1827 / 216 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 17 Sep 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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den.

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der Reichen, und wenn nicht die Hoͤlle, doch wenigstens das Fegefeuer der Armen!

Die Obercanada Zeitung, the York Observer vom 9. Aug. meldet, daß sich zu der Zeit, um den Niagara Wasserfall zu sehen, in Brown's Hotel befanden: ein Schweizeroberst, drei Consuls, drei Ritter der Bona⸗ parteschen Ehrenlegion, Kaufleute aus Hamburg, Ma⸗ dras, Ceylon, Sidney, England, Spanien und Haiti, ein Herr aus Berlin, einer aus Moscau, einer aus Madrid, einer aus Madeira, einer aus Malta, fuͤnf

aus Irland, drei aus Schottland, viere aus England,

eine Familie aus Constantinopel und ein Mank's Rechts⸗

gelehrter. Unter der großen Colonade sehe man biswei⸗ len exilirte Monarchen, repudblikanische Generaͤle, euro⸗ paͤische Gesandten, Whigs, Tories, Radicals, Royali⸗ sten und Offiziere der Armee und der Flotte von bei⸗ nahe jeder Nation in Europa einherwandeln.

Bruͤssel, 11. Septbr. Der Gesundheitszustand Ihrer Maj. der Koͤnigin verbessert sich von Tag zu Tag; Ihre Maj. machte bereits wiederum oͤfters Spazierfahrten.

Nachrichten aus Rysset zufolge, ist Se. K. H. der Prinz von Oranien am 8. daselbst eingetroffen; Se. Maj. der Koͤnig von Frankreich nebst Sr. K. H. dem Dauphin waren Tags vorher daselbst angelangt.

Se. K. H. der Prinz Friedrich der Niederlande ist vorgestern Abend aus dem Schlosse von Laͤeken nach dem Lager von Ravels abgereist.

St. Petersburg, 8. Septbr. Se. Maj. der Kaiser haben den beim Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten angestellten Geh. Rath, Grafen Basil Monssim Pouschrine⸗Bruce zum Ober⸗Schenk ernannt.

Der dirigirende Senat hat einige mildernde Ver fuͤgungen hinsichtlich der Verbrecher erlassen, die hin⸗ fuͤhro zur Verbannung nach Sibiren verurtheilt wer⸗

an Gebrechen leidende Individuen, der Desertion we⸗ gen, wenn sie keines andern Verbrechens uͤberwiesen

sind, der Verbannung nach Sihiren unterworfen werden.

als Gemeiner in einem Regimente der Armee verur⸗ theilt worden. 8 Bei dem Dorfe Nagolnara,

errschienen:

Deeretes vom 7., empfangen den 12. d.

b Dieser Tage hat der Reichsrath ein Reglement er⸗ lassen, das umstaͤndliche Vorschriften fuͤr den kuͤnftigen

Haͤuserbau in allen Staͤdten des Reichs enthaͤlt.

8 Der im Departement der Wege⸗Communicationen angestellte Faͤhndrich Konowkin II. ist durch ein kriegs⸗ gerichtliches Urtheil, wegen eines an einem seiner Dienst— gefaͤhrten begangenen Diebstahls, zum Verluste seines Adels, ruͤcksichtlich seiner Jugend aber zur Enrollirung

- im Arrondissement Miusk, sind 4 Bleiadern entdeckt worden. Nach der angestellten Untersuchung enthaͤlt das Mineral 785 Blei. 1 Am 14. Aug. ist der Quarantainehafen zu Kertsch

1 worden. Wien, 17. Septbr. Folgendes Cirkular der K. K.

Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter

der Enns, womit die dei der jetzigen Recrutirung zu geltenden Vorschriften bekannt gemacht werden, ist hier

Majestaͤt haben laut hohen Hofkanzlei⸗ 8 8 M., zur Er⸗ gaͤnzung der Armee⸗Koͤrper eine Recrutirung anzuordnen geruhet, bei welcher sich nach der hier beigefuͤgten Be⸗ lehrung, die jedoch nach dem weitern Inhalte eines ho⸗ hen Hofkanzlei⸗Dekrets vom 22., empfangen den 27. d. M. nur provisorisch fuͤr die jetzige ten hat, genau zu benehmen ist.

1eg Wien, am 29. Augqust 1827. 122. Augustin Reichmann Freiherr v. Hochkirchen,

Sz. K. K.

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8 med. oͤsterr. Regierungs⸗Praͤstdent. 8 8 Joseph Rotondi Edler von Arailza,— nied. oͤsterr. Regierungsrath. 1’“

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So sollen keine 70jährige Verbrecher, vor ihrem Transporte dahin eine Koͤrperstrafe, und uͤberhaupt keine

Recrutirung zu gel⸗

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1XAX“X“ Belehr! ruͤcksichtlich der bei den Recrutirungen den Grundsaͤtze.

Dua bei der gegeuwaͤrtigen Verbindung des Rech tirungs- mit dem Reserve⸗System die Recruten groͤßte theils in einem sehr vorgeruͤckten Alter in die Regimag ter und Corps eintraten, in welchem es ihnen bereij an der noͤthigen Gewandtheit fehlte, um sich zu 9 Dienste geeignet zu machen, und da sich aus diesem 1 ten Eintritte in die Militair Dienstleistung die weile Folge ergab, daß ein bedeutender Theil der Mannsciß noch vor vollstreckter Capitulations⸗Zeit invalid wun, und daß sehe viele derselben, bei ihrem Zuruͤcktritnig das buͤrgerliche Leben nach vollstreckter Capitulationge keine Gelegenheit fanden, einen ordentlichen Erwerhe greifen, und durch denselben sich ihren Unterhalt y schaffen zu koͤnnen, so haben Se. Majestaͤt, in En gung des! nachtheiligen Einflusses dieser Verhaͤltuß allerhoͤchst anzuordnen geruht:

I. Daß die Reserve von nun an ren habe; daß

II. Die recrutirungspflichtige Mannschaft kuͤnf unmittelbar aus der Population in die Regimenter u Corps einzutreten, und

III. nach vollstreckter vierzehnjähriger Capitulatit in der Linie, in die Landwehr uͤberzutreten habe.

IV. Es sind fuͤr die Zukunft nur die eilf Alten Classen, vom vollstreckten neunzehyten bis einschließli zum vollstreckten neun und zwauzigsten Lebensjahre, a Recrutirung fuͤr die Linie unterworfen, ohne daß jach hierdurch die Landwehrpflichtigkeit vom dreißigsten Iih aufwaͤrts aufgehoben wird.

Die erwaͤhnten eilf rekrutirungsoflichtigen] tersklassen sind von nun an in der Art zur Ergaͤnzung der Armee zu widmen, daß

a) zuerst aus allen diesen eilf Alters⸗Klassen, d zur Exofficio-Stellung, nach den bisherigen Grundse zen geeigneten Individuen von ihrer Obrigkeit, jedos mit Genehmigung des Kreisamtes, sowohl bei der R erutirung selbst, als auch unter dem Jahre auf Rech nung ihres Contingents an das Militair abgegeben wil den koͤnnen.

Eben so haben Se. Majestaͤt erneuert die Stelluf zum Vorhinein derjenigen Ausgedienten und Entlassem angeordnet, welche nach dem Patente vom 4. Mai 180 zur Exofficio-Stellung geeignet, und noch ganz dien tauglich sind. 1

b) In so fern auf diesem Wege dos Recruten (a9 tingent einer Obrigkeit nicht gedeckt wird, sind die uͤd. gen Recruierungs⸗Pflichten in der Art beizuziehen, de unter gleichen Umstaͤnden und Verhaͤltnissen zuerst d.

zu beobachten

gaͤnzlich aufzuf

neunzehnjaͤhrigen, fuͤr welche keivn gesetzlicher Befreiungt

grund spricht), gestellt, und nur dann erst zwanzigjaͤhriz beigezogen werden, wenn die Alters⸗Klasse von neunzel

Jahren zur Deckung des Recruten ⸗Coutingentes nich

hinreicht. Auch bei groͤßeren Recrutirungen sei auf 1. Alters⸗Klasse von 21 und 22 Jahren u. s. w. unt gteichen Umstaͤnden nicht zu greifen, so lange der Y. mee⸗Bedarf mit der jaͤngern Alters⸗Klasse gedeckt wof den kann. (Fortsetzung folgt.)

Tuͤrkei. Nachrichten aus Constantinopel vom! August (in der Allgemeinen Zeitung) zufolge, haben de

Botschafter der Hoͤfe von Rußland, England und Frau

reich am 16. durch ihre Dragsmans der Pforte den al 6. Juli zu London unterzeichneten Tractat mit Bezgl tungs⸗Note uͤberreichen lassen, worin der Termin zug Annahme der darin enthaltenen Auerbietungen auf ¹ Tage festaesetzt ist. Bis zum 22. August war von Sal ten der Pforte noch keine Antwort darauf erfolgt. Am 1. August ist die aͤgyptische Flotte 100 Segel star und mit 4000 M. Landtruppen an Bord, von Alexan drien ausgelaufen, um sich nach Navarin zu begeben.

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Der Oesterreichische Beobachter meldet Nachstehendes: Ueber die neuesten Vorfalle zu Nauplia, welche in

den Nachrichten aus Konstantinopel vom 9. August nur

ürz erwaͤhnt, und im Spectateur Oriental, im Obser⸗ hateur Impartial, und in der griechischen Biene *) gleichfalls sehr unvollstaͤndig und zum Theil unrichtig Hargestellt worden waren, enthalten nachstehente zwei Schreiden aus Poro von einem, mit dem Parteien⸗ Kampfe in Griechenland und den geheimen Triebfedern des⸗ elben sehr vertrauten, Correspondenten folgende naͤhere Ungaben und Aufschluͤsse:

„Die Haͤndel, welche zu Nauplia zwischen den Leu⸗ Griva's und den Rumelioten von der neuen Liguc **) usgebrochen sind, haben einen ernsthafteren Cyarakter ngenommen, als je. Am Dienstag (10. Juli) Abends egegneten sich die Patrouillen der beiden Parteien in n Straßen der Stadt und feuerten auf einander; jes geschah, fast in dem naͤmlichen Augenblicke in zwei rschiedenen Quartieren; bald waren ebie Straßen mit eichen bedeckt, indem auch aus mehreren Haͤuseern, de⸗ n sich die Parteigaͤnger bemaͤchtigt hatten, geschossen urde. Es waͤhrte nicht lange, so feuerten die beiden öorts, der Palamides (ödie obere Citadelle), und die lIbanitika oder Itsch⸗Kale (bie untere Citadelle) aufein⸗ der; die Angst und Bestuͤrzung der ungluͤcklichen Be⸗ ohner der Stadt erreichten den hoͤchsten Grad. Die egierung suchte vergebens Friede unter den Parteien zu ften, und sah sich am Ende, da das Feuer immer hef⸗ ger wurde, ihrer eigenen Sicherheit wegen, genoͤthigt, ch nach Burtzi (dem Hasen Schlosse) zuruͤckzuziehen. Eden vergeblich waren die Bemühungen des englischen Ad⸗ irals Sir E. Codrington (der damals auf der Rhede hn Nauplia vor Anker lag) den Feindseligkeiten der arteien ein Ziel zu setzen. Das Feuern dauerte, mit ringen Unterbrechungen, bis zum Sonnabend (14. Jult) Torgens, so weit unsere letzten Nachrichten reichen, jort. er Streit scheint daruͤber entstanden zu sein, daß riva, seinen fruüͤheren Versprechungen ungetreu, sich eigerte, diejenigen in den Palamides aufzunehmen, die ch den Absichten der Ligue einen Theil der Besatzung ses Schlosses ausmaͤchen sellten, waͤhrend Photomara, elcher die Albanitika besetzt haͤlt, im Einverstaͤnduisse t jenem Vereine, den Sulioten Kitzo Tsavella und dere Rumelioten, die von Korinth nach Nauplia ge⸗ ict worden waren, in die seinem Commando anver⸗ Sute Citadelle aufgenommen hatte. Der Hauptzweck

kigisten scheint zu sein, sich in den Besitz der festen aͤze im Peloponnes zu setzeu, um den Moreoten, h. den aristocratischen oder oligarchischen Archonten, lche stets gegen die Militaͤr⸗Chefs zusammen gehalten ben, Gesetze vorschreiben, und selde zwingen zu koͤn⸗ ‚sie nicht von den Vorthetlen auszuschließen, welche Uleicht durch die Dazwischenkunft der Maͤchte fuͤr orea erzielt werden duͤrften. Mittlerweile sichert ihnen

Besitz der festen Pläͤtze die Gewalt, die Regierung higen zu koͤnnen, ihnen Brot und Sold zu geben. an glaubt nicht ohne Grund, daß Coletti dem Ur, ung und der Leitung dieses Anschlages keineswegs

d sei. Ein gewisser Christodulo Hadschi Peteu, r der Hauptfuͤhrer des Streiches, wodurch sich die melioten in den Besitz der Akrokorinth setzten ***) ist Vergl. Num. 205 206 und 207 dieser Zeitung.

ADeAdi ν ⁊aε (Bruͤder⸗Verein) nennt sich diese Ligue,

deren Zwecke und Tendenz sich aus dem Inhalt obigen Schreibens naͤher ergeben werden. (Anmerkung des oͤsterreich. Beobachters.)

Dieß geschah am 20. Juni. Bekanntlich war der von der Regierung (nach der Raͤumung des Phalerus), dahin gesendete Commandant, Notara Archondopulo, von der Besatzung, die einen ruͤckstaͤndigen Sold von 130 bis 140,000 Piastern forderte, nicht angenommen worden.

(Vergl. Oesterr. Beob. vom 31. Juli.) Gleiches Schick⸗

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einer der vertrautesten lich stets eine der groͤßten Stuͤtzen der Rumeliotischen Capitaͤne war, die ihn ihrerseits nach Kraͤften in Amt und Kredit zu erhalten suchten. Coletti hatte sich nach dem Schlusse der National⸗Versammlung zu Teoͤzen, wo er als einer der Bevollmaͤchtiaten des Karaiskaki⸗ schen Corps Sitz und Stimme fuͤhrte, nach Nauplia begeben. Man argwoͤhnt bei der Rumeltotischen Li⸗

Freunde Coletti's, der, bekannt.

gue sehr schwarze Absichten, vorzuͤglich gegen die Mo⸗ reotische Aristocratie; auf diese Art wuͤrde also die an- faͤngliche Insurrection (gegen die Pforte) zu einer wah

ren innern Revolution sich gestalten... 6228

Ein von Pariser Blaͤttern mitgetheiltes Schrei⸗ ben des Hru. Eynard an die Schweizer und Deutschen Griechen⸗Comites enthaͤlt Nachrichten aus Corfu vom 8. August, denen zufolge die Unordnungen endlich aufgehoͤrt haben und die Ruhe wieder ist. Es ist dem General Church gelungen, den Palami⸗ des zu besetzen, und der Odrist H fehlshaber des Forts ernannt.

Nachrichten aus Corfu vom 7. Aug. (im di Roma) zufolge soll Ibrahim Pascha neuerdings des deutende Verluste erlitten haben; so daß er sich in die Festungen habe zuruͤckziehen muͤssen. Außer den Be⸗

satzungen von Missolunghi und Athen ist, wie gemeldet

wird, die ganze westliche und oͤstliche Kuͤste Griechen⸗

hergestellt

eidegger ist zum Be⸗

(im Diario gs bes

lands von den Tuͤrken befreit und in den Haͤnden der

Griechen, welche zu solcher Staͤrke gelangt sein sollen,

daß ste ihre Feinde nicht zu fuͤrchten brauchten.

Nachstehendes ist der Schluß der (im vorigen Blatte dieser Zeitung abgebrochenen) Urebersicht der Er⸗ eignisse in Grtechenland, aus dem Spectateur Oriental.

So war denn den Griechen gewaͤhrt worden, was sie verlangt hatten; so schwierig aber auch diese Unterhandlung gewesen, so blieb doch noch etwas Schwie⸗ rigeres uͤbrig; es kam nun darauf an, die Vollziehung sicher zu stellen. Die Aufregung und der Unwille, die sich im tuͤrkischen Lager kund gaben, das Andenken der Albaneser, die nach der Capitulation eines tuͤrkischen Posten im Pyraäͤus niedergemetzelt worden waren, mach⸗ ten diese Sicherstellung sehr kitzlich. Es steht uns ohne Zweifel nicht zu, eine Ladeserhebung der einzelnen von Hrn. v. Rigny ergriffenen Maaßregeln zu machen; es genuͤgt, zu sagen, daß sie von einem Erfolge aekroͤnt wurden, den zwar einige Personen zu bestreiten fuͤr gut finden konnten, der jedoch von der historischen Unpar⸗ theilichkeit bestaͤtigt werden wird. Nahe an 2000 Per⸗ sonen, Männer, Frauen, Kiader, Verwundete, zogen durch das aufruͤhrerische Lager der Atbanesen. Der Pascha selbst zog den Saͤbel und drang auf die Vorder⸗ sten ein. Einen Augenblick waltete Ungewißheit, indem eine Masse Albaneser sich von den Hoͤhen des Phalerus nach dem Einschiffungsplatze hinabstuͤrzte; schon griff man zu den Waffen, ein Flintenschuß konnte eine Mez⸗ zelei herbeifuͤhren. Hr. v. Rigny sprengte im Galopp auf jene Masse los und befahl ihnen in gebieterischem Tone, die Waffen zu senken und sich zu setzen. Be⸗ stuͤrzt gehorchten die Albanesen, wobei sie freilich mur⸗ melten, daß die Griechen durch die Anwesenheit der franzoͤsischen Offiziere sehr begluͤckt waͤren. In diesem

sal widerfuhr dem zweiten von der Regierung geschickte Phrurarchen, Georg Kitzo, der ebenfalls zuruͤckgewiesen wurde. Unter diesen Umstaͤnden suchte Colocotroni, de von Argos gegen Korinth aufgebrochen war, sich in den Besitz der dortigen Citadelle zu setzen; allein die Rume⸗ lioten des vormals Karaiskakischen Corps waren ihm hierin zuporgekommen. Der obenerwaͤhnte Capitaͤn Chri⸗ stodulo Hadschi Petru bezahlte den Sold, ruͤckte in das Schloß, und berichtete daruͤber an Griva, den die Ru⸗

meliotische Ligue damals noch zu den ihrigen zaͤhlte. (Anmerk. des Oesterr. Beob.)