1827 / 58 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ö112141213141““ war, anzuͤndeten und den ehrlichen Alten ermordeten! Ehe Capitain Hamilton Aegina verließ, hatten sich meh⸗ rere von den bedeutenbsten Mitgliedern der Regierung, nebst dem Fuͤrsten Maurocordato und dem Admiral Miauli, an Bord des Cambrian verfuͤgt. Capitain Ha⸗ milton begab sich bei der Ankunft zu Hydra sogleich ans Land. Da er es unmoͤglich fand, eine Aussoͤhnung zwi⸗ schen den Primaten und den Aufruͤhrern zu Stande zu bringen, so bedeutete er den letztern, daß er von der griechi⸗ schen Regierung gesendet sei, um auf der Freilassung der noch auf der Jasel befindlichen Primaten zu beste⸗ hen., Er begab sich hierauf nach der Wohnung bes Praͤ⸗ sidenten Lazzaro Conduriotti, und nahm ihn mit sich. Am folgenden Morgen waren alle Primaten wohlbehal⸗ ten am Bord des Cambrian.“ 1

Der Osservatore Triestino vom 20. Februar. sagt, daß die aus M rea kommende egyptische Flotte in den letzten Tagen des Januars Suda verlassen habe, um nach Alexandrien zuruͤckzukehren. Das gut befestigte Carabusa ist noch immer in den Haͤnden der Griechen, und der Schlupfwinkel ihrer Seeraͤuber, welthe taͤgliche Raͤubereien veruͤben. Ein franzoͤsisches von Candia kom⸗ mendes Schiff wurde von zwei Mistiks verfolgt, mit welchen es einige Kanonenschuͤsse wechselte, und unter Beguͤntigung des Windes den verfolgenden Mistiks entkam.

Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt folgende Corre⸗ spondenz⸗Mittheilungen:

Nauplia, 31. Dec. Karaiskaki verfolgt die Vortheile, welche ihm sein entscheidender Sieg bei Archova uͤber die Tuͤr⸗ ken verschafft hat, und eie mit jedem Tage wachsende Staͤrke seines Heeres hat ihn in den Stand gesetzt, die Hauptmacht des Feindes, 3000 Mann stark, zu Volizza, nahe bei der beruͤhmten Grotte des Ulysses, mit Vortheil anzu⸗ greifen. bhe 9a⸗ Feinden uͤber 1000 Mann umgekommen, bedeu⸗ tende Transporte an Lebensmitteln und Kriegsbedarf, und 1000 Pferde erbeutet worden. Der Obrist Bur⸗ baki ist unmittelbar, nachdem er sein Korps auf 800 Mann gebracht hatte, am 27. d. M. von hier aus in das Feld geruͤckt, um sich mit Karaiskaki zu vereinigen, dessen Heer schon auf 8000 Mann angewachsen ist. Odrist Fabvier hat sich mit der Regierung vollkommen und aufrichtig ausgesoͤhnt, hat seiner Seits auch Vor⸗ theile errungen, und haͤlt jetzt die Burg von Athen be⸗ setzt. Kalamos, 25. Jan. Die Ueberlegenheit der Griechen im westlichen Griechenlande dauert fort, und die Erfolge haben bereits einen solchen Umfang erreicht, daß sie sich vorbereiten, Missolunghi anzugreifen. Schon sind die Tuͤrken genoͤthigt worden, Anaroliko zu ver⸗ lassen. Zante (aus Briefen des Grafen R. und Anderer). Ibrahim Pascha hat nicht mehr Kraft ge— nug, irgend etwas zu unternehmen. Ueberall ist die Begeisterung wieder erwacht, und Leben und Muth auf— recht. Das ungluͤckliche Griechenland wird sich endlich aus seinem Todeskampfe ermannen und aus seiner Asche aufsteigen. Eine Barke, die von Dragomestre kommt, bringt die Bestaͤtigung, daß die Feinde genoͤthiget wor⸗ den sind, Anatoliko zu verlassen und sich auf Misso⸗ lunghi zuruͤckzuziehen. Zwei tuͤrkische Schiffe sind bei Patras genommen worden. Eine Diviston der griechi⸗ schen Flotte, 35 Segel stark, und das Dampfbot Keo⸗ tirie (Persévérance), waren zu Kettakolas. Der Brief schließt mit diesen Worten: „Man hoͤrt von Misso⸗ lunghi her eine Kanonade, was anzudeuten scheint, daß die Unsrigen den Platz angreifen.“

Triest, 21. Febr. Das Packetboot aus Corfu bringt Nachrichten bis zum 8. Febr., nach welchen die Angelegenheiten der Griechen fortwaͤhrend gut standen.

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Noch fehlen die naͤhern Nachrichten; doch sind⸗

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.

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Ibrahim Pascha war unthaͤtig in Modon, und in 9 griechenland Alles in Insurrektion. Kapitaän Maz war uͤber Salona bis in die Gegend des verwuͤstet Missolunghi vorgedrungen. Athen soll ganz frei⸗ un der Seraskier bis gegen die Thermopylen zuruͤckge chen sein. 1b

Triest, 22. Febr. Das Interessanteste, was Bri aus Alexandrien vom 25. Jan. enthalten, ist der Berik des Kapitains eines sizilianischen Schiffes, das wene Tage vorher von Navarino daselbst angekommen w. Nach diesem hatte sich in der Lage von Ibrahim Pase nichts veraͤndert, doch war das großherrliche Geschwal von 20 Segeln, unter dem Kapudana Bey, abgesege um sich ngach den Dardanellen zu begeben, anstatt wie 918 fruͤher geglaubt hatte mit der äͤgy schen Flotte zu vereinigen. Durch einen, in 16 gen aus Modon hier angekommenen Schiffskapitain fahren wir, daß Ibrahim Pascha, nach einem klei Streifzug, von Tripoliza wieder nach Modon zuruͤch kehrt war. In Modon, Coron und Navarino ste ungefaäͤhr 12000 Monn Truppen, und in Tripoliza findet sich ein besonderes Korps unter dem franzoͤsisc Renegaten Sulam Bry. Bei Citries (in dem C von Kalamata) liegt ein großes griechisches Schiff mehrern Mistiks, unter dem Schutze eines kuͤrzlich richteten Forts von 12 Kanonen. Dasselbe hatte erlich eine tuͤrkische Korvette, ausgesandt worden, zuruͤckgeschlagen.

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Duͤsseldorf. Der fromme, mildthaͤtige Si. wovon das (vorgestern erwaͤhnte) Resultat der im hießt Regierungsbezirk seit dem Jahre 1816 bis Ende letztverwichenen Jahres ein Beleg war, bewaͤhrt fortdauernd; nachstehende Schenkungen sind neue weise desselben:

Der Kaufmann Werner Koch und dessen Ga zu Wevelinghoven, Kreises Grevenbroich, haben evangelischen Gemeinde daselbst ein Kapital von 1 Rthlr. mit der Bestimmung geschenkt, daß die Zin von 700 Rthlr. zur Verbesserung des Pfarrgeha die Zinsen von 400 Rthlr. zur Verbesserung des haltes des Schullehrers und endlich die Zinsen von Rtdlr. zur Unterstuͤtzung der Armen verwendet wem der verstorbene Josua Schuͤller zu Ronsdorf, Kut Lennep, hat der katholischen Kirche zu Ronsdorf Kapital von 2000 Rthlr. vermacht; der zu Elben verstorbene Peter Bruͤnning hat der evangelisch⸗ mirten Kirche zu Rade vorm Wald, Kreises Len ein Kapital von 500 Rthlr. vermacht.

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Koͤnigliche Schauspiele. Donnerstag, 8. Maͤrz. Im Schauspielhause: Freunde und ein Reck,“ Lustspiel in 1 Aufzug. auf: „Preciosa,“ Schauspiel mit Gesang und in 4 Abtheil., von P. A. Wolff. 3 Freitag, 9. Maͤrz. Im Öpernhause: „Alcid Zauber⸗Oper in 3 Abtheil., von G. Spontini; dem Franzoͤsischen des Théaulon, von Herklots; Ballets. G Preise der Plaͤtze: Ein Platz in den Loges ersten Ranges 1 Thlr. 10 Sgr., im Parquet und

quetloge 1 Thlr. u. s. w. 1b 32 der Oper: Alcidor werden Billets, mit S

abend bezeichnet, verkauft; und koͤnnen die bereil Olimpia gekauften Billets, im Billet⸗Verkaufs⸗Buͤ gegen den entrichteten Betrag entweder wieder zu gegeben, oder umgetauscht werden.

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die gegen jene Sch

gezeigt werden sollen.

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**“ Paris, 2. Maͤrz. Vorgestern begannen die Ver⸗ dlungen der Deputirten⸗-Kammer mit einem Vortrage Berichterstatters der Commission, Hrn. Bonnet, den Artikel 5 des Gesetzes und die dazu vorgeschla⸗ n Amendements; nach einer karzen Debatte wurde ssen der Vorschlag der Commission und dessen be⸗ ts angenommenes Amendement, wie auch alle gen Amendements mit großer Stimmenmehrheit ver⸗

fen; da nun der Art. des Entwurfs, den Stempel effend, auch nicht angenommen worden ist, so ver⸗ indet der ganze fuͤnfte Artikel aus dem Gesetze.

n verlangte Hr. v. Roncherolles, daß sein Amen⸗ ent (s. das gestrige Blatt der Staats⸗Z.) zur Be⸗

hung kommen sollte. Der Siegelbewahrer erin⸗ e indessen, daß dieser Vorschlag hier nicht an

em Platze sei, und daß er erst in dem Capitel, die

[dbußen betreffend, zur Sprache kommen koͤnnte,

ches die Kammer auch mit großer Stimmenmehrheit

schied. Hr. Hyde v. Neuville schlug hierauf, an⸗

t des 5ten Artikels, folgende Bestimmung vor: „Nie⸗ d darf Buͤcher vertheilen, damit hausiren oder sie

kaufen, ohne sich zuvor bei dem Unterpraͤfekten sei⸗

Bezirks ausgewiesen zu haben, daß er mit einem hierauf

tenden Patent, wie es der 11te Art. des Gesetzes vom

Oktbr. 1814 vorschreibt, versehen ist. Jede Contraven⸗

mwwird mit einer Geldbuße von 30 bis 2000 Fr., und

er Gefäaͤngnißstrafe von 5 Tagen bis 6 Monat belegt

den.“ Die Debatte uͤber diesen Vorschlag verwik⸗ e sich dergestalt, und es wurden so viel Unteramende⸗ ts dazu vorgeschlagen, daß man sich schließlich nicht

uders, als durch Ueberweisung derselben an die Kom⸗ ssion, zu helfen wußte. d die Art. 6. und 7. wurden ohne Widerrede ange⸗ s die Zeitungen und andere perxiodische Schriften be⸗ fft. Er schreibt vor, daß die Namen der Theilhaber

Man schritt indessen weiter,

Der Art. 8. ist der erste des Capitels, wel⸗

einer Zeitschrift bei der Direktion des Buchhan dels Hr. Royer⸗Collard erhob gegen diesen Artikel und gegen das ganze zweite Der Zweck der Verfasser des Gesetzentwurfs sagte er, wirkliche verantwortliche Herausgeber von itungen aufzufinden; und sie finden dazu kein ande⸗

s Mittel, als das, eine vollstaͤndige Umwälzung im desen der Zeitungen zu erzeugen. sagt, das Eigenthum der Zeitungen sei ganz eigner rt. Dies mag sein, aber man kann nicht sagen, daß ar kein Eigenthum vorhanden ist. Das Eigenthum der eitungen hat seinen Ursprung im Gesetz vom 9. Juni 19, welches das Recht anerkennt, unter gewissen Be⸗

Die Commisstion hat

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dingungen eine Zeitung zu errichten. Das Gesetz vom

17. Mäaͤrz 1822 verbietet, in der Zukunft eine Zeitung ohne Genehmigung des Koͤnigs zu errichten; hieraus folgt, daß eine Zeitung, die, nach Erlangung einer sol⸗ chen Genehmigung, gegenwaͤrtig errichtet werden wuͤrde, im eigentlichen Sinne des Worts, privilegirt sein wuͤrde,

und eben so klar, daß die vor dem Gesetz von 1822 be⸗

stehenden Zeitungen nicht privilegirt sind, und nach dem gemeinen Rechte bestehn. Ich gebe zu, daß die Zeitun-⸗ gen als Industriezweig gewissen polizeilichen Verfuͤgun⸗ 8 gen unterworfen werden koͤnnen, diese moͤgen beschraͤn⸗ kend, auch wohl hinderlich sein; nie aber duͤrfen sie das Eigenthumsrecht angreifen. Es gehoͤren keine schwieri⸗ ge Schluzfolgerungen dazu, um zu beweisen, daß mehrere Theilnehmer von Zeitungen durch das neue Gesetz in ihrem Eigenthumsrechte gekraͤnkt sein werden, da sie oft gezwungen sein werden, es ganz aufzugeben. Aber, wendet man uns ein, wenn wir dieses nicht thun, so werden wir keine ordentliche Verantwortlichkeit erlangen, welche bem Aergerniß ein Ende mache. Daß dieses ge⸗ schehe, zud wir ganz einverstanden, nur darf es nicht vermittelst eines noch größern Aergernisses, das der Um⸗ waͤlzung der Eigenthumsrechte geschehn; das Gesetz darf solches nicht einmal einfuͤhren, denn es giebt, wie Bos suet schon gesagt hat, kein Recht wider das Recht. Der Minister des Innnern. Gott bewahre mich, daß ich gegen die Lehrsaͤtze eines so großen Mannes, wie Bossuet, auftrete; es ist ein hinreichend schwieriges Tagewerk, Herrn Royer⸗Collard zu bekaͤmpfen. Dieser hat aber aus obigem Satze Folgerungen gezogen, welche, wie es bei allgemeinen Grundsaͤtzen oft der Fall ist, irre zu leiten geeignet sind; eben so ist es mit dem Satze, daß die Vortraͤge heilig gehalten werden muͤssen. Nichts ist richtiger, wie dieses, mit der Beschraͤnkung jedoch, daß diese Contrakte vom Gesetze nicht verboten sind; und alle Gesetzgeber haben die Nothwendigkeit an⸗ erkannt, gewisse Vertraͤge zu verbieten, namentlich alle, welche den Sitten zuwider, oder fuͤr die Gesellschaft gefaͤhrlich sind. Die Frage ist also die, ob im vorlie⸗ genden Falle ein hinreichender Grund vorhanden ist, um die Vertraͤge, wovon jetzt die Rede ist, zu verbie⸗ ten. In aller Welt Augen sind die gegenwaͤrtigen ver⸗ antwortlichen Herausgeber ein arger Mißbrauch; dieses bestreitet Niemand. Der Verfasser eines schuldigen Ar⸗ tikels ist allerdings der Urheber des Vergehns, dieses besteht aber nur in der Publikation. Wer aber ist es, der da publicirt? Nothwendig der Eigenthuͤmer, und damit dieser bestraft und verhindert werden koͤnne, sich hinter einer neuen Sorte von verantwortlichen Heraus⸗ gebern zu verstecken, muͤssen nothwendig alle geheimen 8 Ruͤckvertraͤge verhindertwerden. Dieses ist der Zweck des uns vorliegenden Artikels, und wir hoffen, daß die Kammer unsere Absicht billigen wird. Hr. B. Constant

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