Die Feier wurde durch die An⸗ wesenheit des aͤltesten Sohnes des Stefters, Grafen Buüͤ⸗ low v. Dennewitz und mehrerer hohen Personen aus dem Militarr, und Civilstande erhoͤht. Nachdem unter 888 musikalischer Begleitung das dazu gedichtete Lied: „Wer 8S auf jeinen Gott vertraut ꝛc.“ gesungen war, hielt der Mitvorsteher der Anstalt, Pfarrer Dr. Woltersdorf, ein, mit einer erhebenden Anrede an die erblindeten Krieger verbundenes, Gebet, und sodann der vorsitzende Mitvor⸗ steher, Polizei⸗Praͤsident Schmidt einen Vortrag uͤber die hoͤhere Bestimmung des menschlichen Geistes, worauf der Gesang: „Wir loben, Herr, und preisen dich ꝛc.“ den Beschluß machte. Es wurden demnaͤchst die von den Erblindeten gefertigten und vorraͤthigen Fabrikate in Augegschein genommen und sodann die Anwesenden in das Speisezimmer gefuͤhrt, woselbst fuͤr die Erblin⸗ deten eine auch mit Wein besetzte Mittagstafel bereitet war. Hier wurde von den Vorstehern im Verein mit den erblindeten Kriegern und der ganzen Versammlung unserm Hochgeliebten Koͤnige Majestaͤt ein dreimaliges Lebehoch gebracht, und späͤter auch dem Andenken des verewigten Grafen Buͤlow v. Dennewitz, als Gruͤnder der Anstalt, ein Glas geweiht.
Merseburg. Die Sparkassen Institute in Halle, Naumburg und Wittenberg geben ein recht erfreuliches Resultat und befinden sich im Steigen. Aus folgender summarischer Zusammenstellung der Sparkasse in Naum⸗ burg ergiebt sich, wie die kleinen Sparkassen Einlagen bei der aͤrmeren Volksklasse mehr und mehr Eingang finden. Im Jahr 1823 waren 117 Einlagebuͤcher aus⸗ gegeben, das Kapital betrug 6732 Rrhlr. 10 Sgr. 7 Pf. Im Jahre 1824 wurden 159 Einlazebuͤcher ausgegeven und das Gesammt Kavital betrug 21,989 Rthl. 17 Sgr. 5 Pf. Im Jahr 1825 wurden 210 Einlagebuͤcher aus⸗ gegeben und das Gesammt⸗Kapital betrug die Summe von 44 046 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; im Jahr 1826 end,
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lich wurden 273 Einlagebuͤcher ausgegeben und das