1827 / 137 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 16 Jun 1827 18:00:01 GMT) scan diff

Nach der Allerhoöͤchstdenenselben erhaltenen druͤcklichen Anweisungen, wird das Vorstehende hie oͤffentlich bekannt gemacht. Hannover, den 7. Juni! e“ Koͤnigl. Großbdr. Hannoͤversche zum Cahg * aministerio verordnete General, Goupe 1 . ba2 und Geheimeraͤthe. 1

Beschluͤsse und ur in 1. 8 fͤr Uns eine rechtliche Verdindlichkeit zu produ⸗

Airen vermoͤgen, als nicht dadurch uͤder wohlerworbene

.“ n, und Eigenthums⸗Rechte disponirt wordenz; -us Wir landesgrundgesetzlich und namentlich nncch— fem Successionsvertrage der Herzoͤge Heinrich uno Wil’¹

hheelm von Braunschweig vom Jahre 1535, mit Unserm dchtzehnten Lebensjahre Regierungsmuünoig 8e und v““ 11“ kraft jenes Vertrags die Regterung Unsrer Erdlande 79 1I“ 8* Se⸗ berkommen wodurch denn von selbst sich ergiedt, doßß ₰]—7 n Il a alle Verordnungen und Institutionen, welche in dem 8 J Zeitraume vom 30. Oct. 1822 dis dahin 1823 gemacht Breslau, 11. Juni. Die hiesige (privt und von der uugesetzmaͤßig verlaͤngerten Regierung er⸗ Schlesische) Zeitung enthaͤlt heute folgendes: 1““ lassen worden, zu ihrer bleibenden Rechtsguͤltigkeit und Als Resultate des eben geschlossenen Wolmu Alaweudbarkeit Unserer speztellen Auerkennung beduͤrfen, koͤnnen wir unsern Lesern folgende Angaben mittt so machen Wir in dieser Maaße Uasern Landesherrlt⸗ Die Schur im Allgemeinen soll ruͤcksichtlich der cgen und Landesvaͤterlichen Willen Unsern getreuen Ua⸗ titaͤt urht die beste gewesen sein. Unter den au thanen hiemit kund, und wenn Wir gleich befohlen ha- Markt gebrachten feinen Wollen sind als die van -lle und jede Verordnungen und sten Sorten zu bemerken: die des Dominiums

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b 1“ JWE1“ gebracht werden, so behalten Wir es * 1 Uns d waͤs das

1 kanntmachung die Schritte

Bestimmungen der Vormundschaftlichen Regierung ohne 8 auf die Zeitperiode, in welche ihe: Entlassung 8 rovisorisch fernerweit in den hiezu geeigneten Faͤl⸗

och ausdruͤcklich hremit vor, nach socgfaͤltiger Pruͤ und mit besonderer Beruͤcksichtigung desjenigen, Wohl Unserer getreuen Unterthanen erheischen duͤrfte, uͤber die Anwendbarkeit und Rechtsguͤltigkeit der von der bestandenen Vormundschaftlichen] Regterung er⸗ lassenen Verordnungen und gemachten Institutionen die

desfalls erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen zu tref⸗ fen. Urkundlich u. s. w⸗ Heange. 849 10. Mai 1827. 8 8 5 arl 8 3258

111““ v. Schleinitz.“ Aus dem K. Hannoͤverschen Kabiners⸗Ministerium ist nunmehr folgende Bekanntmachung ergangen: . Se. Durchl. der regierende Herr Herzog von Braun schweig hat es, unter dem Schutze, den die Bundes Akte allen Deutschen Fuͤrsten gewaͤhrt, fuͤr angemessen gehalten, in einer von Ihnen Seldst vollzogenen Be⸗

kanntmachung vom 10. Mai d. J. sich uͤber die Ver⸗ bindlichkeit der waͤhrend der vormundschaftlichen Regie rung Ihro Koͤnigl. Maj. erlassenen Anordnungen und Vorschriften auf eine Weise zu aͤußern, welche Ihro Maj. mit gerechtem Unwillen erfuͤllet ein Gefuͤhl, welches alle Hoͤfe 888 werden, denen das wahre Sach⸗ . aͤltniß bekannt ist. Bekanntmachung ist die Rede von Be⸗ schluͤffen und Verordnungen, durch welche uͤber wohler⸗ worbene Regierungs⸗ und Eigenthums⸗Rechte disponirt sein koͤnnte; ja, das letzte vormundschaftliche Regie⸗ rungs Jahr des Koͤnigs wird fuͤr ungesetzmaͤßtg erklaͤrt, wonach sich von selbst ergeben soll, daß alle Verordnun⸗ gen und Institutionen, welche in dem Zeitraume vom 30. Okt. 1822 bis dahin 1823 erlassen worden, zu ihrer Rechtsguͤltigkeit des Herzogs spezielle Anerkennung be⸗ duͤrfen wuͤrden! . 8 Ihro Majestaͤt haben, in Ansehung der Dauer der Vormundschaft, sich nach der sorgfaltig erwogenen An⸗ sicht der ersten Herzogl. Braunschweigschen Staatsdie⸗ ner und bewaͤhrter Rechtslehrer gerichtet, und ganz in Uebereinstimmung mit den von Allerhoͤchstdenselben freund⸗ schaftlich zu Rathe gezogenen Hoͤfen von Oesterreich und Preußen gehandelt. b Ihro vormundschaftliche Regierung ist von den Braunschweigischen Behoͤrden und Unterthanen mit ruͤh⸗ rendem Danke erkannt worden. Ihro Majestaͤt behalten sich wegen der obigen Be⸗

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zu thun vor, die Ihro Wuͤrde

dorff, Oberhuͤtten Rath Koͤnig; des Dominiumg thenau, Kammerherr Baron v. Rothkirch; ders! niums Polnisch⸗Schildern, geheime Ober⸗Rezih rath Graf v. Hardenberg; des Dominiums ( geheime Finanzrath v. Prittwitz. Nach waßhs lichen, jedoch unverbuͤrgten Angaben sind zu bracht worden: a) aus Schlesien preuß. 43., 3 9 b) aus Schlesien oͤsterreichisch 20 Ctnr., c) un men 230 Ctur., d) aus dem G oßherzogthun 8700 Ctnr. und e) aus Pohlen 2200 Ctnr. Woang sammen 54,450 Ctur.; hierzu vom vorigen Inh gelagerte 1500 Ctr., also uͤberhaupt 55,950 Ctr. Die Wollpreise waren per Centner, einschuͤriger extrafeine 120 bis 140 Thlr., desgl. feine 90 Thlr., desgl. mitiler 60 bis 80 Thlr., desgl. en ringer 50 bis 55 Thlr, desgl. ordinaire 30 bis zweischuͤriger Wolle feinste 60 bis 100 Thlr., dess 45 und 55 Thlr., desgleichen weniger fein 36 Thlr., einschuͤriger polnischer Wolle, feinste 6 bis 85 Thlr., desgl. mittelfeine 50 bis 55 Thlr., ordinaire 30 bis 40 Thlr.

Die feinen Wollen wurden um 10, 15 bis⸗“

theurer verkauft wie voriges Jahr. Die mimm ordinairen Sorten haben nicht viel mehr alh, Jahr gegolten, aber auch nicht weniger. Bei l der anwesend gewesenen Kaͤufer, hatten die M. bessere Preise erwartet. Von der auf dem M wesenen Quantitaͤt Wolle per 55,950 Ctr. duͤrste verkauft worden sein: 46,300 Ctr., als unverke blieben: 9650 Ctr.; davon sind ohngefaͤhr bei e handlung 2500 Ctr., bei der Landschaft 1000 CEn nirt worden und also 6150 Ctr. fuͤr den naͤchsten verblieben. Die vortherlhaftesten Verkaͤufe 9f schon einige Tage vor dem eigentlichen Anse Marktes. Es ist jedoch warscheinlich, daß im Lu ser Woche noch manches verkauft werden wird⸗

Koͤnigliche Schauspiel! Freitag, 15. Juni. Im Opernhause: „Die auf Schloß Avenel,“ Oper in 3 Abtheil. M. Boyeldieu. (Mlle. Schechner, Koͤnigl. Baierist saäͤngerin: Anna, als Gastrolle.) In Potsdam: „Der Luͤgner und sein! Posse in 1 Aufzug. Hierauf: „Der flatterhafte Sonnabend, 16. Juni. Im Schauspielhauste Fuͤrst uͤber Alle,“ Lustspiel in 5 Abtheilungen, Raupach. Hterauf: „Strudelkoͤpfchen,“ Lustsple Aufzug, nach Etienne, von Th. Hell.

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Amtliche Nach

Kronik des Tages.

Seine Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm von Uhen ist von Schwedt hier eingetroffen.

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ngekommen. Se. Excell. der wirkliche Geheime ts, und Finanz Minister, von Motz, von Kolno koßherzogthum Posen.

Der General⸗Major und Kommandeur der 6. Land⸗ Brigade von Thile I, von Neu⸗Rupptn. Abgereist. Se. Durchl. der General Major und ondeur der 5. KavallerieBrigade, Prinz Georg bessen Cassel, nach Fraukfurt a. O.

De. Excell. der Ober⸗ Marschall, Geheime Staats⸗ ister, Graf von der Goltz, nach Schlesien.

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Ausland. ““ aris, 9. Juni. Der Koͤnig wird sehr wahr⸗ lich, von dem Uebungslager von St. Omer aus, Hafen von Duͤnkirchen besuchen; Se. Maj. haben gstens dem General Direktor der Wege und Bruͤcken⸗ ten, Herrn Becquey, bei einer früͤhern Gelegenheit gt, Sie wuͤrden diese Gelegenheit wahrnehmen, um DBauten in Duͤnkirchen zu besichtigen. Der Abb é Mouchy, welcher am 6. v. M. im Ver tiner in Mantes gehaltenen Predigt gesagt hatte: ist uͤr den Koͤnig und fuͤr Frankreich kein Heil wwarten, wenn die Charte nicht abgeschafft wird,“ vongem Mittwoch vor dem dortigen Zuchtpolizei⸗ ht erschienen, um sich wegen dieser Aeußerung pekantworten. Der Thatbestand wurde durch die sage mehrerer Zeugen und durch das Gestaͤndniß Angeschuldigten festgestelt. Auf die Anfrage des sisenten, ob er die Absicht gehabt habe, Unru⸗ in stiften, antwortete er: Ich hatte die Wir⸗ g der Worte, welche mir entschluͤpft sind, nicht essen. Sie waren blos der Ausdruck des tiefen hmerzes, welchen mir das an verschiedenen Orten ge⸗ die Geistlichkeit und gegen die Minister erhobene hrei eingefloͤßt hatte. Saͤmmtliche abgehoͤrte Zeu bekundeten die sonstigen guten Eigenschaften des Sischuldigten und ihre Achtung vor demselben. Der dats⸗Prokurator erhob sich nach beendigter Zeugen⸗ nehmung und saogte: Das bezeichnete Vergehn ist ch die Aussagen der von Ihnen gehoͤrten Zeugen

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rch das Gestaͤnd wir tragen demnach darauf an, peinlichen Cbdex auf Kosten verurtheilt Mouchy, Amtswegen abgelehnt hatte, das Wort, um sich fertigen. „Ich kann, sagte er die Thatsache sein, welche mi. und deren Folgen ich nich weit enifernt davon,

werde.

zu recht⸗ nur tief betruͤbt uͤber ch vor Sie gefuͤhrt hat, t berechnet hatte, Unruhen stiften zu wollen

chuldigten erwiesen; daß der Art. 201. des ihn angewendet und daß er in die 1

. Hierauf erhielt der Abbé e““ welcher die Ernennung eines Advokaten von

da ich,

„lieber

tausendmal mein Leben lassen moͤchte, als dazu Veran⸗

lassung zu geben. den Koͤnig und an seine Regierun sind, so ist es in keiner Art

wegen eines an sich nur zu großen Fehlers zu ent⸗ schuldigen; ich kann nur meinen festen Entschüuß be⸗ theuern, nie wieder zu Aergernissen Anlaß zu geben, welche mich mit Schmerz erfuͤllen, und die ich auf jede moͤgliche Weite wieder gut zu machen bereit bin. Wenn dieses oͤffentliche Bekenntniß meiner Reue nicht hinreicht, um der menschlichen Gerechtigkeit zu genugen, so uͤber⸗ gebe ich mein Schicksal in Ihre Haͤnde.“ Der Gerichts⸗ bof erließ nach einer Verathung, die eine Stunde dau⸗ erte, ein Urtheil, wodurch der Abbé Moachy, mit Ruͤck⸗ sicht auf die erleichterten Umstaͤnde und auf seinen Wie⸗ derruf vor Gericht, nur zu 100 Fr. Geldduße verurtheilt wurde. (Der oben erwaͤhnte Art. 201 setzt eine Ge⸗ faͤngnißstrafe von 3 Monat bis zu 2 Jahr fest.)

Briefe aus Marseille vom 31. Mait erzaͤylen nach Briefen aus Algier folgendes uͤber die Ursache der Mis⸗ helligkeiten mit dem Dey, die sogar die Verhaftung des fronzoͤsischen Konsuls zur Folge gehabt haben sollen. Der Dey hatte die Auslieferung eines gewissen Nathan Bacry gefordert, eines Juden von Geburt, ehedem Un⸗ terthan von Algier, spaͤter naturalisirt in Frankreich, und der jetzt ein Handelshaus in Livorno hat. Von diesem Kaufmann verlangt der Dey fuͤr sich und fuͤr mehrere seiner Unterthanen eine gewisse Summe als Rest des Kaufpreises ezner Partie Getreide, die der Va⸗ ter des Bacry in den Jahren 1793 und 1794 fuͤr Rech, nung von Frankreich dort aufgekauft hatte. Diese For⸗ derung war zwar bereits fruͤher anerkannt worden, wurde jedech erst unter dem Ministerium des Herrn Pasquier definitiv liquidirt und von den Kammern genehmigt. Bacty uͤberschickte auch dem Dey und den uͤbrigen Ver⸗ koͤgfern ihren Antheil an dem Ertrag; allein er zog da⸗ von ihre Rate der enormen Liquidationskosten ab. Die Glaͤubiger verweigerten die Annahme des Geldes, indem sie sich diesen Abzug nicht gefallen lessen wollten. Der Dey ließ hierauf einen Oheim des Bacty verhaften und verlangte dessen Auslieferung vom Konsul, der die⸗ ses verweigerte. Bereits sind zwei Fregatten von Toulon abgesegelt, um vor Algier zu kreuzen, und meh⸗

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Wiewohl metne Anhaͤnglichkeit an 8 g hinreichend bekannt meine Absicht, mich