g
ütses
8
schen Obligationen aus Landesschulden preußischen Ursprungs geleistet hat, nach gefuͤhrtem Nachweis, daß die betreffende Regierung die in solchen Obli⸗ gationen bestellten Cautionen, welche dem Ursprunge nach ihr angehoͤren, den Preußischen Unterthanen vE111I1“ 4 ““ b B. so weit die Forderungen nach der Eingangs er⸗ waͤhnten Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom 31. Januar d. J. erst jetzt preußischer Seits uͤbernommen sind, na⸗ mentlich: — 8 1) Pensions ⸗Ruͤckstaͤnde, sie moͤgen sich auf fruͤhere Preußische Bewilligungen, oder auf den Reichs, Deputattons,Schluß vom Jahre 1803, oder auf Bewilligungen der ehemaligen westphaͤlischen Regie⸗ rung gruͤnden, und an Civil, oder Militatr, Per⸗ 8 sonen verliehen worden sein; 2) ruͤckständige unverzinsliche Forderungen aus der
—
2, 24
* 1e
6“
8 .
hierzu
„
Franks, mithin namentlich aus den hoͤrenden Obligationen Litt, A.;
2) die Forderungen aus allen von der Westphil Regierung uͤber ruͤckstaͤndige Zinsen ausgefe Bons, so wie Zinsen⸗Raͤckstaͤnde aus Westphil Reichs⸗Obligationen, und diesen gleich geln Westphaͤlischen Verbriefungen uͤberhaupt;
3) Anspruͤche an die ehemaligen Besitzungen des schen und Johanniter,Ordens;
b. gaͤnzlich und fuͤr immer;
1) alle Anspruͤche an die Civil⸗Liste und an die son des ehemaligen Koͤnigs von Westphalen;
2) die Ruͤckstaͤnde aus den Einkuͤnften von ehem Westphaͤlischen Orden; alle Anspruͤche aus Lieferungen zur Militai pflegung, die sich nicht auf Contracte gruͤnden
4) alle Entschaͤdigungs Anspruͤche wegen des Ven
von Rechten, die durch allgemeine Maaßrege
8 114“ E1“
lische Regierung Bons ohne Bezeichnung des Ur⸗ sporungs ausgegeben hat, koͤnnen von den Berechtig— ten uur durch Produktion der Bons und der Ver⸗ fuͤgung der westphaͤlischen Behoͤrde, womit ihnen dieselben zugefertigt worden, in Ermangelung der letztern aber durch Atteste auf den Grund der Buͤ. cher derjenigen Einnehmer, von welchen sie diesel/ ben erhalten haben, verificirt werden. Die Berichtigung der als richtig anerkannten und festgesetzten Forderungen wird in Staats⸗Schuld— Scheinen nach dem Nennwerth, oder nach Bewand. niß der Umstaͤnde und naͤherer Bestimmung, durch Uebernahme auf den Provinzial⸗Staats⸗Schulden⸗ tat in der Art erfolgen, daß a) die Preußischen Unterthanen, wie bisher auch schon geschehen, den vollen Betrag, b) diejenigen Fremden aber, welche keinem der bei dem westphaͤlischen Schuldenwesen betheiligten
1 822
haͤndler; der Preis der Wolle
. 2* 8 —
Grafen v. Bastard, dem Herzoge von Brissac, dem Ab⸗ bé Herzog von Montesquiou, dem Herzoge von Levis und dem Herzoge von Broglie. Der Vicomte von Chateaubriand und der Graf Molé hatten, zwar erste⸗ rer 67, und letzterer 63 Stimmen erhalten, da aber 86 Stimmen zur Majoritaͤt erforderlich waren, wurden sie nicht gewaͤhlt. — Die Kammer nahm an demselben Tage das von der Deputirten⸗Kammer abgeanderte Gesetz, zen Stlavenhandel betreffend, mit 154 Stimmen gegen an. In der Deputirten⸗Kammer sind bereits 76 Arti⸗ kel des Forstgesetzes angenommen worden. 18 Fuͤnfprocentige Rente 99 Fr. 35. C. — Dreiproec.
70 Fr. 20 C. London, 24. Maͤrz. Vorgestern sprach der Graf v. Malmesbury im Oberhause von der Noth der Woll⸗ sei neuerdings von 16 auf 8 Pence gefallen; 1824 habe die fremde Einfuhr 19 Mill. Pfo. Sterl.; 1825: 22 Mill.; 1826: 43 Mill.
Staaten angehoͤren, zwei Fuͤnftheile ihrer For⸗ derungen EETEE 1““
* 1111““X“ laͤssig, und werden daher, wenn sie wider ErwartesSchließlich werden die Liquidanten noch darauf auf⸗
eingereicht werden sollten, ohne alle Beruͤcksichttam gemacht, bleiben. uundaß in ihren Liquidationen bei jeder Forderung Was dagegen die in Vorstehendem unter 4hie Kategorie derselben nach gegenwaͤrtigem Auf⸗ B. speciel aufgefuͤhrten liquidationsfaͤhigen Ansthlufe zu A und B zu allegiren ist; betrifft, so wird den Liquidanten, in Gemaͤßheiizdaß die Betraͤge des Liquidats, insofern dasselbe Koͤnigl. Allerhoͤchsten Bestimmungen, Folgendes zu ehrere Forderungen umfaßt, zunäͤchst nach den ein⸗ Beachtung bemerklich gemacht: elnen Forderungen, dann nach den verschiedenen 1) In Uebereinstimmung mit den fuͤr Privat⸗AnhKathegorien, wozu die Forderungen gehoͤren, und Ilchke an Frankreich durch den Pariser Frieden üuletzt im Ganzen auszuwerfen sind, und insbe⸗ 30. Mat 1814 und durch die Separat⸗ Convecltondere vom 20. November 1815 festgestellten Grundhhdaß, außer den die Forderungen selbst begruͤnden⸗ eoͤnnen nur solche Forderungen zur Liquidationihen Beläͤgen, in allen Faͤllen, wo es auf den Nach⸗ gelassen werden, welche auf einem in verbindihpeis der Berechtigung zum Anspruch, namentlich Form erfolgten Versprechen beruhen, und benehzuch nach dem Unterthanen Verhaͤltniß, ankommt, vor Aufloͤsung des Koͤnigreichs Westphalen, namlhie erforderlichen Legitimationen in gehoͤriger Form lich vor dem 31. October 1813, zu erfuͤllen gwslheigebracht werden muͤssen. “ sindz; endal, den 29. Mäͤrz 1827. 11] 2) die Liquidanten muͤssen entweder jetzt Preuhpliche Liquidations⸗Commission fuͤr den Preußischen Unterthanen sein, oder solchen Staaten angehonßozil an der Central⸗ Schuld des ehemaligen Koͤnig⸗ welche nicht bei Regultrung der westphaͤlischen C tral Verhaͤltnisse betheiligt sind; auch muͤssen. einen, wie die andern, schon am 31. Oct. 1813 8 haber der Forderungen gewesen, oder durch Erbg Nachfolger damaliger Inhaber mit jener Um thans Eigenschaft geworden sein. 3) Die Forderungen fuͤr Lieferungen zur Millitn Verpflegung muͤssen sich auf deshalb geschlosse Kocontrakte gruͤnden, diejenigen Forderungen ah 8 welche durch die von dem franzoͤsischen Milita Geouvernement in Magdeburg geschehenen Requ tionen, Behufs der Bekleidung, Verpflegung ¹ Kasernirung der dortigen Garnison, desgleichen ul Errichtung und Erhaltung der Militair Hospite 88 Seee e. sind nur in so weit zu ber lssiichtigen, als sie nach den zwischen dem ehemalig rittani H - rherr von Buͤlow Kdooͤnigreich Westphalen 227. dem fran ischen Hofe,, Kammethere 8
1 London. sischen Gouvernement geschlossenen Conventiong E. dden westphaͤlischen Staats Kassen zur Last gefal “ waren, und außerdem fuͤr ven einzelnen Fall“ 11.“ 9 ausdruͤckliches Zahlungs Versprechen, oder ein 389
rrakts Vechaͤltniß competenter Behoͤrden nachgeowt
sen werden kann. 4) Die Verification der Gehalts⸗ Raͤckstande westphhaxa,. und der Gensd'armeia6h
lischer Militair, Personen “ käann nur durch Vorlegung des Sold, livret geschgparis, 26. Maͤrz. hen, indem nur diese Ruͤckstaͤnde der westphaͤlischeflleichten Anfalls von Militairs und Gensd’'armerie, und zwar nur untcten. eben bemerkter Bedingung, fuͤr liquidationsfaͤhissPorgestern hat die Pairskammer ihre Kommission erklaärt worden 82 8 tuͤfnng des Preßgesetzes ernannt. Sie besteht nde
9 Verwaltut uc uͤber welche die westpha eim Grafen Portalis, dem Baron Portal, dem
— .46
Westphälischen Regierung ohne Entschäͤdiung
hoben worden; so sind Liquidationen uͤber dergleichen Anspruͤche
betragen: in Deutschland gebe man sich alle moͤgliche Muͤhe zur Befoͤrderung der Wolle; und die Ausfuhr aus England habe abgenommen. Er forderte daher ei⸗ nen Bericht uͤber die Woll⸗Einfuhr von 1800 bis 1 mit Neunung der verschiedenen Lander, uͤber den Werth 86 der von 1810 bis 1826 eingefuͤhrten Wolle und uͤber “X“ Menge der von 1821 bis 1826 ausgefuͤhrten Brittischen langen Wolle. Die Verhandlungen des Oberhauses am 20., so wie die beider Haͤuser des Parlaments am 21., waren von keinem fuͤr das Ausland erheblichen Interesse. Im Un- terhause hatte sich am 20. keine hinlaͤngliche Zahl von Mitgliedern eingefunden und fand daher keine Verhand⸗
lung statt. Hier und in der Umgegend sollen uͤber 50,000 Kin⸗
der Unterricht in den Sonntagsschulen erhalten, der groͤßtentheils von Privatleuten freiwillig ertheilt wird. Unter letztern befindet sich auch einer der Bankdirectoren.
Die Manufacturisten in Bradford haben sich gend-⸗ thigt gesehen, den Arbeitslohn der Weber um 6 Pence taͤglich zu vermindern. 8—
Brussel, 27. Maͤrz. In der Nacht vom 20. auf den 21. d. M. ist zu Obicht durch die Gewalt der Ge⸗ waͤsser der sehr angeschwollenen Maas ein Deichbruch von 70 bis 80 Ellen Breite entstanden; ein großer Theil der Laͤndereien zwischen dieser Gemeine und der Gemeine von Grevenbricht wurde alsbald unter Wasser gesetzt. Nach den schleunigst von den Wasserbau⸗Beam⸗ ten angestellten Untersuchungen steht indes zu verhoffen, daß man die Luͤcke des Damms schnell wieder werde ausfuͤllen koͤnnen. Auch in verschiedenen anderen Ge⸗ genden hat die Maas durch Ueberschwemmungen dem Landbau bedeutenden Schaden zugefuͤgt.
Aus Gent lauten die neuesten Nachrichten uͤber den Stand der Gewaͤsser fortdauernd beruhigend; letztere sind uͤberall im Sinken. Mehrere Stadtviertel von Gent, welche mehr oder minder unter Wasser gestanden hatten, sind bereits davon befreit, und mehrere Fabri⸗ ken, welche ihre Arbeiten hatten einstellen muͤssen, haben olche wiederum begonnen. 8 Vorgestern Nöch ging ein Oesterreichischer Kabi— nets⸗Courier mit Depeschen von Wien hier durch nach
London. St. Petersburg, 24. Maͤrz. Aus Konstanli⸗
nopel erfahren wir, daß der Geheime Rath v. 8. pierre am 11. Februar in Bujukdere eingetroffen ist un am 20. desselben Monats seine erste Zusammenkunft mit dem Reis Effendi gehabt hat.
Der CEE.“ vom Genie⸗Corps, Carbo⸗ nier, ist zum Direktor des Departements der Marine⸗ bauten und der Collegienrath Lazareff, beim Collegitum der auswaͤrtigen Angelegenheiten, zum Staatsrath er⸗
1 orden. “ nannt w 88
ESentrol, Verwaltung der westphaͤlischen Regierung, sie moͤgen die Civil- oder Militair⸗Verwaltung be⸗ treffen, und es moͤgen daruͤber von derselben bereits
Bons ertheilt sein, oder nicht, ruͤcksichtlich der letz, tern insonderheit die Gehalts, Ruͤckstaͤnde der Cen⸗ trral Civil- Beamten, des Militairs, und der Gens⸗ darmerie, so wie Gesandtschaftskosten, und An⸗ spruͤche aus Lieferungs, und Militair, Verpflegungs⸗ Geschaͤften; 3) Depositen Kapitalien, insofern sie unter den oben zu A. 3. bemerkten fruͤhern Allerhoͤchsten Bestim— „ mungen nicht schon begriffen sind, und 4) ruͤckstaͤndige Zinsen von verzinslichen bereits berich⸗ tigten Kapitalten, namentlich uͤberhaupt von ur— spruͤnglich Preußischen, schon vor dem Kriege von 1806 vorhandenen Landesschulden aus Documenten, die nicht in westphaͤlische Reichs Obligationen um, geschrieben worden, insbesondere von verzinslichen Schulden aufgehobener Kloͤster und Stifter, und von den auf diesseitigen Domainen gehafteten Dar⸗ lehnen, so wie von den in die Amortisations⸗Kasse goder den Staats⸗Schatz erhobenen gerichtlichen De⸗ positen und von den Cautions⸗Summen; bei ihr, der unterzeichneten Liquidations⸗Commission, mit
Beifuͤgung der erforderlichen Justificatorien anzumelden,
und zwar ohne Unterschied, ob die Anmeldung schon
fruͤher bei irgend einer Behoͤrde erfolgt ist, oder nicht.
3u dieser Anmeldung wird, der Allerhoͤchsten Be⸗ stimmung gemaͤß, eine Frist bis spaͤtestens den Ersten des Monats November des laufenden Jahres 1827, festgesetzt, mit der Verwarnung, daß diejenigen Interessenten, die sich innerhalb dieser Frist nicht mel— den, mit allen ihren diesfaͤlligen Anspruͤchen an die Preußische Regierung fuͤr immer und ohne weiteres als praäͤcludirt werden abgewiesen werden.
Zur Vorbeugung etwaniger Zweifel wird hierbei noch ausdruͤcklich bemerkt, daß nicht nach dem Tage, un, ter welchem die Liquidation ausgestellt oder abgesandt worden, sondern nach dem Tage des Eingangs derselben bei der Liquidations Commission entschieden werden kann, ob waͤhrend der Praͤclusiv⸗Frist liqutdirt worden, und daß daher jeder Liquidant sorgfaͤltig zu beachten hat, ob nach dem gewoͤhnlichen Postenlauf die Liquidation auch wirklich vor Ablauf jener Frist zu Stendal in der Alt⸗ 8 bei der Liquidations⸗Commission eingegangen sein Da nach der Allerhoͤchsten Bestimmun Liquidation und Festsetzung See. Aeen 3b a. fuͤr jetzt und vor endlicher 8 dersetzung mit den uͤbrigen, (Hs ligt be Regierungen,
1) die Forderungen aus den drei Westphaͤlischen Zwangs⸗ anleihen von respective 20., 10., und 5 Millionen
1“
ngekomme Excell. der Staats⸗Minister, von Keller, von Steden bei Erfurt. bgereist: Se. Excell. der Staatsminister, Graf lvensleben, nach Erxleben.
der Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, nach en.
der General⸗ Major und Kommandeur der 5. Land⸗ Brigade, von Rudolphi, nach Frankfurt a. O. der Geheime Legations⸗Rath, diesseitige außeror⸗ hhe Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister am Koͤnigl.
“
öI““
Seine Majestaͤt haben, wegen Podagra, gestern keine Cour
der bleiben sollen, Auseinan, hierbeibe⸗