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ten, als es bei der jedem Stande gestatteten Abgabe ei⸗ nes Separat⸗ Voti und der ihm 1 T. Waͤhrnehmung seines besonderen Interesses auf das Zah⸗ lenverhaͤltniß der Deputirten der verschiedenen Staͤnde nicht ankommen kann. Was die Aualification und Wahl der Abgeordneten der Staͤdte und Landgemeinden anlangt, so haben Se. Maj. es bei den in den Kreis⸗ Ordnungen fuͤr die Marken und Pommern ertheilten Vorschriften bewenden lassen, da die Kreisstaͤnde sich nur uͤber Verwaltungsangelegenheiten zu erklaͤren haben und es daher fuͤr das Interesse der betheiligten Staͤnde erforderlich ist, ihre Repraͤsentanten aus denjenigen Per⸗ sonen zu entnehmen, bei welchen die beste Kenntniß von Verwaltungsgeschaͤften vorausgesetzt werden muß. Zu⸗ folge der danach abgefaßten und mittels des Landtags Abschieds den Staͤnden zugefertigten Kreisordnung (S Nr. 10. der Gesetz Sammlung) haben die Kreis, Ver. sammlungen den Zweck, die Kreisverwaltung des Land raths in Communal Anzelegenheiten zu begleiten und
zu unterstuͤtzen. Diese Verwaltung innerhalb der beste henden Gesetzgebung macht den Gegenstand ihrer Be rathungen und Beschluͤsse aus, und die bestehenden land— raͤthlichen Kreise bilden die Bezirke der Kreisstͤnde Letztere vertreten die Kreis⸗Corporationen in allen den Kreis betreffenden Kommunal⸗Angelegenheiten ohne Ruͤck⸗ sprache mit den einzelnen Communen oder Individuen Sie haben Namens derselben verbindende Erklaͤrungen abzugeben, haben Staats Praͤstation, welche kreisweise aufzubeingen sind und deren Aufbringung nicht durch das Gesetz bestimmt vorgeschrieben ist, zu vertheilen; bei allen Abgaben und Leistungen, zu den Kreisbedurf⸗ Fhissen sollen sie zuvor mit ihrem Gutachten gehoͤrt, auch sollen ihnen von allen dazu verwendeten Geldern die MReechnung jaͤhrlich vorgelegt werden ꝛc. Die Kreisstaͤn⸗
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32 11“ Versammlung besteht 1) aus den zum persoͤnlichen
Erscheinen auf dem Provinzial⸗L Ers. ovinzial⸗Landta Praͤlaten, Grafen und Hrgeen oder drren “ tigten; 2) aus allen Ritterguts⸗Besitzern des Kreises denrn die weiter unten aufgefuͤhrten Bestimmungen zub a und c. nicht entgegenstehen, und zwar aus allen qua⸗ lifirirten Besitzern eines immatrikulirten Ritterguts oder sonstigen zur Kreisstandschaft altberechtigten Guts, persoͤnlich, und aus den nicht quali ficirten Besitzern solcher Guͤter, durch Vertretung; aus einem Deputir⸗ ten von jeder im Kreise belegenen Stadt und 4) aus drei Deputirten des baͤuerlichen Standes. Ver⸗ tretungen sind gestattet: unmuͤndigen Ritterguts⸗Be⸗ sitzern durch ihren Vater oder Vormund, und Eh⸗ frauen durch ihren Ehegatten, insofern Vater, Vormund und Ehegatte selbsst zur Ritterschaft des Preuß. Staa⸗ tes gehoͤren; ist dies nicht der Fall, so steht ihnen das Recht zu, zur Abgabe der Stimmen zu bevollmaͤchtigen; ferner: unverheiratheteten Besitzerinnen, des gleichen auch allen qualificirten Besitzern, in sofern sie behindert sind, persoͤnlich zu erscheinen. Zur persoͤnlichen Ausuͤbung des Stimmenrechts auf den Kreistagen ist bei allen Stäͤn⸗ den und gestatteten Vertretern erforderlich: a) die Ge⸗ meinschaft mit einer der christlichen Kirchen, b) die Vollendung des 24. Lebensjahres, c) unbescholtener Ruf Rittergutsbesitzer, geistliche oder milde Stiftungen so wie Staͤdte, welche mehr als Ein Rittergut im Kreise besitzen, sind jederzeit nur zur Fuͤhrung Einer Stimme berechtigt. Staͤbte, welche als solche die Berechtigung haben, auf dem Kreistage durch einen Abgeordneten zu
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11 1 v“ I1“ 8 erscheinen, und sich im Besitze eines Ri 5 Ri 2 sind ebenfalls nur zu Fuͤhrung d60. em Kreistage berechtigt. Sie beschicken aber terschaftlichen Versammlungen und, wenn sie⸗ n Keever Kreise Ritterguͤter besitzen, auch!; 89h. Ereisstaͤndischen Versammlungen. Die staͤ⸗ 87 ee. zu den Kreistagen muͤssen jederzeit bgy. girende Magistratspersonen sein. Die † 8 der Landgemeinen koͤnnen nur aus wirk Pans befindlichen Schulzen oder Dorfrichtern 8. vn. welche wenigstens das zur Qualification aͤuerlichen Abgeordneten zum Provinzial⸗Land a.e Grundeigenthum besitzen. In ben deee. g e en Kreistags Abgeordnen 1 ahlen d eine unter Aufsicht des Landraths. 856 jedoch ist ein jeder S.wa b „ e Stelle nach drei Jahr ied. Mit dem Verluste des Grunkbesiges 9 89 en 62n9 ee ds tee. boͤrt das Recht fan lt auf. Der Landrath, oder wenn der hindert ist, der aͤlteste Kreis⸗Deputirte, als 85 liche Vertreter des Landraths, beruft die Staͤnd Kreistage, fuͤhrt daselbst, wenn Rechte von 5 oder geistlichen Stiftungen nicht eine entge en, Observanz begruͤnden, den Vorsitz, leitet die Gesch 1ö Ordnung in den Berathungen zu en Ber Len sh ist verpflichtet, alljaͤhrlich wenigsteng Kreistag anzusetzen. Se⸗⸗ fruͤherer Kreis, Verbaͤnde abzuwickeln sind ist d einigung mehrerer Kreise oder der Theile versch Kreise zu diesen Z vecken gestattet. Gegenstaͤnde nur eine Klasse der Staͤnde betreffen, koͤnnen 1 de E. a8e1. a⸗s 18. Staͤnde verhandelt i 1 nde verhandeln auf den Kreistagen e 2 his. Die Beschluͤsse werden nach iefecer Sin ” ehrheit gefaßt. Der Landrath hat, als sollcher Stimme. Bei gleichen Stimmen entscheidet die En
des Vorsitzenden, und wenn der ist, die Stimme des aͤltesten L. s-eee; der Zusammenberufung der Kreisstaͤnde hat der sitzende in der Currende die zu verhandelnden G staͤnde anzugeben. Die Erscheinenden sind dann be einen Beschluß zu fassen, und durch solchen die Au benden, wie die Abwesenden, zu verbinden. Der rath fuͤhrt die Beschluͤsse der Kreisstaͤnde aus in die Regierung nicht eine andere Behoͤrde mit der fuͤhrung ausdruͤcklich beauftragt, oder die Sache staͤndische Communal⸗Angelegenheit, nicht besonde waͤhlten Beamten uͤbertragen ist. “ (Fortsetzung folgt.)
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Koͤnigliche Schauspiele
Mittwoch, 25. Juli. Im Schauspi Pesehe E.Ilhar und Olqa,“ 85 Güaene⸗ jaupach. (Mlle. Muͤller: Graͤfin
Donnerstag, 26. Juli. J spi
26. Im Schauspiel 8 des Aubei,“ Posse in 1 Aufzu⸗, 9—9 Weißenthurn. “ 4
So lange Communal⸗Gegen
aß an keine Erndte zu denken ist.
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. naekommen. Der Regierungs⸗Chef⸗Praͤsident hing, ven Koͤniasberg in Preuben. er Köntgl. Franz. Kabinets⸗Kourier Munier,
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11I1X“X“X“*““ Paris, 19. Juli. Der Koͤnig wird den heutigen mit dem Dsuphin und der Dauphine in Ram⸗
Donnerstag, den 26sten Juli 1827.
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London, 17. Juli. Hen. Huskissons Befinden
ist leider noch immer sehr beunruhiagend. seistigen Unstrengungen waͤhrend der letzten Parlaments⸗ Kützuna haben seine Gesundtheit so aeschwächt, daß sie jetzt höͤchst schwankend ist, und die a öͤßte Sorgfalt bei unagntererochener Ruhe erheischt. eie lebhaft ste Theilnahme an dem Zustande dieses hoch⸗
geachteten Staatsmannes aus.
Die greßen
Allnemein sprichr sich
Dm Parlament ist unter andern Dokumenten fol⸗
Europa
Rußland. Svweden. Norwegen.
llet zubringen, jedoch bereits den Abend wieder in Cloud zuruͤck erwarter. Am naͤchsten Sonntag wer⸗
Se. Maj. sich nach Versailles begeben, bei welcher egenheit-die dortigen Gewäͤsser sporingen werden. Der Bischof von Montaudan, Hr. Dubourg, wel⸗ fruͤher Bischof von Neu Orleans gewesen, hat dem zoge von Bordeaux zu seinem Namenosfeste die voll dige Kleidung eines indtschen Fuͤrsten, mit Pfeilen, her und anderen Woffen, verehrt. Der junge Prinz das Geschenk guͤtig aufgenommen und sich damit kurze Zeit bekleidet. Die ersten hiesigen Kaufsleute haben sich vorgestern Stadthause versammelt um den Präsidenten, kie ter und stellvertretende Richter des Handelsgerichts nennen. Die Wahl des Praͤsidenten ist auf Herrn ar Got gefallen. In Folge des gegenwaͤrtigen niedrigen Woasserstan⸗ hhat die Dampfschiffahrt zwischen Chalons und Lyon ufig eingestellt werden muͤssen. Durch eine Wasserhose sind 3 Gemeinden des De⸗ ments des Var vor kurzem gaͤnzlich verwuͤstet wor Die Baumstaͤmme sind wie abgeschaͤlt, die Wein ccke vernichtet und das Getreide dergestalt zerschlagen, Die Erscheinung von einem heftigen Hagelwetter begleitet; es fielen hlossen, die uͤber 2 Pfund wogen, und die kleinsten ner waren Faustdick. Man hat bereits 28 Todte unden, auch ist sehr vieles Vieh auf den Feldern er⸗
Deutschland Niederlaude Frankreich.
Gibraltar. Italien. Malta
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Man Asien Ostindien. Neu, Holland
Die noͤrdlichen Enalands.
Brasilien.
agen worden. Ueber 2000 Familien sind durch dieses
agluͤckliche Ereigniß an den Bettelstab gerathen.
Briefe aus Cadix sprechen von 2 sehr glänzenden iergefechten, die am 23. und 24. v. M. in Puerto⸗ anta-Maria statt gefunden haben; es ist blos ein ensch dabei verwundet und 24 Pferde sind getoͤdtet
rden.
Fuͤnfprocentige Rente 102 Fr. 90 C. — Sr. 6. EeKens s. e. Feb n, 1, . EEETE ü. brs as al z92 9 ue 89
Columbien. Peru. Chili
Buenos Ayres und Mon⸗
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Portugal, die Azoren und
Spanten und die Cana, rischen Inseln..
Jonische Inseln .
Tuͤrkei und die Levante Die Inseln Guernsey, Jersey, Alderney und
Afrika: Amerika:
Englische Antillen 8 Fremde Antillen. Vereinigte Staaten.
Mexico und Guatemala
8 88 gende U bersicht des Weiths der verschierenen Maschi⸗ nen, die man aus England ausaefuͤhrt, vorgeles’ worden:
.1825. J. 1826. J 1827.
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Ppf. Steri. Pf. Ste 1. Pr. Sterl.
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Hannover, 20. Juli. Laut Dek
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