1827 / 221 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 22 Sep 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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r Landtags Abschied enthaͤlt in der fraglichen Beztehung solgendes: 1) doie Vorschlaͤge uͤber die Besteuerung der landwirtyschaftlichen Produkte ollen in Verbindung mit den diesfalligen Antkaͤgen der uͤbri⸗ gen Proviazen sorgfoͤltig gepruͤft und. den Staͤnden aus der hiernächst zu erlassenden Erhebungs⸗Rolle zu ersehen gegeben werden, in wie weit die Exfuͤllung ih rer Vorschlage zulassig gewesen sein wird. 2) Ihr Ge⸗ such wegen angemessener Verguͤtung der Steuer fur den erweislich ins Ausland versandten inlaͤndischen Brannt⸗ weein hat bereits durch das von dem Finanz Minister hieruͤder erlassene Regulativ seine Erledigung gefunden. 3) Der Antrag, den Exportanten inlaͤndischer Wolle bei deren etwaniger unverkaufter Ruͤckkehr von fremoen Maäaͤrkten, die tarifmäaͤßigen Ausgangsabgaben davon zu⸗ ruͤckzuzahlen, orer diese Steuer beim Ausgange bis zum wirklichen Verkaufe der Wolle im Auslande zu stunoden, käann nicht beruͤcksichtigt werden, da ein Beduͤrfniß dazu zur Zeit sich noch nicht hinreichend erwiesen hat. 4) Der .“ nachgesuchten Heradsetzung der Ausgangsabgaben fuͤr auszufuͤhrendes inlaͤndisches Roheisen von 15 Sgr. bis auf 7 Sgr. 6 Pf. fuͤr den Zentner, haben Se. Maj. nachgegeben, und wegen der Aufnahme dieses ermaͤßig ten Satzes in die naͤchste Deklaration der Erhebungs⸗ Rolle bereits das Erforderliche verfuͤgt; der in Autrag gebrachten Erhoͤhung der Eingangs⸗Abgabe von fremden geschmiedeten Eisen⸗ und Guaßwaaren dagegen kann,

da es erwiesen ist, daß solche zum Schutz der inlaͤndi

8 schen Fabrikation nicht noͤthig ist, und da dieselbe mit mit dem allgemeinen Interesse nicht vereinbar sein wuͤrde, eben so wenig, als 5) der nachgesuchten Erhoͤhuag der Durchgangsabgaben vom fremden Zink, Statt gegeben werden. 6) Was endlich die Antrage auf Unterstuͤtzung des Handels nach Suͤdamerika betrifft, so sind bereits alle mit der politischen Lage des Staats zu verein barenden Einrichtungen dieserhalb getroffen worden. Se. Majestaͤt der Koͤnig hatten fuͤr noͤthig erachtet, die wegen Verguͤtung des, zur Unterdruͤckung ansteckender Krankheiten getoͤdteten Viehs zeither bestandenen gesetz lichen Vorschriften durch andere ergaͤnzen und den des fallsigen Gesetzentwurf, als achte Proposition den Staͤn den zur Erklaͤrung vorlegen lassen. Dieselben fanden

8 darin Bedenken und machten deshalb Vorschlaͤge zu dessen

Modificationen. Nach Jahalt des Landtags⸗Adbschieds haben Se. Maj. sich die Entschließung daruͤber bis nach Eingang der von den Staͤnden der übrigen Provinzen über diesen Gegenstand erforderten Erklaͤrungen vorbe⸗

halten; wegen der dabei zugleich in Antrag gebrachten

Erweiterung und Verschaäͤrfung der bestehenden Quaran⸗

taine⸗-Anstalten soll jedoch, so weit dieselben nothwendig

38 sind, um der Einschleppung ansteckender Krankheiten wirksam zu begegnen, durch die betreffenden Ministerien

das Erforderliche schon jetzt angeordnet werden. Mit⸗ tels der neunten Proposition war den Staͤnden nachge⸗ lassen worden, in Bezug auf die Regultrung der buͤr gerlichen Verhaͤltnisse der Juden ihre Wuͤnsche und Vor⸗ schlaäge anzubringen. Die Staͤnde unterwarfen demnach das Gesetz vom 11. Maͤrz 1812, so wie dessen Einwir⸗ kung auf die Umbiloung der Juden und deren Stel⸗ lung zu den christlichen Einwohnern des Staats, ihrer Pruͤfung; das Ergebniß derselben schien dem von dem

Gesetze gehofften Erfolge nicht zu entsprechen. Die unsittliche einseitige Richtung des Judenwesens, welche

fruͤhere Bedruͤckung zum Theil entschuldigen konnte, wurde nicht zum Bessern gelenkt gefunden, die Aussoöh⸗ nung mit den christlichen Staatsbuͤrgern, die Erweckung des Gemeingeistes und Buͤrgersiuns, das Ergreifen ge⸗ meinnuͤtziger Erwerbszweige wurde vermißt, dagegen der ch Wucher und Schacher unerlaubten Gewinn

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der Staats -Auflagen sich beim Handel in V

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den christlichen Kaufmann zu setzen, nicht verminder achtet. Die Ursachen dieser verfehlten Wirkung setzes glaubten die Staͤnde vorzuͤglich in der Gewal den, welche die theokcatische Verfassung dieses Volks aufih Ansichten, ihre Sitten und ihre Lebensweise ausuͤbte.

einer Umbildung desselben erschien daher kraͤftigeres greifen in das juͤdische Erzieyungswesen entschieden nog wendig. Naͤchst mehreren desfallsigen Vorschlaͤgen hielt Landtag auch, als eine dem Zweck entsprechende aber al⸗ dings durchgreifende Mahßregel, daß Verbot fuͤr die den, christliches Gesinde zu halten, welches jedoch

Ammen nicht Anwendung finden sollte, auch eines schrankung des vorherrschenden Hangs zur Ergrehe des Handels Erwerbs fuͤr nothwendig und gaͤnzliche

tersagung des Hausirhandels fuͤr angemessen. An h Maßregel sollte sich ein Wegweisen von dem Beti der Brandtweinbrennereien und des Ausschanks anst zen, aus welchem zugleich die Ausschließung von Besitze von Ritterguͤtern und Erbscholtiseyen folgte.] hielt der Landtag noch durchgreifende Bestimmun gegen den Wuchergeist erforderlich. Da die Staͤpde deß nicht verkannten, daß viele juͤdische Individuen

von der volksthuͤmlichen Befangenheit bereits losgern und in ihrer sittlichen und staatsbuͤrgerlichen Ausdile derselben voreilen, so hielten sie fuͤr solche, welche he durch Gemeinsinn, durch Aufopferung und patriots Handlungen dem Gemeindebesten bedeutende Vorthen zuwenden, Befreiung von den vorgedachten Bhheth kungen, als Aufmunterung und Belohnung, messen. Auch bezogen sie die gedachten Anddeuttng aur auf das Herzogthum Schlesien und die Grasst Glatz, in welchen Laͤndestyeilen das Gesetz vom Marz 1812 zur Ausfuͤhrung gekommen ist, indem Lanotags Abgeordneten des preußtischen Markgraftht Oderlausitz sich dahin vereinigt hatten, Se. Ma),

vitten: die gegenwaͤrtig uͤber die buͤrgerlichen Verhaͤlte

der Juden daselbst noch bestehende Gesetzgebung un aͤndert zu lassen, darin sprach sich der einstimn Wunsch aller Staͤnde des Landtags aus, daß dem F wandern der Juden, sowohl aus fremden Staaten, auch aus andern preußischen Provinzen, in die schlesischen Provinzial⸗Landtage verbundenen Landesl kraͤftig gesteuert werden moͤge. zufolge, sind die Vorschlaͤge wegen Regultrung der! gerlichen Verhaͤttnisse der Juden dem Staats minis ngefertigt worden, um dieselben, der beabsichtigte stimmung gemaͤß, bei den vorliegenden weitern M. thungen uͤber diesen Gegenstand zu erwaͤgen und nutzen. Was aber die von den Staͤnden wegent Eindringens fremder Juden geaͤußerte Besorgnis trifft, so ist derselbe durch die bestehenden Verordnun und Vorschriften, deren puͤnktliche Nachachtung Maj. jedoch aufs neue ernstlich anbefohlen haben, d0 wirksam vorgebeugt. 8“

(Fortsetzung folgtl)

Koͤnigliche Schauspiele

Freitag, 21. Sept. Im Opernhause: „Die auf Schloß Avenel,“ Oper in 3 Abth., Musik vons dieu. (Mad. Kraus⸗Wranitzky, K. K. Hofsaͤng Anna. Hr. Babnigg, K. Saͤchsischer Hofsaͤnger: Brown, als Gastrollen.)

Sonnabend, 22. Septbr. Im Schauspielhe „Graf Benjowsky auf Kamtschatka,“ Schauspiel

Abtheilungen, von Kotzebue.

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EI1“ Kronik des Tages. Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Koͤniglich olnischen General⸗Post⸗Commissarius Nowicki den hen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Chef der Ge⸗ al⸗ Post⸗Controlle zu Warschau, Kurella, den ro— n Adler⸗Orden dritter Klasse und dem Großherzogl. ecklenburg, Schwerinschen Drosten, Baron Helmuth n Buͤlow, den St. Johaͤnniter⸗Orden zu verleihen Im Bezirk der Koͤnigl. Regieruug Koͤln ist an die Stelle des nach Hoͤldenstaͤdt ver⸗

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z6bten Predigers Schwarz, der Candidatus Ministerii

duard Prey zum Feldprediger der 15. Militair⸗Divi⸗ en zu Koͤln; der vormalige Pfarrer zu Denklingen, dam Huth, zum Vicar in Ersdorf, Kreises Rhein, ch; an die Stelle des verstorbenen Kaplaus Wuauͤlfing, r bisherige Huͤlfsgeistliche Christian Sturmberg, zu Conheim, zum zweiten Kaplaon in Wipperfuͤrth ernannt ad demselben das landesherrliche Placet ertheilt; fer⸗ r ist der bisherige Vicar Jos. Hollmann zu Buir, m Vicar in Meckenheim, Kreis Rheinbach, ernannt; r bisherige Huͤlfspfarrer zu Mehlem, Joh. Mathias hch neider, ist in gleicher Eigenschaft nach Junkers⸗ if, im Landkreise Koͤln, versetzt worden;

zu Koͤnigsberg ist die daselbst beieder ersten Di⸗ sion des Koͤnigl. ersten Armee Korps erledigte Divi⸗ nspredigerstelle dem Huͤlfsprediger Dr. George Bern⸗ rd Weiß verliehen worden. v1.“

Abgereist. Der Chef⸗Praͤsident der Haupt⸗ 6⸗ Secretair Friese, nach Breslau.

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Paris, 15. September. S. M. haben alle oͤffent⸗ hhen Anstalten und unter andern auch das Gymnasium St. Omer besucht. Am 13. begab sich der Koͤnig hon um 11 Uhr Morgens nach den Manoͤvers, und am erst um 5 Uhr wieder; die Ausfuͤhrung der Trup⸗ enbewegungen geschah zur vollkommenen Zufriedenheit Sr. Maj.

Die Quotidienne enthielt vorgestern folgenden son⸗ erbaren Satz: „Die Whigs ringen verzweifelt. Don mmt an; die Mitzlieder der Regentschaft von

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Berlin, Sonnabend, den 22sten September 1827.

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EEEEEETEbeb Urgel treten in den Rath Ferdinands; von allen Seiten suchen die Angelegenheiten in Einklag zu kommen; die ganze gesellschaftliche Organisation des alten Europa ist in Bewegung. Die Menschen werden stark sein, wenn sie diesem Impuls folgen; man wird sie wenig bemerken,“ wenn sie bei Seite treten; und sie werden verschwinden, wenn sie sich dagegen anflehnen!“ Die Gazette giebt heute einen Commentar zu dieser feierlichen Erklaͤrung und zu diesen geheimnißvollen Drohungen. Was, sagt sie, die QAuotidienne voraussagen zu wollen scheint, waͤre eine vollkommne Revolution, denn jede Umwaͤlzung der 1I1““ stehenden Rechte, jeder Versuch, die Gewalt an die Stelle der Ordnung zu bringen, ist eine Revolution. Was das Aufstehn des alten Europas eigentlich ist, wissen wir nicht recht. Wenn es aber ein altes Europa 9— giebt, welches nach Wiedererlangung der M so giebt es wohl ein junges Europa, besitzt; und selten wird wohl, im Kampf der maͤchtigen Jugend mit dem waffenlosen Alter, letzteres obsiegen. Die Quotidienne scheidet aber was Eins ist, und in ““ Meinung, zwei Feinde gegen einander aufzuhetzen, er⸗ 1 hebt es blos Europa gegen sich selbst; 3 als etwas vorhandenes besteht, davon wa undenklichen Zeiten der Keim vorhanden. blos ein Saamen, der aufgegangen ist, und 88 und breit Verzweigungen ausge uͤnfprocentige Rente 101 Fr. 70 C. 8 88 8 F C Dreiproc. t. Petersburg, 11. Septbr. Am 26., 8 (TJ. September) dem Tage der beruͤhmten Borodin, waren die Truppen des Gardekorps, die an dem ruͤhmlichen Kriege fuͤr das Vaterland und die Un, abhaͤngigkeit Europas Theil nahmen, und die Medaillen fuͤr 1812 und 1814, und das Kreug zur Erinnerung an die Schlacht bei Kulm haben, zur Legung des Grund; steins der neuen Triumphpforte zu Ehren des Garde⸗ korps, hinter der Narvaschen Stadtbarriere versammelt. Um halb 11 trafen Ihre Kais. Maj. der Kaiser und die Kaiserin Maria Feodorowna, Se. Kais. Hoh. der Thronfolger Alexander Nikolajewitsch und Se. Kais. H der Großfuͤrst Michael Pawlowitsch daselbst ein. Um 11 Uhr begann auf der Errtchtungsstelle ein Dankge⸗ bet; nach dessen Beendigung geruhten IJ. Kais. MM. und JJ. Kais. HH. die ersten Grundsteine der praͤchti⸗ gen Pforte zu legen. Darauf hielten Hoͤchstdieselben auf der Ekatherinenhofschen Perspective und die Trup⸗ pen, uͤber 9000 an der Zahl, marschirten im Ceremonial⸗ marsche vorbei. Se. Maj. der Kaiser haben die Statuten neu organisirte GraͤnzzollWache vom 5. (17. 1827 bestaͤtiget. Dieselbe besteht fuͤr die Europaͤische Graͤnze fuͤr jeden Zollbezirk aus einer Brigade, Halb⸗

Wurzel gefaßt dehnt hat.

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brigade oder Separat⸗Compagnie, uͤberhaupt aus 4 Bri⸗

denn was jetzt r schon seft