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NR+“ een hat sich vorgestern mit einem Gesetze, den Handels⸗ verkehr betreffend, beschaäftigt. Nach Art. 1. sollen die Haͤfen von Lissabon und Oporto den Kauffahrteischiffen aller Nationen, mit denen Portugal nicht im Kriege ist, offen stehu. Im Fall eines Krieges soll das Pri⸗ vateigenthum respektirt werden. Dieser Artikel wurde wie auch der 2. angenommen; dieser verfuͤgt, daß alle nnicht schlechthin verbotenen Waaren zur Niederlegung eingefuͤhrt werden duͤrfen, und daß sie frei wieder aus⸗ gefuͤhrt werden koͤnnen, ohne eine andere Abgabe als 1 pCt., nebst den Ausladungskosten, zu bezahlen. Der 3. Art. bestimmt die Einfuhrabgaben nach einer beige⸗ fuͤgten Tabelle.
Die Aufruͤhrer, welche ploͤtzlich wieder in Portugal eingedrungen waren, befanden sich am 1. d. nur noch 5 Stunden Wegs von Oporto, und diese Stadt schwebte daher in nicht geringe Besorgniß und Gefahr, als noch zur rechten Zeit die Truppen der Regentschaft herbeika⸗ men und die Aufruͤhrer zuruͤckdraͤngten. Der in Oporto kommandirende General Stubbs hatte schon die ernst⸗ haftesten Vertheidigungsmaaßregeln in der Stadt selbst ergriffen und sogar Graͤben in den Straßen ziehen lassen.
Aus dem Kriegsministerium ist folgende Bekannt⸗ machung erlassen worden.
Die Abtheilung der englischen Truppen, unter dem Befehle des General⸗Lieutenants Clinton, welchen S. Großbrit. Maj., der alte und getreue Alliirte Portu⸗ gals, diesem Koͤnigreiche zu Huͤlfe gesandt, hat nun die Hauptstadt verlassen, um ins Innere vorzuruͤcken. J. K. H. die Regentin befiehlt daher, daß bei der Armee und in der ganzen Nation bekannt gemacht werde, das Betragen dieser Abtheilung waͤhrend ihres Aufenthalts in dieser Stadt verdiene die groͤßten Lobdeserhebungen. J. H. sind davon uͤberzeugt, daß der General Lieutenant dieselbe Ordnung und dieselbe Mannszucht uͤberall hal— ten wird, wo er ankommen wird, und daß die tapfern Truppen unter seinem Befehle jene bruͤderlichen Verhaͤlt, nisse wieder einfuͤhren werden, in welchen einst die por⸗ tugiesischen und englischen Truppen waͤhrend des Kriegs in der Halbinsel mit einander lebten.
. Unterzeichnet: Condido Jose Paver. Aus der Schweiz, 19. Febr. Heinrich Pesta⸗ lozzi ist am 17. d. M. Vormittags verstorben, 82 Jahr alt, und nach einer kurzen Krankheit. Zwei Tage fruͤ— bher war er von seinem Landsitze Birs fuͤr sorgsamere aͤrztliche Pflege nach Brugg gebracht worden, wo die heftigen Fieberkaͤmpfe nun bald in Todesschlummer uͤber, gingen. Seine sterbliche Huͤlle wird heute Mittags eilf Uhr in Birs begraben. Des scheidenden Lavaters Wunsch an den hinterlassenen Freund: „Schenke Ge⸗ liuggen dir Gott und kroͤne dein Alter mit Ruhe“ ist leider! nicht in Erfuͤllung gegangen, und das Grab allein nur mochte die Ruhe dem Edlen bringen, der sie hienieden niemals und nirgends finden sollte.
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Uebersicht der Verwaltung der Vorpommer⸗
schen Land⸗Armen⸗Anstalt zu Uecker muͤnde im Jahr 1826.
Am 31. Decbr. 1825 befanden sich in der Anstalt
26 Detinirte; (72 maͤnnliche und 14 weibliche) im Jahre 1826 wurden eingebracht 205 Individuen, (161 maänn⸗ liche und 44 weibliche) es gingen dagegen aus derselben ab 203 (166 männliche und 37 weibliche) und blieben mithin am 31. Decbr. 1826 in der Anstalt 88 Detinirte (67 maäͤnnliche und 21 weibliche). Unter der Summe der Abgegangenen befinden sich 6 die gestorben, 7 die
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entwichen sind, 13 die als Auslaͤnder uͤber die Grenz gebracht, 170 die nach ihrem Wohnorte entlassen und in Freiheit gesetzt und 7 die an andere Anstalten abgeliefert worden. Von den Eingelteferten waren 193 Inländer und 12 Auslaͤnder, unter ersteren befanden sich 144 Maͤnner, 35 Weider und 14 Kinder, unter letztern 9 Maͤnner und 3 Weiber. Nach obigem befanden sich im Laufe des Jahres 1826 taͤglich im Durchschnitt 77 De⸗ tinirte in der Anstalt. Bei der Verdienst⸗Berechstung sind jedoch von dieser Anzahl als arbeitsunfaͤhig in Ab⸗ zug zu bringen: 17 Krüppel und Kranke und 6 Kinder; ferner kommen 16 Individuen, als Schwaͤchlinge und Lehrlinge, nur mit halbem und 12 als Alte und ganz Schwache nur mit dem Viertheil⸗Pensum, mithin nur 26 als ganz arbeitsfaͤhige mit vollem Pensum zur Be⸗ rechnung. Diese haben verdient: a) wirkich baar, durch Arbeiten und durch Bearbeitung der Fabrikate 674 Rtl. 27 Sgr. 8 Pf. b) durch die Arbeiten fuͤr die *
in Summa 1215 Rtl. 2 Sgr. 8 Pf. Dies b trägt nach Obigem auf einen ganz Arbeits⸗
faͤhigen jährlich 32 Rthlr. 25 Sgr. 2 ½ Pf.
Die Beschaͤftigung der arbeitsfaͤhigen Personen ge⸗
schah bei der Tuch, Fußdecken und Leinwand Fabrikation,
ferner durch die Gen de der Schneider, Schuhmaecher,
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Seiler, Tischler, Drechsler, Boͤttcher und Maurer, auch
durch Tageloͤhner⸗Arbeiten, Woll⸗ und Flachsspinnen, Federreißen fuͤr baares Geld, so wie durch Arbeit fuͤr die Oekonomie und Verwaltung der Anstalt.
Die Uaterhaltungskosten der Anstalt haben be⸗ tragen:
A. fuͤr Speisung der Detinirten, einschließlich der Oekonomieverwaltung und der bessern Verpflegung fuͤr Kranke 2002 Rtlr. 23 Sgr. b Pf. wobei die kägliche Portirn “ auf 2 Sgr. 4 Pf. zu ste, hen kommt.
B. fuͤr Bekleidung ...
wobei die Bekleidung eines einzelnen maͤnnlichen Deti- nirten jaͤhrlich auf 9 Rtlr. 2 Sgr. 4 Pf. und die einer einzelnen weiblichen Deti⸗ nirten jaͤhrlich auf 6 Rtlr. 7 Sgr. 1 Pf. zu stehen kommt. 88 Im Uebrigen: An Emolu⸗ mente fuͤr Officianten, Hei⸗ zung, Erleuchtung und Rei⸗ — gungs⸗Material, fuͤr Wirth,; schafts⸗Utensilien, desgl.
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Medicin, Transport⸗,„ Bau⸗, Reparaturkosten und zufaͤl⸗ lige Ausgaben . 4188 ⸗ 1 in Summa 7047 Rtlr. 10 Sgr. 9 Pf. Hinsichtlich der zu B. aufgefuͤhrten Bekleidungs⸗ kosten ist noch zu bemerken, daß in der Regel die Ein⸗ gebrachten ganz abgerissen und zum Theil kaum bedeckt ankommen, mithin gleich bekleidet werden muͤssen, auch nicht anders als mit vollstaͤndiger Bekleidung wieder entlassen werden koͤnnen. “ — —-- Koͤnigliche Schauspiele. 3 Nittwoch, 28. Febr. Im Schauspielhause: „D Vielwisser,“ Lustspiel in 5 Abtheilungen, von Kotzete⸗ Hierauf: „Die gefaͤhrliche Nachbarschaft,“ Posse im Aufzug, von Kotzebue.
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