“ 2) Schadenschuͤtzungsge⸗
5
witter,
deurch wahrscheinliche Brandstiftung, 2 durch Unvorsich
tigkeit, 14 durch nicht zu ermittelnde Zufaͤlle.
Durch diese Braͤnde sind 41 Gedaͤude eingeaͤschert: nämlich: 9 Wohnhaͤuser, 11 Kathen, 3 Scheunen, 2 Schaafstaͤlle, 5 Viehstaͤlle, 7 kleine Stäͤlle, 1 Kornspei cher, 1 Wagenschauer, 1 Thorhaus, 1 Windmuͤhle.
— Nach der Berechnung der Direktion fuͤr die Stralsundische Feuerassecuranz⸗Societaͤt betragen die Ausgaben fuͤr das Jahr 1826 im Ganzen 714 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf., näͤmlich: An Verguͤtung fuͤr einen Brandschaden 693 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf.; an Verguͤtung
faͤr deschaͤdigte Loͤschgeraͤthe u. dgl. 10 Thle. 23 Sgr.
2* Pf.; außerordentliche Administrationskosten 10 Thlr. 16 Sgr. 9 Pf.; laufende Arministrationskosten fallen nicht vor, indem die Geschaͤfte unentgeldlich betrieben und der Sekretair so wie die Diener aus einem durch die ereeerin8eht gebildeten Fonds renumerirt werden.
Zur Deckung obiger Ausgaben ist auf das bis zum
3. Maͤrz v. J. assecurirte Capital von 2,371,529 Rthlr. “ 26 Sgr. 3 Pf. ein Beitrag von †
per mille ausge⸗ schrieben worden. Es hat sich im gedachten Jahre nur ein Brandschaden ereignet.
Duͤsseldorf. Folgendes sind die Resuleate der Bergischen Provinzial⸗Feuerversicherungs⸗Anstalt aus dem Jahre 1826. Erforderlich ist gewesen 1) an Verguͤtung fuͤr “
Brandschaͤben 658,839 Thlr. 1 Sgr.
buhten .6177525 3) Belohnungen fuͤrAuss“ zeichnungen beim Loͤ⸗ schen der Feuersbruͤnste 4) Verwaltungskosten, leeinschließlich 700 Thlr. fuͤr die Vorjahre, Aus⸗ faͤlle, Druckkosten ꝛc. nach Abzug der extra⸗ ordinairen Einnahme von 65 Thlr. 28 Sgr. ZI1111“ 4,967 ’.
iim Ganzen 74,319 Tylr. 24 Sgr. 11 Pf.
Zur Deckung dieser Ausgabe ist ein Beitrag von 1 Sgr. 8 Pf. auf jede hundert Thaler der Haupt⸗Ver⸗ sicherungs, Summe von 107,616,570 Thlr. ausgeschrie⸗ ben worden. Der Minderbetrag cer Einnahme gegen die Ausgabe wird mit 13,809 Thylr. 11 Sgr. 5 Pf. aus dem Kassenbestande von 1825 gedeckt werden.
Die Zahl der Feuersdruͤnste betrug im Jahre 1820. 144. Davon entstanden 10 durch Blitzschlag, 123 durch Ungluͤcksfaͤlle und nicht sermittelte Zufaͤlle, 1 durch Ua⸗ vorsichtigkeit, 1 durch schlechte Bauart, 4 durch Fahr
laͤssigkeit und 5 durch muthmaͤßliche Brandstiftung. Von ddiesen 144 Feuersbruͤnsten ereigneten sich im Monat Januar 11, im Februar 9, Maͤrz 12, April 7, Mat 18,
ZJuni 20, Juli 8, August 23, Septembder 10, Oktober
10, November 8, December 8. Die 144 Feuersbruͤnste
haben 239 Mitglieder der Gesellschaft betroffen, deren
Gebaͤude dadurch theils eingeaͤschert, theils mehr oder weniger beschaͤdigt worden sind; die Anzahl dieser Ge⸗ 8 bäude ist 339, naͤmlich: 2 Kirchen, 186 Wohnhaͤuser, 7 Nebengebaͤude, 76 Scheunen, 45 Staͤlle und Schop⸗
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Gedruckt bei Feister
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1 durch Brandstiftung (in Untersuchung), 2 pen, 14 Brau⸗, Brenn, und Backhaͤuser,
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5 Schmi 4 Mehl, und Oelmuͤhlen. cwie Trier. Im hiesigen Regierungsbezirke den natuͤrlichen Blattern, im Jahre 1826: laauf dem platten Lande, männlich 67. v weiblich
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1 11“ 88 “ Soöumma 157 en. Demungeaͤchtet war die Sterdlichken Verhaͤltniß zu den Geburten nicht groß. Im 1826 wurden naͤmlich gehoren a) auf dem platten de, mäaͤnnlich 6322, weiblich 5979, sind 12301; den Staͤdten, männlich 817, weibdlich 736, sind! die Summe zer Geburten also 13854. Gestorben a) auf dem platten Lande, maͤnnlich 2646, weibhl.; sind 7224; b) in den Staͤdten, maͤnnlich 562, me 544, sind 1106, Gumma der Sterbefaͤlle 8330, Eg daher mehr geboren 5524. Bei der Nieoerkunft im Kindbette starben 150 Personen, eine bedeuteng ringere Summe, als die von fruͤheen Jahren. 9.
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aͤrztliche Hulfe auf dem Lande ist, um so mesry pu
sich die Sterdefaͤlle der Woͤchnerinnen vermin dun ia die meisten kommen auf dem platten Lande, in d den vor, wo keine Aerzte sind.
Koͤnigliche Schauspiele.
Freitag, 27. April. Im Schauspielhause: vigo”“ ꝛc. Hierauf: „Die Eutdeckung“ ꝛc.
8 “ Anfang der heutigen Vorstellung ist um hr.
Sonnabend, 28. April. Im Schauspielhause:, mann und Dorethea,“ idyllisches Familiengemaͤlde Abtheilungen, vom Dr. C. Toͤpfer. Vorher: „Ma Quadrat,“ Lustspiel in 1 Aafzug.
Zu dieser Vorstellung werden Schauspielhaus lets verkauft, welche mit Sonntag bezeichnet sind.
Wegen eingetretener Hindernisse, kann die! „Die Hochzeit des Gamacho,“ an diesem Tage nich geben werden; die dazu bereits gekauften, mit adend bezeichneten Schauspielhaus, Billets, sind mehro fuͤr Sonntag guͤltig; auch werden die zu Oper noch zu verkaufenden Billets, ebenfalls mit? abend bezeichnet sein.
Sonntag, 29. April. Im Schauspielhause: Erstenmale: „Die Hochzeit des Gamacho,“ ke Oper in 2 Abtheilungen, mit Ballet; dem Rom Cervantes: Don Qutfpote de la Mancha, nachge In Musik gesetzt von Felix Mendelssohn⸗Bact Fuͤr die Koͤnigliche Buͤhne umgearbeitet und ine gesetzt vom Regisseur Hrn. Baron v. Lichtenstein. let von dem Koͤnigl. Balletmeister Herrn Telle.
Zu dieser Oper werden Schauspielhaus Billet kauft, welche mit Sonnabend bezeichnet sind.
Im Opernhause: Auf Begehren: „DKabalt Liebe“ Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Schille
Montag 30, April. Im Schauspielhause: „ von Barnhelm,“ oder: „Das Solodatengluͤck,“ Lu in 5 Aöotheilungen, von Lessing. (Herr Julius: 2. von Tellheim, als letzte Gastrollete).
und Eisersdorff.
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Kronik des Tages.
Seine Koͤnigliche Majestaät haben dem bei der Im, at,Kommission fuͤr die abgesonderte Rest⸗Verwal⸗ angestellten Geheimen Secretair Bergemann, Charakter als Hofrath zu ertheilen und das dies⸗ ge Patent Allerhoͤchst zu vollziehen geruhet. 8
e ekanntmachung,
ffend die Regulirung des Preußischen Antheils an Lentral⸗-Schuld des ehemaligen Koͤnigreichs West⸗ phalen.
In Gemaͤßheit der beiden Allerhoͤchsten Kabinets⸗ res vom 31. Januar d. J.
wegen Regulirung des Preußischen Antheils an
der Central⸗Schuld des ehemaligen Koͤnigreichs
Westphalen
und
wegen des zu erlassenden praͤclusivischen Auf⸗
rufs zur Liquidation der von Preußen zur Re⸗
gulirung uͤbernommenen Westphaͤlischen Central⸗
Schulden Fijöhrige Gesetzsammlung, drittes Stuͤck, Nr. 1046. 1047) ist nunmehr nicht nur der Koͤniglichen Ge⸗ ⸗Verwaltung der Rest⸗Angelegenheiten im Finanz isterium unter dem Vorsitz des Directors derselben, timen Ober⸗Finanzrath Wolfart, die weitere Aus⸗ ung uͤbertragen, und die fuͤr das Franzoͤsische, Ber⸗ her, Westphaͤlische- und Warschauer⸗Liquidations⸗ en hieselbst schon bestehende schiedsrichterliche Kom⸗ son fuͤr die ihr durch die allegirte Allerhoͤchste Kabi⸗ Ordre beigelegte Attribution mit der erforderlichen kruktion versehen worden, sondern auch die Aller⸗ st angeordnete Liquidations⸗Kommission, und zwar Stendal in der Altmark, unter dem Vorsitz des Koͤ⸗ ichen General⸗Kommissarius Schulz daselbst nieder— bt, und zu dem allerhoͤchsten Orts vorgeschriebenen ntlichen praͤclusivischen Aufruf veranlaßt worden, wel⸗ hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird. Da alle Anerkenntnisse oder Verwerfungen den Li⸗ banten durch die Liquidations⸗Kommission zu Sten⸗ zugehen werden und ihnen gegen die erfolgenden werfungen der Recurs an die Schiedsrichter⸗ Kom⸗ sion und Provokation auf deren definitive Entschei⸗ g zusteht, so muß der Recurs binnen 10 Tagen nach
ppfang der Verwerfungs Verfuͤgung bei der gedachten
uidations Kommission angemeldet werden, und zwar er naͤherer Ausfuͤhrung behaupteter Gerechtsame, wo⸗
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bei jedoch auf katorien nicht weiter eingegangen werden kann. Berlin, den 22. Maͤrz 1827. Der Finanz,⸗ Minister. L1““ von Moktz. 11
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ntmachung.
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Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Ministers Excellenz werden, in Gemaͤß⸗
heit der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordres vom 31. Januar d. J., von der unterzeichneten Liquidations Kommission, Behufs der ihr aufgetragenen Verification und Fest⸗
der Central⸗Schuld des ehemaligen phalen zu beruͤcksichtigenden Anspruͤche, aufgefordert, ihre diesfaͤlligen Forderungen, soweit sie 9 entweder: —
mungen von Preußen uͤbernommen, aber noch nicht zur Liquidation und Verisfication aufgerufen worden, mentlich
Schulden; 2) die Anspruͤche an die in den jetzt Preußischen Pro⸗ vinzen aufgehobenen Stifter und Kloöͤster, die Auf⸗
Westphalen oder durch die Westphaͤlische Regierung
setzung der bei Regulirung des Preußischen Antheils an 6
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hebung mag vor der Errichtung des Koͤnigreichs
verfuͤgt sein, mit alleiniger Ausnahme der Anspruͤche an die ehemaligen Besitzungen des Deutschen⸗- und
Johanniter⸗Ordens; 8 3) die Forderungen an die Westphaͤlische Amortisa⸗ tions⸗Kasse und an den Staatsschatz, wegen der
in dieselben eingezahlten gerichtlichen und vormund,
schaftlichen Depositen⸗Gelder, wenn sie diesseitigen oder fremden Unterthanen gehoͤren, deren Vermoͤ⸗ gen, von jetzt Preußischen Behoͤrden, in die Amor⸗ tisations⸗ Kasse der westphaͤlischen Regierung einge⸗ zahlt ist; so wie, wenn der Reclamant ein persoͤn⸗ licher Unterthan einer mitbetheiligten Regierung ist, nach erfolater Nachweisung: daß seine Regie⸗ rung dasselbe Verfahren gegen diesseitige Untertha⸗ nen beobachte; 8
4) die von ehemals westphaͤlischen Beamten in west⸗ phaͤlischen Reichs⸗Obligationen, die aus urspruͤng— lich Preußischen Landes⸗ Schulden entstanden sind, bestellten Cautionen, oder, insofern die Caution in andern westphaͤlischen Reichs⸗Obligationen, oder baar, bestellt worden, falls der Cautionssteller ein Preußischer Unterthan ist, und seine Rendantur sich in einer jetzt Preußischen Provinz befunden hat, so wie, wenn der Cautionssteller kein Preußi⸗
scher Unterthan ist, die Caution aber in westphaͤli⸗
*
auf den Grund fruͤherer Allerhoͤchsten Bestim-⸗
v.
die Glaͤubiger
1
8
I“ 1) aus Documenten uͤber die schon im Jahre 1806 und fruͤher auf Preußischen Domainen gehafteten 8