vom Stempel betroffen und auch sehe Gefahr fuͤr die Religion, fuͤr den Thron, fuͤr die Gesellschaft; ich erblicke sie in dem Benehmen eines Theiles der franzoͤsischen Geistlichkeit; sie tritt in den Mandements, Hirtenbriefen und Predigten hervor, wor, in die Politik mit dem Heiligsten vermischt wird. (Ge⸗ murre.) Es existitt ein Plan, der gegen die Charte ge⸗ richtet ist; die ruhigsten Maͤnner hegen Besorgnisse (Gemurre.) Die Kongregation q(zur Sache, zur Sache, es ist vom Stempel die Rede.) Ich bin bei der Sache; es haben einige Redner behauptet, die dro⸗ hende Gefahr liege in dem Unfuge der Presse, ich suche zu beweisen, daß sie anderswo, und namentlich in dem Streben der Geistlichkeit nach einem groͤßern Einflusse liegt. Ich ehre und schaͤtze den Bischof von Hermopo⸗ lis; ich kann mir aber nicht verhehlen, daß ciese Ge⸗ fahr drohender geworden ist, seitdem ein Bischof das Unterrichtswesen leiter und in den Rath des Fuͤrsten eingetreten ist. Denn der Priester ist vor allem Prie⸗ ster und kann dem Einflusse, welchem er ausgesetzt ist, nicht widerstehen. — Der Redner fuhr in dieser Art fort, bis der Praͤsident ihn zweimal erinnert hatte, daß er von der Frage, die vorliege, abweiche; alsdann rief er qaus: Da man mich nicht reden lassen will, so werde ich die Tribuͤne verlassen, kann aber nicht umhin, zu sa⸗ gen, daß in dieser Kammer die Mazjoritaͤt ihr Zah⸗ lenuͤbergewicht mißbraucht. (Heftiges Gemurre: Zur Ordnung). Der Praͤsident stehend: Ich muß erklaͤ⸗ ren, daß eine solche Aeußerung, wuͤrde sie nicht von der Hitze der Improvisation entschuldigt, nicht ordnungs⸗ maͤßig sein wuͤrde. (Ja, Ja, ganz recht.) Der Fi⸗ nanzminister, weilcher sich in derselben Sitzung ver⸗ nehmen ließ, bemerkte, es seien nach den Berichten der Direktion des Buchhandels im J. 1825 in Paris 5323 Schriften von 5 Bogen und darunter, und nur 2580 groͤßere Werke erschienen; ein einziges groͤßeres Werk beschaͤftige aber mehr Leute, als 100 kleine, und der Eec⸗ trag der 2580 Werke sei viel groͤßer als der jener 5323 Flugschriften, also seien letztere keinesweges der Haupt⸗ weig des Buchhandels. Aus Gewinnsucht, sagte der Miinister, sind die ofterwaͤhnten kleinen verderblichen Schhriften nicht verfaßt worden. Da man sie beinahe umsonst weggiebt. Daß sie schaͤdlich sind, kann nicht bestritten werden; es fragt sich also, wie man ihrer Verbreitung Einhalt thun kann; und wir glauben, der
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Stempel wird ein wirksames Mittel sein; giebt es ein nderes, so weise man es uns nach. Man hat den Tartuffe zu einem Spottpreise verkauft. Das Werk ist an sich gut, man hat ihm aber durch eine kleine Vor⸗ rede einen Senn gegeben, der jeden Bauer verleiten muß, in seinem Pfarrer einen Tartuffe zu sehn. Solche uͤbele Folgen wollen wir zu verhuͤten suchen; und je⸗ mehr man unsere Vorschlaͤge angreift, jemehr uͤberzeuge ich mich von ihrer Wirksamkeit.
3 Gestern bat der Praͤsident der Deputirtenkammer ihr von dem Tode des Grafen Girardin (eines Oppo⸗ sitionsmitgliedes) Mittheilung gemacht.
1 Man schreibt von Bayonne unterm 20. Febr.: Die
Tagesangelegenheit ist hier die Wahl, welche am Ende
des naͤchsten Monats Statt finden soll. Sr. Darripe,
der ministerielle Kandidat, besucht bereits die Waͤhler, und theilt ihnen ein vom Praͤfekten an ihn erlassenes
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2* ——
waͤhrend der Dauer der Sitzungen; die durch die oͤfe lichen Behoͤrden erlaubten oder befohlenen Bekanntn chungen; die Mahn⸗ und Hirtenbriefe und Consistorz schreiben; die Denkschriften, welche im Laufe eines † zesses durch einen auf dem Tableau eingetragenen vokaten, oder einen in der Stage begriffenen Adv ten, oder durch einen zu Schriften und Vortraͤgen fugten Anwalt herausgegeben werden. Die Abhandle gen der mit Genehmigung des Koͤnigs errichteten lehrten oder literarischen Gesellschaften; die dramatist Werke, nachdem sie aufgefuͤhrt worden sind, falls da blos das Stuͤck enthalten ist; die Journale und pegt dischen Schriften, welche mehr als zweimal alle Mo erschein und folglich zur Leistung einer Buͤrgsch verpflicht e sind; die Katalogen ohne Ausfuͤhrung, † lender, Berichte, Anzeigen und Bekanntmachungen, ren Verbreitung durch die Munzipalbehoͤrde erla worden sein wird; die blos auf Privatinteressen Be⸗ haben Schriften, welche nicht zum Verkaufe bestim sind; die Streitsaͤtze und Dissertationen fuͤr den Ke. curs und die Fakultaͤtsabhandlungen, welche mit d durch die K. Universitaͤtsstatuten erforderten Visa; sehen sind; die Katechismen und Gebetbhuͤcher, wel durch die Bischoͤfe oder Konsistorien der verschieden christlichen Konfessionen genehmigt worden find; die den Erziehungshaͤusern gebraͤuchlichen Elementarbuͤch die durch die Untversitaͤt gebrauchten oder gutzehei nen klassischen Buͤcher, die in den K. Kollegien uü oͤffentlichen Erziehungsanstalten gebraucht werden; Handlungsumschreiben, Anzeigeik von Geburten, H rathen und Sterbefaͤllen, Werbez welche in auslaͤndisch oder todten Sprachen geschrieben sind; die einzig Wissenschaften und Kuͤnsten gewidmeten, in Lieferung erscheinenden Schriften; diejenigen Journale, Bekang machungen und Anzeigen, welche bereits einem Ste pel unterworfen sind. b
Fuͤnfprocentige Rente 101 Fr. 4 C. — Dreipt 69 Fr. 10 C.
London, 24. Febr. Der Minister Peel, der kanntlich schon in der vorigen Parlaments⸗Sitzung Absicht, in unserer Kriminal⸗Gesetzgebung mehrere not wendige Verbesserungen einzufuͤhren, auseinandergesetzt und dabei von dem Mangel an Zusammenhang und v der Verwirrung gesprochen hatte, die in der Masse v Statuten uͤber einzelne Faͤlle des Diebstahls und denß herrscht, hielt vorgestern im Unterhause den angekuͤnd ten weiteren Vortrag uͤber die dermalen zu machend Verbesserungen. Es sollen zu dem Ende vier Gesetzen wuͤrfe vorgelegt werden, naͤmlich: 1) uͤber Diebstahr 2) üuͤber boshafte Beschaͤdigung fremdem Eigenthum 3) üuͤber die von den Grafschaften zu leistenden Eutsch digungen und 4) üuͤber die Aufhebung aller durch d neuen Gesetzentwuͤrfe uͤberfluͤssig werdenden Statute Herr Peel zeigte in seinem Vortrage hauptsaͤchlich d Nothwendigkeit, die Sprache der Gesetze zu vereinfach und die einzelnen Bestimmungen zu verallgemeinern zugleich aber auch allzustrenge Strafbestimmungen, d ohnedem selten in Anwendung gebracht werden, zu mi dern. Zuvoͤrderst ließ er sich uͤber die Gesetze geg Diebstahl aus. Bis jetzt unterscheiden die englisch Gesetze einen kleinen Raub (bis zu 1 Schilling) un einen großen Raub. Abgesehen davon, daß dies el
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Ferner ist
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r Deportation gesetzt werden. 1 vgAe Gesetzgebung die Wiederholung ei⸗ kleinen Raubes (selbst bis zum sechsten ale) keiner groͤßern Strafe belegt als die erstmalige gehung, wogegen die Wiederholung des großen bes ein todeswerthes Verbrechen wird, oder nach erem juristischen Ausdrucke: felony without bene- of Clergy (Verbrechen, bei welchem der Geistliche e Milderung der Strafe genießt). Hr. Peel er⸗ e, daß er gesonnen sei, diesen ganzen, fuͤr Fremde bersetzbaren Unterschied der „Clergyable offences irgehungen, wo auch der Geistliche auf die sonst in issen Faͤllen eingetretene Milderung der Strafe en Anspruch hat, sondern den Tod verden) auf⸗ ben, wodurch das Gesetz fehr vereinfach werden de. „Wenn schon wir nicht wissen,“ fuhr Hr. Peel „wann die Geistlichkeit dieses Privilegium bekom⸗ hat, und obwohl dies Vorrecht der Geistlichen, he die Tonsur empfangen, eigentlich gar nicht mehr handen ist, so hat doch der Unterschied sich bis auf heutigen Tag erhalten, aber mit verschiedener An⸗ dung. Jenes Vorrecht beruht uͤbrigens auf keinem ndem Grundsatze, da es die erzogenen und unterrich- Personen von einer Strafe befreit, die gegen die ge der Ungebildeten in Anwendung kommt, und fuͤr Verbrechen, die eher bei dem Mangel an Er⸗ ng, als bei vorhandener Bildung zu entschuldigen, jelmehr in letzterem Falle ahndungswüͤrdiger find.“ att des obigen Ausdrucks, soll es nun kuͤnftig hei⸗ wer zum zwettemnale einen großen Raub begeht, dHauf Lebenszeit trasstzportirt, (statt daß bisher To⸗ rafe darauf stand). Hr. Peel bemerkte dabei, daß er, es uur immer moͤglich, die Strafen zu milbdern e, da in der That auf großen Raub, ohn erschwe⸗ e Umstaͤnde, selten die Todesstrafe erfolge. Jetzr auf einen Diebstahl von 40 Shilling in einem huhause die Todesstrafe, es solle statt jener Summe hoͤhere (als Maßstab) festgesetzt werden. Uebrigens e man auch in den Milderungen sich nicht uͤbereilen, hern stufenweise gehn, stets an der Hand der Erfah⸗ g. Bei dieser Gelegenheit beruͤhrte der Minister die tschweifigkeit der Sprache in den Parlamentsakten, daß das Bestreben, alle Einzelnheiten zu erschoͤpfen, Verstaͤndniß fast unmoͤglich mache. „Ich bin (sagt kein eigentlicher Rechtsgelehrter, und gestehe, daß
ordentlich grauet, eine Parkamentsakte zu lesen.
langen Aufzaͤhlungen, die ekelhaften Beziehungen, beständige Wiederholen, die Auffuͤhrung von Ein⸗ eiten, um die Strafen fuͤr die besondern Faͤlle zu mmen, wenn Maͤnner, Frauen, Kinder und sonstige vandte das Verbrechen begangen, um die Verwir⸗ , welche aus der Beschreibung aller Arten von Ei⸗ um entsteht, — wahrhaftig, dies bildet einen so ab⸗ ckenden und verwirrenden Brei, daß ich, noch ehe das Ende einer einzigen Clausel erreiche, schon voller st und Verwirrung bin!“ (Lachen) Diesem solle h allgemeine und einfache Ausdruͤcke abgeholfen wer⸗
Der Redner beruͤhrte auch den Punkt der Spor⸗ ; es sei hohe Zeit, uͤber die Sporteln der Unterbe⸗ en bei den Gerichten eine Untersuchung anzustellen. habe neulich ein von den Assisen Freigesprochener ühren zahlen sollen, die vielleicht hoͤher gewesen, als
er verurtheilt worden waͤre. (Hoͤrt! Hoͤrt!) Waͤh⸗
untersucht werden, obwohl hierin uͤ zu nahe getreten werden solle, und man das Betragen der Magistratsschreiber im Ganzen untadelhaft nennen muͤsse. die zu einer guten Justizpflege so wesentlich sei, mehr Gewicht haben werde, wenn sie in einer Adresse vom Unterhause ausginge, als wenn die Krone sie veranstale⸗ tete. 828* glaͤnzendern neuen Gesetzbuche seinen Namen giebt, wie dies in auu-— dern Laͤndern geschehen ist; allein dem Lande wird wohl besser damit gedient sein, wenn man das Volk, welches an den alten Einrichtungen auf loͤbliche Weise haͤngt, uͤberzeugt, daß die Umstaͤnde, unter welchen diese Ein⸗ richtungen geschaffen worden, nicht mehr vorhanden und jene folglich jetzt der Verbesserung faͤhig siad, und daß der Rost der Zeit und die Maͤngel einer sorglosen Ge⸗ setzgebung von jenen Institutionen entfernt werden koͤn⸗ nen, ohne ihrem Wesen oder ihrer Dauerhaftigkeit zu schaden Choͤrt!). als glaͤnzende, aber glaube ich, daß, wenn man das Volk den Fortschritten von Verbesserungen geneigt macht, man seine Anhaͤna⸗ lichkeit an alte Staatseinrichtungen mehr sichere, als durch das Fortbestehen alter Mißbraͤuche.“ rauschender Beifall folgte diesem Vortrage und die nach⸗ gesuchte Erlaubniß zur Einbringung der obgedachten Gesetzentwuͤrfe wurde ertheilt.
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berhaupt Niemandem
—
Hr. Peel fuͤgte hinzu, daß diese Untersuchung, 8
„Ich weiß wohl, schloß der Gegner, daß man Kuhm erwerben kann, wenn man einem
Besser sind wirkliche Verbesserungen, unausfuͤhrbare Theorien. Auch
Allsaitiger
Wir haben nordamerikanische Blaͤtter bis zum 17.
Januar; im Kongresse wurde am 10. Januar mit 109 gegen 54 Stimmen der Antrag des Hrn. Livingston, zur Unterstuͤtzung der Griechen 50,000 Dollars zu bewilli⸗ gen, verworfen.
Man hatte Nachrichten aus Laguayra vom 18. De⸗
zember, denen zufolge der General Paez von Valencia aus dem in Porto⸗Cabello befehligenden General Bri-⸗ ceno Mendez einen Waffenstillstand bis zu Bolivars Ankunft angeboten.
Bruͤssel, 1. Maͤrz. Der Generalquartiermeister
der Armee, General⸗Lieutenant Baron von Constant⸗ Rebecque ist zum Chef des Generalstabes und der Oberst⸗ Lieutenant von Posson, so wie der Major van Omphal sind zu Adjutanten Sr. Maj. des Koͤnigs ernannt wor⸗ den. allen Graden statt gehabt, auch sind mehrere Militair⸗ Befehlshaber der Provinzen versetzt worden. Java befehligende General⸗Major van Geen ist General⸗ Lieutenant geworden.
Außerdem hat eine große Militair⸗Befoͤrderung in Der auf
vom 17.
Nach einem Schreiben aus Vliiessingen
Febr. herrschten unter den dort befindlichen Truppen, die auf der Diana nach Ostindien eingeschifft werden sollten, Fieber und Blattern.
Zu Groͤningen sind vom 20. bis zum 22. v. M.
5 Geburten und 11 Sterbefaͤlle erfolgt.
Stockholm, 20. Febr. Am 15. wurde vom Ju⸗
stiz⸗Collegium uno Vormuͤnder⸗Kammer dieser Stadt das Eudurtheil in der Filénschen Erbschaftssache gefaͤllt, und sind die Kläger, welche dem Commerzrath Filén (einzigem hinterlassenen Bruder des Erblassers in De⸗ merary) sein Erbrecht streitig machen wollen, mit ihren Anspruͤchen als unbegruͤndet abgewiesen.
Christiania, 17. Febr. Das Storthing hat die
vorbereitenden Maaßregeln an seinen Verhandlungen
An den betreffenden Ausschuß wurde unter
auf keinem empfehlungswerthen Eintheilungsgrunde b ruhender Unterschied ist, so hat er noch den besondere Nachtheil, daß Untergerichte, die nicht uͤber große Raub zu entscheiden haben, eine gestohlene Sache wahr heitswidrig zu 1 Shilling taäxiren, um den Verbreche nicht nach einem andern Orte vor ein hoͤheres Gerich verweisen zu muͤssen. Jener Unterschied soll daher gan aufgehoben und auf jeden Raub eine Strafe von siee
eiben mit, worin derselbe ihn veranlaß Schr , erselbe ih ranlaßt, sie um fortzesett.
ihre Stimmen zu bitten. Das ganze Wahlkollegium besteht nur noch aus 100 und einigen Mitgliedern. Man glaubt indessen, daß wenigstens 60 Waͤhler ihre Stimmen dem Hru. Lafitte geben werden, wodurch dann derselbe zum Deputirten gewählt wuͤrde,
Folgende Druckschriften sollen nach dem Veorschlage der Regierung von dem Stempelsatze befreit sein. (S. die Verhandlung der Deputirten⸗Kammer). Die Reden und Meinungen der Mitglieder der heiden Kammern 1I1“ 1“
ferner das Amt eines Sheriffs jaͤhrlich 6⸗ bis 700 St. koste, bringe das eines Untersheriffs eben so ein. Die Todtenbeschauer verlangten häufig Zulage hren Sporteln, obgleich, im Fall eine solche Stelle higt ist, um ihre Wiederbesetzung zahllose Bewerber chten und die Sache mit einem Eifer betrieben, als
ble es sich um eine Parlamentswahl. Deegleichen: Uüfenens v 8 n die “ der Schreider bei den Geschwor⸗ thum Nassau als sehr nätzlich eb6, Gesuche erichten der Friedensgerichte und der Magistr HeVute wurden im Storthing verschiedene
Sanass 11“ 8 8 8* “ 1—
andern ein Gesuch der Handwerker in Stavanger ver⸗ wiesen, um Vorsorge wider die Schwierigkeiten, welche durch Aufhebung der Zuͤnfte entstehen koͤnnten. Sie schlagen vor, daß, wer berechtigt werden wolle, Meister zu werden, erst ein Probestuͤck vorlegen solle; eine Maaß⸗ regel, die sich, nach oͤffentlichen Blaͤttern, im Herzog⸗
*) Vergl. Nr. 67. dieser Zeitung vom vorigen Jahre. 1“ 1““ ““
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