1827 / 65 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 17 Mar 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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rchschnitte, in Preußischen Silbergroschen Gewicht angegeben.

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atltchen und nach Preußischem 62 3 8

8 der Städte.

Weizen

(gelber)

gen

Schfl.

(große und kleine) Schfl.

Hafer

Schfl.

Kar⸗ toffeln.

Schfl.

Koͤnigsberg Memel.. Tilstt. .. Insterburg. Nastenburg Neidenburg Danzig.. Etbing.. Konitz.. Graudenz.. LTCböorn...

33173 361/12 27172 30 271/3 1375/6 37 5/5 34 1/4 422ℳ3, 445% 377/12

28 1/4 21 1/6 23 5/12 22 5/12 28 3/4 25 1/2 32 1/2 29 1/⁄12 26 1/6

26 2/3

21 1/3

21

16

16 5/6

18 1/6

19 1/4

22 7/12 20 4/2

21 2/3

23 1/12

20 1/

175/12 185/12 131164 13 31 15 1 135/6 175/12 151/⁄2

m72 125/12 75/5 734 82 3 734 15 1/⁄3 155% 12 1⁄¼12

Durchschnitt⸗ Preise der 11 Preuß. Städt⸗

355/12

2₰ 89

251/3

20 1/12

Posen.. Bromberg.. Fraustadt..

Rawitsch.. Kempen..

351 Ir 2 33 1/6 372 3 36 5/6 36 1/4

25 1/2 27 5/6 242G 24 1/3 24 7/12

19 1⁄3 203/4 20 28 21 1/3 20 2/3

Durchschnitt⸗ Preise der 5 Po⸗ senschen Staͤdte

86

1255/12 1207/12 15

eöA“ Brandenburg. Kottbus. Frankfurt a. O

* * .

.

Landsberg a. W.

Stettin... Stralsund... Kolberg. . Stolpe

.„ 2 272

425/6 39 *. 44 7/12 427/12 37 3⁄4

3411612 41 23 38 1/⁄2

377/12 3

34 1/6 32 1/6

27 11s12

22 3/4

23 712 20 1/2

21 1/3

225/6

222/3 191 8 8 19

19 1/4 15 5/12 19 3/4 18 1/6 18e

155/2 147/12 14 11 1/% 12 1/12 117/12 15 /⁄½ 12 /⁄% 75/12

Durchschnitt⸗ Preise der 9 Brandenburgi⸗ schen und Pom— mersch. Staͤdte

40

20 2/3

12 3⁄4

Breslau. Gruͤnberg.. Glogau.. Liegnitz.. Goͤrlizz.. Hirschberg.

Koͤn

33 1/2 40 7/12 355/12 351112 487/12 51 1/3

Freitag, 16. Mäaͤrz.

große Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz.

Spontini.

3 Sonnabend, Erstenmale wiederholt: „Postwagena

26 2 272/3 30 5/6

1187/12 231/⁄12 20 1/¼12 227/12

20 1/12

18 1/3. 12 5/12 11 1/4 185912 14 1/3

15 13

igliche Schauspiele.

Im Opernhause: „Olimpia,“

Musik von

7. Maͤrz. Im Schauspielhause: Zum bentheuer, Posse in

88* Namen der Staäͤdte.

Kog⸗ gen.

Schfl

kleine.) Schfl.

Hafer.

Schfl.

Schweidnitz..

CEgar x

Neisse .

Leobschuͤtz..

v12 24 7/12 27 265/12

d575 192⁄3

18* Jö. 1711sr⸗2

16 1/4 15 1/⁄12 16,1/3

116 5/12

Durchschnitt⸗ Preise der 10 Schles. Staͤdte

59

7

201/4 162⁄3

Magdeburg.. Stendal.. Halberstadt.. Nordhausen.

11“ Halle 5 Förgak

34 1/4 34 1/4 31 3/4 29 3/4 31]2 Ir 2 35 1/3 36 7/12

285⁄6 28 1/2 29 5/12 25 2/3 24 1/4 251 1sr2 28

225/5 23111, 21 1/4 20* 112 20 1/⁄2 19 3/⁄2 20 1/2

18175 18 1/12 167/12 17 1/⁄12 15

169 8. 165/12

Durchschnitt⸗ Preise der 7

Saͤchs. Staͤdte

33 5/12

27 14

21 5/12

161.2

Muͤnster .. Minden . Paderborn.. Dortmund

2

39 7/12 375/5 36 1/*2

32 **/12 29 1/6 28 3/4 32 1/2

292/3 8 23 1/12 245/6

2113 19 1/⁄2 171/3

Durchschnitt Preise der 4 Westph. Staͤdte

8n

488

[25 vi⸗

EE“*“ Elberfeld. Duͤsselborf Krefeld. Wesel.. Kleve. Aachen.. Malmedy Eeb., Saarbruͤck Kreuznyach Simmern Koblenz. . Wetzlar

2 2. 2. *

30 7/12 46 1/6 45 7/12 43 7/12 477/12 44 1/4 19 5% 435% 49 1/4 37 2/3

. 9 *

185/ 345/6

34 1/2 41 7/12 35 2/3 35 1/4 33 7/12 34 5/6

40 5/12 33 3/4 33 1/14 36 2/3 E“

40 7/12 2 381912]

251/2 365/12 22

* —, —,—,—-=ö=öSBö

21 3/4 193/4 23 3/4 18 1/4 17 3/4 17 2/3 177/12 Ieer 19 2/3

Durchschnitt⸗ Preise der 14 Rheinlaͤndischen

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111“

44 156

12.

36 1/4

3 Abtheilungen, nach Picard's: le collateral, diligence de Joigny, bearbeitet von C. Lebruͤn

auf:

Kotzebue. Und:

pellmeister Herrn

„Das Gestaͤndniß,“ Lustspiel in 1 Aufz

„Das Heirathsgesuch,“ Lokal mit Gesang, in 1 Aufzug. Die Ouvertuͤre ist ne ponirt und die Gesangstuͤcke arangirt vom Koͤnit

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Schneider. u“

estimmung nicht in Wirksamkeit treten, wenn die be⸗ eiligte Person sich vor erfolgtem Urtheile der Verfol⸗

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Berlin, Sonnabend,

iche Na Kronik des Tages. Beulin den 17 Maͤrz.

. M. die Koͤnigin von Bayern, so wie IJ. KK. die Prinzessinnen Maria und Ludowika von Bay⸗ nd Gestern Abend hier angekommen S. K. H. der prinz und J. K. H. die Kronprinzessin waren J. bis Potsdam entgegen gefahren und trafen mit Al⸗ chstdenselben zugleich wieder ein. J. M. hatten sich jeden feierlichen Empfang verboten und wurdern i⸗ ur von der Koͤnigl. Familie und den versammelten Hof⸗ n auf dem Koͤnigl. Schlosse erwartet und in die, fuͤr Al⸗ chstdieselben in bereitschaft gesetzten Zimmer gefuͤhrt.

Angekommen. Der Koͤnigl. Portugiesische Ge⸗ „Konsul Andrade, von Hamburg. 9

Zeitungs⸗Nachrichten.

Ausland. ““

Paris, 10. Maͤrz. Vorgestern wurde in der De⸗ rten⸗Kammer die Berathschlagung uͤber den Artikel Preßgesetzes, betreffend die Bekanntmachungen uͤber dlungen des Privatlebens, fortgesetzt. Hr. Par⸗ us schlug eine Redaktion des Artikels vor, wonach solche Bekanntmachungen straffaͤllig sein sollen, die Wege des Drucks statt finden; diese Abaͤnderung de genehmigt; dagegen aber ein Amendement des .Mestadier, des Inhalts, daß das oͤffentliche nisterium nur unter⸗Zustimmung der betheiligten Par⸗ zur Verfolgung befugt sein sollte, verworfen. Hr. cot v. Romans sprach gegen den Artikel selbst, sagte, er zerstoͤre auch die Arbeit des Geschichtschrei— ; man wuͤrde alsdann z. B. jetzt noch nicht einmal die Zeit Ludwigs XV. frei sprechen koͤnnen, denn ebten noch viele Personen, welche einen vertrauten gang mit diesem Monarchen gepflogen haͤtten. Hr. erier: Wiewohl ich das Gesetz nicht im minde— gut heiße, so will ich doch wenigstens keine Redak⸗ sfehler darin dulden. So heißt es in dem vorlie⸗ den Artikel: „Obige Bestimmung wird aufhoͤren, sam zu sein, wenn die betheiligte Person, vor dem enntnisse, die Bekanntmachung genehmigt oder gut ißen haben wird. Nun giebt es aber viele Sachen, man weder genehmigen, noch gut heißen kann, und sichtlich deren man gern schweigt. Wenn z. B. Je⸗ einen Artikel uͤber meine Frau bekannnt macht; um soll mich das Gesetz zwingen, demselben meine stimmung zu geben oder sie zu verweigern (Gelaͤchter). an setze also lieber: „Nichtsdestoweniger wird diese

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schlag von einem

den 17ten Maäͤrz 1827.

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ditgliede der Opposttion kam, die Versammlung zu belsstigen schien. Hr. Leclerec von Beaukieu schlug ferner ein Amendement des Inhalts vor: „Die interessirte Person muß, bevor die Verfol⸗ gung stattfinden kann, davon benachrichteht werden.“ Dieses Amendement wurde gleichfalls genehmnigt. Der Art. 20 des Gesetzes, welcher nunmehr an die Reihe kam, lautet folgendermaßen: „Jedes durch den Druck begangene Vergehen der Schmaͤhung gegen Privaten kann auf Anstehn oder mit Zustimmung der be⸗ theiligten Partei von Amts wegen verfolgt werden.

Jedenfalls wird die Verhandlung bei verschlossenen Thuͤ ren statt finden; das Urtheil aber oͤffentlich gesprochen werden.“ Hr. v. Martignac hielt in Betreff dieses Artikels und gegen die in der unterstrichenen Stelle ent⸗ haltenen Bestimmung eine eben so gruͤndliche als ge⸗ maͤßigte Rede; worin er ausfuͤhrte, die Schmaͤhung sei ein Vergehn; die Verfolgung jedes Vergehens stehe der oͤffentlichen Behoͤrde zu, weil ein Vergehen eine Beein⸗ traͤchtigung nicht bloß Einzelner, sondern der gesammten Eesellschaft sei; es sei nicht consequent, daß, wenn das Gesetz irgend eine Handlung zum Vergehn stempele, es dem Einzelnen die Befugniß gebe, die Thaͤtigkeit der oͤffentlichen Behoͤrde zu foͤrdern oder zu hemmen. Er (der Redner) kenne sehr wohl die gewichtigen Gruͤnde, die man ihm entgegen setze, namentlich, daß die sonst vielleicht verborgen gebliebene Laͤsterung recht eigentlich ans Licht gefoͤrdert, recht oͤffentlich gemacht wuͤrde; die

*

Gegner seiner Ansicht beachteten aber nicht, daß ein

strengeres Gesetz das Vergehen seltener machen wuͤrde; daß das Interesse Aller erheische, daß der Einzelne nicht beunruhigt werde; daß, wenn man eine Klage abwarten wolle, der Laͤsterer stets straflos bleiben wuͤrde; daß die weise Verfuͤgung, daß der Prozeß bei verschlossenen Thuͤ⸗ ren verhandelt werden muͤsse, dem Uebel einer widrigen Publicitaͤt abhelfe; daß man endlich entweder aufhoͤren muͤsse, die Schmaͤhung ein Vergehn zu nennen, oder dulden muͤsse, daß man sage: es giebt in Frankreich Ver⸗ gehn, welche das Gesetz zwar bestraft, aber nie erreicht. Der Redner schloß unter allgemeinen Beifallsbezei⸗ gungen. Seine Ansicht ging jedoch nicht durch; son— dern die Kammer genehmigte die obenerwaͤhnte Redak⸗ tion der Commission. 81 Hr. Keratry, ehemaliges Mitglied der Deputirten⸗ Kammer, hat in mehreren Journalen die Erklaͤrung ein⸗ ruͤcken lassen, daß er der Verfasser des im Courier fran⸗ çais vom 4. Maͤrz enthaltenen Aufsatzes sei, wegen wel⸗ ches der verantwortliche Herausgeber dieses Journals vor Gericht geladen worden ist, und Hr. Keratry ver⸗ langt demnach, daß er selbst deshalb zur Verantwortung

ug widersetzt haben wird.“ Dieses Amendement rdeeinstimmig angenommen; welches, weil der Vor⸗

gezogen werde. Er bemerkt, daß er sich freue, Gelegen⸗

heit zu finden, um in seiner Vertheidigung zu zeigen,

wie der unwiderrufliche Wille des verstorbenen Koͤnigs 4