1827 / 57 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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um Gehaltzulagen und Pensionen, um Aenderungen, im Lootsen und Handwerkswesen, und Vorschlaͤge vom Gesetz Ausschusse uͤber das Bergwerks⸗ und Handwerks⸗ wesen, theils an die betreffenden Ausschuͤsse, theils an das Odelsthing verwiesen. Hiernaͤchst wurde Sitzung im letzteren gehalten. Staatsrath Krogh legte 13 K. Vorschlaͤge vor, betreffend Aufhebung der Verbrauchsab⸗ gaben, ausgenommen vom Branntwein; Erlaubniß fuͤr, nach Norwegen kommende Schiffer, die Clarirungen ih⸗ rer Schiffe und Waaren, nebst Fracht⸗Eincasstrung, selbst, ohne Huͤlfe von Maklern, betreiben zu duͤrfen; die Vermehrung der Scheidemuͤnze mit 100,000 Spe⸗ eies; die Vermehrung des Silberfonds der Bank durch freiwillige Einschuͤsse bis zur Summe von 500,000 Spe⸗ cies gegen Aectien auf nicht weniger als 100 Species, und mithin der Zettelmasse um eine Million, so wie daß die Zinsen von den, nach dem Gesetze vom 13. Au⸗ gust 1818 H. 13. bewilligten Süber⸗Deposito⸗Anleihen, welche bis jetzt 3 pCt. gewesen, auf 2 pCt. herabgesetzt wurden; und daß der Bankcours, bisher nach Gesetz vom 20. Juli 1824 auf 135 pCt. herabgesetzt, bis wei⸗ ter von der Bankverwaltung, bis 125 pCt. herabgesetzt Saü duͤrfe u. m. a.

openhagen, 27. Febr. Unterm 31. v. M. ha⸗ ben Se. Maj. zu resolviren geruht, daß diejenigen Ir daten, welche, nachdem sie zwei Jahre oder laͤnger bei dem stehenden Heere gedient, einen Bauerhof in Pacht (Faͤste) oder auch eigenthuͤmlich erhalten, gegen eine, im Verhaͤltniß zur annoch uͤbrigen Dienstzeit stehende groͤßere oger kleinere Rekognition von hoͤchstens 50 Rbthrn. an den Landmiliz, Fonds, vom Dienste bei den Linien⸗ truppen entlassen werden duͤrfen.

Unter Protektion des Prinzen Christian Frederik ist hieselbst ein Conservatorium der Musik 8 Ses den, in welchem zwoͤlf fuͤr die Buͤhne bestimmte Zoͤg⸗ linge unterrichtet werden sollen.

Im Getreidehandel herrscht voͤllige Stille, ten die Preise sich. Vom 12. bis 17, d. waͤrts 6284 Tonnen Korn eingefuͤhrt.

Im vorigen Jahre sind von der Zollstaͤtte Band: holm bei Mariebo 56,975 Tonnen, von Oureby bei Saxkioͤbing 22,396, von Nykioͤbing auf Falster 45,702, und von Stubbekioͤbing auf derselben Insel 43,330 Ton⸗ nen Korn ausgefuͤhrt worden. Eööö“

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den Amtsblaͤttern der Koͤniglichen Regie rungen enthaltenen Bekanntmachung des Chefs des Mi nisterii der auswaͤrtigen Angelegenheiten zufolge, ist Allerhoͤchsten Orts bestimmt worden: daß, obwohl die Wahl unter den fuͤr die diplomatische Laufbahn sich meldenden jungen Leuten nach wie vor dem jedesmaligen

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der vorzuͤglichsten Handels⸗Interessen des V besitzen.

Stettin, 27. Febr. Am 24. d. M. wurdeh der 2te Provinzial⸗Landtag fuͤr das Herzogthum Po mern und Fuͤrstenthum Ruͤgen geschlossen, der mit i 14. v. M. seinen Anfang genommen und mit Allerhe ster Genehmigung auf 6 Wochen verlaͤngert war. 2 feierliche Schließung desselden geschah vorschriftsmaäͤg

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öurch den Koͤuigl. Landtags⸗Commissarius, den wits

chen Geheimen Rath und Oder⸗Praͤsidenten Dr. S Excellenz, in einer kurzen Rede, welche Se. Durchl. Hr. Fuͤrst zu Putbus, als Landtags⸗Marschall, ern derten und worauf dessen Stellvertreter, der Hr. La rath vo Schoͤning, die Handlung mit einer passen Dankrel „beschloß. Se. Durchlaucht hatten dann n am folgenden Abend saäͤmmtliche Aodgeordneten und ersten Civil- und Milltair⸗Personen bei sich versamn und da derselbe mit den gesammten Staͤnden Neu⸗Y Pommerns unsern Ort fuͤr jetzt verlassen, dagegen Abgeordneten Alt-Pommerns zu dem mit dem 1. k. anfangenden Communal⸗Landtage fuͤr diese Landesth noch hier verbleiben; so hatte der Hr. Landtags⸗Ce missarius noch am gestrigen Tage sowohl die abgeh den Neu⸗Vor, Pommerschen Abgeordneten, als von! hier bleibenden Alt-Pommerschen zum Abschiede Mittagsmahle bei sich vereinigt. Gumbinnen. Nach der von dem Landstallmei von Burgsdorff mitgetheilten Abfohlungs, und Bese lungstabelle sino im Jahre 1825 in dem hiesigen gierungs⸗Departement 6743, ,und im Koͤnigsbergisc 1670, zufammen 8413 Stutewh burch Landgestuͤtsbese ler, und außerdem im Eestern 219, in Letzterm 3, sammen 222, durch Hauptgestuͤtsbeschaͤler und Prob hengste, uͤberhaupt 8635 Stuten tragend geworz Von diesen sind noch 7105 Füllen am Leben und h von treffen 5734 auf den iesigen und 1371 auf! Koͤnigsberger Verwaltungsbezirk. Im Jahre 1826 ¼ im hiesigen Regierungebezirk durch 182 Landgestut schaͤler auf 82 Stationen, 9782 Stuten und im Be der Koͤnigsdergschen Regterung durch 68 Landgestuͤts schaͤler auf 51 Stationen 3200, üͤberhaupt 12,982 S ten gedeckt worden. Außerdem aber sind noch 285 S ten durch Hauptgestuͤtsbeschaͤler und Probierhengste gede Minden. Die Strenge der Witterung hat mehreren Kommunen außerordentliche Huͤlfsmittel heischt, um die Armen mit Feuerung und waͤrmerer kleidung zu versehen, und fast uͤberall ist ein scht Wohlthaͤtigkeitssinn diesem Beduͤrfniß bereitwillig en gen gekommen. Der im Kreise Wiedenbruͤck seit 2 ren bestandene Kommunal⸗Verein zur Verbesserung Pferdezucht, erweitert und organisirt sich immer m und besser durch Thaͤtigkeit des dortigen Kreislandral Er ist im Besitz von fuͤnf eigenen Beschaͤlern edler

Chef des gedachten Ministerii lediglich anhei

bleibt, diese in Zukunft doch ausschließtich nu ean solche Individuen fallen solle, die nach zuruͤckgelegten dreijaͤhrigen akademischen Studien und bestandener ver⸗ fassungsmaͤßiger Pruͤfung Ein Jahr bei einer Provin⸗ zial⸗Justiz⸗ und ein Zweites bei einer Landes⸗Admini⸗ strationsBehoͤrde gearbeitet, und Hinsichts ihrer er⸗ langten Geschaͤfts⸗Kenntniß hinreichende Amts Zeugnisse aufzuweisen haben. Der etatsmaͤßigen Anstellung sol, cher, zum Dienste im Ministerio der auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten unter obigen Bedingungen zugelassenen Personen soll außerdem noch in Zukunft jedesmal eine im Ministerio selbst zu bewirkende schriftliche und muͤnd⸗ liche Pruͤfung der resp. Bewerber vorangehen, und bei dieser auch insbesondere mit darauf gesehen werden: daß dieselben die gehoͤrige Kenntniß der innern Ver⸗

cee gung, des Cultur, und gewerblichen Zustandes und

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kunft, wovon zwei jedoch erst im kuͤnftigen und naͤe⸗ folgenden Jahre das zur Bedeckung erforderliche 2 erreichen. Die drei andern haben bereits Fuͤllen

vorzuͤglicher Guͤte geliefert, auf deren Konservation

gute Pflege der Verein durch Praͤmien hinzuwirken absichtigt und, bei bereits gewonnenem Interesse meisten Pferdebesitzer fuͤr das nuͤtzliche Unterneht uͤberhaupt, gewiß nach 8 bis 10 Jahren bedeutend seiner Wirksamkeit sich zu erfreuen hi. wird.

Keeoͤnigliche Schauspiele.

Mittwoch, 7. Maͤrz. Im Schauspielhause: Schule der Alten,“ Lustspiel in 5 Abtheilungen, n dem Franz., von J. F Mosel. Hierauf zum Erst male: „Das Heirathsgesuch,“ Lokal⸗Posse mit Gesa in 2 Abtheilungen.

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Amtliche Nachrichten.

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1 Berlin, den 8. Maͤrz. er vorgestern Mittag um 2 Uhr hier angekommene ßherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche Kammerherr Ober⸗Forstmeister von Buͤlow hat Sr. Majestaͤt Koͤnige die hoͤchsterfreuliche Nachricht uͤberbracht, J. K. H. die Frau Erb Großherzogin von Mecklen⸗ g⸗Schwerin am 5, dieses Abends um 6 Uhr, von em Prinzen gluͤcklichtsentbunden worden sind; J. H. und der neugeborne Prinz befinden sich in dem hüͤnschtesten Wohlsein.

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Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben die erledigte Land⸗ hsstelle des Kreises Schwetz, im Regierungs⸗Bezirk arienwerder, dem Land und Stadtgerichts⸗Director n Schwanenfele, zu Culm allergnaͤdigst zu verlei

1““ Im Bezirk der Koͤnigl. Regierug— Minden ist dem bisherigen Pfarrer zu Schnat⸗ rst, Volkening, die erste evangelische Pfarrstelle zu uͤtersloh verliehen;

zu Muͤnster ist der bisherige Vicar Franz Joseph lton Weßendorf als Pfarrer zu Duͤlmen angestellt orden.

Bei dem Koͤnigl. Oder Landesgericht zu Naumburg der Kammergerichts⸗Referendarius Christtan August tto Schmidt zum Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor er⸗ unt und der Auscultator Ernst Johann Okto Bauer n Bauern zum Referendarius befoͤrdert worden⸗

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Angekommen. Der Großherzogl. Mecklenburg⸗ Schwerinsche Ober⸗Forstmeister von Buͤlow, als Kou⸗ er von Ludwigslust.

Abgereist. Se. Exc. der General⸗Lieutenant, hef der Gendarmerie und Kommandant von Berlin, on Tippelskirch, nach Magdeburg.

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den 8ten Maäͤrz 1827.

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Zuerst wurde uͤber ein Amendement des Hrn. v. Maquillé debattirt, wodurch diese Be⸗ stimmung auf die Schriften, welche von politischen und aͤnkt werden sollte. Hr. v. St. Chamans unterstuͤtzte es. Dieses Amendement hat, sagte er, keine fiskalische Tendenz, es zielt dahin, zu verhindern, daß die Luͤge und Verderbtheit zu den niedrigsten Preisen verkauft werde. Man bedenke, auf welchem Wege das sanfteste Volk zum rohesten geworden ist (Gemurre: Sie insultiren die Nation). Es versteht sich, daß ich von 1793 spreche. (Das Gemurre dauert fort). Es genuͤgt daran, zu erinnern, was Marats Fluablaͤtter hervorgebracht haben. Es wurde darin dem Volke zugerufen, man verschwoͤre sich gegen dasselbe, und es muͤsse, um sich zu retten, seine Feinde toͤdten. Jetzt sagen die Zeitungen dem Volke nicht mehr: man will Euch vernichten; wohl aber: man will Euch in Ketten schlagen. Es ist gut, daß man das Volk lesen lehre; alsdann aber muß man die verderblichen Buͤcher von ihm entfernen. Man muß zu den niedern Classen nichts gelangen lassen, was ihnen schaͤdlich sein koͤnnte. Man wendet ein, die Bestimmungen des Amendements wuͤr⸗ den die guten, wie die boͤsen Lehren toͤdten; desto bes⸗ ser, meine Herren (Gelaͤchter), desto besser (allgemeines Gelaͤchter.) Man muß vermeiden, die Discussion in die niedern Classen uͤberzutragen: die guten politischen Lehren, wie die guten religioͤsen Contraversen schaden den niedern Classen (erneuertes Gelaͤchter). In Bezug auf Politik wie auf Religion, muß man die gesetzmaͤßi⸗ gen Behoͤrden aufs Wort glauben. Hr. Bacot v. Ro⸗ mans und Hr. Descordes sprachen ferner uͤber das Amendement, wonach der Berichterstatter der Commission, Hr. Bonnet, das Wort nahm, und bemerkte, es habe eine große Unordnung in der Berathung geherrscht, man habe uͤber die Amendements, uͤber den Stempel ꝛc. kurz, uͤber Alles gesprochen, anstatt sich auf das Vorlie⸗ gende zu beschraͤnken. Das Amendement der Commission ist, bemerkte er, zwar nicht sehr wirksam. Der Artikel der Regierung ist aber, nach Ansicht der Commission, ungerecht, weil er die guten Schriften eben so hart wie die schlechten trifft. Die Commission ist uͤbrigens ge⸗ neigt, auf das Amendement des Hrn. v. Roncherol⸗ les einzugehn. Hierauf wurde uͤber die andern Amen⸗ dements und uͤber den Artikel des Entwurfs abgestimmt, und dieselben verworfen. Hiernaͤchst sollte das Amende⸗ ment des Hrn. v. R. zur Sprache kommen; es lautet, wie folgt: Die Geldbußen und andere korrektionellen Straͤ⸗ fen, welche eine Schrift nach sich gezogen haben wird, duͤr⸗ fen, wenn die Schrift in einem kleinern Format als Oktodez gedruckt ist, nicht geringer als das Doppelte des Minimums sein. Der Siegelbewahrer bemerkte in⸗

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Paris, 14. Februar. Vorgestern wurde in der eputirten-⸗Kammer die Berathung uͤber die Bestim⸗ ung des neuen Preßgesetzes, hinsichtlich der Stempel⸗

ß di . ie icht an seiner dessen, daß dieses Amendement hier gar nicht an 1m apitel der Strafbestimmun⸗ Stelle das Cap fbe⸗ 2

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