1827 / 218 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 19 Sep 1827 18:00:01 GMT) scan diff

Staatsdiener gestiftet,

matischen Fieber seit etwa 3 Wochen besonders jener Ort, der vergangenes Jahr von der Epidemie weir weniger gelitten hatte, als andere benachbarte Oerter, auf eine schreckliche Weise heimgesucht. Diezenigen Haͤuser, worin

ö““ eeine Kranke darniederliegen, gehoͤren zu den Ausnah⸗

men, und mit unglaublicher Schnelligkeit ist die Anzahl dder Kranken, von denen der Tod bereits manches Opfer heihnmweggerafft hat, bis beinahe auf 200 gestiegen. Die verderblichen Epidemieen, die in der dasigen Gegend seit der ungluͤcklichen Ueberschwemmung der Bremischen Marschgegenden im Anfange des vorigen Jahres eine beispiellose Erscheinung darbieten, greifen sfortwaͤhrend . um sich, und es steht dahin, inwiefern die kuͤhlere Jah⸗ reszeit dem Uebel Schranken setzen wird. 1 Vom Main, 14. Septbr. Aus Bruͤckenau wird geemeldet, daß am 17. d. JJ. KK. HH. die Prinzen und Prinzessinnen, dann der K. Kabinetssecretaͤr, Hr. Höofrath v. Martin, uͤber Rothenburg, MM. der Koͤnig und die Koͤnigin uͤber Wuͤrzburg und MNuͤrnberg nach Muͤnchen abreisen werden. Dem Vernehmen nach hat der Koͤuig von Baiern an seinem verflossenen Geburts und Namensfeste einen besonderen Orden, den baierischen Laͤdwigs⸗ Orden, fuͤr b welche 50 Jahre lang in Hof;, Setaats,, Kriegs⸗ oder Kirchlichen Diensten. gestanden heaben. Bei den Militairpersonen wird jedes Jahr eines mitgemachten Felozuges doppelt gerechnet. Das Ordens⸗ zeichen besteht aus einem goldenen, mit der Koͤnigskrone bedeckten Kreuze, mit dem Brustbilde des Koͤnigs auf weißem Emnil und dem Namen Sr. Maj. Auf der Kuͤckseite befindet sich ein gruͤn emaillirter Eichenkranz. Die Mitglieder des Ordens von einem niederen Nauge Lrhalten eine goldene Ehrenmuͤnze. Sowohl das Kreuz als die Muͤnze werden an einem carmoisinrothen und himmelblau eingefaßten Bande im Kuopfloch getragen. Am 10. d. Nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr fiel auf dem Mainflusse bei Randersacker (1 Stunde von Wuͤrzburg) ein Seetreffen zwischen rinigen Fischern von Wuͤrzburg und Schüffleuten von Bamberg vor, welche letztere mit ihren schwer beladenen, von Pferden gezoge⸗ nen Fahrzeugen aufwaͤrts fuhren. Wegen geforderten, aber verweigerten Ausweichens der Fischer mit ihren Kaͤhnen entwickelte sich heftiger Wortwechsel, der sich bald dermaßen erhitzte, daß daraus ein sehr ruͤhriges Handgemenge entstand, und die Fahrbaͤume zur wechsel— seitigen Vertheidigung dienten. Ein Wuͤrzburger Fi scher ward durchbohrt und blieb; zwei Andere sind ge⸗ faͤhrlich verwundet. Die Theilhaber sind arretirt, und dem Koͤnigl. Landgerichte Wuͤrzburg r. d. M., als der zustaͤndigen Untersuchsbehoͤrde, uͤberliefert.

Aus Stuttgart meldet die dasige Zeitung: Einge⸗ gangenen Nachrichten zufolge, haben Se. Koͤnigl. Maj. nach Beendigung der Badekur am 30. Aug. Livorno verlassen, und sind, nach Hoͤchstihrer Zusammenkunft mit Ihrer Maj. der Koͤnigin am Comersee, mit Hoͤchst, denselben am 7. d. Mes. in erwuͤnschtem Wohlsein in Mailand angelangt, von wo aus Ihre Koͤnigl. Maje⸗ staͤten, nach einem kurzen Aufenthalte daselbst, uͤber Ti rol, Salzburg und Muͤnchen nach Stuttgart zuruͤckzu⸗

kehren, und gegen Ende dieses Monats wieder hier ein,

zutreffen gedenken.

8 Der gegenwaͤrtige niedrige Wasserstand des Rheins,

verbunden mit einer starken Ladung an Rrisenden und Waaren, auf dem Dampfschiffe „die Concordia,“ haben diesem Fahrzeuge am 11. d., auf seiner Tourfahrt von Mainz nach Coͤln, eine nicht unbedeutende Beschaͤdi— gung verursacht, wodurch die Reisenden nicht allein in Verlegenheit, sondern auch in Schrecken gesetzt wurden. Dieses Schiff fuhr naͤmlich unterhalb Bingen auf einen

unsichtbaren Felsen im Rhein, und erhielt einen sehr be⸗

deutenden Leck; gluͤcklicherweise befand sich eine Sandbank

und am 18. J J.

haͤtte.

in der Naͤhe, auf welche der Steuermann dieses Fabrnnnz tete und von wo aus die Reisenden ausgeschifft wurden man alsbald zu Lande weiter zu befoͤrdern trachtete. In⸗ 1 weit der Steuermann an diesem Unfall Schuld tras und wie groß sich der Schaden durch die Beschäͤigu der Waaren belaufe, wird aus der Untersuchung he vorgehen, die sogleich veranstaltet wurde. Menschen sol gluͤcklicherweise bei diesem Unfalle nicht. umg komm sein, wie man anfaͤnglich hier gesagt hatte; indest sind dergleichen Vorfaͤlle doch sehr unangenehm, und, waͤre im Interesse des Jastituts dringend zu wuͤnsqe daß sie fuͤr die Zukunft deseitigt werden koͤunten. Wien, 11. Septbr. (Schluß des gestern abghh, chenen Artikels). Zehntens. Die unter der Ruht Haͤusler, Gaͤrtler und vermischter Beschaͤftigung begg fenen Individuen haben kuͤnftig keine Militair⸗Bife ung mehr zu genießen. Eilftens. Studirende; me dieser Rubrik bewilligen Se. Majestaͤt die Militairch freiung; a) Den Theologen, so lange sie Siktlich und guten Fortgang zeigen. Wenn jedoch ein Theol wegen schlechten Fortganzs, die theologischen Stut verlassen muß, oder wegen geaͤnderter Standeswahl willig verlaͤßt, unterliegt derselbe der Recrutirung in ner Alters Klasse, in welcher er waͤre beigezogen worde wenn er das theologische Studium nicht angetra b) Die Zoͤglinge der Ingenieur, und der N staͤdterAkademie, auch wenn sie nicht adlig sind, blech kuͤnftig von de: Militatr. Widmung befreit, indem dic beiden Institute die Bildung der Zoͤglinge fuͤr dasM litair zum Zwecke haben. c) Alle uͤbrige Studierahe, auch Stipendisten und Convictoren genießen die zeitih Militaͤr,Befreiung nur in so fern, als sie in Sitta in der Religion, und in den anderen Lehrgegensstaͤnde die Vorzugs⸗Klasse erhalten. Zwoͤlftens. Schullehn zu deren Unterhalt die Dotation vollstaͤndig ausgem telt ist, bleiben kuͤnftig von der Militairstellung gea befreit. Schulgehuͤlfen, welche durch Deerete hoͤhen Behoͤrden angestellt sind, haben die zeitliche Milita Befreiung zu genießen, nicht aber auch diejenigen Scha gehuͤlfen, welche von den Lehrern selbst, ohne hoͤhere D erete, aufgenommen werden. Dreizehntens. Se. M. haden aus landesvaͤterlicher Melde eine fuͤr das lombe disch venetianische Koͤnigreich erlassene Verfuͤgung au auf die uͤbrigen conseribirten Provinzen auszudehn geruhert. In Gemaäͤßheit derselben ist von der Mlilitai

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ters oder einer Mutter, im Falle der erste gestorden’s sollte, welche das siebzigste Jahr zuruͤckgelegt haben, n der Mittel zur Unterhaltung ihres Lebens beraubt sed so wie auch derjenige, welcher nach dem Adbleben sein Vaters einen Großvater oder eine Großmutter, im F der Großvater gestorben sein sollte, von gleichem A und von gleichen Umstaͤnden zu ernaͤhren hat. (UnlI

werden demnaͤchst diejenigen aufgefuͤhrt, welche za liche Befreiung zu genießen haben.

Bei den unker Nr. 13. angefuͤhrten, zugestandene theils gaͤnzlichen, theils zeitlichen Befreiungen wird doch erforbert, daß derjenige, dem sie zu Theil werl soll, auch im Stande sei, im buͤrgerlichen Leben die waͤhnten, Großeltern oder Verwandten ernaͤhren koͤnnen. Vierzehntens. Alle bisher nicht erwaͤhnte. 16. Paragraphe des Conscriptionssystems vom Jahre 18 aufgefuͤhrte zeitliche Befreiungen haben von nun an l zuhoͤren; nur ruͤcksichtlich der Berg, Pulver, und Sl peterarbeiter hat es bis zur Erlassung einer neuen die faͤlligen Vorschrift bei der bisherigen Uebung zu ve dleiben. VII. In dem Anbetrachte, daß mauche biohe rige Exemtionen wegfallen, daß kuͤuftig auch Leute ve besseren Vermoͤgens Umstaͤnden die Widmung zum M litair erhalten werden, hbaben Se. Majestaͤt den Reerl ten, ohne Ausnahme, kuͤnftig die Stellvertretung 1.

Friedenszeiten zu gestatten, und diesfalls folgende B

widmung ganz befreiet: A. Der einzige Sohn eines

ungen fuͤhren wir nur an, daß danach nicht nur aus⸗ diente Capitulanten, die jedoch nicht uͤber 36 Jahr t, auch zum Militair noch vollkommen tauglich n und noch eine 14jaͤhrige Dienstleistung hoffen lassen üssen, sondern auch diejenigen als Stellvertreter genommen werden koͤnnen, welche noch nicht im Mi⸗ air gedient haben, wenn sie auch recruttrungspflichtig d. Fuͤr jeden Stellvertreter muß der Recrut ein De situm von 120 Fl. Metallmuͤnze entrichten, welches ch gehoͤrig ausgedienter Copitulation dem Stellver⸗ ter oder dessen Erben, bei Entweichung des Stellver ters aber, oder Falls derselbe durch absichtliche Selbst stuͤmmlung oder sonstiges Verschulden, den Dienst lassen muß, dem Militair⸗Aerar anheim faͤllt.)

Tuͤrkei. Nach zuverlaͤssigen Privathriefen aus nstantinopel vom 22. August (meldet der Oesterreich. pbachter) ist die tuͤrkisch aͤgyptische Flotte, 89 Segel rk, am 31. Juli aus dem Hafen von Alexandria aus⸗ aufen. Mit den bereits in Navarin liegenden Schif⸗ wird diese Flotte bis auf 120 Segel anwachsen. Sie te 5 bis 6000 Mann Truppen an Bord.

Zufolge Nachrichten aus Corfu vom 10. August

einem roͤmischen Blatte) ist die tuͤrkische Flotte zum itenmale wieder in den Hafen von Novarino einge⸗ fen und hat somit dem Lord Cochrane freies Feld bssen, mit seinen 4 Briggs den corynthischen Meer⸗ en zu schließen. minnern Griechenland in Marsch gesetzt, um dasselbe

seinen beiden Heeren zu unterwerfen.

Amerika. Neuyorker Zeitungen vom 8. August halten Nachrichten aus Cartagena vom 12. Juli, rnach Bolivar am 16. mit einer starken Truppen. theilung von dort nach Bogota abgehen wollte. 12. Juli kam Commodore Porter in Pensacola aus y West an, vor welcher Insel er den Admiral La⸗ da mit 2 Fregatten und einer Brigg kreuzend ver⸗ en hatte.

Ueber Neuyork sind Briefe aus Mexico bis zum und Veraeruz bis zum 14. Juli in London eingegan⸗ . In drei Wochen sollte eine Conducta mit cirea ,000 Dollar von der Hauptstadt nach der Kuͤste zur schiffung abgehen. In Veracruz war eine Schrift

Seite der oͤrtlichen Regierung zur Rechtfertigung

Nicht, Annahme und Vertreibung des, dieser Pro⸗

d von der allgemeinen Regierung zum Statthalter ztgewesenen vormaligen Finanzministers, Hrn. Esteva, ienen, an dessen Stelle D. Fausto Acedo nun er⸗ nt war. Es schien, daß der Zwist hieruͤber bald bei⸗ gt werden wuͤrde; uͤbrigens wurden die politischen erkaͤmpfe in der ganzen Union mit der groͤßten Hef⸗ eit fortgefuͤhrt, obgleich der That nach alles ruhig war.

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Breslau, 14. Sept. Nach Inhalt einer im 37. ck des Amtsblatts der Koͤnigl. Regierung hieselbst, 12. Sept., enthaltenen Bekanntmachung haben des igs Majestaͤt mittelst Allerhoͤchster Kabinetsordre 30. Juni d. J. in der Provinz Schlesien die Ab⸗ erung der Verwaltung der indirecten Steuern von Regierungen, und die Uebertragung derselben an b Provinzial Steuer⸗Direktor, welcher seinen Sitz Breslau nehmen wird, zu bestimmen, auch dazu den eimen Ober⸗Finanzrath von Bigeleben zu ernennen ht. Derselbe wird fuͤr den Regierungsbezirk von slau mit dem 1. Octbr. d. J. und fuͤr die Regie gsdezirke von Liegnitz und Oppeln, mit einem, von „selbsst noch naͤher bekannt zu machenden Termine, Wirksamkeit treten.

mmungen zu erlassen geruhet: (Von diesen Bestim⸗

Redschid Pascha hat sich nach

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hat der Magistrat

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Merseburg. In Wittenberg

das alte Stadt⸗Krankenhaus zu einem Gemeindehause b

eingerichtet, in welchem alte, arbeitsunfäaͤhige Personen aufgenommen werden sollen. Es sind 9 beitzbare Stuu9 ben zu diesem Zwecke moͤglichst gut hergestellt. 2 Der Magistrat in Naumburg hat eine Rundcharte von den Umgebungen der Stadt, 4 Stunden im Um⸗ kreise, anfertigen lassen, welche in 4 Theile zerfaͤllt und fuͤr den Hauptthurm der Stadt bestimmt ist, um bei aufgehenden Feuersbruͤnsten, nach dieser Charte, vermit⸗ telst eines Diopter, Lineals, den vom Feuer betroffenen Ort sogleich mit einiger Bestimmtheit ausmitteln und ihn durch das Sprachrohr ansagen zu koͤnnen. Die naͤ⸗ here Berichtigung dieser Charte werd dadurch bewirkt 83

werden, daß man in den Ortschaften, die, der Berge 8 wegen, vom gedachten Thurme aus nicht gesehen werden

koͤnnen, Raketen aufsteigen und diese vom Thu

beobachten lassen wird. 1I1I1X“ Summarische Haupt, Uebersicht des Liqui⸗-⸗ dations⸗Geschaͤftes der Forderungen an Frankreich aus den Koͤnigl. Rheinprovin⸗ zen, am 31. Juli 1827. 1“ Es sind gegen Frankreich reklamirt und angemeldet worden, uͤberhaugt... . . . 57,633,747 Frs.

1) verguͤtigt laut dUr

hier unten folgen⸗ den Nachweisung 34,543,875 Frar. 22 931 107

2) ausgefallen und verworfen.. . zZzasammen 57,474,982 Fes. Diese abgezogen blieben demnach noch abzumachen. . . . woruͤber die Verhandlungen bei der

ruhen. 1 Nachweisung der verguͤtigten Forderungen, gorien.

nach den verschiedenen Cathe

8 Betrag deer festgestellten Li⸗ 8 quidationen.

8 158,765 Frs. hoͤhern Behoͤrde be⸗

1) Zinsen der inseribirt 8 seit 1793 und 1794 bis zum Tage Eio6— 2) Zinsen von nicht gerichtlichen De⸗ positen, welche zu den Landes An-— leihen der Herzogthuͤmer Juͤlich und Berg beigenommen worden, seit 1793 und 1794 bis Ende 1813

3) Desgleichen von Grundrenten..

4) Zinsen der nicht inseribirten Lan:-:; desschulden des Churfuͤrstenthums 1 KIFööö 692 952 8

5) Desgleichen des Herzogthums Kleve 230,640

6) Desgleichen des Herzogthums Juͤlich 171,183

7) Desgleichen des Churfuͤrstenthums

I“ 8 8) Desgleichen der freien Reichsstaͤdte Aachen und Koͤln und der Laͤnder Meurs, Geldern und Krefeld. 9) Zinsen der nicht inseribirten Do⸗ mainenschulden des Churfuͤrsten⸗ thums Koͤln ben 1 1

10) Desgleichen des Churfuͤrstenthums 1 Trie 8 b“ 1— 1— 8 CEEEö

11) Desgleichen des Herzogth. Juͤlich 206,336

12) Vergütung der auf das linke RFhein-⸗

3,520,595 Frs.

üufer fallen den Kapitalbetraͤge von

Domainenschulden des ehe⸗

den Churfuͤrstenthums Trier,

maligen