1827 / 90 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 18 Apr 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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Landessteuer⸗Kasse berechnete sich auf die Summ die fuͤr alle Glieder der Union gleich bindend seien. nicht gar anderthalb Millionen Gulden. Ueder Das amerikanische Staatsrecht erkennt naͤmlich eine quaa-.

aus vorigen Jahren und erhoͤhter Ertrag der indi tifizirte Souverainitaͤt der indianischen Staͤmme uͤber Steuern machten es moͤglich, die direkten Steuein alles von ihnen nicht vertragsmaͤßig abgetretene Land 4 auf 3 ½ Steuersͤtze, mithin um der vorjaͤhrigen Voͤgel in den Kafigen zu flattern an. Es ist dieses an. Jede Jurisdiction der Vereinigten Staaten, die willigung, mit der Aussicht zu vermindern, daß aubl hoͤchst seltene Erscheinung in dieser Gegend, und buͤrgerliche sowohl als die peinliche, hoͤrt in diesen 1 küͤnftigen Jahre eine gleiche Verminderung fortheit Leute wußten sich dieselbe nicht zu erklaͤren. Dem bieten auf, und nach der Grundverfassung der Repuu:u“ koͤnne. Da indessen auch bei einer Verminderun sehmen na ist dieser Erdstoß zu derselben Zeit in, blik tragen die Handels⸗ und Territorialvertraͤge mit ein ganzes Viertheil die Beduͤrfnisse des laufenden llsberg und illian gespuͤrt worden. den eingebornen Staͤmmen denselben Charakter wie Ver⸗ 8 88 res gedeckt erschienen, so wurde von den Staͤnden Proßburg, 6. April. Am 1. d. M. hielten die träge mit fremden Staaten. Daher kann nur die Bun⸗ groͤßere Verminderung beschlossen, welche jedoch, nde eine Circularsitzung uͤber Beschwerde⸗Gegenstaͤnde, desregierung allein Laͤndereien von ihnen mittelst Ver⸗ vorauszusehen ist, nicht als fortdauernd betrachtenam folgenden Tage in der 206ten Reichstagssitzung traͤge erwerden, Kein einzelner Staat darf mit ihnen den kann. chen wurden, waͤhrend die Magnatentafel das stään Verrraͤge abschließen oder Vermessungen auf ihren Ge⸗—⸗

Die Muͤnchener dramatische Gesellschaft gab llhle Nuncium vom 31. v. M. uͤber die Corelationen bieten vornehmen; es ist dies ein Vorrecht der Gesammt⸗ d. M. ihre zweite Vorstellung zum Besten der! 9. Die 207te am 3. stattgehabte Sitzung war union, und ihre einzige Waffe, die Naturkinder Ameri- dieser Stadt. Ihre Koͤnigl. Maj. geruhten diesellags eine gemischte, in welcher die unterthaͤnigste ka's gegen die Habsucht und den EChrgeiz einzelner— stellung, fuͤr welche Se. Maj. der Koͤnig 30 Billen raͤsentation uͤber die bis jetzt erledigten Beschwer⸗, Staaten zu schuͤtzen. Spezielle Gesetze, welche betraͤcht⸗ ten nehmen lassen, mit Allerhoͤchstihrer Gegenwahl vorgelesen und sodann Seiner geheiligten Maje liche Geldstrafen und Vertreibung der Uebertreter durch beehren. Die Zahl der genommenen Billets belih auf die foͤrmliche Weise unterbreitet wurde. Dann Militairmacht aussprechen, sichern die Indianer gegen auf 365, jedes zu 2 fl. 42 kr., was im ganzen die Slllnten sich beide Tafeln; die Staͤnde setzten die die Eingriffe einzelner amerikanischen Buͤrger, aber noch 88 von 985 fl. 30 kr. ausmacht, welche sogleich vonflllatten uͤber die Beschwerden fort, die Magnaten⸗ hat sich kein Fall ereignet, wo ein ganzer Staat sich Commission der Gesellschaft den Herren des Mags als Uebertreter zeigte. Georgien hat den ersten Versuch

16 Bruͤssel, 12. April. In der vorgestrigen Si⸗ zung der zweiten Kammer der Generalstaaten wurden

die Verhandlungen uͤber den Gesetzentwurf wegen der Gerichts⸗Organisation geschlossen und derselbe mitk einer

Miljoritaͤt von 17 Stimmen (59 gegen 42) angenommen. Copenhagen, 9. April. Bereits durch die Ver⸗

ordnung vom 24. Sept. 1824 wurde die Strafe des

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r fuͤhlten wir hier Linen zwar nicht heftigen, 6ℳ 888 bemerkbaren Erdstoß. Seine Richtung von Suͤdost gegen Nordost zu gehen; er dauerte

zwei Sekunden. Die Hunde fingen zu winseln,

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BVPVPerlustes von Habe und GEut, nebst mehreren anderen Vermoͤgens Strafen, als zweckwidrig, gehoben. Unter den uͤbrigen Strafarten unserer Gesetzgebung, welche ei

ner Abaͤnderung beduͤrftig war, befand sich bisher auch

die Strafe der Landes⸗Verweisung, welche den gegen waͤrtigen Verthaͤltnissen keinesweges mehr entsprach. Denn

auf der einen Seite muß sie fuͤr die verschiedenen Ver⸗ brecher immer hoͤchst ungleichartig bleiden, weil es fuͤr einen, nur durch schwache Bande mit dem Staate ver⸗ bundenen Verbrecher ungleich weniger Last sein muß, selbigen zu verlassen, als es dem Eingeborgen, dem Fa⸗ milienvater oder einen andern, mit dem Staate in ge⸗ nauerer Verbindung stehenden Individuum sein wird,

welchem es außerdem noch an den nothwendigsten Mit⸗ aber beendigte ihre Bemerkungen uͤber das obige

und sandte dieselben ebenfalls in Dieser Staat verlangt einen großen Theil

grmacht. 8. denselben durch

teln zur Subsistenz in der Fremde fehlen duͤrfte. Und auf der andern Seite scheint diese Strafe sich keines⸗ weges fuͤr die innige Verbindung zu eignen, welche ge⸗ genwaͤrtig unter den Staaten stattfindet; und die stren⸗ gere Maaßregel, abseiten der Polizei in den mehrsten Staaten, macht es uͤberdem schwieriger fuͤr den landes⸗ verwiesenen Verbrecher, irgendwo unterzukommen, serdaß es sich leicht ereignen koͤnnte, daß ein solcher wieder zu⸗ ruͤckgebracht wird, wodurch alsdann allerlei Verwickelun⸗ gen entstehen koͤnnten. Auch ist diese Strafe bereits in den näͤchsten fremden Staaten abgeschafft, selbst in den Herzogthuͤmern Schleswig und Holstein schon um die Mitte des vorigen Jahrhunderts; in Daͤnnemark aber wohl aus dem Grunde nicht fruͤher, weil das Ge— setz nur selten diese Strafe vorschreibt. Obigem zufolge hatte die Kanzlei demnaͤchst Sr. Maj. die Vorschlaͤge zur Abschaffung der gedachten Strafe vorgelegt, worauf am 30. v. Mts. eine allerhoͤchste Verordnung erlassen wurde, wodurch selbiges nicht bloß geschah, sondern wo⸗ durch auch zugleich andere groͤßtentheils temporaire Zucht⸗ haus⸗ und Festungs⸗Strafen stubstituirt wurden. In den Faͤllen, wo jemand nach der Preßverordnung vom 27. Septbr. 1799 verurtheilt werden solle, ist es dem Richter frei gestellt worden, den Schuldigen in das Staatsgefaͤngniß auf Christiansoͤe zu verurtheilen, in welchem Falle doch, eben wie in allen uͤbrigen dieser Art, der Verlust des Amts, Ranges und aller sonstigen Auszeichnung von selbst mit folgt. Dagegen bleiden aber alle Vorschriften in Betreff der Landesverweisung, als polizeiliche Maaßregel betrachtet, unveraͤndert in Kraft, so wie auch die gesetzlichen Bestimmungen, denen zufolge ein katholischer Priester, welcher Proselyten macht, und derjenige, welcher der evangelischechristlichen Religion abtruͤnnig wird, sich nicht ferner im Reiche aufhalten duͤrfen, es sei denn, daß der Letztgenannte sich dazu die besondere Koͤnigl. Genehmigung erworben. Auf die Anfrage des Predigers Roͤnne in Lyngbye, ob nicht jemand die Erziehung eines oder mehrerer Grie⸗ chischen, aus der Seclaverei losgekauften Kinder uͤber⸗ nehmen wolle, hat sich ein achtbarer Buͤrger der Rest⸗ denz und ein wuͤrdiger Prediger in Juͤtland gemeldet, deren jeder fuͤr ein Kind sorgen will. 1 „Vom Main, 13. April. Die diesjaͤhrigen ordent⸗ lichen Sitzungen der Staͤnde des Horzogthums Nassau, deren Eroͤffnung am 12. v. M. statt fand, wurden am 9. d. M. geschlossen. Festsetzung der Einahmen und. Ausgaben der Landessteuer⸗Kasse fuͤr das Jahr 1827, so wie Pruͤfung der bereits abgeschlossenen Rechnungen uͤber deren Verwendung in den vorhergehenden Jahren, war auch diesmal, wie fruͤher, der Hauptgegenstand der staͤndischen Thaͤtigkeit. Der Gesammtbedarf der

von Muͤnchen uͤbergeben worden ist, um dem vom ten Zwecke gemaͤß vertheilt zu werden.

Den 8. d. ist der Hr. J. N. Graf v. Triyw, eaxge Aptillerie und vormaliqger K. Staatstyig er Armee, in einem Alt IJahr 1 dac. sürsucht z8nergen. Alter von 72 Jahren, an er „Der Hofrath Oken ist an die Muͤnchner Um taͤt berufen, und wird im bevorstehenden Sommen mester üͤber philosophische Natugeschichte und uͤbe Entwickelungsgeschichte der Natur, Vorlesungen h. In dem Lektions⸗Katalog fuͤr gedachtes Semester f sich auch Vorlesungen uͤber die Geschichte der baie Landstaͤnde und ihrer Verhandlungen, welche der 1 sterialrath Frhr. v. Freyberg, so wie uͤber die Gesch des Kampfes der Griechen gegen die Tuͤrken, welche Gymnastalprofessor Soͤltl halten wird.

Insbruck, 9. April. Die Roveredaner zZein enthaͤlt folgende Bemerkungen uͤber den verflo ssenen W ter: Aus mehreren Anzeigen hatten wir einen mi Winter erwartet; die Schnecken fand man mit schlossenen Haͤusern auf der Oberflaͤche der Erde; Streichen der Zugvoͤgel war noch unvollendet, und schon im Herbste gefallene Schnee schien die Atmosg gereinigt zu haben; allein wir wurden getaͤuscht, man zaͤhlt in den neuesten Zeiten nur zwei einzige X ter, welche mit dem dierjaͤhrigen einigermaßen die! gleichung aushalten, naͤmlich den von 1813, der kauͤlter als der vergangene, aber kuͤrzer war, und der 1809, wo von Martini an eine groͤßere Menge Ge fiel, der aber Anfangs Februar schon wieder versch den war. Der diesjaͤhrige Winter zeichnete sich auch durch folgende besondere, der Aufmerksamkeit Naturforscher, wuͤrdige Umstaͤnde aus: die Kaͤlte stieg in unsern gemaͤßigten Gegenden nie acht Gj Reaumuͤr unter der Null, aber die Winde von Ne und Osten herrschten sehr in dieser Jahreszeit, n aber statt, wie gewoͤhnlich, die Nebel zu zerstreuen, kalte und heitere Tage, von kurzen Sonnenblicken i was erwaͤrmt, herbeizufuͤhren, vielmehr von schrecklite und kaltem Schneegestoͤber begleitet. Als nun die 8 rasch wuchs, und oft auf sieben Grade stand, gla man, sie wuͤrde sich beim haͤufigen Schneien, wie zu geschehen pflegt, vermindern, allein sie wil

wehten Schneemassen, noch empfindlicher, besonders in den Wohnungen, Mundvorraͤthe, Kuͤchengewaͤchse und manche edlere Pfi⸗ erfroren.

durch die vom Wind an jeden zugaͤnglichen Ort hin und durch den Wind selbst d

Aus Lorenzen wird unterm 3. April gemelde In der Nacht vom 1. auf den 2. dieses 17 Minul

hische Nuncium, . . eigenen Nuncium an die Staäͤnde, wo sie verlesen

zur Dictatur gegeben, am folgenden Tage aber in Cireularsitzung berathen wurden. Türkei. Aus Triest wird unterm 5. April folgen⸗ gemeldet: Da alle aus der Levante kommenden ffe unter Bedeckung segeln muͤssen, so langen sie und mit einander an; daher bleiben wir hier oͤfters ere Zeit ohne Nachrichten. Die heute angekom Briefe aus Konstantinopel vom 10. und aus orna vom 2. März, bringen nichts Erhebliches, als fortwaͤhrend mit groͤßter Thaͤtigkeit an der Ausruͤ⸗ gder tuͤrkischen Flotte gearbeitet werde, damit solche igst auslaufen koͤnne. In Smyrna sprach man der Aukunft des Lords Cochrane im Archipel, hatte keine bestimmten Berichte. Einer franzoͤsischen gg, die ohne Escorte von Marseille abgegangen war, de durch die Piraten eine große Summe geraubt. Madrid, 31. Maͤrz. Es scheint, die Auswande⸗ g aus Portugal nach Spanien sei betraͤchtlich. Man zte am 25. Maͤrz in Zamora auf 8000 Gefluͤchtete, nter 1200 Militaͤrpersonen, und unter diesen 300 Hferd. Diese klagten sehr uͤber die Spanier, und besorgte, es moͤgte zu Streitigkeiten kommen. Vorgestern hat man auf einem unserer oͤffentlichen ze einen Koͤnigl. Freiwilligen gefunden, der mehrere etstiche im Leibe hatte; man vermuthet, dieses sei Rache der Gensdarmen, die bekanntlich Todfeinde Freiwilligen sind. Die HH. Albrecht Debbruch aus Bordeaux und waus Madrid, hatten von der Regierung den Tabacks⸗ gegen eine Summe von 80 Mill. Realen uͤberneh⸗ wollen; die Regierung verlangt eine Caution von Mill. in Vales; allein sie haben die Summe nicht eiben koͤnnen. Der Finanzminister selber hatte im⸗ daran gezweifelt, ob die Unternehmung nicht ihre te uͤberstiege. Vereinigte Staaten von Nordamerika. chen der Bundesregierung der Vereinigten Staa⸗ von Nordamerika und der Regierung des Staates rgien hat sich aus den Anspruͤchen der letztern seit ang dieses Jahres ein Streit entsponnen, der schon eit gediehen ist, daß der Praͤsident der Vereinigten aten in einer am 5. Febr. dem Congresse uͤberreich,⸗ Botschaft die Erklaͤrung machte, daß er sich zu Auf⸗ haltung der Verfassung und der Heiligkeit der Ver⸗ e genoͤthigt sehen wuͤrde, die Militairmacht des Bun⸗ gegen die des Staates Georgien ins Feld ruͤcken zu n, falls letzterer in der Verletzung der Bundespflich⸗

des Gebiets der Creek⸗Indianer, das 8 eimnen am 22. April v. J. zu Washington abgeschlossenen

Gräͤnzvertrag zugesichert worden ist; er will sich an die Sanction der gesetzgebenden Gewalt nicht kehren, und sendete schon seine Ingenieure ab, die nach allen Gegen⸗ den Hin Vermeffungen aufnahmen. Die Haͤupter der Indianer wendeten sich, auf ihre Vertraͤge sich stuͤtzend, an die Agenten der Bundesregierung, und der Prasident ergriff sogleich Maßregeln, um dem Verfahren Georgiens Einhalt zu thun. Väͤterlich ermahnte er die Haͤupter der Creeks, keine Gewaltthaͤtigkeiten auszuuͤden, damit sie nichts von ihrem Rechte vergaͤben, nud der Fiscal der Republik beim Staate Georgien er gen die Landesvermesser das Rechtsverfa Diese Angelegenheit ist nun vor den Congreß gebracht, und obgleich an einer Ausgleichung wenig zu zweifeln sein moͤchte, so zeigt sich doch wie zart das Verhaͤltniß zwischen den Bundesstaaten und der Bundesregierung ist, und wie der Eigensinn eines Gliedes der Staaten⸗ familie die Ruhe des ganzen Bundes aufs S

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eber Bevoͤlkerung und Erwerbsmitten im Kreise Solingen. 1

(Aus dem Solinger Wochenblatte; vom Londrathv. Hauer.) Am Schlusse des Jahres 1826 lebten in den zwoͤlf Buͤrgermeistereien des Solinger Kreises auf einem Raume

von etwa 5 Quadratmeilen 48345 Menschen, und zwar evoͤlkerung in

4956 mehr als zu Ende 1816, wo die B saͤmmtlichen Ortschaften des jetzigen Kreisverbandes 43389 Seelen betrug.

So weit fruͤhere Ermittelungen moͤglich waren, stieg die Seelenzahl der Zeit nach in folgender Progres⸗

son: Im Jahre 1770 betrug die gesammte Einwohner⸗ schaft der jetzt zu dem genannten Kreise 22S gne

Aemter und Gemeinden uͤberhaupt... 28 7 Iim Jaßre Ie 3 33005

Folglich gaben zwanzig damalige Friedensjahre, e. Vermehrung von 4678 Seelen. * 1804 war die Po⸗ pulation nach 14 Jahren, unter denen zehn mehr oder weniger stuͤrmische Kriegsjahre waren, auf 32274 aesun⸗ ken **), stieg jedoch in 12 Jahren wieder auf 43389, welche die Zaͤhlung im Jahr 1816 vorfand. —Fuͤnf und dreißig unter verschiedenen Verhaͤltnissen

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fortfahren und Vertraͤge unbeachtet lassen wuͤrde, 1A“ ö

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hielt Befehl, ge⸗ ““ hren einzuleiten.