gefordert, weil er sich außer Stande gesehn habe, eine
nig von Spanien in Cuzco von einem Caziken proklamirt worden ist, der den Namen eines Vicekoͤnigs von Peru angenommen und bereits 4000 Mann in Can⸗ terac zusammen gebracht hat. Es heißt in London, Bolivar haben seine Entlassung
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hiihnreichende Summe Geldes zusammenzubringen, um laauch nur die laufenden Ausgaben zu bezahlen. (Vergl. den Artikel Amerika.)
guͤhfprocentige Rente 100 Fr. 15 C. — Dreiproc.
70 Fr. 90 C.
9 London, 17. April. Das Geruͤcht, daß der Her⸗ zog von Wellington nicht nur von dem Posten als Groß⸗ meister der Artillerie, sondern auch von dem Oderbefehl
des Heeres abtrete, hat sich leider bestäͤtigt. — Nach dem heutigen Blatte des Courier sollen auch der Koͤ⸗
nigliche General⸗Anwalt (Sir Charles Vetherell), der Riichter⸗General⸗Advokat (Hr. Becket) ferner der Graf SGSzhaftesbury als Vorsitzer der Ausschuͤsse des Oberhau⸗ ses und der Oberkommissair der Waͤlder und Forsten
(Hr. Charles Arbuthnot) resignirt haben. Dagegen hat
Lord Bexley (fruͤher Hr. Vansittart) den Wunsch zu
erkennen gegeben, sein Entlassungsgesuch (als Kanzler
des Herzogthums Lancaster und Kabinetsminister) zu⸗ ruͤcknehmen zu duͤrfen.
Der Courier enthaͤlt heute Nachstehendes: „Gestern versicherten die Times, daß eine von Hen. Canning mit Lord Landsdown angeknuͤpfte Unterhandlung abgebrochen worden sei, wegen der Unmoöͤglichkeit, einem erklaͤrten Wunsche des Koͤnigs zuwider, die Emancipation zu ei⸗ ner Kabinetsfrage zu machen. Heute meldet dasselbe Blatt: „Wir haben Grund zu wissen, daß die Unter⸗ handlung mit Lord Landsdown nicht abgebrochen ist.“ Unstreitig ist etwas sehr Originelles in dieser Art, das Publikum aufzuklaͤren. Wir sind jedoch im Stande, auf die Autoritaͤt eines, aller Wahrscheinlichkeit nach, so ziemlich von der Sache unterrichteten Corresponden⸗ ten, die letztere Meldung der Times zu bestaͤtigen, in⸗ dem wir uns der eignen Worte dieses Blatts bedienen: „Es ist nicht wahr, daß Lord Landsdown eine solche Antwort ertheilt habe, wie in den gestrigen Times zu sehen ist, oder daß die Mittheilungen aufgehoͤrt haͤtten. Es ist bloße Gerechtigkeit gegen Lord Landsdown und dessen Freunde, eine Behauptung zu widerrufen, welche geeignet ist, einen sehr unrichtigen Eindruck zu machen von seinen und deren Gesinnungen gegen Hrn. Can⸗ ning's politisches Verfahren und gegen den Koͤnig selbst, in dieser Stunde der Verlegenheit (embarrassment) wegen des seltsamen Versuchs, der gemacht worden ist, seine Praͤrogative in der Auswahl des Individuums, das dem Ministerium praͤsidiren soll, zu controliren.
Der K. Preuß. Gesandte, Freiherr v. Buͤlow, und der Freiherr v. Humboldt sind hier angelangt.
Consols 83. e.
Hannover, 21. April. Zwischen unserer Regie⸗
rung und der freien Hansestadt Bremen ist unterm 11.
Jan. d. J. ein Staatsvertrag wegen Eebauung eines
Heafens an der Weser und Geeste und wegen Regulirung der gemeinschaftlichen Schiffahrts⸗ und Handelsverhaͤlt⸗ nisse abgeschlossen worden, welcher unterm 28. Febr. in
London die Ratification erhalten hat. Im Eingang
desselben heißt es:
„Da die Bewohner des Koͤnigreichs Hannover wie die der freien Hansestadt Bremen gleichmäßig dabei in⸗ teressirt sind, daß Maaßregeln ergriffen werden, wodurch die Schwierigkeiten, denen der Handel und die Schif⸗ fahrt der freien Hansestadt Bremen durch den Mangel genuͤgender⸗Hafen⸗Anstalten auf der untern Weser aus⸗ gesetzt sind, moͤglichst beseitigt werden, und den Bewoh⸗
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“ 1“ 11u““ gestchert wird; und da dieser in dem wohlverstaah, und im Wesentlichen uͤbereinstimmenden Handels!o resse beider Staaten begruͤndete Zweck nur dann ne haft erfuͤllt werden kann, wenn die hiezu erforderg Maaßregeln in gemeinsamer Uebereinstimmung unz gegenseitiger Huͤlfsleistung beider Staaten gette und durch einen besondern Tractat gesichert werden, sen Grundlagen bereits am 11. Juli 1826 zu Dern sestgestellt und beiderseits genehmigt worden: so Se. Maj. der Koͤnig von Großbrittannien und H. ver und der Senat der freien Hansestadt Bremen zu chem Ende Commissarien ernannt ꝛc. Die drei Artikel des Vertkags lauüten wie folgt:
Art. 1. Es soll an der Hannoverschen Kuͤst Unterweser ein Hafen angelegt werden, welcher get ist, Seeschiffe von wenigstens 120 Lasten einzunehme
Art. 2. Die freie Hansestadt Bremen mach. verbindlich, diesen Hafen anzulegen, auch solche Enmh sements damit zu verbinden, welche geeignet sind, e. Hafen zu einem bequemen Loͤsch, und Ladeplatze fir Weserschiffahrt zu gestalteft, um durch die thunlichstet centrirung des mittelst der Weser betriebenen Seese fahrtsverkehrs auf diesem Pupeꝛe nicht bloß ihr eige Interesse, sondern zugleich das einer erhoͤheten indufn len Belebung der Hanoverschen Umgegend nach Kraͤften foͤrdern zu helfen. —
Art. 3. Die Krone Hannover räumt der si Hansestadt Bremen dazu einen Distrikt an den iie der Geeste und Weser, beim Einfluß der ersteren in letztere, mit Einschluß des einen Ufers der Geeste der Weser ein, und zwar dergestalt, daß den von nach diesem Distriecte bestimmten Schiffen ein ung derter Ab, und Zugang, auch zur Erhaltung desset so wie der Hafenwerke, die Vornahme der erforderzl Strombauten gesichert wird. Es versteht sich indez selbst, daß durch solche Strombauten und sonstige. gen das andere zu Hannovers Disposition bleibende der Geeste, so wie das Flußbette nicht gefaͤhrdet Hannover die Ausfuͤhrbarkeit und Benutzung eig Hafen⸗Anlagen an diesem Ufer dadurch nicht erse werden darf. Gleiche Ruͤcksicht soll auf Hannover auf Bremens Interesse genommen werden, falls die C⸗ durch Hannoversche oder Bremische Hafen⸗Anlagen! ihr Flußbette oder ihre Ausmuͤndung in die Weser aͤndern sollte, weshalb denn alle auf beide Ufer derse Einfluß habenden Strombauten durch eine gemeinse liche Commissien regulirt werden sollen. Sollte commissarische Verhandlung ergeben, daß es zum Se der Muͤndung der Geeste oder des Eingangs des He oder zum Ein, und Ausbugsiren der Schiffe, dem mischen Interesse entspreche, auf dem linken Ufer Geeste die dazu erforderlichen Wasserbauwerke zu mas so wird Hannover, so weit und so lange ihm solchct schaͤdlich befunden wird, gestatten, daß dieses auf seh Territorium geschehe. Unter gleichen Voraussetzt erklaͤrt Bremen gleiche Bereitwilligkeit. Fuͤr eine munikation zwischen beiden Ufern der Geeste wird Seiten der freien Hansestadt Bremen, durch Aunlage Unterhaltung einer auch fuͤr den Transport von! wagen geeigneten Faͤhre, oder, wenn es ihr conre einer zu erbauenden Bruͤcke in der Gegend des §9 Hannoverschen Zollhauses am linken Geeste⸗Ufer, I getragen werden, ohne dadurch jedoch die Schiffahn der Geeste zu verhindern.
Der Stäͤndeversammlung sind die Uebersichten Haushalts der General Landeskasse vom Juli 1525 1827 und ihres Haushalts Ueberschlags fuͤr das lau⸗ Jahr vorgelegt worden. Die vechaͤltnißmäͤßig reic Steuer ist die Brannteweinsteuer gewesen. Die — gaben fuͤr das laufende Jahr werden etwas geringer 3,100,000 Rthlr. angeschlagen, und die Steuereinnah
2.
bͤug 000 Rthlrn. Erhebungskosten
7 von 540, 1A“
pflegung alliirter Truppen,
angekommen,
2 8₰ “ —
Rthlr. Zu den Deichbauten sind 700,000 ls Beihuͤlfe, theils als Vorschuß verwandt. sseebau von hier nach Harburz, und von burg nach Braunschweig, von Bremen nach Osna⸗ und bis an die Hollaͤndische Graͤnze, von Lahn Bremen und von Celle nach Braunschweig binnen esfrist zu vollenden, wird angetragen, daß uͤber die ige Bewilligung fuͤr den Wegbau noch ein Vor⸗ von 50,000 Rehlrn. geleistet und der schon gelei Poon 59000 Rthirn. gestundet werde. Die Kosten Grundsteuer„Anlage haben 783,536 Rthlr. betragen. er sind den Staͤnden auch die Rechnungen uͤber die erverwaltung von 1813 — 217, so wie uͤber die und uͤber die dafuͤr be desgleichen uͤber die Zahlungen von kreich vorgelegt worden. Die Englischen Huͤlfsgel het man nicht mitberechnet, sondern sofort an die askasse abgeliefert, und ausschließlich zun den Beduͤrf n der Armee verwandt. Ein allgemeines Hypothe⸗ setz einzufuͤhren, ist in dem gegenwaͤrtigen Zeitpunkt rathsam erachtet, und deher nur eine Verordnung legt worden, wornach keine Hypotheken anders bf ich bestelt werden k’änen, als durch Eintragung in Hypothekenbuch des NMichters, unter dessen dingli⸗ Gerichtsbarkeit das Grundstuͤck liegt. Mänchen, 19. April. Gestern starb hier der be⸗ te Rechtsgelehrte, Staatsrath und Ritter v. Goͤn⸗ am Nervenfieber. Lissabonn, 4. April. Unsere Zeitungen sind ge⸗ dartig, nachdem die Sitzungen der Kammer ge⸗ ssen sind und die Feindseligkeiten aufgehoͤrt haben, g interessant. Die Gazeta vom 2. enthaͤlt einen üg der den portugiesischen Abgeordneten zu der, in de Janeiro niedergesetzten, gemischten Kommission Berathung uͤber die gegenseitigen Anspruͤche ertheil⸗ nstruktion. Der Doktor Abrantes, ehemaliger Leibarzt und hat Sekretair der Infantin Regentin, welcher zur des Aufruhrs in den Algarvien die Absicht gehabt n soll, die spanischen Ausreißer als Corps zu orga⸗ n und sie zu benutzen, wie Spanien die portugie⸗ n Fluͤchtlinge benutzte, und der deshalb nach dem sche des englischen Gesandten entfernt worden war, sich nach Rio Janeiro begeben, wo er die Gunst Kaisers erwarb. Vor einigen Tagen ist er von Rio und hatte sogleich eine Audienz von Stunden bei der Regentin; er soll mit wichtigen handlungen beauftragt sein. 1b Innern und der Finan⸗
Es heißt, der Minister des haben um ihre Entlassung gebeten, welche ihnen je nicht gewaͤhrt worden. Türkei. Die Allgemeine Zeitung enthaͤlt im neu⸗ Blatte folgende Correspondenz⸗Mittheilungen: Odessa, 6. April. Nachrichten aus Konstantino⸗ om 2. April bringen in Betreff Griechenlands Be⸗ von wichtigem Inhalte. Nach der Aufreibung r Pascha's bei Distomo sollen Karaiskaki und Ka⸗ so gegen Athen vorgeruͤckt sein, und die Akropolis zt haben. Der Seraskier soll sich auf seinem Ruͤck⸗ zuletzt 10 Stunden von Athen, von allen Seiten ngt, befunden haben. Das letzte Gefecht soll am Maͤrz vorgefallen, und er darin abermals von Ka aki in die Flucht getrieben worden sein. Waͤhrend tZeit ruͤckte Panuria uͤber Salona gegen die In⸗ üboͤg vor, und die Griechen hofften, doß der Se⸗ er das Schicksal Omer Pascha's theilen werde. Lord rane befand sich am 19. Maͤrz in Napolt. Triest, 14. April. Am 7. April ist eine Korvertte Pascha's von Aegypten, genannt Washington, von Kanonen und 250 Mann Besatzung, in Livorno an nmen. Sie überbringt 117 Artilleristen, welche mit Bemannung der in Livorno fuͤr den Pascha gebau
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130,000
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ten Fregatte von 64 Kanonen bestimmt sind. Eine Brigg von 20 Kanonen und vier andere bewaffnetet ägyptische Fahrzeuge, welche mit obenerwaͤhnter Korvette 8 ausliefen, haben sich nach Marseille gewendet.- 1 Amerika. Der Londoner Courier giebt ein Schrei⸗
welches dazu dienen
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ben aus Laguayra vom 28. Febr., † kann, die Beweggründe Bolivars bei seiner (gestern meldeten) Niederlegung der Praͤsidentenstelle von “] lumbien zu erklaͤren. Es spricht von ernstlichen Streia-x— tigkeiten dort am Orte uͤber die Zollhaus⸗Voles, dies noch unverglichen seien, inzwischen erwarte man des Ministers Ravenga neuen Finanz Plan, der wieder neue Aenderungen mit sich fuͤhren werde; die Finanzen — seien schrecklich verwirrt; Bogota in einer Art ven Re⸗ volution begriffen, indem es ein Foͤderativ⸗ System for⸗ dre, imm Widerspruch mit Bolivar, der durch ein Schrei⸗ 8 ben au den Senat resignirt habe; die Vermuthung aber sei, daß hiedurch seine Erwaͤhlung auf Lebenszeit, sammt — der Bolivischen Verfassung fuͤr Columbien, vorbereitet werden solle. 3
Erst am 6. Febr. hatte Bolivar seine 1 abgesandt. Der Streit in Laguayre bestand in dem Protest der Kaufleute wider einen Befehl Bolivars, daß alle Zoͤlle in hartem Gelde statt Papier bezahlt werden sollen. Bollvar erklärt, zum Lohn fuͤr alles, was er ge⸗ than, seinen Lebensrest in Stille und entfernt von a.
schaͤften, zubringen zu wollen.
Resignation
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Frankfurt. Am 18. Maͤrz d. J. vergiftete sich die ganze Familie eines Buͤdners zu Steinkirchen 82 durch, das sie Wasserschierling, den der Knecht nach Hause gebracht, fuͤr Selleriewurzel gehalten, ihn als Zu⸗ gemuͤse den Kartoffeln deigemischt und davon eine Mahl⸗ zeit gehalten hatte. Der Knecht, welcher gleich nach 8 dem Essen uͤber Land gegangen war, starb in Ermange! lung augenblicklicher Rettungsmittel, an den Folgen der Vergiftung, die gedachte Familie dagegen, aus 6 Perso⸗ nen bestehend, wurde durch aͤrztliche Behandlung dem Tode entrissen und ist bereits genesen. 8
Merseburg. Außer den 13 festbestimmten Kir⸗ chenkollekten und den auf Observanz beruhenden Speziale’ Collekten an einzelnen Orten, kom durch Kirchen⸗ und Haus⸗Collekten entweder fuͤr den Aufbau geistlig ee Ge⸗ baͤude oder fuͤr Abgebrannte, in den Jahren 1817 bis mit 1826 in dem hiesigen Regierungsdezirk die Summe von 42,209 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf. ein. Davon wurden im hiesigen Bezirk 16,765 Rthlr. 2 Sar. 2 Pf.⸗ naͤm⸗ lich 9898 Rtlr. 11 Sar. 4 Pf. zu Kirchen⸗ und Schul⸗ bauten und 6,806 Rthlr. 20 Sar. 10 Pf. fuüͤr Adae⸗ brannte verwendet, und 25 444 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf. wurden an andere Koͤnigl. Regierungen zu aäͤdnlichen
Zwecken abgesendet. 8 Die feststehenden Collekten trugen im biesigen Re⸗ Jahren nahe an
gierungs, Bezirk in den gedachten 50,000 Rehlr. ein.
In dem Zeitraum vom 1. Novem⸗ Ausgaden der Neu⸗
Stralsund. ber 1825 bis dahin 1826 haden die de Vorpommerschen Brand Kosse 18,872 Thir. 28 888 8 Pf. detragen, naͤmlich: 18 062 Thlr. 14 Sagr. 5 H6. fuüͤr verguͤtete Brandschaͤden, 417 Tolr. 16 Sar. 8 Pf. fuͤr Untersuchungskosten derselden; 129 Thblr. 11 Sac. 7 Pf. fuͤr deschaäͤdigte Feuerspritzen und dergl. und 263 Thlir. 15 Sgr. 9 Pf. fuͤr Administrattonekosten. Sk 8 B zahlung derselben ist ½† Prozent der Versicherungee Summe ausgeschrieden worden. Die Zahl der startgern dabten Braͤnde war 20, davon entstanden