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und wider eine Aend
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rer Unterthanen durch als durch das Verfahren koͤnnten ste, be
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erung der Korngesetze uͤberreicht. Unter denen, welche Bittschriften in der katholischen Angelegenheil uͤberreichten, zeichnete sich der Bischof von Norwich aus; er habe, sagte er, mehrere Petttionen ver⸗ schiedenen Charakters zu uͤberreichen, und um Verwir rung zu vermeiden, und Ihrer Herrlichkeit Zeit zu spa⸗ ren, wolle er sie in drei Klassen bringen. Die erste besteht in fuͤnf Petionen verschiedener Plaͤtze in Irland, eine derselben namentlich sei von dem katholischen Bi⸗ schofe von Waterford. Dieselbe sei von einer zahllosen Menge Roͤmisch katholischer unterzeichnet, welche saͤmmt⸗ lich dringend baͤten, die noch gegen sie in Kraft seien— den Strafgesetze aufzuheben, welche, seiner Meinung nach, das Mißgeschick und die Drangsal jenes ungluͤck⸗ lichen Landes waͤren; (Beifall) welche zuletzt, und in einer nicht sehr fernen Periode, dessen Ruin sein wür— den, und welche manche getreue Unterthanen Sr. Maj. veranlassen wuͤrbden, mit Widerwillen auf das zu blicken, was sie mit Zuneiqung betrachten sollten. Die zweite Klasse bestehe in Petitiouen der Geistlichkeit verschiede⸗ ner Theile von Suffolk gegen fernete Bewilligungen an die Katholiken. Dieselben waͤren von vielen vortreff⸗ lichen und wuͤrdigen Maͤnnern unterzeichnet, von denen in irgend einer Sache verschiedene Meinung zu sein ihm sehr bekuͤmmere, noch viel mehr aber bekuͤmmere es ihn, zu finden, daß solche Maͤnner ernstlich glauben koͤnnten, die Sicherheit der Kirche von England oder irgend einer christlichen Kirche koͤnne Gefahr laufen, in— dem man nach christlichen Grundsaͤtzen verfahre, (Bei⸗ fall) oder irgend eine Regierung koͤnne die Herzen ih⸗ irgend etwas anders gewinnen, nach gleichen Gesetzen. Gewiß i der mindesten Ueberlegung, nicht mei—⸗ nen, daß jenes Ziel durch unveranlaßke, und, wie ihm scheine, ungerechte und grausame Verfolgung erreicht werden koͤnne. Die letzte Klasse von Peritionen uüber⸗
reiche er mit besonderm Vergnuͤgen, dieselben waäͤren von
dem Archidiaconus und der G von Sudbury und von verschie Diioͤcese Norwich; sie w
rer Bruͤder,
standen erklaͤrte, erfolgte auch die
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bemerkte;
eistlichkeit von Norwich; denen Kirchsprengeln der aͤren unterzeichnet von vielen ge⸗ lehrten und trefflichen Geistlichen, die der Kirche und dem Staate so treu ergeden waͤren, wie irgend einer ih⸗ r die Petitienen entgegengesetzten Sinnes uͤberreicht haͤtten. Sie doͤchten, und er stimme dabei mit ihnen uͤberein, die Constitution werde dadurch mehr gesichert werden, wenn ihre katholischen Mitunterthanen zur Theilnahme an den Wohlthaten derselben zugelassen wuͤrden; sie baͤten deehalb um Entfernung der noch auf ihnen lastenden Unfaͤhigkeitsbestimmungen. Er trug schließ lich auf ausfuͤhrliche Verlesung der letztgedachten Petition Dies ward bewilligt und erfolgte, worauf Lord Rolle er hoffe, der sehr ehrwuͤrdige Praͤlat werde ts dagegen haben, daß auch die entgegengesetzten titionen verlesfen wuͤrden. Da er sich damit einver⸗ tat Verlesung dieser Pe,⸗ titionen, die ebenfalls beabsichtigte Verlesuͤng der Peti⸗ tion der Bischofs von Waterford mußte aber unterblei⸗ ben, indem der Lord Kanzler sich aus dem Grunde wi⸗ dersetzte, weil er nur einen Bischof von Waterford, näaͤmlich den protestantischen, anerkennen koͤnne.
Im Parlamente laufen jetzt viele Bittsch gen das neue Reciprocitäͤts ein. Die hier versammelten haͤfen Englands sind besonders gegen Hrn. Huskisson aufgebracht, den sie als alleinigen Urheber der Veraͤnderun⸗ gen ansehen, welche die Regierung in den aͤltern Schiff⸗ fahrtsgesetzen gemacht hat.
Von 45 Verbrechern, uͤber deren Recorder am 14. Sr. Maj. Berich nur 5 die ganze Strenge der Gesetze erfahren. Ihre Hinrichtung ist auf den 20. d. M. angesetzt.
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riften ge— ystem der Schiffsabgaben Schiffsrheder der Haupt
Verurtheilung der t erstattete, werden
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Dublin haben den General⸗Anwald von Irland,
ckett, der letzthin im Unterhause sehr lebhaft zu Gu der Katholiken spruch, auf oͤffentlicher Straße im; nisse verbrannt.
In der Staats⸗Einnahme des ersten Quarte J. soll, nach der Morning Chronicle, gegen das Auartal des vorigen Jahrs ein betraͤchtlicher A stattfinden. Der Kanzler der Schatzkammer wird nach der allgemeinen Meinung in der City, kein; Anlehen aufnehmen, sondern gegen neue Excheque sel einen Vorschuß von der Bank erhalten.
Auf das von den Englischen Kaufleuten in 9 an das Ministerium uͤbersandte Gesuch um Besch jener wichtigen Handelsstadt und ihrer Interessen eine Englische Besatzung, ist eine abschlaͤgliche Anm erfolgt, mit der Pemerkung, daß Oporto jetzt Gefahr sei. .
In den Fabriken von Manchester herrschten groͤßere Thaͤtigkeit. Seit den letzten 14 Tagen is Absatz in Manufaktutwaaren gewesen, doch nur zu origen Preisen, so daß die Arbeiter nicht auf Erhäh des Tagelohns hoffen koͤnnen.
Die Arbeiter von 23 Kohlengruben in der! von Glasgow haben ihre Arbeit niedergelegt, und langen Erhoͤhung ihres Arbeitslohns.
Das Hollaͤndische Schiff, Rotterdam, mit Ti an Bord nach Batavia bestimmt, hat am 15. Ramsgate die Fahrt dahin fortgesetzt.
Die Einfuhr der Seclaven in Brasilien dauett unterbrochen fort. Allein in Bahia sind vom 20. zum 30. Dec. v. J. 4 Schiffe mit 1155 Negern Afrika angekommen. ,
St. Peteroburg, 17. Maͤrz. Seine Mäj haben durch zwei Tagsbefehle vom 28. Februar und 5. dieses die gegen zwei Offiziere gefaͤllten kii gerichtlichen Urtheile bestaͤtigt. Durch das eine ist im Astrachanschen Garnison⸗Regimente angestellte! lor Kutschewsky, als der Anstiftung eines Raub4 Ruhestoͤrung bezweckenden Complokts und des UIm lams wider seine Obern uͤberwiesen, zum Verlust sa Ranges, der Adelswuͤrde und zu Zwangsarbeiten in birien; durch das andre der Lieutenant Buttrsky . falls zum Verlust des Ranges und der Adelswuͤrde urtheilt, zum Gemeinen degradirt und auf eine stimmte Zeit der geistlichen Obrigkeit zu einer von selben zu bestimmenden Kirchenbuße uͤbergeben watt Letztgenaͤnnter ist einer unmenschlichen Handlung ü fuͤhrt, deren aber der Tagsbefehl nicht gedenkt.
Auf Anlaß eines bewaffneten Widerstandes,
Branntewein Verkaͤufer in den Gouvernements Plet und Orell am 4. und 18. Januar den zu ihrer Ven tung abgesandten Militair⸗Detaschements geleistet ben, ist der Allerhoͤchste Befehl ergangen, solche Smu ler, wenn sie thaͤtlichen Widerstand leisten, der fruͤhen fuͤr die aufruͤherischen Bauern erlassenen Verordn gemaͤß, vor ein Kriegsgericht zu stellen. Um kuͤnftig den festen Aufenthaltsort und die stammung der Juden erweisen zu koͤnnen, werden in allen Gouvernements des Reichs, in welchen sich. dengemeinden befinden, wie in den Litthautschen! Weißreußischen Gouvernements, Kurland ꝛc., regelnh. Ehe⸗, Geburts, und Sterbe⸗Listen dei den Hebn eingefuͤhrt werden.
Stockholm, 13. Maͤrz. Se. K. H. der Kr prinz haben als Praͤses der Committee zur Revision Erziehungs⸗Anstalten des Reiches die von derselben ve geschlagene Errichtung einer Elementar Schute, zur fung mehreter neuer Unterrichts, Methoden, nicht nehmigt.
Der Gesundheitszustand J. K. H. der Prinze Sophie Albertine schreitet,
Die Studenten des Dreiein
in der Besserung fort .“ . “
gen Jahrs unternommenen Arbeiten haben sich auf
dem letzten Bulletin zufols
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Die Unkosten der am Goͤtha⸗Kanal wäaͤhrend des
75 Rthlr. Bco., dagegen die Kanal⸗Abgaben von denselben passirten Schiffen auf 26,931 Rthlr.
belaufen. b in, 22. Mäaͤrz. Am 18. feierten zu ä activen Herren
n auf dem Museum die — 5 und Staatsraͤthe das Jubelfest des funf⸗ hrigen Wirkens ihres hochverehrten Freundes und gen, des Herrn Staatsministers der Justiz, Frei⸗
von Zentner. Der Herr Felodmarschall Fuͤrst Wrede uͤberreichte, in einem schoͤnen Momente einer Ruͤhrung, dem Herrn Staatsminister Namen dieser ausgezeichneten Versammlung eine aille, deren Vorderseite das wohlgetroffene Brust⸗ des Hochverdienten mit der Umzchrifz: „Fried. von Zentner kön. bayr. St. Minister und hsrath“ darstellt, waͤhrend die Ruͤckseite durch die hrift: „Dem Staatsmanne, der für König und rland fünkzig Jahre mit Ruhm gewirkt, der tsrath am 14. Marz 1827“ dem Feste die unver⸗
che Weihe ertheilt. 8 al. am 13. Maͤrz erschienene großherzogl. hessische erungsblatt enthaͤlt eine dom großherzoglichen Mi⸗ ium der Finanzen erlassene Bekanntmachung, nach er, da die landstaͤndischen Berathungen uͤber das nzgesetz fuͤr die Jahre 1827 — 29 noch immer nicht digt sind, des Großherzogs Koͤnigl. Hoheit in Folge Art. 60 der Verfassuͤng verordnet haben, daß die be⸗ nden direkten und indirekten Auflagen jeder Art fuͤr die Monate April, Mat und Junius l. J. fort ben werden sollen. r. Madrid, 11. Maͤrz. Hier wird so viel von Krieg rochen, daß wenn man alles glauben wollte, die Un, ißheit unmoͤglich mehr lange dauern koͤnnte. 8 Die Hofzeitung ist immer voll Zuschriften der Mu⸗ dalitaäͤten der spanischen Staͤdte, worin sie erklaͤren, sie dem Ruf des Koͤnigs in dem Manifest vom 11. uar mit Eifer folgen werden. b Die leichte Infanteriebrigade ist zur Armee in for⸗ u Maͤrschen abgegangen. Auch die Cuirassiere von
arde sollen abgehen.
n 1’ Provinzen haben Befehl, alles d zur Beobachtungsarmee abzuschicken, und keine lung zu leisten. 1 De 5 versammelten spanischen Gefluͤch⸗ nhaben Waffen erhalten, und man hat ihnen zum rbefehlshaber den ehemaligen Chef von Segovia und drid, Namens Casana, gegeben. Der Befehlshaber Gefluͤchteten in Salvatierra heißt Mancha. Auch aus Andalusien berichtet man, daß alle Tage abgedankten und ebe; Offiziere verschwinden, daß sie nach Portugal gehen. 5 8 zer letzten Militairoperationen verschiedene Weise, naͤämlich daß die Insurgenten, hHöwieder, daß die Constitutionellen geschlagen worden n. Sogar sagt man, die Marquise von Chaves sei rmals nach Spanien geslohen. 88 dan hat in einer hiesigen Kirche vor einigen Ta⸗ eine Krone des Marienbildes und andere Orna⸗ te gestohlen, die auf 500,000. Realen geschaͤtzt wer— „Ein aͤhnlicher Diebstahl von einem geringeren ith wurde den Tag darauf in einer andern Kirche angen. ein Koͤnigliches Dekret vom 24. Februar verordnet, kaͤnftig alle Douaniers des Koͤnigsreichs zu dem ps der Koͤnigl. Freiwilligen gehoͤren sollen. Diese schließung gruͤndet sich auf die Antraͤge einer großen zahl Douanenbeamten und des General⸗Inspektors vajal, welcher beauftragt ist, Maßregeln zu nehmen, nit der bisherige Dienst darunter nicht leide.
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In unserm Beobachtungsheere finden fortdauernd
lich mehr ausgeben, als sie nung thun koͤnnen.
es naͤmlich gegen Bezahlung die Leute, 8 sie wandten, purificiren zu lassen, und ihnen Stellen zu— verschaffen. ““ abermals zwischen der Regierung und den baskischen Provinzen M . weil von letztern gewisse Geldleistungen aus dem verlangt werden, weil sie nicht mehr, wie sie dazu ver⸗ “ die unter dem Namen Tencios bekannte “ alte Miliz unterhalten, worauf die Basken aber 1““ dern, daß sie anstatt der Tencios gegenwaͤrtig die K. “ niglichen Freiwilligen zu unterhalten haͤtten.
bunden sind,
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ele Desertionen statt;
adura kommenden Briefe, daß viele Soldaten unend⸗
Der General Sarssield soll jetzt zum drittenmale
um seine Entlassung gebeten haben, die ihm, wie man sagt, gegenwaͤrtig auch gewaͤhrt worden ist. 8 der Graf Espagne sei zum Nachfolger des Generals Sarsfield bestimmt.
Es heißt,
Die Polizei hat hier eine 8 — ne Industrie ganz eigner Art ausuͤbte. ie uͤberna 8 LE“ welche sich an
ißhelligkeiten ausgebrochen sein, Gelan Grunde
Südamerika. Der Londoner Courier theilt ein
orschreibt. Als Beweggrund wird im Eingang ange⸗ eben;
„Da Spvanien noch darin beharrt, uns zu bekrie⸗ 8 en und da jetzt wohlbegruͤndete Data vorliegen, um zu
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auch bemerken die aus Estre:;:
es im Verhaͤltniß ihrer Loͤa⸗
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1“ .
von dem Praͤsidenteu, Bolivar unterm 24. November zu Bogota erlassenes Decret mit, welches Sicherheitsmaaß⸗ “ regeln in Betreff der nach Cokumbien kommenden Aus⸗ 1ö“ laͤunder, so wie hinsichtlich der nach dem Auslande ““ von der Kuͤste nach dem Innern des Landes Reisenden, 1.“
ermuthen, daß es eine Expedition beabsichtigt, waͤhrend 8—
es gleichzeitig Raͤnke und Kundschafterei unter uns ver⸗ vielfaͤltigt; so habe ich Kraft der außeror fugnisse, welche der Executiv⸗Gewalt dur vom 23. d. beigelegt sind, Nachstehendes anzuordnen be⸗
dentlichen Be⸗
chlossen.“
Der Hauptinhalt der einzelnen Bestimmung des
Dekrets ist folgender: Nach Art. 1. soll kein Auslaͤnder . in Columbien zugelassen werden, oder sich vehaht a 8 halten duͤrfen, ohne zuvor wenigstens einen Buͤrgen 8 * sein gutes Betragen gestellt oder sonstige Beweise dessel⸗ ben gegeben zu haden; widrigenfalls, oder bei gegruͤn⸗ deter Unzufriedenheit mit seinem Betragen, der 5b halter der Provinz ihn aus dem Lande entfernen un diesen Beschluß unverzuͤglich in Ausfuͤhrung bringen vace 2 dert uͤckkehrenden Ausgewanderten Shs Untersuchung uͤber ihr Betragen im Auslande und Mittheilung alles zur Sache Gehoͤrigen an den Inten⸗ danten des Orts.
sonen, eine Aufenthalts⸗ und eine Sicherheitskarte, letz tere beim Statthalter der Provinz, wo sie landen, zu 1 loͤsen, die sie auf Reisen nach einer andern Porene n ihrem Passe dem Statthalter oder Xete politico vor⸗ G zeigen muͤssen.
Abreisenden die Loͤsung e ter seiner Provinz vor; ein von der Kuͤste nach dem Innern was jedoch den Intendanten der Kuͤste herer Bestimmung uͤberlassen bleibt.
Art. 2 verfuͤgt das Naͤmliche hinsichtlich der zu- oder Vertriebenen, wie
Art. 3. verpflichtet alle gedachte Per⸗
schrei jede s Columbien Art. 4. schreibt jedem aus Co ines Passes bei dem Statthal⸗
und umgekehrt gelten,
Art. 5 zufolge sol⸗
len fuͤr jede Sicherkeitskarte und jeden Paß nach e 8 Auslande zwei Dollars und nach dem “ N. 8 lar bezahlt und der Ertrag zu den gierungskosten
R⸗ rovinzen verwandt werden. 1“ . 8
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er. Der Herr Erbprinz zu im verwichenen Monat
Salm: Salm 8 Februar vielen
Durchlaucht hat
ch das Decret .“
Gleiches soll fuͤr Reisende 8
nprovinzen zu naäͤä-—
8 8 8 11 8 1 82 1 8